GEZ auch ohne Fernseher Pflicht

  • Wie das Oberverwaltungsgericht Münster entschied, muss die Rundfunkgebühr auch dann entrichtet werden, wenn kein Empfangsgerät vorhanden ist. "Der Gesetzgeber darf annehmen, dass von der Rundfunkempfangsmöglichkeit üblicherweise in den gesetzlich bestimmten Raumeinheiten Wohnung und Betriebsstätten Gebrauch gemacht wird", heißt es in der Urteilsbegründung.


    Eine Umgehung der Gebühr ist nur durch die Freistellung auf den erlaubten Wegen, etwa für Blinde oder Hörgeschädigte, möglich.


    Weitere Details unter: https://www.mobilfunk-talk.de/…icht-von-zahlungspflicht/

  • AW: GEZ auch ohne Fernseher Pflicht


    Dieser Sachverhalt Ist hinlänglich bekannt. Jeder Haushalt muß diese Zwangsabgabe zahlen, unabhängig davon ob Empfangsgeräte vorgehalten werden. Aus der Gebühr wird so eine Steuer. In Ordnung ist das nicht, wenn die Politik solche Gesetze macht. Hier handelt es sich um Abkassiererei,wenn für nicht genutzte Leistungen bezahlt werden muß. Auch wenn es nur sehr wenige betrifft welche für nicht genutzte Leistungen zahlen müssen, ist dies kein Rechtfertigungsgrund.

  • AW: GEZ auch ohne Fernseher Pflicht


    GEZ hieß das Früher mal, schimpft sich jetzt Haushaltsabgabe. In Ordnung finde ich das auch nicht! Das wäre Ungefähr so, als wenn alle die den Führerschein Klasse B besitzen eine pauschale Kraftfahrsteuer bezahlen müssten, auch wenn man gar kein Auto hat. (Man hätte ja die Möglichkeit zu fahren) Auf die Idee kommen unsere Politiker bestimmt auch noch. :lol:

  • AW: GEZ auch ohne Fernseher Pflicht


    Heißt zwar anders mittlerweile, ist für viele aber noch immer die GEZ - deswegen verwenden wir den Namen in der Überschrift auch weiter, is sonst auch viel zu lang :D Im Text findest du ihn aus diesem Grund ja nicht mehr ;)

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