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Drittanbieter-Abofalle

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  • 26. Februar 2020 um 13:07
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    • 26. Februar 2020 um 13:07
    • #1

    Vorsicht!! Diese werden einfach auf die Mobilfunk-Rechnung gesetzt und per Lastschrift mit abgebucht. Congstar rechnet u. a. folgende Drittanbieter ab: Freenet GmbH + Beaunet Lda. Congstar weiß genau, dass keinerlei vertragliche Beziehungen zum Drittanbieter bestehen, besteht aber immer wieder auf Zahlung der Beträge (meist 4,99 €). In rechtlicher Hinsicht muss Congstar die Drittanbieterpositionen stornieren und anschließend eine korrigierte Rechnung ausstellen. Dies passiert allerdings nicht, da Congstar an dieser Masche mitverdient.
    Daher mein Tipp: Rechnungen kontrollieren und bei fehlerhaften Positionen die Lastschriften stornieren und nur die richtigen Posten per Überweisung zahlen, Einen guten Anwalt kontaktieren (am besten einen, den man persönlich kennt und keinen sog. Experten für Verbraucherschutz aus dem Internet) und Widerspruch gegen die Drittanbieter-Abos einlegen.
    Wichtig: Von Congstar sich nicht zermürben lassen. Es greift bei unrechtmäßigen Abbuchungen ohne vertragliche Grundlage die 3-jährige Verjährungsfrist und nicht die 8-wöchige Widerspruchsfrist.
    Weitere, wichtige Informationen findet man u.a. bei der Verbraucherzentrale NRW unter den Rubriken:

    http://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/digital…l-besser-werden

    Allen Geschädigten wünsche ich ein stabiles Durchhaltevermögen

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  • Kirschpudding
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    • 26. Februar 2020 um 16:25
    • #2

    Um solchen Problemen direkt aus dem Weg zu entgehen, empfiehlt sich das hier:

    Drittanbietersperre gegen Abo-Abzocke einrichten - So geht´s

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

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    • 28. Februar 2020 um 08:09
    • #3

    Liebe "Kirschpudding",
    Sie haben Recht mit der Sperre, aber - was ist zu tun, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist? Es gibt viele facettenreiche Schilderungen zum gleichen Problem "Drittanbieterabo auf der Mobilfunkrechnung". Wer allerdings über Widersprüche und Rücklastschriften nicht weiterkommt, muss einen Anwalt einschalten. Hierzu mein Tipp: Einen guten Anwalt kontaktieren, der auch bereit ist nach RVG (am besten direkt mit der Rechtsschutzversicherung) abzurechnen. Ich warne vor den Herrschaften, die mit gut gemachten Webseiten und dort hinterlegten Tipps und Musterschreiben geschädigte Kunden anlocken und hier insbesondere die, die per Vorkasse eine Vergütungsvereinbarung außerhalb der RVG vereinbaren wollen. Diese Anwälte können dann -wenn sie erst einmal per Vorkasse kassiert haben- sich jederzeit aus dem Verfahren zurückziehen. Ich darf hierzu aus einem mir bekannten Fall zitieren:" Rein rechtlich gesehen, müsste der Mobilfunkanbieter den Schadensbetrag erstatten. Dies ist nach Lage der Dinge nur auf dem Klagewege durchsetzbar. Eine Klage ist nicht sinnvoll, da die Höhe des Schadensbetrags (hier eine Summe in niedrigen 4-stelligen Bereich) in keiner Relation zu meiner Vergütung (zum Stundensatz im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung) steht....(..)"

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    • 28. Februar 2020 um 11:54
    • #4

    Wer irgendwelchen dubiosen Leuten Geld per Vorkasse überweist, dem ist eh nicht mehr zu helfen.

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

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    • 29. Februar 2020 um 13:50
    • #5

    Liebe "Kirschpudding",
    da haben Sie natürlich recht. Aber versetzen Sie sich doch einmal in die Lage der Leute, die hier abgezockt wurden. Deren erster Schritt ist meist, im Netz Informationen und Hilfe zu finden. Landen sie dann auf den gut gemachten Seiten dieser Anwälte, wird dort eine schnelle Problemlösung suggeriert. Diese Anwälte wissen aufgrund ihrer Berufserfahrung genau, dass sie in den meisten Fällen keine Klage erheben werden. Dies sagen sie aber den geschädigten Mandanten natürlich nicht - warum auch? - sie würden sonst kein Mandat und auch kein Geld erhalten. Genau diesen Typen muss aber auch das Handwerk gelegt werden, denn sie nutzen die Gutgläubigkeit der Leute nur aus um Einnahmen zu generieren. Diese Anwälte sind auch nicht besser als die Abzocker mit der Masche Drittanbieter-Abo.

