Gewinne MP4 Player bei Mobile Gaming Umfrage

  • Hallo,
    im Rahmen meiner Diplomarbeit mache ich eine kleine Umfrage zum Thema Mobile Gaming. Es dauert nicht länger als 15 min und mit etwas Glück könnt ihr auch einen MP4 Player gewinnen.
    Vielen Dank im Voraus an alle die mich unterstützen wollen.
    Die Umfrage findet ihr unter: http://www.tob-media.de/

  • AW: Gewinne MP4 Player bei Mobile Gaming Umfrage


    Ein Impressum sollte auf dieser Umfrageseite allerdings schon zu finden sein, schließlich ist das keine private Homepage!

  • AW: Gewinne MP4 Player bei Mobile Gaming Umfrage


    Ist sowas seriös?

    Ich find eigentlich schon, da es nicht sehr professionel aussiehtv(sorry), es gibt ja soviele Umfragen, wo Unternehmen nur im Kopf haben, wie sie an neuen Adresse kommen. Ich mache nur bei Umfragen mit, wo meine keine Adresse eingeben muss, Alter und Name und vielleicht Bundesland müssen für jede Umfrage aussreichen.

  • AW: Gewinne MP4 Player bei Mobile Gaming Umfrage


    Danke, das ihr euch die Umfrage mal angeschaut habt.

    Die Seite ist privat. Ich mache die Umfrage ausschließlich für meine Diplomarbeit an der BTU. Die Daten werden anonym ausgewertet und auch nicht weitergegeben. Die E-Mail Adresse muss man nur angeben, wenn man am Gewinnspiel teilnehmen möchte-sonst kann ich den Gewinner leider nicht benachrichtigen. Die Auswertung der Antworten und der Mailadressen läuft separat somit kann man auch nicht nachvollziehen, wer was geantwortet hat. Und so unprofessionell sieht es leider aus, weil ich es einfach nicht besser kann und mich zum ersten Mal mit diesem Thema beschäftige.


    Vieleicht finden sich ja trotzdem noch ein paar die an der Umfrage teilnehmen, würde mich wirklich freuen. Ich kann noch etwas Unterstützung brauchen.

  • AW: Gewinne MP4 Player bei Mobile Gaming Umfrage


    Die Webseite ist nicht privat, da Du öffentlich eine Umfrage ins Netz stellst, und außerdem noch einen Gewinn in Aussicht stellst. Von daher ergibt sich eine Impressumspflicht.

    Zitat

    Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.


    Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.


    Quelle: Impressumspflicht – Wikipedia


    Von daher reicht die Mailadresse alleine als Kennzeichnung nicht aus!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!