Beiträge von Ulrich.

    AW: Leider abgezockt


    @ Coalaschnute


    Ja, hier gibt es hingebungsvolle Anhänger von md. Vielleicht auch versteckte Mitarbeiter.
    Jedenfalls verteidigt so jemand seine geliebte Firma mit Zähnen und Klauen.
    Und kommt so jemand gegen gute Argumente und viele Paragraphen nicht mehr an, so wird dagegen angepöbelt. Da wird es dann ausfallend und unverschämt.


    Ich habe auch so meine Erfahrungen hier gemacht. Nachdem ich mich wehrte wurde man richtig beleidigend.
    Das Ergebnis kannst Du in meinem Thread sehen. Ich habe auch Probleme mit md und wehre mich. Das kommt hier im Forum nicht gut an. Es gefällt viel besser, wenn man ohne zu mucken alle Forderungen von md sofort bezahlt.


    Was noch erschwerend dazukommt:
    V.I.P.-User scheinen hier weitgehend Narrenfreiheit zu haben. Ich bemühe mich gerade, daß Beleidigungen gegen mich entfernt werden. Doch bisher ist noch nichts geschehen. Ich bin gerade dabei, denen etwas Beine zu machen.


    Meine bisherige Erfahrung:
    Mit besonders viel Hilfe ist in diesem Forum nicht zu rechnen. Der Wortschatz mancher User ist etwas speziell.


    Wie Du argumentiere ich mit unserem Recht. Ich bin auch in der Lage, ein Gesetz zu lesen und es zu verstehen. Das ist manchmal von Vorteil.


    Laß‘ Dir nix gefallen.


    Ulrich

    AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Och menno - und ich hatte so gehofft, daß man nicht schon wieder so viel Blödsinn hier verbreitet.


    Als erstes zur Portierung: Die beantragte Portierung und meine außerordentliche Kündigung sind zweierlei Stiefel. Ich verweigere nicht die Zahlung irgend einer Rechnung von md. Auch die 30 Euro für die Portierung habe ich anerkannt. Deshalb ist md dazu verpflichtet, meine Rufnummer gehen zu lassen. Bei erneuter Verweigerung ginge sofort eine Beschwerde an die Bundesnetzagentur.


    Ich kann nichts dazu, wie eine App strukturiert ist. Du verlangst die Zeit in Millisekunden? Kannst Du haben. Es wurden zwischen 471 und 73.230 Millisekunden angezeigt.
    Ich kann nur Apps verwenden, die es im Store gibt.


    Ich habe schon längst geschrieben, daß md mich zum Kauf weiterer Pakete an schnellem Internet verleiten will. Das ist doch ein alter Hut.
    Für e-Mails, Nachrichten oder mein Strategiespiel Kalaha sind 64 kBit je Sekunde vollkommen ausreichend. Zum Sehen von YouTube-Videos wie Gangnam Style benötigt man natürlich ein schnelles Internet. Die Anforderungen ans Internet sind einfach verschieden. Da müßte man etwas dazubuchen.


    Natürlich habe ich mir auch das Kleingedruckte zum Vertrag durchgesehen bevor ich ihn abgeschlossen habe. Natürlich ist mir bekannt, daß da bis zu 64 kBit je Sekunde drin steht. Dessen bin ich mir bewußt. Und ich darf mich auch darauf verlassen, daß mir diese Internet-Geschwindigkeit (zumindest annähernd) zur Verfügung gestellt wird. Hier in Deutschland muß eine Firma auch etwas liefern, wenn sie eine Bezahlung dafür haben will. Denn wir wohnen hier in einem Rechtsstaat. Ich hoffe, daß dies irgendwann mal jeder begreift.
    Es gibt auch andere Länder mit viel Korruption. Da läuft eine hartnäckige Beschwerde folgendermaßen ab: Jemand in der Firma läßt seine Beziehungen spielen. Er wendet sich an jemanden in der niederen Politik (z. B. der Bürgermeister vor Ort) oder an die Polizei. Diese sind natürlich geschmiert. Dafür schicken sie dann einen Schlägertrupp los. Und schon gibt es keine Beschwerde mehr …


    Nun zu den Mahnkosten: darüber gibt es so viele Urteile im Internet. Wirklich leicht zu finden. Bei einer ersten Mahnung dürfen nur Kosten für Porto, Material und Druck angesetzt werden. Keine Verwaltungskosten wie für Personal oder Computer. Hier ein Beispiel:
    Abzocke durch Mahngebühren-Pauschale
    OLG München, Urteil vom 28. Juli 2011 - Az. 29 U 634/11


    Ach nee, das war ja ein Energieversorger. Aber das Urteil ist für jede Branche analog anwendbar. Denn alle Firmen bezahlen das gleiche Porto und nutzen in etwa die gleichen Drucker und ähnliches Papier.


    md-noob, ich helfe Dir, da Du mit Google anscheinend nicht so firm bist.
    Sei doch froh, daß ich hier etwas schreibe. Da kannst Du etwas lernen.
    Merke Dir heute folgendes: Nicht alles was in den AGBs drin steht ist rechtens. Nicht alles, was einem eine Firma vormacht, hält einer rechtlichen Überprüfung stand.


    Aber scheinbar redet man bei manchen Leuten hier gegen die Wand …


    Ulrich

    AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Hallo,


    heute habe ich zum 4. Mal die vorzeitige Portierung zu Penny Mobil versucht. Den Antrag auf vorzeitige Portierung und Freischaltung habe ich dieses Mal selbst an meinem PC durchgeführt.



    Vorhin habe ich eine SMS von Penny Mobil erhalten:


    „Wir bestätigen Ihnen hiermit die von Ihnen beauftragte Mitnahme Ihrer Mobilfunknummer 0175/XXXXXXX zum 02.03.2015. Ihr Penny Mobil Team“



    Gerade habe ich auch noch eine E-Mail von Penny Mobil erhalten:


    „Kundennummer: XXXXXXXX
    Vertragsnummer: XXXXXXXX


    Bestätigung der Rufnummernmitnahme


    Hallo Hans-Ulrich XXXXX,


    wir bestätigen die von Ihnen beauftragte Rufnummernmitnahme Ihrer Mobilfunkrufnummer 0175XXXXXXX zu folgendem Termin: 02.03.2015.


    Bitte beachten Sie, dass wir dieses Datum von Ihrem bisherigen Anbieter erhalten haben und darauf keinen Einfluss haben.


    Im Laufe des 02.03.2015 werden wir Ihre PENNY MOBIL SIM-Karte freischalten. Bitte legen Sie an diesem Tag Ihre SIM-Karte in Ihr Handy und schalten das Gerät ein. Falls das Handy noch keinen Netzempfang hat, schalten Sie Ihr Handy aus und wieder ein, bis im Display PENNY MOBIL angezeigt wird.


    Es grüßt Sie


    Ihr PENNY MOBIL Team“



    Das sieht doch erst mal richtig gut aus. Als nächstes müßte dann etwas von md kommen. Ich werde weiter berichten.


    Außerdem habe ich heute eine 1. Mahnung von md erhalten. Der Text beginnt mit den Worten „Sie haben sicher übersehen“ …
    Was soll man dazu sagen? Da kann ich nur lachen. Da weiß die eine Seite von md nicht, was sich bei der anderen tut. In der Vor-Computer-Zeit mag so etwas noch durchgegangen sein. Aber heute! Und das bei einer Firma, die viel mit Datenverarbeitung zu tun hat? Einfach unverständlich, daß da nicht alles Wesentliche in einem Kundenkonto zusammengeführt wird. Für was gibt es denn eine Kundennummer?
    Oder wollte man mir nur zeigen, wie gekonnt man bei md mit Textbausteinen umgehen kann? Wow, was für eine Leistung!



    Nun hier der Brief von md vom 18.02.2015:


    „Kundennr.: XXXXXXXX


    1. Mahnung


    Sehr geehrter mobilcom-debitel Kunde,


    Sie haben sicher übersehen, dass bei den beiliegend aufgeführten Rechnungsposten die gesetzliche Zahlungsfrist bereits überschritten ist. Aus diesem Grund möchten wir Sie dringend bitten, den offenstehenden Betrag sowie die durch Ihren Zahlungsverzug begründeten Mahnkosten bis zum 02.03.2015 auf unser Bankkonto zu überweisen.


    (die Bankverbindung)


    Lassen Sie den oben genannten Zahlungstermin erneut verstreichen, wird dies mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein.


    Sollte der offen stehende Betrag bereits beglichen sein, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.


    Bei Fragen helfen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne weiter.


    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr mobilcom-debitel Forderungsmanagement


    Kundennummer: XXXXXXXX
    (dann die Auflistung der Rechnungen vom 05.12.2014, 08.01.2015 und 06.02.2015)
    MS Mahnkosten 18.02.2015 5,95


    Gesamtsumme offener Saldo (EUR) 51,30
    Davon bereits fällig mit Stand vom 18.02.2015 (EUR) 51,30“



    Sogar einen Überweisungsträger haben Sie mitgeschickt. Schade um das unnötige Papier. Der arme Baum!


    Einfach nur nett: „Bei Fragen helfen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne weiter.“ So Textbausteine sind einfach unheimlich praktisch. Und es klingt gut.
    Die Wirklichkeit: An der Hotline komme ich schwer bis gar nicht durch. Auf meine e-Mail vom 18.02.2015 an die Sachbearbeiterin habe ich natürlich noch keine Antwort bekommen. Hat irgend jemand etwas anderes erwartet?


    5,95 Euro für eine 1. Mahnung? Das geht schon mal gar nicht. Total überzogen. Da probiert man Kasse zu machen nach dem Motto: Der wird schon von nix wissen. Doch hier hat md Pech gehabt.
    Verschiedene Gerichte haben für eine 1. Mahnung so um 1,50 Euro an Kosten durchgehen lassen. Denn der Aufwand ist nicht groß. Hier hat es nicht einmal für meinen Namen in der Anrede gereicht.


    Einen Nutzen hatte der Brief jedoch: md konnte mir Werbung mitschicken. Die landete jedoch sogleich beim Altpapier.


    Ansonsten: Warum eine Mahnung, wenn die angemahnten Rechnungen strittig sind?


    Nun noch einmal, ganz einzeln aufgedröselt, um was es hier geht. Damit es auch wirklich jeder verstehen kann.


    Das mobile Internet soll mir von md laut Mobilfunkvertrag mit zwei verschiedenen Geschwindigkeiten zur Verfügung gestellt werden.
    Bis zum Verbrauch von monatlich 1 GB mit einer Download-Geschwindigkeit von bis zu 7.200 kBit je Sekunde. Von gelegentlichen Einbrüchen und desöfteren Problemen nach Mitternacht ist dieser Teil zufriedenstellend. Deshalb keine Beschwerde meinerseits.
    Ab einem Verbrauch von monatlich 1 GB mit einer Download-Geschwindigkeit von bis zu 64 kBit je Sekunde. Nach verschiedenen Urteilen sollte es zumindest die Hälfte der versprochenen Geschwindigkeit sein oder die ortsübliche Geschwindigkeit. Die zur Verfügung stehende Geschwindigkeit beträgt im Schnitt nur zwischen 10 und 15 kBit je Sekunde. Nach allen bisher gesehenen Urteilen ist dies erheblich weniger als zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten notwendig wäre.
    Die 20 bis 30 kBit je Sekunde habe ich angeführt, da dann das mobile Internet nutzbar wäre. Würde diese Geschwindigkeit meistens erreicht werden, so hätte ich mich nie beschwert.
    Auf das Wort „drosseln“ kommt es nicht an. Wir verwenden dieses Wort nur zum einfacheren Verständnis. Geliefert werden muß von md einfach nur das Internet mit bis zu 64 kBit je Sekunde.
    Nachdem von md der Mangel nicht behoben wurde, mußte ich md noch einmal eine letzte Frist zur Verbesserung der Leistung geben. Danach darf ich außerordentlich kündigen und meinen Schaden (2. Flatrate und notwenige Hardware zur Nutzung) in Rechnung stellen. Ich darf diesen Schadenersatz mit den laufenden Rechnungen verrechnen.
    Die einzige offenen Frage ist nur, in wie weit muß ich einem Richter die mangelhafte Geschwindigkeit des mobilen Internets nachweisen. Deswegen habe ich mich da sehr bemüht.
    Manche Urteile zu DSL-Verträgen können analog angewendet werden, da es sich um das Mißverhältnis zwischen versprochener und tatsächlicher Internet-Geschwindigkeit handelt. Entsprechend der im Vertrag zugesicherten Leistung muß eine Firma einfach auch liefern.


    @ ikaruz
    Dein zitiertes Urteil habe ich bereits in meinem Beitrag Nr. 50 angeführt.


    @ Kirschpudding
    Erstmals Mitte Februar 2014 habe ich zur Messung der Internet-Geschwindigkeit die App network speed test von Arjun Ganesan verwendet.
    Zuerst wird das Ping gemessen. Es geht an einen Server in Nordamerika. Bei niedriger Internetgeschwindigkeit (bis ca. 10 kBit je Sekunde) wird ein sehr langes Ping angezeigt. Mein Rekord sind 73 Sekunden. Natürlich ist das nicht richtig. Aber es zeigt einfach, daß das Internet nicht ordentlich funktioniert.
    Dann wird die Download-Geschwindigkeit gemessen. Bei niedriger Internetgeschwindigkeit (bis ca. 10 kBit je Sekunde) wird das meistens nix.
    Abschließend die Upload-Geschwindigkeit. Kann nur bei guter Internet-Geschwindigkeit gemessen und angezeigt werden.
    Erstmals in der 2. Oktoberhälfte (und dann immer mehr) habe ich die App Netztest der RadioOpt GmbH (mit Computer-Bild-Logo) genutzt.
    Zuerst wird die Download-Geschwindigkeit gemessen. Bei quasi totem Netz ist die Messung nicht möglich. Wenn noch ein klein wenig geht, kann die Geschwindigkeit ab 0 kBit je Sekunde angezeigt werden. Dann folgen Upload (zeigt wohl oft zu viel an) und Ping (scheint annähernd richtig). Das Messen dauert um die zwei Minuten.
    Gut berechnen läßt sich die Internet-Geschwindigkeit über die benötigte Zeit zum Nachladen von in e-Mails eingebetteten Bildern oder Anlagen. Mein Klient zeigt die nachzuladende Datenmenge genau an.
    Ansonsten ist es einfach spürbar, wenn beim Internet nix geht.
    Von beiden Apps habe ich viele Geschwindigkeitsprotokolle. Andere Nachweise habe ich auch noch.


