Telefonate mitschneiden

  • Hallo zusammen,


    grundsätzlich ist das Mitschneiden von Telefonaten strafbar. Aber nicht in jedem Fall. Es geht mir nicht darum, intime Telefonate mitzuschneiden, um damit jemanden zu erpressen oder so, sondern ich hatte ganz einfach das Pech, zweimal am Telefon erpresst zu werden. Davon ging ein Fall vor Gericht, wo ich die Erpressung zwar nicht nachweisen konnt, wo ich aber immerhin ab diesem Zeitpunkt Ruhe vor dem Erpresser hatte. Befriedigender wäre es aber gewesen, wenn man den guten Mann dafür zur Rechenschaft hätte ziehen können. Der andere Fall läuft derzeit noch.


    Mitschnitte sind dagegen das kleinere Übel und werden im Falle, dass sie zur Aufdeckung von anderen Straftaten verwendet werden NICHT als Straftat geahndet. Eine Bekannte, die einen Mitschnitt eines normalen Telefonates mit der Videokamera vor Gericht verwerten konnte, hat dadurch einen Prozess gegen eine Komunalbehörde gewonnen. Die haben vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz gelogen, dass sich die sprichwörtlichen Balken gebogen haben, bis meine Bekannte in ihrer Not einen Telefonmitschnitt auf den Tisch gelegt hat, der den Prozess innerhalb weniger Minuten beendete.


    Meine Frage:
    Was gibt es denn derzeit für Handys, mit denen man Telefonate mitschneiden kann, ohne, dass die Anrufer das bemerken? Weil sonst nützt das ja nichts.


    Viele Grüße
    kar

  • AW: Telefonate mitschneiden


    na du hab mir nicht alles durchgelesen aber selbst wenn du telefonate mitschneidest in denen du erpresst wirst musst du den erpresser fragen ob du dies darfst da sonst die mitschnitte vor gericht nicht verwertet werden dürfen ;) spreche da aus erfahrung also vergiss es ...

  • AW: Telefonate mitschneiden


    Sämtliche Handys, welche die Möglichkeit bieten Telefonate mit zu schneiden, geben während des Mitschnitts in Abständen einen Ton von sich, der dem Gegenüber dadurch den Mitschnitt bekannt gibt. Ist so rechtlich vorgelegt in Deutschland.

  • AW: Telefonate mitschneiden


    Zunächst mal danke für eure Antworten. :)


    Zitat


    da sonst die mitschnitte vor gericht nicht verwertet werden
    dürfen ;) spreche da aus erfahrung also vergiss es ...

    Na da hast du aber einen schlechten Anwalt gehabt. :(
    Das Gericht darf die Aufnahmen nicht verwerten im Sinne
    von 'ihr Urteil nicht auf auf der Aufnahme basieren' , aber
    es darf die Aufnahme zur Kenntnis nehmen und daraufhin
    den Delinquenten gezielt in die Mangel nehmen.


    Zitat


    ...während des Mitschnitts in Abständen einen Ton von sich,
    der dem Gegenüber dadurch den Mitschnitt bekannt gibt. Ist
    so rechtlich vorgelegt in Deutschland.

    Ich nehme an, dass das nicht überall auf der Welt so ist.
    Man müsste sich also schlau machen, wo das nicht gilt und sich
    dann dort ein Handy kaufen. Oder eine Elektronik entwickeln, die
    die Handygespräche von außen mitschneidet. Also irgendwie
    das Signal von Mikrofon und Lautsprecher im analogen Bereich
    anzapfen und nach außen führen und von dort aus in einen
    automatisch anspringenden MP3-Recorder. Das wäre aber
    nur eine Notfalllösung, weil einigermaßen aufwendig. :gruebel:


    Weiß jemand von euch zufällig, wie das mit französischen
    Handy so ist?

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