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    • 2. März 2020 um 09:08
    • #6

    Nachtrag: Insbesondere ist Vorsicht bei folgenden "vertrauenserweckenden" Formulierungen geboten: "Außergerichtliche Angelegenheiten werden in den meisten Fällen über günstige Pauschalgebühren im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung abgerechnet. Eine solche Gebühr fällt nur einmalig für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit an. Zusatzkosten entstehen Ihnen nicht (...)
    Vor Erteilung eines Mandats bitte vorab klären, wann die Gebühr fällig ist -> bei Vorkasse besser kein Mantat erteilen!!!!

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    • 2. März 2020 um 11:39
    • #7
    Zitat

    Aber versetzen Sie sich doch einmal in die Lage der Leute, die hier abgezockt wurden. Deren erster Schritt ist meist, im Netz Informationen und Hilfe zu finden. Landen sie dann auf den gut gemachten Seiten dieser Anwälte, wird dort eine schnelle Problemlösung suggeriert. Diese Anwälte wissen aufgrund ihrer Berufserfahrung genau, dass sie in den meisten Fällen keine Klage erheben werden.

    Das kann ich durchaus nachvollziehen, aber man sollte dennoch sein Hirn nicht ausschalten. Und schon gar nicht schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen. Dieses ganze Geschäftsmodell dieser "Anwälte" funktioniert ja auch nur, weil die Leute leichtgläubig sind und eine schnelle Lösung wollen, die sie keine Mühe kostet. Das ist sicherlich verständlich, aber eben auch selbst Schuld, wenn man so leichtgläubig ist. Hirn einschalten und sich bewusst machen, dass keiner was zu verschenken hat. Was anderes hilft da nicht. Leider.

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

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    • 3. März 2020 um 06:44
    • #8
    Zitat von Kirschpudding

    Das kann ich durchaus nachvollziehen, aber man sollte dennoch sein Hirn nicht ausschalten. Und schon gar nicht schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen. Dieses ganze Geschäftsmodell dieser "Anwälte" funktioniert ja auch nur, weil die Leute leichtgläubig sind und eine schnelle Lösung wollen, die sie keine Mühe kostet. Das ist sicherlich verständlich, aber eben auch selbst Schuld, wenn man so leichtgläubig ist. Hirn einschalten und sich bewusst machen, dass keiner was zu verschenken hat. Was anderes hilft da nicht. Leider.


    Vollkommen richtig, deswegen mein TiPP: Hirn einschalten, den Verstand gebrauchen und nicht sofort auf jede mundgerechte Einflüsterung hereinfallen, die eine schnelle und unkomplizierte Lösung verspricht. Insbesondere die Anwälte, die eine sog. "kostenlose Erstanfrage" anbieten, machen das i. d. R. deswegen, um Mandanten anzulocken und dann über die Variante Vorkasse abzuzocken.

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  • Questionmark
    Gast
    • 23. Juni 2020 um 15:02
    • #9

    Interessant, was ich hier so lese.
    Ich bin auf so einen Anwalt reingefallen -> vertrauenserweckende Homepage mit Ratgebern zu verschiedenen Rechtsgebieten, Musterschreiben für den freien Download, einen Blog zum Verbraucherrecht, usw. Abgezockt hat er mich über die Variante Vorkasse. Es dann bei einem Widerspruchsschreiben an den Provider belassen und mich dann im laufenden Verfahren im Stich gelassen. D. h. er hat den Kontakt abgebrochen und auf Anfragen nicht mehr geantwortet. Mein Geld habe ich trotzdem noch bekommen. Mit Hilfe eines anderen Anwalts, der das Verfahren übernommen und die Kosten direkt mit meiner Rechtsschutzversicherung abgerechnet hat.
    Also mein Tipp: Finger weg von diesen aalglatten Typen mit den gut gemachten Seiten im Internet.

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  • immer noch der Alte
    Gast
    • 28. April 2021 um 12:57
    • #10

    Die Beschreibung passt auf Rechtsanwalt H. aus B. Der hat allerdings fast ausschließlich gute Bewertungen im Netz. Ob das alles authentisch oder nur ein Fake ist, kann man natürlich nicht beurteilen. Es ist immer besser Anwälte zu beauftragen, die bereit sind nach RVG abzurechnen. Die Variante mit Vorkasse zu "günstigen Pauschalgebühren" ist unüblich und es handelt sich um eine Werbemaßnahme zur Anlockung von Mandanten.

    Der BGH hat in seinem Beschluss vom 03.05.2007 (I ZR 137/05) entschieden, dass eine Beratung zu Gebühren von 10,00 EUR bis 50,00 EUR zulässig ist, wenn es sich um eine Erstberatung handelt.

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  • Gast
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