    Ulrich

    AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    @ Kirschpudding


    Deine Beiträge waren auch schon mal hilfreicher. Dafür bin ich Dir auch dankbar.
    Aber ich kann mich nicht des Eindrucks erwehren, daß auch Du parteiisch bist.


    Wenn eine Firma etwas gegen Bezahlung vertreibt, kann sie sich nicht einfach hinter den Begriff „bis zu“ verstecken. Eine zu stark reduzierte Leistung würde den Vertragspartner in unzulässiger Weise in seinen Rechten einschränken. Es sagt doch einem schon der normale Menschenverstand, daß nach einer versprochenen Leistung auch tatsächlich etwas geliefert werden muß.
    Also: Wenn md eine gedrosselte Geschwindigkeit von bis zu 64 kBit je Sekunde offeriert, so habe ich als Vertragspartner das Rechts auf eine gewisse Internetgeschwindigkeit. Das kann die Hälfte sein oder ähnlich der üblichen Geschwindigkeit bei diesem oder allen Netzbetreibern. Darüber entscheidet ein Richter. Nicht mehr. Die Drosselung auf durchschnittlich 10 bis 15 kBit je Sekunde widerspricht in jedem Fall den vertraglichen Pflichten von md. Nur hinreichend beweisen muß ich es können. Das ist der alleinige Knackpunkt. Und darum habe ich mich wirklich gekümmert.


    Zur Klarstellung: Ich habe bei der Verbraucherberatung nicht nach einer Beratung nachgefragt. Ich habe auch nicht nach rechtlicher Vertretung durch den Verbraucherschutz nachgefragt. Deshalb mußte ich nur so etwas wie eine Schutzgebühr bezahlen. Eine richtige Beratung ist viel teurer.
    Ich hinterließ den Eindruck, mit den Gesetzen, Rechtsanwälten und Gerichten keine Berührungsängste zu haben. Ein Mahnbescheid beeindruckt mich nicht.
    Die Verbraucherberatung wollte mich wohl nicht von sich aus vertreten (z. B. öffentlichkeitswirksame Abmahnung gegen md erreichen), weil ein einfaches Schreiben von denen bei md nicht zu einer Einsicht führt. Ein längerer Streit würde die begrenzten Ressourcen der Verbraucherberatung binden. Da gibt es einfach andere wichtigere Bereiche (z. B. Ernährung oder Medizin) als den Mobilfunk.
    Doch sie will von mir darüber informiert werden, wie es mit meiner Sache weitergeht. Es ist also Interesse da.


    Die Aussage bei der Verbraucherberatung (mindestens 32 kBit je Sekunde) bestätigt verschiedene Urteile. Natürlich ist sie keine Richterin. Aber was wird ein Richter tun? Er wird sich erst mal informieren, was in früheren Fällen per Urteil entschieden wurde.


    Ich werde in den nächsten Tagen meine Rufnummer von md mitnehmen. Da bleibt eine leere Vertragshülle übrig. Ich habe rechtmäßig außerordentlich gekündigt, aber md möchte den Vertrag erst im Januar 2016 enden lassen.
    Es liegt dann bei md, ob sie ein Gerichtsverfahren gegen mich anstrengen. md wird verlieren, wenn ich dem Richter hinreichend die dem abgeschlossenen Vertrag widersprechende Internetgeschwindigkeit nachweisen kann. Mehr nicht.


    Kirschpudding, ich bitte Dich, nicht mehrere Dinge zu einer falschen Aussage zu verwursteln. Das kann andere verwirren.


    Ich probiere weiterhin das mobile Internet von md aus. Gestern Abend habe ich mit einer App auch wieder 0
    kBit je Sekunde gemessen. Kirschpudding, meinst Du wirklich, daß md damit seinen vertraglichen Pflichten ausreichend nachgekommen ist?


    Ulrich

    AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Meine heutige Mail (18.02.2015) um 14:30 Uhr an die Sachbearbeiterin bei md:


    „Vertragspartner: XXXXX
    Kundennummer: XXXXXXXX
    Mobilfunk-Rufnummer: 0175 XXXXXXX
    Tarif: Smart Surf Vodafone Okt 2013
    Vertragsnummer: XXXXXXXX


    Sehr geehrte Frau XXXXX,


    ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort. Erstmals erhalte ich von mobilcom-debitel eine fundierte Reaktion mit Begründung. Ich bin begeistert.
    Bisher gab es so viele erfolglose Telefonate, e-Mails und Schreiben. Das ist den ganzen Aufwand nicht wert. Zuletzt hatte man gar keinen Kontakt mehr mit mir haben wollen.
    Endlich habe ich die Verbindung zu einer Sachbearbeiterin. Das hatte ich mir mit meiner e-Mail vom 12.02.2015 erhofft. Es wäre schön, wenn man die Angelegenheit nun ordentlich zu Ende bringt.


    Im Januar 2012 war ich vom D1-Netz (schlechte Netzabdeckung; Sendemast steht ungünstig) ins D2-Netz direkt zu Vodafone gewechselt.
    Ich wechselte im Januar 2014 zu Ihnen, da mir Vodafone statt einem gebrandeten Nokia Lumia 1020 (habe ich zurückgeschickt) keine Gutschrift zur Vertragsverlängerung geben wollte.
    Bei Vodafone hatte ich nur ein Inklusivvolumen von 200 MB monatlich. Das war schnell aufgebraucht. Das gedrosselte Internet bei Vodafone war zwar etwas langsam, aber ohne große Einschränkung bis Mitte Januar 2014 nutzbar. Es fiel mir gleich auf, daß Ihr gedrosseltes Internet (ab Februar 2014) sehr viel langsamer ist. Dazu wurde es über die Monate immer noch langsamer. Immer häufiger konnten Internetseiten nicht geöffnet werden. Deshalb beschwerte ich mich im Sommer 2014. Später füllte ich einen langen Fragenkatalog aus. Doch darauf geschah nichts. Ich fühlte mich hingehalten.
    Im November letzten Jahres benötigte ich einmal für das Öffnen einer FAZ-Nachrichtenseite etwa eine halbe Stunde. Das ist zu lang.
    Warum hat man meinen Vertrag nicht vom D2- ins D1-Netz transferiert? Damit wären die Probleme erledigt gewesen. Zuerst hatte man mir dies angeboten und ich hatte es abgelehnt. Dann hatte ich recherchiert (neuer D1-Sendemast) und es ausprobiert (gedrosseltes Internet mit 64 kBit je Sekunde). Als ich dann bei Ihnen ins D1-Netz wollte geschah nichts mehr. Ich fühlte mich wieder hingehalten.


    Ich nutze ein Nokia Lumia 1020. Dies ist ein Smartphone der Spitzenklasse. Es hat 2 GB Arbeitsspeicher und 64 GB allgemeinen Speicher (Sonderedition von o2). Unter Windows Phone 8 nutzte ich den Internet Explorer 10. Zu Windows Phone 8.1 gehört der Microsoft Browser der Version 11.
    Dieses Smartphone einschließlich des Browsers hat bei Tests immer gut abgeschnitten. Da gibt es kein Hakeln oder Verzögern. Innerhalb des schnellen Volumens ist das Internet sehr schnell.
    Anders ist der Ruf des D2-Netzes von Vodafone. Es ist allgemein bekannt, daß man da den Ausbau bezüglich des mobilen Internets etwas verschlafen hat.
    Noch schlechter ist der Ruf von mobilcom-debitel. Da wimmelt es nur so von Beschwerden in den Foren.


    Laut dem abgeschlossenen Mobilfunkvertrag haben Sie sich dazu verpflichtet, mir während der 24 Monate ein mobiles Internet zur Verfügung zu stellen (Flatrate). Darauf habe ich einen Anspruch.
    Vor zwei Tagen war ich wegen meinem Vertrag mit Ihnen bei der Verbraucherberatung in Würzburg. Dort teilte man mir mit, daß bei versprochenen „bis zu“ 64 kBit je Sekunde zumindest die Hälfte der Geschwindigkeit (32 kBit je Sekunde) bei mir als Kunden zur Verfügung stehen muß. Dies deckt sich mit verschiedenen Urteilen, die ich im Internet gefunden habe.
    Es ist rechtlich falsch, daß Sie Ihre vertragliche Pflicht auch mit 5 kBit je Sekunde erfüllen würden. Bei solch niedriger Geschwindigkeit ist das Internet nicht nutzbar. Nach meiner Erfahrung ist das mobile Internet ab einer Geschwindigkeit von etwa 20 bis 30 kBit je Sekunde ausreichend verwendbar. Beim mobilen Internet gehört es einfach dazu, daß man es auch nutzen kann.
    Doch bei mir kommen im Durchschnitt nur etwa 10 bis 15 kBit je Sekunde an. Damit erfüllen Sie nicht Ihre vertraglichen Pflichten. Deshalb bin ich berechtigt gewesen, den Mobilfunkvertrag außerordentlich zu kündigen. Für mich ist das mobile Internet zentraler Teil des abgeschlossenen Vertrages.
    Ja, es ist ein Unterschied, ob sich 10 Personen oder 100 Personen dieselbe Internetkapazität teilen müssen. Es ist allein Ihre Aufgabe, für Ihre Zahl von Verträgen das entsprechende Internetvolumen beim Netzbetreiber Vodafone zu buchen. Eigentlich hätten Sie glücklich sein müssen, wenn ich von D2 ins D1-Netz wechsle.
    Sie können nicht einfach viele Verträge vertickern ohne über die notwendige Internetkapazität zu verfügen. Sie können sich nicht auf Vodafone berufen. Ihr mobiles Internet im D2-Netz ist wesentlich langsamer als das von Vodafone selbst.


    Seit Dezember 2014 nutze ich zum Spielen und für Webseiten meistens meine zusätzliche Flatrate im D1-Netz. Natürlich teste ich weiterhin Ihr D2-Netz. Zeitweise probiere ich auch etwas aus.
    Zuletzt habe ich Ihr Internet vor allem zum Downloaden von App-Updates und Satellitenbildern zu den Nokia-Karten meiner Umgebung genutzt. So lassen sich ohne großes Zutun meinerseits größere Datenmengen verbrauchen. Meine Vermutung, daß Ihr Internet sich weiter verlangsamt, wenn man es viel nutzt, sehe ich als bestätigt an. Doch beweisen kann ich es nicht.


    Schon mehrfach haben Sie angegeben, daß Sie die Internetgeschwindigkeit überprüft hätten. Doch weitere Angaben erhielt ich nicht. Kein Wort über die von Ihnen gemessene Geschwindigkeit. Mit meinem Schreiben vom 16.01.2015 hatte ich Sie um eine Statistik gebeten. Doch bis jetzt habe ich noch nichts erhalten.
    Ich habe, soweit es möglich war, die Geschwindigkeit des mobilen Internets und seine schlechte Nutzbarkeit gemessen und festgehalten. Ich habe beinahe 5 GB an Daten gesammelt.
    Ihren Angaben, daß mit dem Internet alles in Ordnung sei, kann ich nicht folgen.


    Wegen dem kaum nutzbaren Internet mußte ich mir eine 2. Internetflatrate zulegen. Diese Kosten darf ich Ihnen nach Einräumen einer letzten Frist als Schadenersatz in Rechnung stellen.


    Nun zu den Problemen beim Portieren:


    Nach einem erfolglosen Portieren wird die Prepaid-SIM-Karte von Penny Mobil freigeschaltet und kann nicht noch einmal zur Portierung verwendet werden. Die SIM-Karten kaufe ich jeweils in XXXXX. Das liegt 8 km südlich von XXXXX. Die Verkäufer dieses Marktes sind nicht kompetent. Die SIM-Karten müssen erst im Lager geholt werden. Zuletzt holte man mir sogar einen Surfstick aus dem Lager. So benötigte ich durchschnittlich mehr als 10 Minuten allein an der Kasse. So ist der Kauf für mich mit Aufwand verbunden.


    Nach der 3. erfolglosen Portierung teilte man mir auf Nachfrage am 12.02.2015 an der Hotline von Penny Mobil mit, daß sie nur die Portierung zum Ende des Mobilfunkvertrages beantragen könnten. Ich war überrascht.
    Nach meiner Recherche (auch Penny Mobil kann vorzeitig reinimportieren) teilte mir Penny Mobil gestern an der Hotline mit, daß man tatsächlich auch vorzeitig die Übernahme einer Rufnummer beantragen könne.
    Nach Sichtung der internen Unterlagen teilte mir Penny Mobil per e-Mail mit, daß bei allen drei Portierungsversuchen bei Ihnen zum Laufzeitende angefragt wurde. Ich hätte es so gewollt (was natürlich falsch ist). Ja, auch andere Anbieter bekleckern sich nicht mit Ruhm.
    Penny Mobil bekommt von mir eine lange Mail mit Beschwerde und Hinweisen auf Verbesserung der internen Abläufe.


    Mein schriftlicher Wunsch auf vorzeitige Portierung ging bei Ihnen am 19.01.2015 ein. Bis zum 28.01.2015 (1. Portierungsversuch) war ausreichend Zeit, dies in Ihrer EDV zu vermerken. Ich habe einen Anspruch auf die Rufnummermitnahme. Doch Sie waren nicht bereit. Da auch Penny Mobil es versemmelte, mache ich bei Ihnen nur einen Schadenersatz von 10 Euro (die Hälfte) für das Besorgen einer weiteren SIM-Karte geltend.


