Congstar bucht 4 Monate mit einmal ab ??

  • habe mir erlaubt , nachdem sich Congstar an meinem konto bedient hatte einem Monat ,
    zurück zu buchen um mein Konto nicht zu sehr zu belasten .
    Ab da kam dann dieser Schriftverkehr mit Congstar zustande,von unten noch oben zu lesen.


    vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15.Dezember 2010.


    Ihr Anliegen wurde an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet, welche sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzt.


    Wir bitten Sie um Verständnis.

    Congstar oben


    Da Sie scheinbar mich nicht verstehen wollen muss ich mich anders ausdrücken , Sie haben die Abbuchungen laut Vertrag, den ich mit Ihnen und sie mit mir gemacht haben laut ihrer AGB zum folgenden Monat vollziehen können .
    Sie haben diese Buchungen nicht zu den entsprechenden Monaten nicht vollzogen und die zu zahlenden Beträge waren für mich in keiner Weise ersichtlich nun fällt Ihnen einfach mal ein, sich drei Monate und den laufenden Monat von meinem Konto zu buchen .


    Das ist
    mein Konto !
    Wenn sie ein Problem mit ihrer Systemumstellung hatten habe ich keine Schuld daran am gesammten Zustand .
    So Sie ohne jegliche Vorwarnung oder schriftlicher Entschuldigung drei Monate mit einmal abbuchen " ohne mein Verschulden " mich dann noch mit Mahngebühren bestrafen wollen .


    Ich oben


    vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15.Dezember 2010.


    Unsere falsche Aussage in unserer vorhergegangenen E-Mail bitten wir zu entschuldigen.
    Die Kündigung Ihres Vertrages wurde nicht wie mitgeteilt zum 19.Oktober 2010, sondern zum 19.Oktober 2011 in unser System eingestellt.
    Kann ein Rechnungsbetrag nicht von Ihrem Bankkonto eingezogen werden oder wird aus anderen Gründen zurückgebucht, so werden automatisch Rückläufergebühren berechnet.
    Rücklastschriftgebühren setzten sich aus den Kosten der Bank und zusätzlichen internen Bearbeitungsaufwänden von congstar zusammen.
    Diese Gebühren sind in ihrer Art und Höhe absolut branchenüblich.
    Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist der Zahlungserinnerung kein Zahlungseingang, so wird der offene Bertrag angemahnt und es werden zusätzlich Mahngebühren erhoben.


    Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

    Congstar oben


    Da ich es jetzt von Ihnen schriftlich bestätigt habe das mein Vertrag , bereits zum 19.Oktober 2010 gekündigt ist, bin ich erstaunt, dass mein Anschluss mit Congstar trotzdem noch aktiv ist .
    Sie schreiben, dass sich die Rechnung 7100------ auf den Abrechnungszeitraum Juli 2010 bezieht, laut ihrer AGB wird spätestens zum folgenden Monat vom Konto abgebucht, darin ist nicht von einer Sammelrechnung die rede .
    Diese unten stehenden kosten habe ich nicht verursacht werde auch nicht dafür
    gerade stehen , da sie sicher die Möglichkeit hatten den Betrag von (Rechnung 7100------) 62,44 Euro zum Juli 2010 von meinem abzuBuchen.
    Rückläufergebühr 14,99 €
    Mahnkosten 2,50 €
    Wenn das so weiter geht werde ich mich an den Verbraucherschutz wenden .


    Ich oben


    vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14.Dezember 2010.


    Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
    Ihr Vertrag wurde bereits zum 19.Oktober 2010 gekündigt.
    Aufgrund von technischen Wartungsarbeiten ist es beim Versand von Rechnungen zur Verzögerung gekommen.
    Die Rechnung 7100------ bezieht sich auf den Abrechnungszeitraum Juli 2010 und ist somit berechtigt.
    Lediglich das Rechnungsdatum ist auf den November datiert.
    Wir möchten Sie bitten den offenen Betrag in Höhe von 79,93 € zu begleichen.


    Dieser setzt sich wie folgt zusammen:


    Rechnung 7100----- 62,44 €
    Rückläufergebühr 14,99 €
    Mahnkosten 2,50 €

    Congstar oben


    Sie geben mir das Gefühl das ihnen die Meinung des Kunden ( meine Person ) egal ist und sie denken das sie tun und lassen können was sie wollen , sie irren sich .
    Es gab überhaupt keine Rechnung von Ihnen !
    Ich habe für diese Art gegenüber Kunden kein Verständnis AGB hin oder her .
    Werde diesen E Mail Schriftverkehr als Kopie als Briefpost zu kommen lassen und wünsche von Ihnen eine Antwort per Briefpost, da ich kein Interesse mehr an ihrem Service hege .
    Habe Ihnen auch
    geschrieben, dass ich aus diesem Grund zurücktreten möchte und sie nicht auf dieses eingehen .
    Ich fühle mich unwohl noch weiterhin so mit Ihnen zu kommunizieren .


    Ich, oben


    vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14.Dezember 2010.


    Durch eine IT-Systemumstellung und damit verbundene Qualitätssicherungsmaßnahmen wurden Ihre Rechnungen in den vergangenen Monaten verzögert erstellt und versendet.
    Dafür möchten wir uns bei Ihnen in aller Form entschuldigen.
    Laut unser AGBs sind wir nicht verpflichtet Ihnen jeden Monat eine Rechnung zuerstellen.
    Auf Ihren Buchungskonto sind noch 79,93€ offen.


