Umzug ins Ausland - Sonderkündigungsrecht wird von Base nicht akzeptiert

  • Ich lebe seit Ende Juni in Neuseeland und habe meinen Wohnsitz in Deutschland gekündigt. Trotzdem läßt mich BASE nicht aus dem Vertrag und ich muss noch für 22 Monate eine Grundgebühr von 40 Euro zahlen. Hier kurz die Story:


    Im Mai wurde ich von einem sehr netten und verkaufstüchtigen BASE Mitarbeiter angesprochen, ob ich nicht meinen Vertrag umstellen möchte. Ich habe dem Mitarbeiter gleich mitgeteilt, dass ich eigentlich kein Interesse daran habe, da ich sehr wahrscheinlich Mitte des Jahres nach Neuseeland ziehen werde und ich nicht möchte, dass sich mit der Vertragsumstellung auch die Laufzeit verlängert. Der „nette“ Mitarbeiter meinte daraufhin, dass das kein Problem ist, dann könnte ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, da BASE sowieso kein Netz in Neuseeland hat. Alles kein Problem... :up: (Das hätte ich mir mal schriftlich geben lassen sollen...)


    Als ich nun kurz vor meinem Umzug meinen Vertrag mit BASE kündigen wollte, teilte mir BASE mit, dass das nicht möglich ist. Trotz Abmeldung aus Deutschland und Wohnsitz in Neuseeland interessiert das bei BASE niemanden... Es ist natürlich super in Neuseeland einen BASE Vertrag zu haben..! Wo es nicht mal ein Eplus/Base Netz gibt und natürlich entsprechend hohe Roamingkosten entstehen! Das kann doch alles nicht wahr sein! Noch dazu bin ich seit etwa 14 Jahren Kunde bei Eplus und hätte etwas mehr Entgegenkommen erwartet... Ich kann gar nicht verstehen, wie das rechtlich überhaupt seine Richtigkeit haben kann?! Schließlich kann man doch nicht von mir erwarten, dass ich für eine Leistung, die ich hier in Neuseeland gar nicht in Anspruch nehmen kann, für die nächsten 22 Monate zahlen soll???

  • AW: Umzug ins Ausland - Sonderkündigungsrecht wird von Base nicht akzeptiert


    Irgendwie kommt mir das Ganze ziemlich bekannt vor. :rolleyes:
    https://www.mobilfunk-talk.de/…ng-aerger-mit-e-plus.html


    Ein Sonderkündigungsrecht besteht, allerdings mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Eine Abmeldebescheinigung mußt du aber schon einreichen, sonst wird sich Base weiter querstellen.

  • AW: Umzug ins Ausland - Sonderkündigungsrecht wird von Base nicht akzeptiert


    Danke für Eure Rückmeldungen :)


    Ich habe den Vertrag schriftlich Ende Mai gekündigt und dann im Juni, nachdem ich die Abmeldebescheinigung aus Deutschland erhalten habe, diese noch einmal samt der Kündigung nachgereicht. Das interessiert BASE aber überhaupt nicht. Trotz Abmeldebescheinigung behaupten die, Vertrag ist Vertrag... Und das, obwohl mir vom Verkäufer versprochen wurde: "Sonderkündigung, kein Problem". Mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende wäre ich ja schon zufrieden, aber darauf lassen die sich gar nicht erst ein.
    Leider kann ich mich auch nicht mehr an meine Rechtsschutzversicherung wenden, da ich diese natürlich auch gekündigt habe - das übrigens ohne Probleme ;)
    Ich werde es vielleicht mal mit dem Verbraucherschutz versuchen und hoffe, die können mir weiterhelfen, wenn sich BASE weiter querstellt...