    Wie war es beim 2. Portierungsversuch am 31.10.2015? Laut Ihrer Kollegin XXXXX war mobilcom-debitel erst ab 02.02.2015 für eine Portierung bereit. Danach hätten auch Sie die Portierung meiner Rufnummer verhindert. Macht ebenfalls 10 Euro Schadenersatz.
    Doch ich habe Zweifel daran. Waren Sie nicht doch schon ab dem Abend des 28.01.2015 zur Portierung bereit (siehe e-Mail an mich am 28.01.2015 um 19:56 Uhr)? Wenn Sie mir dies bestätigen, rechne ich den erfolglosen 2. Versuch ganz Penny Mobil zu.


    Das Scheitern des erfolglosen 3. Portierungsversuchs am 11.02.2015 rechne ich allein Penny Mobil zu. Und das obwohl mich Ihre Kollegin XXXXX erst am 12.02.2015 erstmals darüber informierte, daß man meine außerordentliche Kündigung zurückweise. Ich als Kunde darf erwarten, daß man mich über eine solche Entscheidung schneller informiert. Erst dann war für mich eindeutig klar, daß Sie das Vertragsende auf dem 12.01.2016 belassen haben und nicht entsprechend meiner Kündigung auf ein aktuelles Datum vorgezogen haben.


    Ich erkenne Ihre Rechnung vom 06.02.2015 dann natürlich vorerst an.


    Mit seinem Verhalten hat mobilcom-debitel dafür gesorgt, daß ich Ihrer Firma nicht mehr vertraue. Zuerst vertröstet, dann ein unnützer Fragenkatalog, kein Transferieren ins D1-Netz, am Ende kaum bis gar keine Antwort auf meine Schreiben und e-Mails, Hotline schlecht erreichbar (erst gestern nach beinahe 20 Minuten rausgeworfen), Auflegen an der Hotline, Verhindern des 1. Portierungsversuchs, unberechtigtes Abbuchen von meinem Girokonto. Da dürfen Sie sich nicht wundern, daß ich Ihnen das Verschulden an der erfolglosen Rufnummermitnahme zugeschrieben habe.


    Voraussichtlich am nächsten Freitag werde ich nach dem Einkaufen in XXXXX nach XXXXX fahren. Ich hoffe, eine SIM-Karte zu bekommen. Den dann 4. Portierungsversuch werde ich selbst am PC durchführen. Sie können sicher sein, daß ich das richtige Feld ankreuzen werde.


    Zur Zeit heben sich Ihre Rechnungen und meine Schadenersatzforderung in etwa auf.


    Zur Portierung meiner Rufnummer kommt es nur, weil Sie Ihren Pflichten aus dem Mobilfunkvertrag nicht nachkommen. Ursprünglich wollte ich nur die Hälfte der Portierungskosten anerkennen, da erst die Hälfte der Vertragslaufzeit um ist. Um des lieben Friedens willen werde ich sie ganz berücksichtigen.


    Nach Mitteilung eines Portierungsdatums Ihrerseits werde ich wie in meinem Schreiben vom 16.01.2015 Ihre Rechnungen und die Portierungskosten mit meinen Schadenersatzforderungen verrechnen. Den Differenzbetrag werde ich Ihnen unter dem Verwendungszweck meiner Kundennummer und Ihrer Rechnungsnummer vom 06.02.2015 überweisen.


    Damit ist für mich das Kapitel mobilcom-debitel für immer beendet. Ich benötige keine neue Rufnummer und keine neue SIM-Karte von Ihnen. Nie wieder mobilcom-debitel.
    Weiteren Rechnungen werde ich widersprechen.


    Sie sollten sich zukünftig um Beschwerden kümmern. Mit Ihrer Hinhaltetaktik sorgen Sie nur für Verdruß beim Kunden und für großen Arbeitsaufwand. Bei Mängeln Ihrer Leistung sollten Sie reagieren. Was sprach denn gegen einen Transfer meines Vertrages ins D1-Netz? Im Zweifel sollten Sie einen Kunden ohne zu viele Schikanen gehen lassen. Ein genervter Kunde wie ich ist sonst für immer weg.


    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich XXXXX“



    Mein Nachschlag 10 Minuten später:


    „Vertragspartner: XXXXX
    Kundennummer: XXXXXXXX
    Mobilfunk-Rufnummer: 0175 XXXXXXX
    Tarif: Smart Surf Vodafone Okt 2013
    Vertragsnummer: XXXXXXXX


    Sehr geehrte Frau XXXXX,


    folgendes habe ich vergessen explizit zu erwähnen:


    Am Montag war ich bei meiner Bank und habe wie angekündigt Ihre Rechnung vom 06.02.2015 (beinhaltete die Rechnungen der beiden Vormonate mit ein) zurückbuchen lassen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich XXXXX“

    AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Ach md-noob,


    es ist schon peinlich, wie wenig Substanz Deine Beiträge bieten. Eigentlich ist alles von Dir für die Katz‘. Nach Sachlichkeit sucht man gänzlich umsonst. Quantität vor Qualität.


    Zu Deinen Einwerfungen:


    1. Penny Mobil hat es versemmelt. Daran gibt es seit heute keinen Zweifel. Ich habe es festgehalten ohne zu verharmlosen.
    Aber md hätte die ersten beiden Portierungsversuche wohl verhindert, wenn es Penny Mobil hinbekommen hätte.


    2. md drosselt in unzulässiger Weise. Bei 64 kBit je Sekunde kommt man auf 28 MByte je Stunde. Nur so zur Erinnerung. Das mir von md zur Verfügung gestellte Internet ist sehr schwankend. Im Durchschnitt sind es 10 bis 15 kBit je Sekunde. Dabei reißt die Verbindung zum Internet häufig ab. Oft erhalte ich die Meldung, daß eine Seite nicht aufrufbar sei. Selten sind es 20 bis 30 kBit je Sekunde, was ausreichend wäre.
    Selbst bei niedriger Geschwindigkeit kommt man auf 5 bis 6 MByte je Stunde. Auch damit kann man einiges zusammenbekommen.
    Ich habe den Eindruck, daß md die Geschwindigkeit mehr und mehr drosselt je mehr man verbraucht. So lade ich teilweise App-Updates oder das Satellitenbild meiner Gegend zu den Offline-Nokia-Landkarten, um Daten zu verbrauchen.
    Ohne großes Zutun lassen sich so relativ viele Daten „saugen“. Ich habe viel Zeit dranzubleiben.
    Und glaube mir, ich bin in der Lage Zusammenhänge zu verstehen. Ich kann Beweise sichern oder gewissen Vermutungen mit Tests nachgehen.
    Seit Sonntag Abend habe ich kaum etwas verbraucht. Und prompt geht das Internet laut App jetzt am Abend überdurchschnittlich gut. Internetseiten und kleine Bilder in e-Mails lassen sich dennoch nicht gut laden.


    3. Da die Internetgeschwindigkeit fast immer unter der von der Verbraucherberatung angesprochenen Geschwindigkeit von 32 kBit je Sekunde liegt, war eine außerordentliche Kündigung berechtigt und zulässig. Ich hatte md auch eine ausreichende Zeit eingeräumt, den Mißstand zu beheben.


    Beim 4. Versuch dürfte einer erfolgreichen Portierung nichts mehr im Weg stehen. Ich werde berichten.


    Ulrich

    AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Nein, das war nicht alles am gestrigen Tag. Nachmittags erhielt ich wieder eine Mail von Congstar:


    „Fragereferenz # 150214-00XXXX
    Rufnummerportierung von Congstar zu Penny Mobil möglich?


    Unsere Antwort


    Sehr geehrter Herr XXXXX,


    wir haben Ihr Anliegen geprüft und können Ihnen mitteilen, dass für die Rufnummernmitnahme zu einem anderen Anbieter folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
    - schriftliche Kartenkündigung per Kontaktformular oder per Brief
    - vorhandenes Guthaben von mindestens 24,99 € für die Portierungsgebühr
    - Vorlage Ihrer Bankverbindung für eine eventuelle Restguthabenauszahlung


    Die Portierungsgebühr wird fällig, wenn der Übernahmeantrag Ihres neuen Mobilfunkanbieters bei uns eingegangen ist. Wir weisen Sie darauf hin, dass es zu weiteren Gebühren bei Ihrem neuen Anbieter kommen kann. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Prepaid Konto über ausreichendes Guthaben verfügt.
    Erst nach Erfüllung der genannten Voraussetzungen kann Ihre Rufnummer durch eine Anfrage Ihres neuen Anbieters portiert werden.


    Wir bitten um Ihr Verständnis.


    Es grüßt Sie


    Ihr PENNY MOBIL Team“



    Nun, da ist die Rede von einer Portierung von einem Anbieter zu einem anderen. Nichts über die Portierung innerhalb desselben Anbieters (von Congstar zu Penny Mobil). Es ist besser, wenn ich mir einen Kommentar verkneife.


    Also meine erste Tat heute Vormittag: Bei Congstar anrufen. Ich bekomme die Antwort, daß man mir keine schriftliche Antwort geben wolle. Aber es gebe keine Probleme. Es sei normal, zwischen verschiedenen Teilen des t-mobile-Konzerns die Rufnummer mitzunehmen. Hmmm …


    Dann habe ich versucht, bei md anzurufen (nachfragen, ob vorzeitige Portierung auch zu Congstar tatsächlich möglich sei). Es blieb beim Versuch. Nach knapp 20 Minuten in der Hotline wurde ich rausgeworfen.
    Nun, dann muß es halt auch ohne zusätzliche Versicherung gehen.


    Dann habe ich mich mit Congstar beschäftigt. Ein Wust an Verträgen, Tarifen und AGBs. Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit, Vertrag ohne Laufzeit und Prepaid. Kündigung, gedrosseltes Internet, kann eine Rufnummer reinimportiert werden, Größe der SIM-Karte …
    Diese Mal sollte nichts schiefgehen.


    Ich war schon fast fertig mit dem Onlinekauf einer Congstar-Prepaid-Karte, als ich mir noch einmal die Sache mit der ersten Penny Mobil-SIM-Karte (nutze ich im Surfstick; online freigeschaltet) ansah. Wie üblich hatte ich Screenshots erstellt. Und was sehe ich da: eine Seite von Penny Mobil, bei der man beim Online-Freischalten der Prepaid-SIM vorgeben kann, ob man keine Rufnummer mitbringen möchte, seine Rufnummer zum Vertragsende mitbringen möchte oder ob man seine Rufnummer sofort (also vorzeitig) zu Penny Mobil mitbringen möchte. Damals hatte ich natürlich ersteres angeklickt. An den Rest hatte ich nicht mehr gedacht. Diese Seite sieht aus wie bei der Mutter Congstar.


    Nun, ich war erst einmal sprachlos.
    Penny Mobil kann also auch vorzeitig eine Rufnummer reinportieren. Was für eine Überraschung!
    Zur Erinnerung: Am 12.02.2015 informierte mich eine Mitarbeiterin an der Hotline von Penny Mobil, daß sie nur zum Laufzeitende eine Portierung beantragen könnten (mein Beitrag Nummer 31). Natürlich hatte ich das geglaubt. Doch es war falsch.


    Natürlich habe ich das Buchen der Congstar-SIM-Karte sofort gestoppt und bei Penny Mobil angerrufen. Zum Glücke hatte ich einen Mann dran, der sich auskannte. Der brauchte erst mal eine Weile, um sich alles anzusehen. Dann: Das Portieren der Rufnummer am Laufzeitende ist der übliche Weg. Das vorzeitige Portieren ist ihm geläufig. Es muß nur richtig beim bisherigen Provider angefragt werden.
    Ich machte ihm klar, daß ich bei der Online-Freischaltung mit Portierung immer auf meinen Ärger mit md, auf die außerordentliche Kündigung und das Laufzeitende hinwies. Ich hätte auch immer eine vorzeitige Portierung gewünscht. Ich hatte auch auf die zuvor erfolglosen Portierungsversuche hingewiesen.
    Er gehe davon aus, daß Penny Mobil wohl wegen einer sofortigen Portierung bei md angefragt habe. So gingen wir davon aus, daß md immer noch die Portierung blockiert. So forderte ich von Penny Mobil eine definitive Antwort per Mail, wie man bei md angefragt hat. Bei Blockade durch md müsse ich das definitiv wissen (zwecks Beschwerde bei der Bundesnetzagentur). Er könne mir nicht zusichern, daß ich eine Antwort per Mail bekäme. Währenddessen schrieb er eine Mail an die Portierungsabteilung, wie der Portierungsauftrag an md ging.
    37 Minuten Telefonat. Und endlich mal mit Substanz. Wow!


    Ach ja, was ich fast vergessen hätte: Dieser Mitarbeiter bei Penny Mobil hat ebenfalls einen Vertrag mit md im D2-Netz. Natürlich hat auch er Probleme mit md und ist unzufrieden.
    Ich informierte ihn über meinen Forumsthread. Er hat ihn gleich gefunden. Heute Abend wird er reinschauen. Wieder ein Leser mehr …



    Heute (17.02.2015) um 13:39 Uhr erhielt ich folgende e-Mail von Penny Mobil-Portierungsabteilung:


    „Fragereferenz # 150217-00XXXX
    Art der Anfrage


    Unsere Antwort


    Sehr geehrter Herr XXXXX,


    bisher wurde bei Ihrem alten Anbieter mit "VTEN" (zum Vertragsende), wie von Ihnen bestellt, angefragt.


    Falls Sie eine Rufnummerportierung wünschen bitten wir Sie erneut zu bestellen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie beim Anfragezeitpunkt "zur sofortigen Mitnahme" (ASAP) auswählen.


    Es grüßt Sie


    Ihr congstar Team“



    Ich bin erst mal sprachlos. Angeblich hätte ich die Portierung zum Laufzeitende (12.01.2016) gewünscht.
    Na, ratet mal, welcher Kommentar mit auf der Zunge liegt …


    md hat nach Information durch das md-Facebook-Team erst ab 02.02.2015 die vorzeitige Portierung zugelassen (mag ich nicht mehr glauben). Penny Mobil fragt immer nach der Portierung zum Laufzeitende. 5 Gründe des Scheiterns bei 3 Portierungsversuchen. Rekordverdächtig!


