AW: 2 Verträge beim mobilcom/debitel - Sperrung beider Ruf-Nr. rechtens?
Abbuchung vom Bankkonto ist Vertragsbestandteil des Mobilfunkvertrages. Hat man etwas zu beanstanden, muss man Wiederspruch gegen die Rechnung einlegen. Ist die Sache berechtigt, wird das zu viel gezahlte Geld in Form einer Verrechnung mit der nächsten Rechnung zurückerstattet.
Bei Mobilfunkverträgen entzieht man dem Anbieter niemals die Einzugsermächtigung oder bucht das Geld einfach zurück.
Die Fackeln dann nicht Lange und übergeben die Sache einem Inkasso-Büro und dann wirds Richtig Teuer. Wenn du Pech hast, gibts einen negativen Schufa Eintrag oder du kommst auf eine "Schwarze Liste" so das du schwierigkeiten hast je wieder einen Mobilfunkvertrag abzuschließen.
Musst dir mal die AGB von mobilcom-debitel durchlesen und die Wiederrufsbelehrung auf der Rechnung.