  • AW: Umzug ins Ausland - Sonderkündigungsrecht wird von Base nicht akzeptiert


    Hallo lolly12,


    ich bin auch vor kurzem ins Ausland gezogen und hatte viel Aufwand mit den außerordentlichen Kündigungen. Nun sind alle nach wirklich viel Mühe durch, da sich alle Mobilfunkanbieter grundsätzlich nicht kooperativ verhalten haben. Du kannst Dich auf TKG § 46 (8) Anbieterwechsel und Umzug berufen. Drei Monate musst Du allerdings noch zahlen.


    "(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."


    Lege als Nachweis deine Abmeldung von Deutschland bei und wenn möglich eine Bescheinigung von Neuseeland (Anmeldung im Land, Bescheinigung vom Arbeitgeber, Mietvertrag mit deinem Namen). Mir hat zum Beispiel die Bescheinigung der brasilianischen Bundespolizei (Anmeldepflicht als Ausländer) geholfen. Du hast auch das Glück, dass deine Bescheinigung auf Englisch ist und der Nachweis eigentlich für jeden verständlich sein sollte. Dann muss BASE die Sache eigentlich akzeptieren, schließlich muss sich auch ein Mobilfunkanbieter an die gesetzlichen Vorgaben halten. Bei Dir ist die Sachlage so klar, dass es auch nichts zu deuten gibt.


    Schöne Grüße


    4G-Marius


    P.S.: Nicht über die Schrift wundern, irgendetwas ist hier mit der Formatierung schief gelaufen.

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    Danke für Eure Rückmeldungen :)


    Ich habe den Vertrag schriftlich Ende Mai gekündigt und dann im Juni, nachdem ich die Abmeldebescheinigung aus Deutschland erhalten habe, diese noch einmal samt der Kündigung nachgereicht. Das interessiert BASE aber überhaupt nicht. Trotz Abmeldebescheinigung behaupten die, Vertrag ist Vertrag... Und das, obwohl mir vom Verkäufer versprochen wurde: "Sonderkündigung, kein Problem". Mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende wäre ich ja schon zufrieden, aber darauf lassen die sich gar nicht erst ein.


    Wie bereits von 4G-Marius zitiert, kannst Du Dich auf §46 (8) TKG berufen. Damit endet der Vertrag spätestens Ende September 2013. Ob die tatsächliche Abmeldung oder der Nachweis der Abmeldung als maßgeblicher Termin gilt, kann ich nicht sagen, da könnte der Verbraucherschutz mehr dazu sagen.


    In diesem Falle sitzt Du am längeren Hebel, denn Du kannst ja die monatlichen Zahlungen ab Oktober 2013 einfach einstellen. Dann müßte Base halt klagen und ggf. das Geld in Neuseeland auch noch eintreiben, falls sie wider Erwarten Recht bekommen. Da wünsche ich Base schon mal viel Spaß! :frech

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    Ich halte §46 (8) TKG für ein ganz wichtiges Gesetz für Verbraucher. Denn, wenn ein Mobilfunkanbieter rein technisch mehr keine Leistung erbringen kann, sollten Kunden auch nicht mehr zahlen müssen. Ich meine allerdings, dass §46 (8) TKG die Frage der Nachweispflicht des Verbrauchers näher regeln sollte.


    Welche Dokumente sind ausreichend, um den Umzug ins Ausland zu belegen? Die häufig verlangte Anmeldung im Ausland kann man zum Beispiel nicht immer vorlegen, weil nicht jedes Land eine Meldepflicht hat. Das Thema der Sprache ist auch problematisch. Was passiert etwa, wenn der Verbraucher nur eine Anmeldung oder Mietbescheinigung auf arabisch vorlegen kann. Könnte gut sein, dass hier der Mobilfunkanbieter sagt: Verstehe ich nicht und wird als Nachweiß nicht akzeptiert.


    Hier entsteht eine gewisse Rechtsunsicherheit für den Verbaucher. Man weiß nicht, ob man seinen Umzug ausreichend belegt hat und sozusagen sicher aus dem Vertrag raus ist. Hier sehe ich bei §46 (8) TKG noch Nachbesserungsbedarf.