    Glaubt mir eines: Kaum mehr werde ich eine Karte von einer Hotline freischalten lassen, wenn es nicht auch online geht. Und eine Portierung am Telefon? Nie wieder!!!
    Warum hat man bei Penny Mobil einen Antrag auf Portierung im PDF-Format, den man ausgedruckt per Brief zu Penny Mobil schicken soll? Am Ende will man diesen schriftlichen Antrag gar nicht verwenden!
    Ich hatte das Pech, bei meiner Suche nach Hinweisen zur Verfahrensweise auf diesen PDF-Vordruck gestoßen zu sein. Natürlich dachte ich, das sei der von Penny Mobil gewünschte Weg. Die eine Seite mit der entsprechenden Auswahl sieht man nur beim Online-Freischalten. Ansonsten weiß man nichts von der Existenz dieser Seite.


    Als sich auf meinen schriftlichen Antrag (Brief am 16.01.2015 verschickt), hatte ich am 28.01.2015 bei Penny Mobil angerufen. Dort wollte man die Freischaltung und Portierung am Telefon vornehmen. Warum hätte ich mich dagegen sträuben sollen?


    Man lernt nie aus.
    Am Ende (nach erfolgreicher Portierung) wird Penny Mobil von mir eine umfangreiche Mail mit vielen Hinweisen zur Verbesserung der Abläufe erhalten. Und ich werde mich über die falsche Vorgehensweise an der Penny Mobil-Hotline beschweren. Ich werde ebenfalls auf die unnötigen Kosten der Herumfahrerei für den Nachschub an SIM-Karten hinweisen und um eine Gutschrift bitten.


    Voraussichtlich am kommenden Freitag werde ich mein Auto für Einkäufe in Karlstadt aus der Garage holen. Da werde ich dann auch wieder nach XXXXX fahren und hoffentlich eine Penny Mobil-SIM-Karte erhalten.
    Mir graust schon heute. Ich benötigte bisher durchschnittlich mehr als 10 Minuten an der Kasse. Die Leute im Penny-Markt in XXXXX sind nicht gerade die Kompetentesten. Die haben keine Ahnung, daß es für Penny Mobil verschiedene SIM-Karten gibt. Statt der falschen SIM holte mir eine Verkäuferin zuletzt einen USB-Stick aus dem Lager …


    Wenn ich das gewußt hätte. Gestern hätte ich in Würzburg ganz leicht zu einem Penny gehen können. Ich hatte es mir überlegt. Doch ich wollte ja erst mal zu Congstar wechseln.


    Als Kunde ist man da einfach machtlos. Man hat keinen Einfluß darauf, was die Firmen intern so treiben. Man muß mit Nachdruck dran bleiben. Sonst hat man schlichtweg verloren.



    Heute (17.02.2015) um 15:41 Uhr erhielt ich folgende E-Mail vom md-Facebook-Team:


    „Sehr geehrter Herr XXXXX,


    vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12.02.2015. Ihre E-Mails sowie der bereits Ihnen zugesandte Schriftverkehr sind uns bekannt. Nach weiterer Recherche nehmen wir abschließend wie folgt Stellung.


    Mit Verweis auf unsere E-Mail vom 12.02.2015 in der wir Sie bereits detailliert zu Ihren Beanstandungen informiert haben, teilen wir mit:


    Die Ihnen in Rechnung gestellten Kosten im Rahmen einer vorzeitigen Portierung sind so völlig korrekt. Sie haben mit uns einen Vertrag über eine Laufzeit von 24 Monate vereinbart, an diese vertragliche Laufzeit sind Sie auch bei einer Rufnummernmitnahme gebunden. Deshalb wird dem bestehenden Vertrag eine neue Rufnummer zugeteilt und dieser läuft normal weiter. Die einmalige Berechnung der Portierung erfolgt mit einem Betrag in Höhe von 29,95 € und ist ebenfalls richtig. Zu weiteren Informationen diesbezüglich verweisen wir auf unser Schreiben vom 28.01.2015. Nochmals weisen wir hier auch darauf hin, dass sich der neue Anbieter an die Anfragekriterien halten muss, anderenfalls wird eine Portierung erneut abgelehnt. Wir bitten Sie daher wiederholt, dies bei Ihrem Anbieter klar zu stellen. Anmerken möchten wir an dieser Stelle auch, dass eine Portierung nicht durch unser Verschulden abgelehnt wurde.


    Hinsichtlich der Geschwindigkeit des Tarifes haben wir Sie ebenfalls mit E-Mail vom 12.02.2015 hinreichend informiert. Dem hinzufügen möchten wir, dass eine Drosselung im Tarif inbegriffen ist und daher nicht umgangen werden kann. Die Geschwindigkeit des im Tarif inkludierten Datenvolumens nach Verbrauch umfasst bis max. 64kbit/s (Download) und 16kbt/s (Upload). Eine Reduzierung auf die von Ihnen angegebenen Werte können wir nicht bestätigen.


    Wir haben hinsichtlich Ihrer Datennutzung eine detaillierte Prüfung vorgenommen und teilen Folgendes mit:


    è die Geschwindigkeit innerhalb Ihres Tarifes wurde aktuell am 09.02.2015 um 00:20 Uhr gedrosselt, an diesem Tag wurde Ihnen die Informations-SMS bezüglich des verbrauchten Datenvolumens zugestellt
    è wir sehen aktuell, dass die jetzt tariflich zur Verfügung stehenden 64 kbit/s aktiv sind, damit ist es definitiv nicht so, dass weiter gedrosselt wird
    è bitte beachten Sie an dieser Stelle, dass der Wert von „maximal“ 64kbit/s zur Verfügung gestellt wird, somit wäre das angegebene „maximal“ auch bei 5 kbit/s erfüllt
    è wir sehen weiter, dass innerhalb des Vertrages derzeit nun fast 50% (458MB) mehr Volumen verbraucht wurde, als in dem aktiven Tarif bis zur Drosslung zur Verfügung steht à ein Erreichen dieser Werte wäre nicht möglich, wenn, wie Sie es beschreiben, die „Unnutzbarkeit“ des Internets vorliegen würde
    è die Herausforderung der meisten Dienste im Internet ist, dass man eine gewisse Grundgeschwindigkeit benötigt, so dass die Dienste überhaupt funktionieren, sonst ergeben sich Fehlermeldungen wie „Zeitüberschreitung“, „das Laden der Seite konnte nicht fortgesetzt“ werden oder eben gar keine Meldung und es lädt einfach nicht
    è zu dem Ganzen kommt die entsprechende Netzverfügbarkeit und wie viele Personen im Umkreis in dem Moment die entsprechende Frequenz nutzen


    Für ein besseres Verständnis: Sofern 10 Personen die gleiche Leitung nutzen, haben diese eine gute Geschwindigkeit. Wenn 100 Personen diese Leitung nutzen ist die Geschwindigkeit niedriger. Da wir bzw. die Netzbetreiber nie wissen, wie viele Personen sich an welcher Stelle ein buchen, können die Netzbetreiber bzw. wir keine Mindestgeschwindigkeit garantieren. Wir weisen somit darauf hin, dass wir nie eine Mindestgeschwindigkeit von 20-30 kbit/s garantiert haben.


    Da Gründe für eine außerordentliche Kündigung nicht gegeben sind, lehnen wir diese nach wie vor ab, dabei wird es auch bleiben. Ihr Vertrag endet fristgerecht am 12.01.2016. Die Kündigung ist fest vorgemerkt. Auch ist vor dem Hintergrund eine Schadenersatzforderung nicht berechtigt und wir werden der von Ihnen geforderten Zahlung in Höhe von 50,00 € nicht nachkommen.


    Ihre aktive Zahlungsart lautet Überweisung per Rechnung. Bis auf Ihre erneute Beauftragung zur Lastschrift, wird sich dies nicht ändern.


    Die Hinweise hinsichtlich der Erreichbarkeit unserer Hotline nehmen wir dankend für die weitere Optimierung auf. Dass Sie teilweise schlechte Erfahrungen gemacht haben, tut uns sehr leid.


    Wir gehen davon aus, dass unsere Ausführungen geholfen haben, das Anliegen zu klären.


    Mit freundlichen Grüßen


    Nadine Henneberg
    Ihr mobilcom-debitel facebook-Team
    Sachbearbeiterin facebook-Team“



    Endlich eine Antwort auf meine lange Mail vom 12. Februar (mein Beitrag Nr. 34). Erstmals erhalte ich von md eine ordentliche Antwort mit Begründung. Endlich eine brauchbare Reaktion von md auf meine außerordentliche Kündigung. Es ist das, was ich mir so lange gewünscht hatte. Um eine solche Reaktion von md zu erhalten, hatte ich so viel geschrieben, Druck gemacht und mit Paragraphen um mich geworfen. Nun kenne ich eine Sachbearbeiterin bei md.


    Natürlich habe ich da etwas einzuwenden. Doch ich werde erst mal darüber schlafen. Morgen nach dem Kaffee werde ich mich an eine Antwort machen. Das überraschende Unvermögen von Penny Mobil taucht manches in ein anderes Licht.


    Fortsetzung folgt …
    Heute habe ich erst mal genug.


    Ulrich

    AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Hallo Leute,


    ich bin noch da. Keine Frage.


    Es ist viel passiert seit gestern Mittag. Es gab auch Überraschendes. Ich werde Häppchen für Häppchen berichten.


    @ Matzezetel
    Ich hatte Dir nicht extra berichtet, da wir eh schon alles durchgekaut hatten.
    Bei einer vertraglich vereinbarten Internet-Flatrate muß md auch liefern.
    Ja, natürlich hatte ich gehofft, hier einen md-Mitarbeiter zu finden. Mit mobilcomdebitel hatte ich auch ein entsprechendes Profil gefunden. Doch es wurde nicht mehr von md genutzt.
    Zwei Leute hier haben mir definitiv geholfen. Denen danke ich. Ansonsten hatte ich schon erwähnt, daß ich weiß, daß Privatleute keinen Einfluß auf md haben. So etwas hatte ich nie erwartet.
    Schön wäre der Kontakt zu einem kompetenten Mitarbeiter bei md gewesen (oder ein Hinweis, daß ein solcher sich meinen Fall einmal ansieht). Es muß halt ohne gehen. Die Mitarbeiter in der unteren Ebene sind einfach nicht gerade kompetent. Das wird bei allen Firmen ähnlich sein. Was hatte ich mit der md-Hotline schon fruchtlose Telefonate über Vertragsrecht. Die hatten alle keine Ahnung.
    Über die Vergleichbarkeit von Urteilen will ich mich jetzt nicht streiten. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß ich bei rechtlichen Belangen von meiner Ausbildung und meiner früheren Arbeit eine gewisse Ahnung habe.


    So, nun alles chronologisch:



    Am Samstag Nachmittag (14.02.2015) habe ich an Congstar geschrieben:


    „Hallo,


    kann ich von Ihnen (ein Prepaid-Vertrag) zu Penny Mobil (dann ebenfalls ein Prepaid-Vertrag) meine Rufnummer portieren? Oder muß ich einen anderen Provider nutzen, um zu Penny Mobil zu kommen? Ich bitte Sie um eine verbindliche Antwort. Nach Lesen eines Artikels (Mobilfunk fatal: Warum eine Portierung abgelehnt werden kann - teltarif.de News ) habe ich Zweifel, ob Sie eine solche Portierung durchführen.


    …“


    Ich hatte dann noch, geschildert, warum ich den Weg über Congstar zu Penny Mobil gehen möchte.



    Gestern Morgen (16.02.2015) erhielt ich von Congstar die folgende Antwort:


    „Fragereferenz # 150214-00XXXX
    Rufnummerportierung von Congstar zu Penny Mobil möglich?


    Unsere Antwort


    Sehr geehrter Herr XXXXX,


    zur schnellstmöglichen Bearbeitung Ihres Anliegens benötigen wir Ihre Legitimations-PIN, falls Sie bereits eine haben. Ansonsten senden Sie uns bitte Ihre SEPA Mandats-ID oder folgende Informationen:


    - Name
    - Vorname


    und zusätzlich eine der folgenden Angaben


    - Kundennummer oder
    - Vertragsnummer oder
    - SIM-Kartennummer


    Um künftig Ihre Anfragen schneller bearbeiten zu können, empfehlen wir Ihnen die Einrichtung Ihres Legitimations-PINs in Ihrem persönlichen Kundencenter.
    Bitte beachten Sie, dass wir diese Daten benötigen, da uns der Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr wichtig ist.


    Wir freuen uns, Ihnen zu helfen.


    Es grüßt Sie


    Ihr congstar Team“



    Mein Kommentar dazu:
    Es ist zum Haare raufen.


    Also bei Congstar angerufen, daß ich noch kein Kunde sei. Ich wolle nur eine allgemeine Antwort auf meine allgemeine Frage.


    Dann bin ich los.


    Zuerst zu meiner Bank. Dort habe ich die Abbuchung von md zurückbuchen lassen. md hat die Rechnungen vom 05.12.2014, 08.01.2015 und 06.02.2015 auf einmal abgebucht. Über die Stornierung werde ich md noch informieren.


    Dann ging es weiter nach Würzburg zur Verbraucherberatung.


    Deren Beraterin nahm sich viel Zeit für mich.


    md habe einen schlechten Ruf. Immer im Hinterfeld. md habe beinahe die rote Laterne. Sie fragt mich, warum ich nur bei denen einen Vertrag abschließe. Auch die Verbraucherberatung selbst hat schlechte Erfahrung mit md.


    Die Verbraucherzentrale möchte mit meinem Fall keinen Präzedenzfall durchfechten.
    Ich hatte nicht darum gebeten, unbedingt von der Verbraucherzentrale vertreten werden zu wollen.


    Nach langem Schildern der Story schaute sie erst einmal ins Gesetz. Ein Provider ist dazu verpflichtet, die Rufnummer zur Portierung an einen anderen Anbieter freigeben. Aber es gibt keine Verpflichtung, eine Rufnummer vom bisherigen Anbieter reinzuportieren.


