AW: kuendigung Wobei sollen wir den konket helfen, hier steht ja nicht was Dein Problem ist. Alles was nicht offiziell "Zugeht", so nennt man den nachweisbaren, schriflichen, erklärten Willen der Beedigung des Vertages, kann jederzeit von der Gegenseiten als nicht erhalten dargestellt werden. Per Fax mit Sendebestätigung wird mittlerweile auch als Nachweis anerkannt. Aber ein einfaches Schreiben so wie Du es hier darstellst, wie könnte ich Dir da helfen bitte...? VG Ede
AW: kuendigung Wenn es ein Einschreiben war, sollte ja ein Nachweis vorhanden sein. Damit kann man Tchibo ja nachweisen, dass es sie erreicht hat...