AW: Flat4Free
Moin erstmal...!
Es muss ja zumindest eine Unterschrift geleistet worden sein. I. d. R. steht dort auch die Adresse des Unternehmens, an die Ihr Eure Ansprüche schriftlich zugehen lassen müsst.
Auf der verbalen Ebene, sind keine aussichtsreichen Lösungen zu erzielen. Da hilft nur die Schriftform.
Wenn ihr denn schon die UStId. des Geschäftsführers zweifelsfrei festgestellt habt, dann hilft auch ein Blick ins Handelsregister. Auch eine Anschrift, die im Zweifel Aussichten auf eine Antwort bietet.
Bleibt eine Antwort aus, hilft nur noch, sich in der Angelegenheit juristisch vertreten zu lassen.
In diesem Sinne
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