    Ansonsten meinte sie folgendes:


    Bei den vorliegenden Vertragsunterlagen (gedrosselte Geschwindigkeit mit bis zu 64 kBit je Sekunde im Download) müsse das mobile Internet mit mindestens der Hälfte (also 32 kBit je Sekunde) funktionieren. Die Drosselung auf beinahe 0 ist unzulässig.
    Wir waren uns einig, daß das mobile Internet nicht zu 100 % immer funktionieren kann.
    Ich solle md per Mail darauf hinweisen, daß das gedrosselte Internet bei Vodafone im D2-Netz (bis Mitte Januar 2014) funktioniert habe. Aber bei md (ab Februar 2014) nicht. Ich solle damit zeigen, daß die Internetprobleme nicht am Netz liegen, sondern an md.


    Ja, es wäre ein gangbarer Weg, über Congstar zu Penny Mobil zu wechseln. Natürlich hat sie mich auch gefragt, warum ich denn unbedingt meine Rufnummer behalten möchte.
    Da bliebe dann meine leere Vertragshülle bei md zurück.


    Die zusätzliche SIM-Karte und die extra Flatrate bei Penny Mobil könne ich als Schaden geltend machen. Aber es sei zweifelhaft, ob auch der USB-Stick und das WLAN als Schaden anerkannt werden können.


    Ich müsse Nachweise, Beweise für das langsame Internet und die Unterklagen 4 Jahre lang aufheben.


    Ich müsse mit vielen Mahnungen rechnen. Einem Mahnbescheid widersprechen.


    Eher zu erwarten, daß mich md wegen 150 oder 180 Euro nicht verklagt. In meinem Fall kann auch md zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt werden.


    Es wird eine Einzelfallentscheidung sein. Der Richter entscheidet. Es kommt auch auf den Nachweis des langsamen Internets an. Nun, ich habe beinahe 5 GB an Daten dazu auf einem USB-Speicherstick.


    Werde ich verklagt, wird mich meine Rechtsschutzversicherung sicherlich vertreten.


    Ich solle die Verbraucherberatung über den weiteren Verlauf der Angelegenheit informieren.


    Ich war mehr als eine Stunde bei der Verbraucherberatung. Dafür mußte ich 15 Euro bezahlen. Das war mir die Sache wert.
    Zur Information: Eine richtige Verbraucherberatung ist sonst erheblich teurer.


    Fortsetzung folgt …


    Ulrich

    AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Hallo Kalli,


    ich wehre mich nur gegen den Schreibstil von md-noob. Er hat sich schon gebessert.


    Normalerweise schreibe ich nüchtern und sachlich. Das ist mein Stil. Die Schreiberei von md-noob geht mir natürlich gegen den Strich. Er greift mich immer an. Von Anfang an.
    Ich möchte mir nichts gefallen lassen. Manchmal muß ich dann mal reagieren.


    Ich bitte Dich, md-noob etwas einzubremsen. Dann funktioniert es besser.


    Ansonsten ist mir folgendes aufgefallen: Zwischen den Zeitangaben der Beiträge gibt es eine Stunde Differenz. Ist man angemeldet, wird die tatsächliche Zeit angegeben. Ist man nicht angemeldet, wird bei mir eine Stunde später angezeigt.


    Ulrich

    AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Ach md-noob,


    eigentlich ist es gar nicht der Mühe wert, auf Deine hohlen Beiträge zu reagieren. Wenigstens verkneifst Du inzwischen Deine allzu flätige Ausdrucksweise. Na ja, Du hast bemerkt, daß hier jemand mit Grips an der Tastatur sitzt. Und jeden noch so blöden Aufschlag haue ich Dir mit einem passenden Return so um die Ohren, daß sie nur so wackeln.


    Wenn Du hier aber Unsinn und falsche Dinge verbreitest, muß ich dann doch reagieren. Nicht daß unser zahlreicher werdendes Publikum noch etwas Falsches aufschnappt. Das wollen wir doch verhindern, oder?


    Schon immer waren 8 Bits = 1 Byte. Oder 8 kBits = 1 kByte.
    Datenübertragungsrate – Wikipedia
    Umrechner Bits(b) Bytes(B) Kilobytes kb(KByte) Megabytes mb(MByte) Gigabytes gb(GByte) Terabytes tb(TByte) kbit/s kbyte/s
    Schon immer wurde die Internetgeschwindigkeit in Bits (kBit oder MBit) angegeben. Einfach durch 8 dividieren und schon erhält man die Bytes (kByte oder MByte).


    Früher gab es die 56k Analogmodems. Diese konnten bis zu 56 kBit (= 7 kByte) je Sekunde downloaden. Und es gab die von Dir angesprochenen ISDN-Modems oder Telefonanlagen. Die schafften bis zu 64 kBit (= 8 kByte) je Sekunde (eine Leitung) oder 128 kBit (= 16 kByte) je Sekunde (2 Leitungen, Kanalbündelung genannt).
    Dazu ein paar Informationen:
    Integrated Services Digital Network – Wikipedia
    Ins Internet mit ISDN oder analog
    Schmalband: Surfen mit Analog- und ISDN-Modem


    Du glaubst mir nicht? Dann kannst Du es ausprobieren. Es gibt diese Dinger noch zu kaufen:
    Analogmodem:
    Trendnet TFM-561U 56K USB-Telefon/Internet: Amazon.de: Computer & Zubehör
    ISDN-Modem:
    EICON DIVA USB ISDN Modem bis 128 KBit/s USB-Anschluss - FABRIKNEU!!! | eBay
    Das Testen kostet Dich nicht viel. Wir warten darauf, daß Du uns über die jeweils gemessene Geschwindigkeit berichtest.


    Also die 64 kBit je Sekunde beim ISDN-Modem entsprechen genau den von md mir versprochenen „bis zu“ 64 kBit je Sekunde. Diese 8 kByte je Sekunde ergeben bei optimalen Bedingungen 28.800 kBytes oder 28,8 MBytes je Stunde. Tatsächlich sind es ja nur 28,125 MBytes.
    Ähmmm, md-noob, kannst Du mir noch folgen? Wenn nicht, kann ich es Dir auch genau vorrechnen.


    Also, für mich ist das ein alter Hut.
    Sieh doch mal in meinem Eröffnungsbeitrag in meine Mail an md vom 13.11. 2014. Da habe ich aus den heruntergeladenen kBytes die Download-Geschwindigkeit in kBit je Sekunde errechnet. Das ist ganz einfach. Das mache ich im Kopf.


    Mit 64 kBit je Sekunde läßt sich schon etwas anfangen. Es ist zwar langsam (28,125 Mbytes in der Stunde), aber völlig ausreichend für Nachrichten oder e-Mails. Auch ausreichend für mein Kalaha (benötigt etwa 1 Mbyte je Stunde).


    Aber halt nur, wenn diese Geschwindigkeit wenigstens annähernd erreicht wird. Doch bei mir kommen im Schnitt nur etwa 10 bis 15 kBit je Sekunde an. Zudem stark schwankend. Öfters mal 0 kBit je Sekunde.


    Und darum geht es. Wenn md mir 64 kBit je Sekunde verspricht, so müssen diese auch annähernd anliegen. Wie ich bereits aufgezeigt habe, darf sich md nicht einfach auf das „bis zu“ berufen.


    Was meinst Du, warum mir md noch keine Mahnung geschickt hat? Und das obwohl ich die Rechnungen vom 05.12.2014 über 14,99 Euro und vom 08.01.2015 über 15,37 Euro bereits vor vier Wochen zurückgeholt habe. Und auch die Rechnung vom 06.02.2015 über 14,99 Euro werde ich mir in den nächsten Tagen zurückholen.


    Nun ganz einfach: Mit der all zu niedrigen Internetgeschwindigkeit (bis zur Unbenutzbarkeit) erfüllt md ihre im Mobilfunkvertrag eingegangene Verpflichtung eindeutig nicht. Auf Vodafone kann sich md nicht berufen.
    Deshalb bin ich berechtigt gewesen, außerordentlich zu kündigen. Und dann darf ich auch mir zusätzlich entstehende Kosten als Schadenersatz geltend machen und mit den Rechnungen verrechnen.
    Ganz brav habe ich alles angekündigt und md eine ausreichend lange Frist zum Beheben des Mangels beim mobilen Internet gegeben.
    Wäre md klug, würde man mich still und leise ziehen lassen. Für md ist es schon ungünstig, daß es hier zu einem umfangreichen Forumsthread kommt.
    Ich nenne so etwas einen Betriebsunfall. Das kommt in den besten Firmen vor.


    Aber es geht noch besser. Manche Firmen lassen es sogar auf ein Urteil ankommen. Hier zwei Beispiele:


    o2 beendet das Roaming im t-online-Netz. Man will Geld sparen. Doch bei manchem Kunden fehlt es dann an der Netzabdeckung. So geht das nicht. o2 verlor vor Gericht:
    T-Mobile-Roaming: o2 muss Kunden aus Vertrag entlassen - teltarif.de News


    Dann ein Urteil wegen zu langsamen DSL (analog anwendbar, da es ebenfalls um die Diskrepanz zwischen versprochener und tatsächlicher Internetgeschwindigkeit geht):
    http://www.thüringen-online.de/index.php?id=245
    AG Fürth (Bayern), Urteil vom 7. Mai 2009 - Az. 340 C 3088/08
    Der Provider verlor. Mußte sogar noch Zinsen an den Kläger bezahlen.


    Ohhh, jetzt habe ich unseren Lesern eventuell eine Anleitung gegen. Das tut mir aber echt leid. Das war völlig unbeabsichtigt.


    Hahaha hahaha hahaha


    Hahaha hahaha hahaha


    Du brauchst nicht zu denken, daß ich alsbald verdufte. Ich bin eindeutig im Recht. Das werde ich jetzt durchziehen.
    Ich habe erst ein sechs Jahre langes Gerichtsverfahren in einer wichtigen Sache durchgezogen. Manchmal muß man sich wehren.
    Ja, md macht auf dicke Hose und blufft. Doch das wirkt bei mir nicht.


    Am Ende ein gut gemeinter Tipp von mir. Manchmal gilt: Schweigen ist Gold.
    Und noch ein kostenloser Tipp: Erst denken und sich informieren, dann schreiben.


    Halt‘ die Ohren steif.


    Tschüß
    Dein Ulrich


    lol


    P. S.
    Wenn ich Dir bei den Modems und deren Geschwindigkeit etwas beigebracht habe, so kannst Du mir ein Danke geben.
    Sollte ich kein Danke von Dir erhalten, so denke ich, daß Du hier absichtlich falsche Informationen verbreitet hast …

    AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Hey; da geht ja richtig was ab, wenn ich mal ein paar Stunden keine Zeit habe. Ich war einkaufen. U. a. habe ich mir einen kleinen USB-Speicherstick gekauft für die Nachweise des unzulänglichen mobilen Internets. Die nehme ich am Montag zur Verbraucherberatung mit.


    Bevor ich wegging, brachte mir die Post noch folgendes Schreiben von md vom 10.02.2015:



    „Ihre Kundennummer: XXXXXXXX


    Hallo Herr XXXXX,


    wunschgemäß habe ich Ihre Bankverbindung deaktiviert. Veranlassen Sie bitte ab 16.02.2015 die Zahlung der Rechnungsbeträge per Überweisung. Damit Ihre Zahlungen korrekt zugeordnet werden können, geben Sie im Verwendungszweck bitte Ihre Kunden- und die jeweilige Rechnungsnummer an.


    Zahlungseingänge mit fehlerhaften bzw. unvollständigen Angaben verursachen einen manuellen Buchungsaufwand. Wir behalten uns daher vor, die uns hierdurch entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.


    Wenn Sie zukünftig wieder am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, nehmen wir Ihren Antrag gern wieder entgegen.


    Viele Grüße nach XXXXX
    Ihr mobilcom-debitel Kundenservice


    PS: Wussten Sie schon, dass die mobilcom-debitel laut einer Studie von accenture zu den führenden digitalen Großunternehmen in Deutschland zählt? Sie sind in Sachen Digital Lifestyle also in besten Händen.“



    Wieder ein Schreiben nach Schema F. Kein Wort über die unzureichend bereitgestellte Internet-Flatrate. Kein Wort über meine außerordentliche Kündigung. Kein Wort über meine Schadenersatzforderung.
    Die sind einfach schwerfällig wie ein Beamtenapparat. Zumindest haben Sie zumindest auf den Entzug der Abbuchungsvollmacht reagiert (Eingang meines Einschreibens bei md mit dem Entzug der Vollmacht war am 19.01.2015).


    Der letzte Absatz ist Realsatire pur. Einfach zum Brüllen.


    Matzezetel
    Vielen, vielen Dank für den Hinweis zur Portierung. Unglaublich, wo überall Fallen und Gemeinheiten lauern …


    Zum Glück habe ich noch nichts unternommen. Ich werde mal bei Congstar per Mail nachfragen. Ansonsten bräuchte ich eine andere Insel zum Hopsen.


    Nun, zwischen congstar und Penny Mobil gibt es schon Unterschiede. Eine Internet-Flatrate mit 3 GB schnellem Volumen kostet bei Penny Mobil 14,95 Euro. Bei congstar sind es 19,90 Euro laut Internetauftritt. Das sind immerhin 33 % mehr. Ich schaue nicht auf den letzten Euro, aber es sind immerhin 60 Euro pro Jahr. Die Vertragsbedingungen von Congstar habe ich mir dann gar nicht mehr angesehen. Danke für den Hinweis. Ich werde dann doch mal reinschauen.


    Ich telefoniere sehr wenig mit meinem Handy. Ich ziehe da das Festnetz noch vor. Doch das Festnetz wird wohl in den nächsten Jahren mal wegfallen.


