habe mir erlaubt , nachdem sich Congstar an meinem konto bedient hatte einem Monat ,
zurück zu buchen um mein Konto nicht zu sehr zu belasten .
Ab da kam dann dieser Schriftverkehr mit Congstar zustande,von unten noch oben zu lesen.
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15.Dezember 2010.
Ihr Anliegen wurde an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet, welche sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzt.
Wir bitten Sie um Verständnis.
Congstar oben
Da Sie scheinbar mich nicht verstehen wollen muss ich mich anders ausdrücken , Sie haben die Abbuchungen laut Vertrag, den ich mit Ihnen und sie mit mir gemacht haben laut ihrer AGB zum folgenden Monat vollziehen können .
Sie haben diese Buchungen nicht zu den entsprechenden Monaten nicht vollzogen und die zu zahlenden Beträge waren für mich in keiner Weise ersichtlich nun fällt Ihnen einfach mal ein, sich drei Monate und den laufenden Monat von meinem Konto zu buchen .
Das ist
mein Konto !
Wenn sie ein Problem mit ihrer Systemumstellung hatten habe ich keine Schuld daran am gesammten Zustand .
So Sie ohne jegliche Vorwarnung oder schriftlicher Entschuldigung drei Monate mit einmal abbuchen " ohne mein Verschulden " mich dann noch mit Mahngebühren bestrafen wollen .
Ich oben
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15.Dezember 2010.
Unsere falsche Aussage in unserer vorhergegangenen E-Mail bitten wir zu entschuldigen.
Die Kündigung Ihres Vertrages wurde nicht wie mitgeteilt zum 19.Oktober 2010, sondern zum 19.Oktober 2011 in unser System eingestellt.
Kann ein Rechnungsbetrag nicht von Ihrem Bankkonto eingezogen werden oder wird aus anderen Gründen zurückgebucht, so werden automatisch Rückläufergebühren berechnet.
Rücklastschriftgebühren setzten sich aus den Kosten der Bank und zusätzlichen internen Bearbeitungsaufwänden von congstar zusammen.
Diese Gebühren sind in ihrer Art und Höhe absolut branchenüblich.
Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist der Zahlungserinnerung kein Zahlungseingang, so wird der offene Bertrag angemahnt und es werden zusätzlich Mahngebühren erhoben.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Congstar oben
Da ich es jetzt von Ihnen schriftlich bestätigt habe das mein Vertrag , bereits zum 19.Oktober 2010 gekündigt ist, bin ich erstaunt, dass mein Anschluss mit Congstar trotzdem noch aktiv ist .
Sie schreiben, dass sich die Rechnung 7100------ auf den Abrechnungszeitraum Juli 2010 bezieht, laut ihrer AGB wird spätestens zum folgenden Monat vom Konto abgebucht, darin ist nicht von einer Sammelrechnung die rede .
Diese unten stehenden kosten habe ich nicht verursacht werde auch nicht dafür
gerade stehen , da sie sicher die Möglichkeit hatten den Betrag von (Rechnung 7100------) 62,44 Euro zum Juli 2010 von meinem abzuBuchen.
Rückläufergebühr 14,99 €
Mahnkosten 2,50 €
Wenn das so weiter geht werde ich mich an den Verbraucherschutz wenden .
Ich oben
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14.Dezember 2010.
Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Ihr Vertrag wurde bereits zum 19.Oktober 2010 gekündigt.
Aufgrund von technischen Wartungsarbeiten ist es beim Versand von Rechnungen zur Verzögerung gekommen.
Die Rechnung 7100------ bezieht sich auf den Abrechnungszeitraum Juli 2010 und ist somit berechtigt.
Lediglich das Rechnungsdatum ist auf den November datiert.
Wir möchten Sie bitten den offenen Betrag in Höhe von 79,93 € zu begleichen.
Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Rechnung 7100----- 62,44 €
Rückläufergebühr 14,99 €
Mahnkosten 2,50 €
Congstar oben
Sie geben mir das Gefühl das ihnen die Meinung des Kunden ( meine Person ) egal ist und sie denken das sie tun und lassen können was sie wollen , sie irren sich .
Es gab überhaupt keine Rechnung von Ihnen !
Ich habe für diese Art gegenüber Kunden kein Verständnis AGB hin oder her .
Werde diesen E Mail Schriftverkehr als Kopie als Briefpost zu kommen lassen und wünsche von Ihnen eine Antwort per Briefpost, da ich kein Interesse mehr an ihrem Service hege .
Habe Ihnen auch
geschrieben, dass ich aus diesem Grund zurücktreten möchte und sie nicht auf dieses eingehen .
Ich fühle mich unwohl noch weiterhin so mit Ihnen zu kommunizieren .
Ich, oben
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14.Dezember 2010.
Durch eine IT-Systemumstellung und damit verbundene Qualitätssicherungsmaßnahmen wurden Ihre Rechnungen in den vergangenen Monaten verzögert erstellt und versendet.
Dafür möchten wir uns bei Ihnen in aller Form entschuldigen.
Laut unser AGBs sind wir nicht verpflichtet Ihnen jeden Monat eine Rechnung zuerstellen.
Auf Ihren Buchungskonto sind noch 79,93€ offen.
Wir bitten wir Sie, diesen Betrag auf folgendes Konto zu begleichen:
Antwort von Congstar 14.12.10 oben
Guten Tag
Ich werde nicht den Mahnungsaufschlag zahlen , da ich nicht diese
Verzögerung der Abbuchung verursacht habe .
Sie haben die Möglichkeit gehabt entsprechend den zu zahlenden Monat ,
die Rechnung sichtbar für mich auf meinem Proviel bei ihnen auf der
Congstar Seite einzustellen und mich auf dem vielleicht selbst
einzuzahlenden Betrag hinzuweisen .
Nun glauben sie, das sie mit einem Schnipp mir drei Monate mit einmal
von meinem Konto abziehen könnte,n so nicht , sie haben ihre
Schwierigkeiten intern mit ihren Abrechnungen gehabt und nun fällt
ihnen
ein das ich als Kunde dafür gerade stehe .
Das ohne ein höfliches Entgegenkommen , ich möchte darauf hinweisen
das ich noch eine Familie zu versorgen habe .
Ich finde das eine Frechheit mich als Kunden mit Zahlungzuschlägen in
Form von Mahnungen zu belasten die nicht durch meinem Verschulden
entstanden sind .
Hiermit möchte ich ab heute aus meinem Vertrag mit ihnem Congstar
zurücktreten da ich mit ihrem Service unzufrieden bin.
Sie werden ihre 62,44 Euro bekommen .
Das dürfte für mich als Argument genügen !
Was für ein recht habe ich im Congstar Fall