Netzclub unter 18 benutzen !!!

  • Hi Leute,


    ich hab mal ne frage was passiert wenn man bei netzclub mit 17 den Vertrag abschließt, aber keine einverständniserklärung der Eltern hinschickt bekommt man dann einfach keine Karte oder wie ?
    Alternativ gäbe es ja auch noch die möglichkeit einfach ein anderes Alter anzugeben, das wird doch eh nicht kontroliert ODER ?
    was meint ihr kann ich mir guten Gewissens einfach die Karte bestellen oder soll ich zur Sicherheitshalber einfach von Irgenteinem 18+ Jährigen den Vertrag abschließen lassen ?


    würd mich freuen über EURE MEINUNG :)

  • AW: Netzclub unter 18 benutzen !!!


    Zitat

    kann ich mir guten Gewissens einfach die Karte bestellen oder soll ich zur Sicherheitshalber einfach von Irgenteinem 18+ Jährigen den Vertrag abschließen lassen ?


    Wenn das Mindestalter 18+ gefordert ist, sollte auch jemand in diesem Alter den Vertrag schliessen,


    oder deine Erziehungsberechtigten die Einverständniserklärung abgeben.


    ( Andernfalls wäre der Vertrag auch ungültig. Ob das jemand kontrolliert sei jetzt mal dahingestellt.)

  • AW: Netzclub unter 18 benutzen !!!


    Ist Netzclub nicht nur eine Prepaidkarte? Also auf der Netzclub seite steht direkt was von Prepaid und wenn das so ist dann kannst du dein richtiges Alter angeben, denn Prepaidkarten darf man ab 16Jahren auf seinen Namen registrieren/kaufen.

  • AW: Netzclub unter 18 benutzen !!!


    "Eltern haften für Ihre Kinder!"


    Sollte Dir etwas sagen...
    Wenn Du ohne weiteres einfach Verträge abschließt ohne Einverständnis Deiner
    Eltern, kann es richtig teuer für Deine Eltern werden.

  • AW: Netzclub unter 18 benutzen !!!


    hallo,


    "Eltern haften für Ihre Kinder!" ist ein hinweis ohne rechtsgültigkeit. vorm gesetzgeber sind kinder und jugendliche unter 14 jahren nicht rechtskräftig zur rechenschaft zu ziehen. in diesem fall können die erziehungsberechtigten in regress gezogen werden, aber nur und ich betone nur wenn denen eine grobe vernachläßigung der aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.


    ab dem 14. lebensjahr (und das trifft in diesem fall zu) muß sich der heranwachsende für seine taten im sinne des jugendstrafrechts selber verantworten.


    um verträge abzuschließen muß man in deutschland mindestens 18 jahre alt sein, das gilt aber nur für ausgewiesene verträge und nicht für z.b. prepaidkarten, diese sieht man als vereinbarung an wobei wie @me_aljona... schon geschrieben hat da das mindestalter von 16 jahren als richtlinie gilt.


    lieber TS, wenn du weil in der annahme des nicht kontrollierens falsche angaben zu deinem alter machst, dann begehst du den straftatbestand der urkundenfälschung der mit freiheitsstrafe geandet werden kann §267 StGB (Strafgesetzbuch) Urkundenfälschung


    fazit: laß das ganze von deinen eltern abwickeln und hab spaß mit deiner karte...



    in diesem sinne


    proofman

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