    Ich bin nicht jemand, der andauernd die Pferde wechselt. Ursprünglich wollte ich jahrelang bei Vodafone bleiben. Statt einem gebrandeten Smartphone (zurückgeschickt) wollten die mir keine Gutschrift geben. Und ich wollte ursprünglich auch jahrelang bei md bleiben. Wegen des mobilen Internets war ich sehr geduldig mit md gewesen. Aber es ist einfach nicht mehr hinnehmbar.


    md hat meine ersten beiden Portierungsversuche verhindert. md war erst ab 02.02.2015 für eine vorzeitige Portierung bereit. Bei md hätte man rechtzeitig auf meine außerordentliche Kündigung reagieren müssen/sollen. Entweder das Vertragsende auf Februar 2015 vorverlegen oder meine Kündigung zurückweisen. Mein 3. Portierungsversuch erfolgte am 11.02.2015. Erst am 12.02.2015 wies man meine außerordentliche Kündigung ohne jede Begründung zurück. Das ist nicht die feine Art.


    Ja, die falschen Portierungsanträge von Penny Mobil sind ebenfalls ein Armutszeugnis. Das Portieren am Telefon dauerte immer ein paar Minuten. Ich habe immer mitgeteilt, daß ich wegen Problemen bei md vorzeitig portieren möchte, obwohl mein Vertrag noch ein Jahr läuft. Außerdem ist es unsinnig, die SIM-Karte freizuschalten, wenn die Portierung mißlingt (können angeblich nicht anders). Erst am Mittwoch wies man mich Penny Mobil auf ihr Unvermögen hin. Einfach unglaublich. Der Kaufpreis der unnützen SIM-Karten soll mir von Penny Mobil erstattet werden. Mal sehen …


    Servicewüste Deutschland …


    Ich will mit meiner alten Rufnummer zu Penny Mobil wechseln. Ich hätte nicht gedacht, daß das so schwierig wird.


    @ Kirschpudding
    Vor der Schufa habe ich keine Angst. Ich lasse mich nicht gleich einschüchtern.


    Der normale Weg: Rechnungen - ich widerspreche - Mahnungen - nichts zu unternehmen - Mahnbescheid - ich widerspreche - Klage von md - Gerichtsverfahren - rechtskäftiger Titel (Vollstreckungsbescheid), falls md gewinnt - erst dann darf an die Schufa gemeldet werden


    Ja, es gibt Firmen, die schon das Ausstellen eines Mahnbescheides (unterbricht nur die Verjährung) an die Schufa melden. Das ist nicht zulässig, da noch nicht bekannt ist, ob die Forderung berechtigt ist. md sollte dies bekannt sein. Bei einem Mahnbescheid wird md einen Hinweis auf die Rechtslage erhalten.


    Ulrich

    AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Hallo Kirschpudding,


    Du hast Dir ganz viel Mühe gegeben. Ich dagegen bin es langsam leid zu argumentieren. Es ist einfach klar, daß beide Seiten den Vertrag erfüllen müssen. Ich muß bezahlen. Und md muß mir das mobile Internet zur Verfügung stellen. Dabei darf die gelieferte Internetgeschwindigkeit nicht zu sehr von der versprochenen abweichen. Das ist nicht zulässig. Deshalb werde ich dagegen vorgehen.


    Ich habe heute Vormittag bei der Bundesnetzagentur angerufen. Die sind vorranging für Portierungsprobleme da. md ist ja inzwischen bereit, meine Rufnummer abzugeben. Penny Mobil stellt sich etwas blöd an (Anfrage an abgebenden Provider nur zum Laufzeitende möglich). Das ist halt nicht rechtswidrig. Deshalb nix mit der Bundesnetzagentur. Sie verwiesen auf die Verbraucherberatung.


    Bei der Verbraucherberatung in Würzburg schaue ich am kommenden Montag vorbei. Mal sehen, ob ich diesen Weg gehe mit deren Rechtsanwälten oder mir selbst einen Rechtsanwalt suche. Vielleicht klopfen die md auch so mal auf die Finger (Abmahnung oder ähnliches).


    Mir wäre es am liebsten gewesen, wenn ich meine Rufnummer zu Penny Mobil hätte portieren können. Dann wäre es an md gewesen zu entscheiden, ob sie die Grundgebühren für die Restlaufzeit meines Vertrages einklagen. So muß wohl ich selbst etwas unternehmen.
    Oder ich lasse mir noch etwas einfallen.


    Aber da kommt mir eine Idee. Ich bin ja nicht blöd. Zwei Anrufe zum Abchecken. Und es geht:
    Penny Mobil ist eine Tochterfirma von Congstar. Congstar hat Prepaid-Tarife und kann auch eine vorzeitige Portierung (kann bei der Online-Bestellung angegeben werden) zu sich beantragen. So könnte ich erst zu Congstar hüpfen (bei Prepaid kurzfristiges Laufzeitende) und dann nach ein paar Monaten weiter zu Penny Mobil wechseln. Und dann kann sich md überlegen, was sie mit meinem verlassenen Laufzeitvertrag anfangen. Ausbuchen oder klagen.
    Ich werde mir das alles bei Congstar noch ein wenig anschauen. Und auch überlegen ob ich noch bis nächste Woche warte. Zur Zeit komme ich mit md und meinem Surfstick ganz gut zurecht.


    Als Surfstick habe ich ein geniales Teil gefunden:
    Huawei E355
    Huawei E355 Hi-Speed USB Wireless modem weiß: Amazon.de: Elektronik
    Das WLAN ist gleich mit eingebaut. Funktioniert auch ohne PC. Einfach in ein USB-Netzteil stecken und fertig. Funktioniert sogar mobil an einem externen Akku.
    Nur kein LTE. Aber das ist auf dem Land eh noch kein großes Thema. Und das letzte Quentchen Geschwindigkeit ist mir nicht so wichtig.


    Penny Mobil ist wirklich sehr zu empfehlen. Da gibt es nur eine Vertragsart. Mit einer SIM-Karte darf man alles machen. Im Smartphone verwenden (auch Internet über WLAN geben für andere Smartphones oder Computer) oder in einem Tablet oder in einem Surfstick. Man kann verschiedene Pakete (SMS, Gesprächsminuten oder kleinere und größere Internet-Flatrates) dazu- oder wieder ausbuchen. Klasse gemacht. Die totale Freiheit.
    Für mich zur Zeit leider nur für eine SIM-Karte. Ich arbeite daran.


    Ich werde weiterhin berichten.


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    Tschüß
    Ulrich

    AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Hallo Kirschpudding,


    vielen Dank für Deine sachlichen Mails. Von den anderen kommt ja nix brauchbares. Nur mit der Adresse foren@md.de habe ich ja heute erfahren, daß man meine außerordentliche Kündigung zurückweist und alsbald nichts mehr von meinem Girokonto abbucht.


    Ein Vertrag endet mit ordentlicher Kündigung oder mit außerordentlicher Kündigung. Der Vertrag endet dann. Auch vorzeitig. Schluß und Ende.
    Eigentlich wollte ich fristlos kündigen. Dann hätte mein Vertrag zum 19.01.2015 (Eingang meines Einschreibens) geendet. Aber ich wollte vermeiden, daß md einfach meinen Anschluß sperrt. md muß man alles zutrauen.
    Eine Firma hat gefälligst auf eine außerordentliche Kündigung zu reagieren. Einfach darüber hinwegsehen geht nun wirklich nicht. Ansonsten kann ich davon ausgehen, daß man meine Kündigung anerkennt.
    Und dann hat md wirklich nur noch Anspruch auf die Hälfte der normalerweise fälligen Grundgebühren.


    Nun, seit heute weiß ich, daß md meine außerordentliche Kündigung nicht hinnimmt. Aber eine Begründung gibt es nicht. Da ist man wohl überfordert.


    Das Wesen des Internets ist, daß man es nutzen kann. Eine Reduzierung auf nahe 0 ist rechtswidrig. Das muß ich nicht hinnehmen.
    In einem Fall hat o2 vor Gericht verloren und mußte eine fristlose Kündigung hinnehmen, als nach Beendigung des Roamings über t-Mobile das o2-eigene Netz nicht genug hergab.
    In einem anderen Fall mußte ein DSL-Anbieter eine fristlose Kündigung hinnehmen, da die tatsächliche Geschwindigkeit des Internets wesentlich unter den versprochenen bis zu 16.000 kBit je Sekunde lag. Denn
    „der DSL-Anbieter hat die vertraglich vereinbarte Verbindungsgeschwindigkeit zur Verfügung zu stellen. Darauf, dass die Verbindungsgeschwindigkeit als Maximalgeschwindigkeit deklariert wird, kann sich der Anbieter nicht berufen. Denn eine Bezeichnung als Maximalgeschwindigkeit ist bei Massengeschäften nach der Rechtsprechung nach § 308 Nr. 4 BGB unwirksam, da der Anbieter sich keine Abweichung von der zugesagten Leistung vorbehalten kann (Urteil vom …). Nach anderer Auffassung muß der Anbieter eine Verbindungsgeschwindigkeit zur Verfügung stellen, „die jedenfalls durchschnittlich im Bereich der angegebenen Leistungen liegen" (Urteil vom …). Da dauerhaft nur 1/4 der vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht wird, wäre auch nach dieser Auffassung ein Grund zur fristlosen Kündigung gegeben“ (Antwort eines Rechtsanwaltes zu einer Userfrage).
    Bei mir kommen um die 10 bis 15 kBit je Sekunde an. Das ist in jedem Fall zu wenig für eine Erfüllung der vertragsgemäßen Verpflichtungen, die md mit mir einging. Immer wieder messe ich mit einer App auf meinem Smartphone eine Geschwindigkeit von 0 kBit je Sekunde. Manchmal ist mein Internet ganz tot. Dann lassen sich nicht einmal mehr Apps öffnen.
    Bei t-Mobile habe ich nach dem Verbrauch des schnellen Kontingentes immer 64 kBit je Sekunde. So sollte es sein. Direkt bei Vodafone war das gedrosselte Internet langsam aber nutzbar. Bei md ist das gedrosselte Internet im D2-Netz viel langsamer als bei Vodafone selbst. Das Problem liegt nicht am D2-Netz von Vodafone, sondern an md selbst. Ich gehe davon aus, daß md zu viel Verträge gemacht hat in Bezug auf das bei Vodafone gebuchte Volumen. Eine wundersame Geldvermehrung (immer mehr Mobilfunkverträge verkaufen) ohne Gegenleistung (mehr Datendurchsatz bei Vodafone buchen) ist nicht möglich.


    Das mir von md zur Verfügung gestellte mobile Internet ist so eindeutig vertragswidrig wie es nur möglich ist. Deshalb ging ich davon aus, daß man es bei md einsieht. Aber ich habe mich getäuscht.


    Die Angelegenheit müßte bei md einem „höheren Tier“ vorgelegt werden. Dann könnte es erledigt werden. Doch die Leute an der Front ziehen es vor, die Sache auszusitzen. Nun, ich habe leider keinen Einfluß auf die internen Verfahrensweisen bei md.
    Warum hat md mich nicht vom D2-Netz ins D1-Netz transferiert? Dann wäre alles gut gewesen.


    Ich bin jemand, der lieber selbst die Fäden in den Händen hält. Deshalb kümmere ich mich (noch) darum. Was bin ich froh, daß ich mit Gesetzen und Google zurechtkomme.
    Von Rechtsanwälten habe ich schon sehr viel Mist gesehen. Ich selbst habe auch schon Rechtsanwälte benötigt. Für gute Anwälte muß man dann etwas mehr bezahlen. Ich mußte für eine Sitzung bei einem Landesgericht in Bayern und die Vorbereitung dazu etwas über 2.000 Euro zuzahlen. Also zusätzlich zu meiner Rechtsschutzversicherung. Aber es ging dabei um eine viel wichtigere Angelegenheit als ein Mobilfunkvertrag. Die Sache hier ist einfach nur ärgerlich. Mehr nicht.


    Ich bin einfach nicht der Typ, dem man irgendeinen Quatsch erzählen kann.


    Die Bundesnetzagentur ist erst morgen Vormittag wieder telefonisch erreichbar. Bei der Verbraucherberatungsstelle ist besetzt oder es geht niemand ran. Also bis morgen vertagt.


    md-noob täuscht sich „ein wenig“.


    Tschüß
    Ulrich

    AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Heute (12.02.2015) um 14:10 Uhr habe ich folgende Mail an md und an das Facebook-Team von md geschrieben:



    „Widerspruch gegen Ihre Rechnung Nr. XXXXXXXX vom 06.02.2015 über 14,99 Euro
    Bitte um Überprüfung der Rechnung
    Bitte um Portierung meiner Rufnummer zu Penny Mobil
    Vertragspartner: XXXXX
    Kundennummer: XXXXXXXX
    Mobilfunk-Rufnummer: 0175 XXXXXXX
    Tarif: Smart Surf Vodafone Okt 2013
    Vertragsnummer: XXXXXXXX



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit teile ich Ihnen mit, daß ich der oben benannten Rechnung widerspreche, und diese daher zunächst nicht bezahlen werde.


    Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt:
    Ab Verhinderung der von mir beantragten vorzeitigen Portierung haben Sie nur noch einen Anspruch auf 50 % der monatlichen Gebühren (§ 46 Abs. 2 Satz 2 TKG). Es ist taggenau abzurechnen (§ 46 Abs. 2 Satz 3 TKG). Auf Antrag hat eine vorzeitige Portierung innerhalb von 10 Arbeitstagen zu erfolgen.
    Im übrigen verweise ich auf Ihre Pflichten nach § 46 Abs. 1 TKG. Ich bitte Sie, sich daran zu halten.


    Ich bitte Sie um eine Überprüfung der Rechnung und um anschließende Korrektur. Als Kunde habe ich einen Anspruch auf Erstellung einer ordnungsgemäßen und richtigen Rechnung, als auch auf die Begründung der vertraglichen Forderungsgrundlage.


    Bitte teilen Sie mir innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieser e-Mail mit, was Ihre Überprüfung ergeben hat, und inwieweit der Betrag korrigiert wird. Sollten Sie an dem ursprünglichen Rechnungsbetrag in voller Höhe festhalten, so bitte ich Sie um eine nachvollziehbare und verständliche Erläuterung, warum die Forderung in Ihren Augen korrekt ist.


