Kündigung Handyvertrag wegen Nichterfüllung?

  • Guten Tag liebe Leute...

    Ich hätte da mal eine Frage^^

    Ich habe im Juni letzten Jahres einen MeinBase plus Vertrag abgeschlossen. In dem Vertrag wird ein Handy (Smartphone) mit angemietet, was zur Folge hat, ich eine Internetflatrate dazu buchen muss.
    Ende September diesen Jahres habe ich das Handy zur Reparatur im BASE Shop abgegeben und aufgrund von Leihgerätmangel im Shop kein Leihgerät bekommen. Es hat geheißen die Reparatur würde ein bis zwei Wochen dauern und dann dachte ich mir halt, ist ok... nehm ich mein altes nicht internetfähiges Handy (also wirkllich sehr alt^^)
    Nach vier Wochen habe ich eine Frist zur Rückgabe des reparierten Handys von einer Woche gesetzt. etwa 10 Minuten später klingelt das Telefon in dem mir ein Mitarbeiter erklärte es täte ihm alles sehr leid, aber das Handy sei noch nicht repariert weil der Zulieferer bzw. der Handyhersteller das benötigte Ersatzteil nicht liefert. Wie lange die Reparatur noch dauern kann der Mitarbeiter auch nicht sagen. Ein Leihgerät kann ich nur im Shop bekommen, der auch in der fünften Woche keines vorrätig hat. Ein Austauschgerät kann ich nicht bekommen weil der Pool an Austauschgeräten bereits leer ist.

    Ich würde jetzt nach Ablauf der Frist eine Nachfrist von wieder einer Woche setzen mit dem Zusatz dass ich andernfalls den Vertrag fristlos wegen Nichterfüllung kündigen werde.

    Haltet ihr das für grechtfertigt bzw. durchsetzbar? Immerhin ist das Handy Teil des Vertrags gewesen. Oder könnte man den Mietvertrag kündigen, den eigentlichen Vertrag jedoch weiterlaufen lassen? Kann man wegen Nichterfüllung überhaupt fristlos kündigen?

    Wäre prima wenn ihr mir ne Idee liefern könnt.

    Liebe Grüße

    Jimini


  • AW: Kündigung Handyvertrag wegen Nichterfüllung?


    Meines Wissens nach, bedingt das Handy keine Auflösung des ganzen Vertrages, da die Simkarte auch in einem anderen Gerät genutzt werden kann. Die Leistung des Tarifes, also der Simkarte, ist nicht von dem dazu gekauften Handy abhängig. Wenn du das Gerät gemietet hast, gehört das wohl auch nicht direkt zum Tarif dazu, sondern läuft quasi separat. Du kannst hier also sicherlich einen gewissen Nutzungsausfall für das Gerät geltend machen, da du für dieses ja wochenlang bezahlst, ohne das du es nutzen kann. Für den Tarif mach ich dir aber wenig Hoffnung, das der - zumindest ist das mein Kentnissstand - nicht direkt mit dem Telefon gekoppelt ist.


    Einen Anspruch auch ein Leihgerät hat man leider nicht.

  • AW: Kündigung Handyvertrag wegen Nichterfüllung?


    Ja, so habe ich mir das an sich gedacht. Dass der Handyvertrag unabhängig vom Miethandy ist. Ich also den Mietvertrag inkl. der Internetflatrate, die Bedingung war um das Handy mieten zu können, kündigen kann.


    Ich hab lange und intensiv versucht herauszufinden ob die beiden Verträge zusammen zu betrachten sind, oder onb einzeln. Konnte da nirgends was zu finden.


    Beo o2 z.B. hab ich einen Vertrag zum telefonieren und einen für mein Handy. Beide sind getrennt voneinander und bedingen sich nicht. Nur bei BASE weiß ichs nicht und bei der Hotline weiß wohl auch keiner Bescheid. Im Shop hats geheißen dass beides zusammen gehört. Scheinbar haben die selber keinen Plan^^


    Ich denke ich werde es mal so versuchen dass ich morgen die Nachfrist setze und gleich entweder den geamtvertrag oder, sofern möglich, nur die Kündigung des Miethandys in Aussicht stelle. Dann können sie sich aussuchen was sie machen wollen.


