AW: Umzug ins Ausland - Sonderkündigungsrecht wird von Base nicht akzeptiert
Hallo lolly12,
ich bin auch vor kurzem ins Ausland gezogen und hatte viel Aufwand mit den außerordentlichen Kündigungen. Nun sind alle nach wirklich viel Mühe durch, da sich alle Mobilfunkanbieter grundsätzlich nicht kooperativ verhalten haben. Du kannst Dich auf TKG § 46 (8) Anbieterwechsel und Umzug berufen. Drei Monate musst Du allerdings noch zahlen.
"(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."
Lege als Nachweis deine Abmeldung von Deutschland bei und wenn möglich eine Bescheinigung von Neuseeland (Anmeldung im Land, Bescheinigung vom Arbeitgeber, Mietvertrag mit deinem Namen). Mir hat zum Beispiel die Bescheinigung der brasilianischen Bundespolizei (Anmeldepflicht als Ausländer) geholfen. Du hast auch das Glück, dass deine Bescheinigung auf Englisch ist und der Nachweis eigentlich für jeden verständlich sein sollte. Dann muss BASE die Sache eigentlich akzeptieren, schließlich muss sich auch ein Mobilfunkanbieter an die gesetzlichen Vorgaben halten. Bei Dir ist die Sachlage so klar, dass es auch nichts zu deuten gibt.
Schöne Grüße
4G-Marius
P.S.: Nicht über die Schrift wundern, irgendetwas ist hier mit der Formatierung schief gelaufen.