    Ich bitte darum, mir den Eingang und auch das Bearbeiten dieser Mail möglichst bald zu bestätigen.
    Sollte Ihr schwerfälliger und überforderter Verwaltungsapparat mit dieser Mail ein Problem haben, kann ich Ihnen auch noch ein Einschreien schicken.


    Meine außerordentliche Kündigung mit Einschreiben vom 16.01.2015 war berechtigt. Deshalb bitte ich Sie, diese anzuerkennen und umzusetzen.
    Noch einmal:
    Sie haben mit mir einen Mobilfunkvertrag einschließlich einer Internet-Flatrate abgeschlossen. Deshalb sind Sie dazu verpflichtet, mir zu jeder Zeit ein ausreichend funktionierendes Internet zur Verfügung zu stellen.
    Laut Vertrag soll mit Erreichen des Datenvolumens die Geschwindigkeit im jeweiligen Monat auf maximal 64 kBit je Sekunde für Downloads reduziert werden. Sie verringern jedoch die Geschwindigkeit rechtswidrig zumeist auf nahe Null. Das Internet ist so nicht nutzbar. Doch es ist Wesen des mobilen Internets, daß man Internetseiten aufrufen kann, e-Mails abrufen kann und auch Apps auf einem Smartphone nutzen kann.
    Nach § 308 Nr. 4 BGB ist es Ihnen nicht erlaubt, die Geschwindigkeit von 64 kBit je Sekunde laut dem abgeschlossenen Vertrag nachträglich (egal ob intern oder durch eine nachträgliche Vertragsänderung) zu reduzieren. Sie haben diese Internetgeschwindigkeit zu liefern. Darum kommen Sie nicht herum.
    Mein Vertrag wurde zwischen Ihnen und mir abgeschlossen. Ich habe kein Vertragsverhältnis mit Vodafone. Sie sind mit mir die Verpflichtung eingegangen, mir eine Internet-Flatrate bereitzustellen. Bei Vodafone war das eingebremste Internet nach Verbrauch des Volumens auch etwas langsam. Aber es war fast immer ohne Einschränkung nutzbar. Nur an besonderen Tagen (z. B. Neujahr) gab es Probleme. Für mich als Kunde gab es nie einen Grund, mich über das eingebremste mobile Internet im D2-Netz direkt bei Vodafone zu beschweren. In der ersten Januarhälfte 2014 war es viel besser als bei Ihnen im Februar 2014. Doch es war damals selbst bei Ihnen noch wesentlich besser als heute.
    Auch wenn ich mich wiederhole:
    Die Netzabdeckung in meinem Haus ist hervorragend. Innerhalb des Kontingentes von monatlich 1 GB ist die Geschwindigkeit des mobilen Internets meistens sehr hoch. Zu Geschwindigkeitseinbußen kommt es bei starker Nutzung (werktags zur Mittagspause bzw. am frühen Abend oder sonntags am Nachmittag). Folglich liegt die Unbenutzbarkeit des Internets an Ihrem übermäßigen Einbremsen und nicht an landschaftlichen Gegebenheiten, baulichen Veränderungen, Abschattungen von Gebäuden oder an Witterungseinflüssen. Außerhalb des Hauses ist es genauso langsam. Immer nur Schneckentempo oder totaler Stillstand.
    Für eine ausreichende Nutzung des Internets scheint mir als Untergrenze 20 bis 30 kBit je Sekunde auszureichen. Würde Ihr mobiles Internet dies hergeben hätte ich mich nicht beschwert.


    Ein dürres „Deinen Wunsch auf außerordentliche Kündigung des Vertrages zur Rufnummer 0175/XX XX XX X kann ich nicht entsprechen“ ist nicht ausreichend. Dieses Verhalten entspricht nicht dem im Geschäftsverkehr üblichen Vorgehensweise. Ein ablehnendes Verhalten ist gegenüber einem Kunden zu begründen. Sie scheinen zu meinen, nach Gutsherrenart entscheiden zu können.


    Schön, daß man nach 25 Tagen auch mal auf den Entzug der Abbuchungsvollmacht reagiert. Ich hatte echt nicht mehr damit gerechnet. Es ist für mich unbegreiflich, daß man nach so langer Zeit immer noch unberechtigt auf mein Girokonto zugreift. Ich werde mir die Abbuchung natürlich zurückholen.
    Ich werde mich bemühen, mein Koto gegen weitere unberechtigte Abbuchungen Ihrerseits sperren zu lassen.
    Ich weise darauf hin, daß fortgesetztes unberechtigtes Abbuchen den Tatbestand des Betruges nach § 263 Strafgesetzbuch (StGb) erfüllen kann. Daneben könnte ich mit der Erhebung einer negativen Feststellungsklage oder mit einer Unterlassungsklage gegen unberechtigtes Abbuchen vorgehen. Ich bitte Sie darum, dies zu berücksichtigen.
    Aktuell bin ich Ihnen nichts schuldig. Stattdessen habe ich eine Forderung gegen md. Zu den bisherigen 41,08 Euro kommen weitere 20 Euro für das gestrige Herumfahren zum Kaufen der nächsten SIM-Karte dazu. Sollte die Portierung meiner Rufnummer nicht bis 15.02.2015 erfolgen, so werde ich die Kosten für meine zusätzliche Internet-Flatrate am 16.02.2015 wieder als Schadenersatz geltend machen.
    Zur Zeit nutze ich zu Hause mein funktionierendes Internet von Penny Mobil (über Surfstick und WLAN) zum Spielen und für schwierigere Internetseiten. Natürlich bin ich auch noch in Ihrem Netz unterwegs, da ich mich über den aktuellen Stand der Dinge informieren möchte. An der unzureichenden Internetgeschwindigkeit hat sich nichts geändert. Die folgende Anzeige ist nach wie vor normal: Die Seite kann nicht angezeigt werden.
    Ihre Rechnung vom 06.02.2015 kann ich nicht berücksichtigen, da sie falsch ist.


    Inzwischen ist mit das Fortführen des Telekommunikationsvertrages mit Ihnen auch aus folgenden Gründen nicht mehr zuzumuten:
    Sie buchen unberechtigt von meinem Konto ab.
    Sie reagieren kaum bis gar nicht auf meine Schreiben und Mails.
    Sie gehen wochenlang nicht auf meine außerordentliche Kündigung ein.
    Sie gehen nicht auf meine Schadenersatzforderung ein.
    Ihre Hotline ist kaum bis gar nicht erreichbar. Beim letzten Anrufversuch wurde ich rausgeworfen. Bei einem meiner letzten Anrufe bei Ihrer Hotline wurde einfach aufgelegt.
    Die Portierung meiner Rufnummer zu Penny Mobil wurde 3 x verhindert.
    Sie stellen mir mit Datum vom 06.02.2015 eine fasche Rechnung.
    Ich vertraue Ihnen nicht mehr. Das ist wirklich kein Wunder.


    Ich bitte Sie, mir möglichst bald mitzuteilen, wann und wie die Portierung zu Penny Mobil erfolgen soll. Zur Zeit habe ich natürlich keine dazu verfügbare SIM-Karte von Penny Mobil. Bevor ich wieder in der Gegend herumfahre (wieder eine SIM-Karte kaufen), bitte ich Sie einen Teil meiner Schadenersatzforderung gegen md zu begleichen. Dazu bitte ich Sie, 50 Euro auf mein Ihnen bekanntes Girokonto zu überweisen.


    Meine Geduld geht zu Ende.
    Wenn md weiterhin nicht in die Gänge kommt, werde ich die Angelegenheit innerhalb der nächsten 14 Tage einem Rechtsanwalt übergeben.


    Heute Nachmittag werde ich mich voraussichtlich an die Bundesnetzagentur und den Verbraucherschutz wenden. Es ist echt notwendig, daß man Ihnen mal mitteilt, was alles an Ihrem Gebaren rechtswidrig ist.


    Mit freundlichen Grüßen
    Ulrich XXXXX“

    AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Heute (12.02.2015) Vormittag um 9:28 Uhr habe ich vom Facebook-Team folgende Mail erhalten:



    „Guten Morgen Ulrich,


    die Ablehnung zur Portierungsanfrage vom 11.02.2015 habe ich erfasst. Selbstverständlich habe ich gleich mit dem entsprechenden Fachteam Rücksprache gehalten und folgende Information erhalten, die ich dir nicht vorenthalten möchte.


    Dein neuer Anbieter fragt eine Portierung der Rufnummer mit einem falschen Laufzeitende an.


    In deinen Unterlagen wurde unsererseits vermerkt, dass du die Rufnummer vorzeitig, vor dem regulären Laufzeitende, portieren möchtest. Der neue Anbieter muss somit die Anfrage so starten, dass dies übereinstimmt. Daher wurde hierzu als Ablehnungsgrund vermerkt: Portierungsauftrag zu früh (0700).


    Bitte stell das bei Deinem neuen Anbieter richtig.


    Deinen Wunsch auf außerordentliche Kündigung des Vertrages zur Rufnummer 0175/XX XX XX X kann ich nicht entsprechen. Dein Vertrag endet gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen am 12.01.2016.


    Ich gehe davon aus, dass du Dich bei Vertragsabschluss umfangreich über den Tarif „Smart Surf“ informiert hast. So heißt es in der Tarifübersicht, dass das zum Tarif inbegriffene Datenvolumen 1 GB entspricht und für nationalen Datenverkehr im Vodafone Netz über den WEB- und WAP-APN in einem Abrechnungszeitraum mit einer maximalen Bandpreite von 7,2 Mbit/s zur Verfügung steht. Mit erreichen des Datenvolumens wird die Geschwindigkeit im jeweiligen Monat auf maximal 64kbit/s für Downloads und
    16 kbit/s für Uploads gedrosselt.


    Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es durch landschaftliche Gegebenheiten, bauliche Veränderungen, Abschattungen von Gebäuden oder durch Witterungseinflüsse es zu Störungen und damit zu vorübergehenden Beeinträchtigungen des mobilen Netzes kommen kann. Hierauf haben wir jedoch keinen Einfluss und ich bitte dafür um Dein Verständnis.


    Wie ich Dir bereits mitgeteilt habe, steht Dir immer zum 22. des Monats das Datenvolumen wieder voll zur Verfügung.


    Entsprechend Deiner Beauftragung wurden die hinterlegten Bankdaten deaktiviert. Bedingt dadurch, dass zu diesen Zeitpunkt bereits eine neue Rechnung vor lag und somit der Abbuchungsauftrag automatisch an Deine Bank bereits übermittelt wurde, wird dieser Rechnungsbetrag noch von deinem Konto abgebucht.


    Zukünftig veranlasse bitte die Zahlung der Rechnungen per Überweisung. Bitte vermerke dabei stets die Rechnungsnummer und die Kundennummer auf dem Überweisungsträger.


    Zahlungseingänge mit fehlerhaften bzw. unvollständigen Angaben verursachen einen manuellen Buchungsaufwand, welcher mit zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden kann.


    Abschließend erlaube mir noch den Hinweis, dass durch eine Zahlungsverweigerung weitere Kosten entstehen können.


    Viele Grüße,
    XXXXX
    Dein mobilcom-debitel Facebook-Team“



    Ahhh, erstmals eine Äußerung von md zu meiner außerordentlichen Kündigung. Jetzt, am 25. Tag nach Eingang meines Einschreibens geht man bei md erstmals auf meine außerordentliche Kündigung ein. Dazu nur ein dürrer Satz, daß man diese ablehne. Kein einziges Wort der Begründung, warum man das Recht habe den Vertrag fortzuführen ohne ausreichend zu leisten. Einfach so, weil man der Stärkere ist? Man läßt mein Schreiben vom 16.01.2015 erst einmal „reifen“.
    Ja, man hat einfach den 12.01.2016 weiterhin als Vertragsende in meinen Kundendaten drin gelassen ohne mich, den kündigenden Kunden, über die Ablehnung meiner außerordentlichen Kündigung zu informieren.


    Ich habe dann auch vom Penny Mobil folgende Information erhalten:
    Penny Mobil könne nur die Portierung am Laufzeitende beantragen. Eine vorzeitige Portierung könne nicht beantragt werden.
    Nun ist alles klar. Bei md hat man auf meine außerordentliche Kündigung bisher nicht reagiert. Vertragsende blieb der 12.01.2016. Penny Mobil fragte nach der Portierung zum Laufzeitende (12.01.2016). Dafür kam der Antrag natürlich zu früh. Selbstverständlich muß die Portierung so scheitern.
    Da war der Service beider Seiten suboptimal. Beide Firmen haben aneinander vorbeigeredet.
    Den wesentlich größeren Anteil am Mißerfolg trägt aber eindeutig md. Entweder man reagiert bei md auf meine außerordentliche Kündigung und weist diese zurück (sollte schon ein wenig begründet werden) oder man setzt ein früheres Laufzeitende, z. B. Mitte oder Ende Februar 2015. Und schon wäre die Portierung ohne Probleme geglückt.


    Und trotzdem zeigt sich der Kontakt zu facebook als sehr hilfreich. Ich erfahre davon, daß man meine außerordentliche Kündigung zurückweist und heute auch der Hinweis, daß man künftig nichts mehr von meinem Konto abbucht. Das ist so viel mehr als ich direkt von md in den letzten Wochen erfahren habe.
    Insgesamt ist das Verhalten von md für mich als Kunde nicht hinnehmbar. Wie soll ich denen noch vertrauen können?


    Noch ein kurzer Hinweis:
    In meinen Kundendaten steht der Vertragsbeginn und ab wann ich eine Verlängerung meines Vertrages beantragen könne. Kein Hinweis auf das Ende meines Vertrages. Und dies trotz meiner ordentlichen Kündigung mit Schreiben vom 19.12.2014 und meiner außerordentlichen Kündigung mit Schreiben vom 16.01.2015.


    Nein, so geht das nicht. Ich werde reagieren. Und bald wird die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt gehen. Dann kommen auf md noch wesentlich höhere Kosten zu.
    Ich werde berichten.