  • AW: Umzug ins Ausland - Sonderkündigungsrecht wird von Base nicht akzeptiert


    Eigentlich sollte die Abmeldebescheinigung genügen, alles andere wäre sowohl für den Kunden, als auch für den Mobilfunkanbieter unzumutbar. Aber da werden sich wohl die Gerichte damit befassen müssen, um ggf. die Gesetzeslücken zu schließen. Das Gesetz ist ja in der derzeitigen Fassung noch ziemlich frisch.

  • AW: Umzug ins Ausland - Sonderkündigungsrecht wird von Base nicht akzeptiert


    So, nun habe ich von BASE noch einmal eine Rückmeldung bekommen, nachdem ich diverse Mails geschrieben habe und auf den §46 (8) TKG verwiesen habe.


    Die Antwort von BASE:
    "Leider können wir an der Stelle nichts für sie tun. Seitens der Fachabteilung wurde eine Prüfung vorgenommen und ihnen zwei Möglichkeiten angeboten.
    -> Vertragsübernahme
    -> Auflösung durch Vorauszahlung
    Eine direkte Auflösung des Vertrages ist nicht möglich."


    Also Vorauszahlung soll ich 450,- zahlen, dann wird der Vertrag aufgehoben. Das ist doch echt eine Frechheit? Was ist mit der Kündigungsfrist von 3 Monaten? Ich denke, ich lasse es darauf ankommen und sperre mein Konto ab Oktober. Ich hoffe nur, dass ich dann auch wirklich im Recht bin und nicht am Ende noch die ganzen Gerichtskosten plus 22 Monate Grundgebühr am Hals habe :(

  • AW: Umzug ins Ausland - Sonderkündigungsrecht wird von Base nicht akzeptiert


    Ich habe mich mal umgesehen, leider gibt es auch bei anderen Anbietern Probleme was einen Umzug ins Ausland betrifft. Nach der Einschaltung eines Rechtsanwaltes haben die Anbieter aber in der Regel reagiert und die Grundgebühr zurückerstattet.


    Leider ist die Örtlichkeit in dem Gesetzt nicht richt geregelt, hier sollte dringend eine Nachbesserung erfolgen. Die Kanzlei Hollweck (Kanzlei Hollweck - Berlin - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin - Verbraucherrecht und Verbraucherschutz) hat in der letzten Zeit oft Urteile zugunsten von Verbrauchern erwirkt, vielleicht kannst du dich mal an diese wenden.


    Solange es kein Urteil in einem ähnlichen Streitfall gibt, wird sich kein Mobilfunkanbieter zunächst kulant zeigen, da geht alles nur über Anwälte und als Privatperson nehmen Sie dich nicht ernst...

  • AW: Umzug ins Ausland - Sonderkündigungsrecht wird von Base nicht akzeptiert


    Ich würde mich ganz schnell an die Verbraucherschutzzentrale wenden. Das kostet 15 EUR und da bekommt man eine wasserdichte Antwort. Ob man in jedem Fall so ohne weiteres aus solch einem Vertrag rauskommt, ist nicht sicher. Hast Du von Base ein Handy erhalten, ist eine einfache Kündigung nicht möglich, da das Handy ja bezahlt werden muss. Da die Handies bei Base zudem noch subventioniert sind (z.B. Note 2 für 1 EUR zzgl. 15 EUR/Monat macht insg. 361 EUR bei einem tatsächlichen Wert von ung. 450 EUR) ist es mit der Ratenzahlung alleine nicht getan. Zudem gibts die ersten 3 Monate auch nur dann kostenlos, wenn der Vertrag 24 Monate läuft. Denke, dass Ihr in solch einem Fall nicht um einen Vergleich rumkommt, auch deshalb, weil Base ja Dienstleistungen in Neuseeland anbietet-zwar sehr teure, aber das war von vornherein bekannt.


    EDIT: Das TKG bezieht sich auf Deutschland und nicht auf das Ausland, in Neuseeland bietet Base ja die vertraglich zugesicherten Roamingdienstleistungen an. Somit kann von Nichterbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht die Rede sein.