    Wir bitten wir Sie, diesen Betrag auf folgendes Konto zu begleichen:


    Antwort von Congstar 14.12.10 oben


    Guten Tag

    Ich werde nicht den Mahnungsaufschlag zahlen , da ich nicht diese
    Verzögerung der Abbuchung verursacht habe .
    Sie haben die Möglichkeit gehabt entsprechend den zu zahlenden Monat ,
    die Rechnung sichtbar für mich auf meinem Proviel bei ihnen auf der
    Congstar Seite einzustellen und mich auf dem vielleicht selbst
    einzuzahlenden Betrag hinzuweisen .
    Nun glauben sie, das sie mit einem Schnipp mir drei Monate mit einmal
    von meinem Konto abziehen könnte,n so nicht , sie haben ihre
    Schwierigkeiten intern mit ihren Abrechnungen gehabt und nun fällt
    ihnen
    ein das ich als Kunde dafür gerade stehe .
    Das ohne ein höfliches Entgegenkommen , ich möchte darauf hinweisen
    das ich noch eine Familie zu versorgen habe .
    Ich finde das eine Frechheit mich als Kunden mit Zahlungzuschlägen in
    Form von Mahnungen zu belasten die nicht durch meinem Verschulden
    entstanden sind .
    Hiermit möchte ich ab heute aus meinem Vertrag mit ihnem Congstar
    zurücktreten da ich mit ihrem Service unzufrieden bin.
    Sie werden ihre 62,44 Euro bekommen .
    Das dürfte für mich als Argument genügen !



    Was für ein recht habe ich im Congstar Fall

  • AW: Congstar bucht 4 Monate mit einmal ab ??


    Hallo,


    würde ich erstmal so laufen lassen.
    Wenn das nichts wird, wende dich an die Verbraucherschutzzentrale oder nimm falls vorhanden deine Rechtschutzversicherung zur Hand und geh mit nem Anwalt vor.
    Die Mahngebühren würde ich schon mal gar nicht bezahlen, was hast du mit deren Umstellung zu tun?!


    Viele Grüße

  • AW: Congstar bucht 4 Monate mit einmal ab ??


    Das kam noch heute

    Frage ist das nun schon eine Kündigung ,

    oder eine Androhung?


    Kündigung
    Hallo Herr ....
    auch nach wiederholter Aufforderung zur Zahlung konnten wir leider keinen Ausgleich unserer noch offenen Forderungen durch Sie verzeichnen. Durch den andauernden Zahlungsverzug sind wir auf Basis der Vertragsbedingungen zur Kündigung Ihrer Vertragsverhältnisse berechtigt.
    Die Kündigung und Angaben zur Zahlung per Überweisung erhalten Sie per Post.
    Bei weiterhin ausbleibendem Zahlungseingang sehen wir uns gezwungen, die offenen Forderungen an das gerichtliche Mahn- und Klageverfahren zu übergeben. Unser Inkasso Dienstleister wird dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
    Nach Bereitstellung der Abschlussrechnung steht Ihnen Ihr persönlicher Bereich im Kundencenter meincongstar unter meincongstar noch 80 Tage zur Verfügung, um beispielsweise Rechnungen und Mahnungen einsehen zu können.
    Zum Login ins Kundencenter benötigen Sie Ihren meincongstar Benutzernamen und Ihr meincongstar Passwort. Beides haben Sie bei der Bestellung gewählt. Anstelle Ihres meincongstar Benutzernamens können Sie auch Ihre Kundennummer eingeben.

    Es grüßt Sie


    Ihr congstar Team

  • AW: Congstar bucht 4 Monate mit einmal ab ??


    Bei Congstar hat es eine Systemumstellung gegeben. Jeder Kunde hat irgendwann im Juni eine Mail bekommen. Bei vielen tausend Kunden wurde seit Juni nichts mehr abgebucht, das holen die jetzt nach.


    Da man weiß das man jeden Monat bestimmte Kosten hat, muss man davon ausgehen das man dies irgendwann Bezahlen muss. Sicherlich ist das was Congstar da macht nicht die feine Art aber Geld zurückbuchen bring immer Ärger ein.

  • AW: Congstar bucht 4 Monate mit einmal ab ??


    Alles mit einmal einzufordern, finde ich auch nicht okay. Aber dir muss ja auch aufgefallen sein, dass monatelang weder eine Rechnung kam, noch was abgebucht wurde. Wird man da nicht stutzig? Es ist ja klar, dass die nicht einfach so auf Geld verzichten und da irgendwas nicht hin haut....

  • AW: Congstar bucht 4 Monate mit einmal ab ??


    es ist die Art und Weise , wie mit dem Kunden vorgegangen wird .
    Es werden AGB Gesetze gemacht an die wir uns halten sollen und die selbst sich nicht direkt daran halten wollen .
    Es steht nicht darin wir buchen ab wann wir wollen ( zum Jahresende machen wir Cash ).
    Hat der Kunde seine Probleme , wird sich seitens Congstar strikt an dem Vertrag gehalten , wehe du kannst nicht zahlen .
    Systemprobleme bei Congstar 4 Monate keine Rechnung sichtbar , ha was willst du Kunde .
    Siehe Oben.

  • AW: Congstar bucht 4 Monate mit einmal ab ??


    Hallo horrorbruno


    Ich weiß was du meinst! Ich habe bei congstar einen DSL Anschluss und bei mir ist das gleiche Passiert. Bei mir hatten sie seit Juni nichts mehr abgebucht. Habe dann im November eine Rechnung für Juni und Juli bekommen und im Dezember eine Rechnung für August und September. Bei mir buchen sie im Monat also 2 Rechnungen ab, bis alles wieder ausgeglichen ist.


    Gruß prepaid.

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