Ratenzahlung wird nicht eingehalten

  • Hallo Zusammen,


    ich habe folgendes Problem:


    Ich habe ein Handy von jemandem erworben, der es im Rahmen von O2 MyHandy noch immer in monatlichen Raten abfinanziert hat. Nun ist es ihm nicht mehr möglich, die Raten einzuhalten (er geht in die Privatinsolvenz) und es stellt sich mir die Frage, ob ich weiterhin einen Garantieanspruch im Falle eines Problems habe, oder ob dieser erlischt, weil ja die Raten nicht mehr gezahlt werden.


    Ich weiss, dass ich das Gerät nicht hätte kaufen sollen, bevor es nicht abgezahlt ist. Aus Fehlern lernt man(n)....

  • AW: Ratenzahlung wird nicht eingehalten


    Nun ja, die Gewährleistung beträgt 24 Monate bei Neugeräten und das ist eigentlich unabhängig von den Zahlungsmodalitäten oder nicht getätigten Raten.


    Aber wie das jetzt in deinem Fall aussieht, weiß ich nicht. Möglicherweise möchte o2 das Handy vom Erstkäufer wieder, da du jetzt der Besitzer bist, wird das natürlich schwierig. Prinzipiell hast du das Gerät sicherlich ordnungsgemäß erworben, dir kanns egal sein, wie der Käufer das Telefon bezahlt oder eben auch nicht. Mich würde also wundern, wenn du Gewährleistungstechnisch einen Nachteil durch die Privatinsolvenz hast. Problematisch kanns eh werden, wenn du zwar der neue Besitzer bist, die Ratenzahlung aber beim alten noch läuft - aber das ist unabhängig von der Privatinsolvenz...

  • AW: Ratenzahlung wird nicht eingehalten


    @Kirsch
    Laut seinem Text hat er das Handy gekauft, somit ist er nicht nur Besitzer, sondern auch Eigentümer des Gerätes.


    Privatinsolvenz:
    Wenn der Kollege in die PI geht, sind die Ansprüche der Gläubiger erstmal pfutsch.


    Gewährleistung:
    Deine Gewährleistung wickelst du über den Mobiltelefonhersteller ab, der den Gewährleistungsanspruch anhand deiner IMEI abliest/erkennt/ermittelt.

  • AW: Ratenzahlung wird nicht eingehalten


    Stimmt schon, wenn der Verkäufer das ganze bei o2 aber nicht umgeschrieben, abbezahlt oder dergleichen hat, wird er dort noch als Eigentümer geführt. Das kann bei einer Abwicklung über o2 zu Problemen führen. Deswegen würde auch ich raten, im Falle direkt über den Hersteller oder über einen externen Anbieter zu gehen. Das ist zumindest die Stressfreiere Variante ;)

  • AW: Ratenzahlung wird nicht eingehalten


    auch wenns schon etwas her is mit dem thread. generell ist es so, dass bis zur kompletten Abzahlung seitens des Lieferanten ein sogenannter Eigentumsvorbehalt ausgesprochen wird. bedeutet also, derjenige der das Gerät verkauft hat, war gar nicht der Eigentümer, wodurch das Verkaufen kein rechtskräftiges Geschäft ist. O2 gehört das Gerät bis es komplett gezahlt ist. dieses stellt sogar eine Straftat dar. stellt euch vor, jemand leiht einem.Freund Zb nen Laptop und dieser verkauft das Gerät. auch das ist kein rechtskräftiges und der Eigentümer hat das Recht, dieses gerät ohne erneuten kauf, rechtmäßig gehört es ihm ja, zurückzufordern.


    als Käufer solltest du dir immer die Rechnung zeigen lassen. da ist bei O2 auf der Rechnung nämlich genau dieses vermerkt und ein Eigentumsvorbehalt ausgesprochen. aber die Rechnung musst du ja haben sonst hättest du ja auf die von dir angesprochene Garantie keinen Anspruch ;-) das nächste mal auf jeden Fall auch das kleingedruckte lesen ;-)



    LG



    Fussel


    ps ich hoffe es ist nich zu durcheinander und verständlich :-)

  • AW: Ratenzahlung wird nicht eingehalten


    Hallo Fraxizz,


    das Handy hätte vor Begleichung aller fälligen Zahlungen nicht verkauft werden dürfen, da es bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von o2 ist. Das ändert für dich jedoch nichts am Gewährleistungsanspruch - dieser besteht weiterhin.


    Freundliche Grüße


    Sandra

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