    Zudem würde ich das Konto wenn überhaupt nur dann sperren, wenn es ausschließlich um die Zahlungen für den Tarif geht. Ein subventioniertes Handy muss in jedem Fall weiterbezahlt werden.

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    EDIT: Das TKG bezieht sich auf Deutschland und nicht auf das Ausland, in Neuseeland bietet Base ja die vertraglich zugesicherten Roamingdienstleistungen an. Somit kann von Nichterbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht die Rede sein.


    Zudem würde ich das Konto wenn überhaupt nur dann sperren, wenn es ausschließlich um die Zahlungen für den Tarif geht. Ein subventioniertes Handy muss in jedem Fall weiterbezahlt werden.


    Wie kommst Du denn darauf, daß das TKG räumlich auf Deutschland beschränkt ist? Das geht aus dem Gesetzestext gar nicht hervor.
    TKG Novelle tritt in Kraft - Neuregelungen z.B. bei Umzug & Portierung
    Außerdem kann Base in Neuseeland seine Mobilfunkdienstleistung nicht zu den vertraglich vereinbarten Inlandskonditionen erbringen. Von daher sehe ich durchaus ein Sonderkündigungsrecht.
    Da zu diesem Thema aber noch nichts von einem Gericht entschieden wurde, werden wir die Rechtsprechung abwarten müssen.


    Die Handymiete wird in der Tat vom Sonderkündigungsrecht nicht erfasst. Diese müßte bis zum Vertragsende weiter gezahlt werden, ggf. auch als Einmalzahlung. Allerdings war vom Vertrag mit Handy bisher nicht die Rede.

    Also Vorauszahlung soll ich 450,- zahlen, dann wird der Vertrag aufgehoben. Das ist doch echt eine Frechheit? Was ist mit der Kündigungsfrist von 3 Monaten? Ich denke, ich lasse es darauf ankommen und sperre mein Konto ab Oktober. Ich hoffe nur, dass ich dann auch wirklich im Recht bin und nicht am Ende noch die ganzen Gerichtskosten plus 22 Monate Grundgebühr am Hals habe :(


    Da es bisher zu diesem Thema keine Gerichtsurteile gibt, wirst Du Dich, wenn Du Pech hast, auf einen jahrelangen Rechtsstreit über mehrere Instanzen einstellen müssen, ggf. bis zum Bundesgerichtshof. Vielleicht interessiert sich die Verbraucherzentrale dafür wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Falles (Du bist ja kein Einzelfall) und übernimmt das Prozessrisiko.

  • AW: Umzug ins Ausland - Sonderkündigungsrecht wird von Base nicht akzeptiert


    Ich selber kann aus Erfahrung folgendes sagen. In meinem Fall hat sowohl die Deutsche Telekom (Festnetz) wie auch o2 (Surfstick) den § 46 (8) TKG akzeptiert. Man hat nur sehr genaue Nachweise gefordert, aber ich konnte die Verträge künden. Allerdings hatte ich in keinem Fall subventionierte Geräte, welche noch nicht bezahlt waren. Dazu muss man auch sagen, dass es sich bei beiden Verträgen um Leistungen gehandelt hat, welche die Anbieter im Ausland nicht erbringen können.


    Die Hinweise von misterjws sind dabei leider nicht von der Hand zu weisen. Hier könnte möglicherweise ein subventioniertes Handy zu einem Problem werden. Vielleicht kann man das Gerät zurückgeben. Auf der anderen Seite weiß ich nicht, ob Roamingdienstleistungen wirklich als Vertragserfüllung bezeichnen kann. Zahlreiche andere Leistungen wie eine Flatrate in alle deutschen Netze und mobiles Surfen kann BASE in Neuseeland nicht anbieten. Der Vertrag von lolly12 beträgt ja immerhin 40 Euro, also müssen dort schon mehrere Leistungen beinhaltet sein.