    Dass ich keinen Anspruch habe auf ein Leihgerät ist mir klar, aber ich finds unmöglich, wenn man nicht vorhersagen kann wie lang eine Reparatur dauern wird, kein Austauschgerät rauszugeben. Wenn ich in denselben Shop gehe, kann dasselbe Handy noch bestimmt 20x kaufen. Wo ist also das Problem ein Gerät auszubuchen und mir dann zu geben? Ich persönlich finde dass das zu einem guten Kundensupport gehört. Sowas bekomt selbst real oder Saturn hin^^


    Aber danke dir erstmal für deine Anregung :)


    LG
    Jimini

  • AW: Kündigung Handyvertrag wegen Nichterfüllung?


    Real und Saturn wird dir aber auch kein Neugerät ausbuchen und als Leihgerät zur Verfügung stellen - auch wenn die sicherlich noch genug Neugeräte im Lager haben.
    Das hat ja einerseits wirtschaftliche Gründe, andererseits aber auch steuerliche.

  • AW: Kündigung Handyvertrag wegen Nichterfüllung?


    So... Nachdem ich mich nun von anwaltlicher Seite hab beraten lassen, muss ich mitteilen dass ich mich geirrt habe. Sicher wäre es kundenfreundlich gewesen mir ein Austauschgerät zu geben. Aber rechtlich gesehen ist durch den Mietvertrag des Handys grundsätzlich ein Austausch nicht möglich, da ich genau dieses Handy gemietet habe. Das geht sogar so weit dass ich, hätte BASE mir ein Austauschgerät angeboten, das austauschen hätte ablehnen können.
    Das wusste ich nicht, hätte man mir aber auch mitteilen können. Zumindest wenn man so ein Konstrukt anbietet sollten die Mitarbeiter Ahnung davon haben und entsprechend Auskünfte erteilen können.


    Wir sind aber letztlich jetzt erstmal so verblieben dass wir versuchen den Mietvertrag mit einer Frist bis zum 15.11 zu kündigen. Sollte das fehlschlagen, wovon ich jetzt erstmal nicht ausgehe, dann muss das wohl auf andere Art geklärt werden.



    Zu deinem letzten Beitrag Kirschpudding. Ich habe keine Ahnung wie das bei Saturn oder real läuft, aber ich habe dort beide Male ein anderes Handy bekommen als ich es abgeben habe, nachdem ich mich über die Länge der Reparatur beschwert habe. Ich halte auch beide für Neugeräte, da sie noch originalverpackt waren. Zumindest erweckten sie den Anschein. Aber den Vergleich zu ziehen, habe ich ja oben bereits erwähnt, war sachlich falsch, da es sich um andere Vertragsmodelle gehandelt hat.


    Dennoch vielen Dank für deine Beiträge


    LG
    Jimini

  • AW: Kündigung Handyvertrag wegen Nichterfüllung?


    Nur der Vollständigkeit halber, ich denke, das bei Saturn waren Refurbished-Geräte. Also Geräte anderer Nutzer, die bereits repariert und gelöscht und dergleichen wurden.
    Das die längere Zeit nach Kauf direkt Neugeräte raus geben, würde mich wundern....

  • Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

    • :)
    • :(
    • ;)
    • :P
    • ^^
    • :D
    • ;(
    • X(
    • :*
    • :|
    • 8o
    • =O
    • <X
    • ||
    • :/
    • :S
    • X/
    • 8)
    • ?(
    • :huh:
    • :rolleyes:
    • :love:
    • 8|
    • :cursing:
    • :thumbdown:
    • :thumbup:
    • :sleeping:
    • :whistling:
    • :evil:
    • :saint:
    • <3
    • :!:
    • :?:
    Maximale Anzahl an Dateianhängen: 10
    Maximale Dateigröße: 1 MB
    Erlaubte Dateiendungen: bmp, gif, jpeg, jpg, pdf, png, txt, zip

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!