    Ulrich

    AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Hallo,


    heute (11.02.2015) um 22:31 Uhr erhielt ich von Penny Mobil folgende Mail:



    „Kundennummer: XXXXXXXX
    Vertragsnummer: XXXXXXXX


    Rufnummernmitnahme abgelehnt auf Grund verfrühter Anfrage


    Hallo XXXXX,


    am 11.02.2015 haben Sie die Mitnahme Ihrer Mobilfunkrufnummer 0175XXXXXXX beauftragt.


    Von Ihrem bisherigen Anbieter MobilCom erhielten wir folgende Rückmeldung:
    Portierungsauftrag zu früh gestellt.


    Daher ist eine Rufnummernmitnahme nicht möglich.


    Damit Sie dennoch schnellstmöglich günstig mit PENNY MOBIL telefonieren können, haben wir Ihnen eine PENNY MOBIL Rufnummer freigeschaltet. Falls Sie bereits eine Sim-Karte vorliegen haben wird diese automatisch für Sie freigeschaltet. Falls Sie noch keine Sim-Karte vorliegen haben wird Ihnen eine Sim-Karte mit PENNY MOBIL Rufnummer zugeschickt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in Kürze.


    Sie können nach der Aktivierung Ihrer PENNY MOBIL SIM-Karte bei Ihrem bisherigen Diensteanbieter die vorzeitige Rufnummernmitnahme zu PENNY MOBIL erneut beantragen.


    Es grüßt Sie


    Ihr PENNY MOBIL Team“



    Ich bin einfach sprachlos. Ich bin stinksauer! Was hatte ich an die Portierung geglaubt und mich gefreut. Und dann so eine Enttäuschung.


    Mit Einschreiben vom 16.01.2015 beantragte ich die vorzeitige Portierung. Am Abend des 28.01.2015 wurde mir von md per Mail mitgeteilt, daß ab jetzt für die nächsten 30 Tage die vorzeitige Portierung möglich sei. Am 31.01.2015 wurde mir von der Hotline von md mitgeteilt, daß die Portierung ab sofort möglich sei. Heute wurde mir vom Facebook-Team von md mitgeteilt, daß seit 02.02.2015 die vorzeitige Portierung möglich sei. Und auf meiner Februar-Rechnung von md steht folgender Posten: 1 Absicht zur Rufnummernmitnahme


    Trotzdem wurde die Portierung wieder verweigert. Einfach unglaublich! Bei md scheint man zu glauben, tun und lassen zu können was man will. Die scheinen sich auf dem Mond zu wähnen.
    Meine Geduld ist zu Ende. Morgen werde ich mich an die Bundesnetzagentur und an die Verbraucherberatung wenden. Da gehen dann Beschwerden raus.



    Heute um 23:33 Uhr habe ich das Facebook-Team per Mail über die erneute Ablehnung der Portierung informiert:



    „Hallo XXXXX,


    die Portierung wurde von md auch zum 3. Mal verweigert. Der Antrag sei zu früh gestellt worden.
    Morgen werde ich mich an die Bundesnetzagentur und an die Verbraucherberatung wenden. Da gehen dann Beschwerden raus.


    Tschüß
    Ulrich XXXXX“



    Jetzt droht md langsam richtig Ärger!
    Morgen werde ich der Februar-Rechnung widersprechen. Dazu habe ich jetzt keine Lust mehr. Und am Freitag werde ich nach meinem Girokonto sehen müssen. Bestimmt hat md rechtswidrig wieder abgebucht. md ist stur wie ein Panzer und kümmert sich um nix. Was für ein Geschäftsgebaren!


    Ulrich

    AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Lieber md-noob,


    mir scheint Dir kommt langsam die Erleuchtung. Mit Betonung auf „langsam“.


    Wie ich schon darauf hinwies leben wir in einem Rechtsstaat. Da gelten für alle Regeln. Es ist besser, sich daran zu halten. Das Gute ist eine weitreichende Rechtssicherheit für jeden.


    md hatte so viel Zeit, sich um meine Beschwerde zu kümmern. Ende Juli oder Anfang August 2014 habe ich erstmals bei md angerufen und mich über das mobile Internet beschwert. Das eingebremste Internet funktionierte von Beginn an schlecht und laufend schlechter werdend.
    Erst als man nicht mehr mit mir kommunizierte und meinen Portierungswunsch 2 x torpedierte, wandte ich mich an dieses Forum. Es blieb mir kein anderer Weg. Es ist schon richtig fies von md mir mitzuteilen, daß eine Portierung nun erfolgen könne, wohl wissend (und sich ins Fäustchen lachend), daß sie dank Verweigerung von md scheitern muß.
    Es ist nicht mein Wunsch und auch nicht mein Ziel, Staub aufzuwirbeln. Deshalb habe ich mich immer noch nicht an die Bundesnetzagentur und die Verbraucherberatung gewandt.
    Natürlich kann ich nicht verhindern, wenn andere von mir abschreiben. Dies ist nicht von mir beabsichtigt. Ich werde hier niemandem Rechtshilfe geben. Auch nicht in einer privaten Nachricht.


    Für md wäre es immer noch besser, die Vertragsprobleme ohne größere Schwierigkeiten zu lösen. Doch davon scheint man bei md noch weit entfernt zu sein. Mit dem schlechten Image scheint man kein Problem zu haben. Denn schlechter kann es ja eh nicht mehr werden.
    Ich wußte vor Vertragsabschluß von den Problemen mit Mobilcom. Ich dachte, daß ich das Risiko einfach eingehe. Die versprochenen Leistungen des Vertrages waren einfach ideal für mich gewesen. Und sollte es zu Problemen kommen, kenne ich mich gut genug aus. Doch inzwischen habe ich alles sehr bereut. Ich hätte nie gedacht, daß mir ein Mobilfunkvertrag so viel Zeit kosten würde. So viel Frust mit der Internet-Flatrate. Diese Erfahrung wird mich eine lange Zeit beeinflussen.


    Es wäre immer noch für md von Vorteil, wenn dort jemand mit Kompetenz die Sache in die Hand nehmen würde. md-noob, Du scheinst die dazu notwendigen guten Kontakte zu md zu haben. Du könntest md helfen. Aber Du mußt nicht. Das ist alles freiwillig.


    Das würde eine richtige Lachnummer werden, wenn man bei md einen Rechtsstreit vom Zaun bricht wegen dem von mir vorzeitig gekündigten Vertrag. Die Leute an der Front sind mit den rechtlichen Zusammenhängen einfach überfordert. Da wäre es einfach besser gewesen, meinen Fall an eine höhere Stelle weiterzugeben anstatt gar nicht mehr zu reagieren.
    Also, ich werde nichts gegen md unternehmen, wenn am Ende wegen meiner Schadenersatzforderung eine kleine Forderung meinerseits gegen md offen bleibt.
    Wird man bei md weiterhin auf meine außerordentliche Kündigung nicht eingehen und intern den nicht mehr bestehenden Vertrag fortführen, als wäre nichts geschehen? Wird man dann nach Schema F die angeblich offenen Beiträge beitreiben wollen? Muß das sein?


    Es ist md nicht erlaubt, das mobile Internet bis zur Unbenutzbarkeit einzubremsen um zu erreichen, daß ich weitere Kontingente an schnellem Internet dazu buche oder gleich in einen wesentlich teureren Tarif wechsle. Sollte md den Vertrag mit Internet-Flatrate abgeschlossen haben mit der Absicht ihn nicht erfüllen zu wollen (Internet verlangsamen mit dem Ziel, mich kostenpflichtige Zusatzkontingente dazu buchen zu lassen), so wäre das arglistige Täuschung. Das wäre natürlich schwer nachzuweisen. Aber trotzdem nicht erlaubt.


    So wie ich hat auch md das Recht, den Mobilfunkvertrag außerordentlich (= fristlos) zu kündigen, wenn ich meinem Teil des Vertrages (Bezahlen) nicht nachkomme. Dann würde md mit Paragraphenreiterei beginnen. Und Du würdest es bestimmt gut finden. Es gilt einfach gleiches Recht für beide Vertragspartner.
    Ich habe immer bezahlt und habe bis jetzt noch keine der monatlichen Rechnungen angefochten. Das kann sich aber noch ändern.


    Allgemein:
    Heute am frühen Abend habe ich telefonisch einen 3. Versuch der vorzeitigen Portierung unternommen. Nun warte ich, ob er durchgegangen ist. Die Frau bei Penny Mobil meinte, ich sei mutig. Nach erfolgreicher Portierung soll ich die Kosten der beiden nun nutzlosen SIM-Karten (erfolglose Portierung) als Gutschrift erstattet bekommen.
    Ich bin sehr gespannt. Was wird das Ergebnis des Portierungsversuchs sein?


    Ulrich

    AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Meine heutige Mail (11.02.2015) an das md-Facebook-Team um 13:34 Uhr:



    „Hallo XXXXX,


    ich danke Dir sehr für Deine Antwort. Endlich wieder eine Reaktion von md. Und der Hinweis, daß man meine Rufnummer frei läßt. Ein großer Fortschritt.


    Zuerst zur Portierung:
    Geht mein Wunsch auf vorzeitige Portierung nun wirklich durch?
    Wurde trotz der Mail von md vom 28.1. (vorzeitige Portierung genehmigt) der Portierungsversuch von Penny Mobil am 31.01. von md aktiv verhindert? Das empfände ich als sehr unfair. Warum hat md mich nicht von sich aus informiert, daß man mich seit dem 2.2. nun doch gehen lassen will?
    Mein Hinweis an md: Nach § 46 Abs. 4 Satz 3 TKG habe ich das Recht, meine Rufnummer jederzeit zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Die Weigerung war rechtswidrig.
    Ich werde heute oder morgen wieder nach XXXXX fahren und eine neu SIM-Karte bei Penny kaufen. Ich denke, wieder eine zu erhalten, nachdem ich bereits vor anderthalb Wochen die letzte gekauft hatte. Für die Fahrt nach XXXXX werde ich wieder 20 Euro an Schaden geltend machen. Falls Penny Mobil nicht wieder den Kaufpreis der SIM-Karte kulanterweise übernimmt, werde ich auch diesen als Schaden geltend machen.


    Zu meiner außerordentlichen Kündigung:
    Mir ist bekannt, daß ich Internetkontingente dazubuchen kann. Normalerweise benötige ich zum Spielen, für Nachrichten oder zum Einkaufen kein schnelles Internet. Ich habe auch die Zeit, etwas länger zu warten. Deshalb habe ich nichts dazugebucht.
    Laut dem mit md abgeschlossenen Telekommunikationsvertrag habe ich eine Internet-Flatrate. Diese ist vom Datenvolumen her nicht limitiert. Laut dem Vertrag habe ich einen Anspruch auf ein funktionierendes mobiles Internet auch jenseits von monatlich 1 GB Datenverbrauch. Doch md drosselt die Geschwindigkeit auf nahe 0. So ist es meist nicht nutzbar. Eine so weitreichende Drosselung ist rechtswidrig und widerspricht dem eingegangenen Vertrag. md erfüllt nicht die im Vertrag eingegangene Verpflichtung, mir den ganzen Monat ein ausreichend nutzbares Internet zur Verfügung zu stellen.
    Ich habe md lange auf diesen Mangel hingewiesen und um eine Behebung gebeten. Monatelang wurde ich nur hingehalten. md behob den Mangel nicht.
    Mit Schreiben vom 19.12.2014 räumte ich md eine letzte Frist bis 15.01.2015 ein, den Mangel beim mobilen Internet zu beheben. Doch auch diese Frist ließ md unverrichteter Dinge verstreichen.
    So war mir unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis 12.01.2016 nicht zuzumuten. Warum soll ich noch ein Jahr lang für eine Internet-Flatrate bezahlen, die md mir zu beträchtlichen Teilen des Monats nicht zur Verfügung stellt? Wenn md gewollt hätte, wäre es md leicht gefallen, mir den ganzen Monat ein funktionierendes mobiles Internet zur Verfügung zu stellen.
    Deshalb kündigte ich mit Schreiben vom 16.01.2015 den Telekommunikationsvertrag mit md außerordentlich.


    Ich verweise noch einmal darauf, daß ich md wegen meiner Schadenersatzansprüche untersagt habe, etwas von meinem Konto abzubuchen. Ich bitte md, sich daran zu halten. Ich würde mich freuen, wenn Du das an die entsprechende Stelle bei md weitergibst.


    Tschüß
    Ulrich XXXXX“



    Mein Stellungnahme:
    Es geht etwas voran. Ich versuche erneut eine Portierung.
    Es überrascht mich, daß man mir am 28.1. per Mail mitteilt, daß die Portierung meiner Rufnummer erfolgen könne. Aber intern erst am 2.2. das entsprechende Zeichen setzt. Es ist verdammt link von md, Penny Mobil und mich dermaßen und absichtlich auflaufen zu lassen.
    So recht traue ich dem Braten immer noch nicht. Ich werde hier berichten, wie es mit meiner Portierung weitergeht.
    Bezüglich meiner außerordentlichen Kündigung kommt der Hinweis, daß ich in einen anderen Tarif wechseln könne. Ich brauche wohl nicht erwähnen, daß die angesprochenen Tarife ein Mehrfaches meines aktuellen Vertrages kosten.
    Kein Wort darüber, warum md meint das Recht zu haben, nach Verbrauch von 1 GB mir die Nutzung des mobilen Internets trotz Flatrate meist nicht zu ermöglichen (Ich habe einen Vertrag mit md, nicht mit Vodafone.). Kein Wort darüber, aus welchen Gründen man meine außerordentliche Kündigung nicht anerkennt. Kein Wort zu meinem Schadenersatzanspruch. Kein Wort von md, warum man von meinem Konto abbucht, obwohl nicht (mehr) dazu berechtigt.
    Aber insgesamt ein gewaltiger Fortschritt. Endlich wieder mal etwas von md. Und die Aussicht auf Portierung. Was würde ich mich freuen, endlich wieder über meine Mobilfunknummer verfügen zu können. Mit dieser Rufnummer hatte ich vor ganz langer Zeit bei TelePassport und einem blauen Siemens M35i angefangen.


    Ulrich