    So wie es hier aktuell aussieht, wird es wohl nur über rechtliche Schritte gehen. Wobei die Verbraucherzentrale und die Vermittlungsstelle der Bundesnetzagentur sicherlich die günstigsten Lösungen sind.

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    mosyr: dass das TKG nur auf Deutschland beschränkt ist, glaube ich deshalb, weil die Mobilfunkanbieter bei Vertragsabschluss die Kosten für die Handynutzung im Ausland und die verfügbaren Länder ganz klar offengelegt haben und in diesem Fall die Dienstleistungen ganz klar erbracht werden können. Zudem sind das Nebendienstleistungen, die auch während der Vertragslaufzeit verändert werden dürfen. Kann der Hauptbestandteil, das Telefonieren in Deutschland nicht mehr erbracht werden, ist das was anderes. Aber selbst das ist ja weiterhin möglich. Bei Festnetzverträgen könnte das anders sein, da diese ja überhaupt nicht mehr nutzbar sind, aber selbst da dürfte das Auslegungssache sein, da in D Verträge besonders geschützt sind und es Sonderkündigungsrechte nur im Ausnahmefall gibt. Und jeder weiß ja, dass ein 24 Monatsvertrag ein 24 Monatsvertrag ist.

  • AW: Umzug ins Ausland - Sonderkündigungsrecht wird von Base nicht akzeptiert


    Das TKG umfasst ja nicht nur Mobilfunkdienstleistungen, sondern den kompletten TK-Bereich. Wenn eine räumliche Beschränkung besteht, muß dies ausdrücklich erwähnt werden. Es besteht schlicht eine Gesetzeslücke, die von der Rechtsprechung geschlossen werden muß (vom Gesetzgeber erwarte ich in dieser Hinsicht nichts, der ist noch langsamer, als die Justiz).

  • AW: Umzug ins Ausland - Sonderkündigungsrecht wird von Base nicht akzeptiert


    Also das ist doch alles zum verrückt werden! Hätte ich das damals mal gewusst, als mich der Verkäufer in den Vertrag gequatscht hat und ich blöderweise unterschrieben habe ohne die Aussage des Verkäufers nochmals genau zu überprüfen... Aber deshalb darf der mich doch noch lange nicht anlügen!!! :mad:


    Um mal Klarheit zu schaffen: Ich habe mit dem neuen Vertrag kein neues Handy bekommen. Die Raten für mein derzeitiges Handy wären zusammen mit meinem Vertrag im September ausgelaufen. Umso ärgerlicher, dass ich jetzt noch fast 2 Jahre bezahlen muss.


    BASE hat mir das Angebot gemacht 450 Euro (22 Monate Grundpreis a 20 Euro) bis 25. August zu zahlen. Ich muss mir meine Vertragsunterlagen noch einmal genau anschauen, um nachzuprüfen, ob mir BASE da nicht noch die Handyrate mit abverlangt. Leider sind meine Unterlagen momentan noch auf der Schiffspassage nach Neuseeland... Aber das lässt sich ja herausfinden...


    Das nervt mich gerade ungemein und als hätte man nichts besseres zu tun, wenn man in ein fremdes Land zieht, darf man sich noch mit Eplus rumärgern. Übrigens war O2 da wesentlich kulanter, die haben mir mein Internet ohne Probleme gekündigt... Aber gut, das war eben auch nur das Internet. Trotzdem bin ich immer noch der Meinung, dass Eplus seinen Vertrag hier in Neuseeland ebenfalls nicht erfüllen kann und somit das Sonderkündigungsrecht gelten müsste.


    Am besten wende ich mich dann wohl an die Verbraucherschutzzentrale oder die Vermittlungsstelle der Bundesnetzagentur. Da fragt man sich dann, ob das den ganzen Aufwand wert ist? Irgendwie wohl schon... Auch mal ganz davon abgesehen, dass mich der Verkäufer angelogen hat und ich ohne sein nerviges gequatsche erst gar nicht auf die Idee gekommen wäre, einen neuen Vertrag abzuschließen.


    Vielen Dank für Eure Antworten, das hat mir auf jeden Fall weitergeholfen und wie ich sehe, bin ich wahrscheinlich auch nicht die einzige, die solch ein Problem hat. Allein deshalb sollte da doch wirklich mal etwas vom Gesetzgeber geregelt werden!

  • AW: Umzug ins Ausland - Sonderkündigungsrecht wird von Base nicht akzeptiert


    Hallo, da bin ich noch einmal :)
    Ich möchte abschließend noch mitteilen, dass sich der Aufwand dann doch gelohnt hat!!! :D
    Nachdem ich nun unzählige Mails geschrieben habe, den besagten Paragraphen genannt habe und Eplus mitgeteilt habe, dass ich mich an den Verbraucherschutz bzw die Bundesnetzagentur gewendet habe hat es zwar ein bißchen gedauert, aber heute bekam ich die Mitteilung, dass mein Vertrag eine Restlaufzeit bis (oh Wunder!) 31.08.2013 hat! In diesem Fall wurde dann sogar auf meine erste Kündigung im Mai Rücksicht genommen. Ich kann es noch gar nicht glauben! (Hoffentlich war das mal kein Tippfehler von Eplus ;)))
    Vielen, vielen Dank noch einmal für die hilfreichen Tipps hier im Forum :up:

  • AW: Umzug ins Ausland - Sonderkündigungsrecht wird von Base nicht akzeptiert


    Hallo lolly,


    schön das es jetzt endlich geklappt hat. Ist ähnlich wie bei Versicherungen, da braucht man ein langes Durchhaltevermörgen. Zunächst möchte fast jeder einen in den Rechten beschneiden und "Kosten" einsparen. Bei den nächsten Fragen kannst du dich gerne wieder an uns wenden.


    Gruß Thomas

  • AW: Umzug ins Ausland - Sonderkündigungsrecht wird von Base nicht akzeptiert


    Hallo lolly12,


    schön, dass es mit etwas Hartnäckigkeit geklappt hat. Es ist wirklich ärgerlich, wenn man bereits auf einem anderen Kontinent lebt und man noch immer unerledigte Sachen in Deutschland hat. Ich könnte mir gut vorstellen, dass der Hinweis auf die Bundesnetzagentur und den Verbraucherschutz am Ende gefruchtet haben. Der besagte Paragraph der TKG ist trotz Interpretationsspielraum letztendlich klar: Wenn ein Netzbetreiber am neuen Wohnort keine Leistung erbringen kann, erhält der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Dies wäre auch nach einer Schlichtung durch die Bundesnetzagentur herausgekommen. Dies wollte man sich bei BASE ersparen.


    Schöne Grüße


    4G-Marius

  • AW: Umzug ins Ausland - Sonderkündigungsrecht wird von Base nicht akzeptiert



    Bitte lernt endlich, das TKG richtig zu verstehen.


    1. das TKG (weil es in einem vorherigen Post erwähnt wurde) natürlich nur Gültigkeit in Deutschland, es ist schließlich ein deutsches Gesetz und nicht zum Beispiel ein europäisches.
    2. Wie kommt jemand darauf, dass ein Mobilfunkanbieter die vertraglich vereinbarte Leistung im Ausland nicht liefern kann? Vertraglich vereinbart wurde ein Roaming-Tarif. Und zu diesen Konditionen kann man im Ausland den Vertrag nutzen. Welcher Vertragspartner liefert also nicht das, was vereinbart wurde?


    Damit auch endlich die letzten klare Sonne sehen: §46 TKG rechtfertigt eine Sonderkündigung ausschließlich dann, wenn am neuen Wohnort einfach kein Netz vorhanden ist! Sobald das Handy genutzt werden kann (egal zu welchen Konditionen) wird die vereinbarte Leistung erbracht, fertig aus ;)

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