Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Zitat

    (Anfrage an abgebenden Provider nur zum Laufzeitende möglich).


    also lag der fehler bei Penny und nicht bei MD theoretisch musstest du dir die karten von penny oder das geld von den kauf dir ja wieder holen


    congstar hat fast die gleichen Tarife auch in Prepaid Sektor warum dann wieder zu penny weckseln :eek



    Zitat


    Mit einer SIM-Karte darf man alles machen. Im Smartphone verwenden (auch Internet über WLAN geben für andere Smartphones oder Computer) oder in einem Tablet oder in einem Surfstick. Man kann verschiedene Pakete (SMS, Gesprächsminuten oder kleinere und größere Internet-Flatrates)


    auch bei congstar möglich auch wenn es in kleingedruckten anders steht wäre mir die portierei zu umständlich !


    es könnte sein das die Portierung von congstar zu penny abgelehnt wird ! warum ist einfach


    Zitat

    Trotz neuem Gesetz: Die Portierung kann auch abgelehnt werden


    grund ist einfach


    Unterschiedliche Marken bedeuten nicht unterschiedliche Vertragspartner
    Das Problem: In Paragraph 46 des TKG ("Anbieterwechsel und Umzug") findet sich stets die Formulierung "Anbieter". Doch wie definiert sich "Anbieter"? Sind BASE und Aldi Talk keine unterschiedlichen Anbieter?
    Nach Definition der Bundesnetzagentur (BNetzA) sind sie es nicht. Denn, so schreibt die Behörde auf Anfrage unserer Redaktion: "Nach dem Telekom******munikations******gesetz besteht ein Rechtsanspruch auf Rufnummern******mitnahme bei einem Wechsel des Anbieters (Paragraph 46 TKG). Entscheidend ist dabei, dass sich der Vertragspartner ändert. Sind alter und neuer Vertragspartner identisch, liegt kein Anbieterwechsel vor."


    siehe auch link
    Mobilfunk fatal: Warum eine Portierung abgelehnt werden kann - teltarif.de News


    das gleiche trifft auf penny und congstar zu ! ob congstar es anders handhabt liegt alleine bei congstar

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  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Zitat

    Und dann kann sich md überlegen, was sie mit meinem verlassenen Laufzeitvertrag anfangen. Ausbuchen oder klagen.


    Du hast Option 3 vergessen: Schufa-Eintrag und damit der Hinweis auf schlechte Bonität ;)

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    Du hast Option 3 vergessen: Schufa-Eintrag und damit der Hinweis auf schlechte Bonität ;)


    Pfff.... 1.Mahnung, 2. Mahnung, Inkasso und je nach Höhe eventuell der Gerichtsvollzieher.


    Und das nur wegen so einem Pillepallekram. Ich hoffe einfach, dass sich nicht zu viele Leute an Ulrich ein Beispiel nehmen. Was er hier schreibt ist Dünnpfiff erster Klasse. Außerdem schön zu sehen wie Penny Mobil es nicht schafft eine ordentliche Anfrage zur Rufnummernmitnahme zu stellen.....


    Das mit der Portierung von congstar zu Pennymobil kann übrigens auch gut in die Hose gehen - das kann als interner Wechsel von D1 zu D1 gelten und damit nicht portierfähig sein (Bei md kann das auch nicht klappen. z.B. von Cellway D1 zu md D1). Das können aber wohl nur congstar und Penny beantworten.

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    Zitat

    Das mit der Portierung von congstar zu Pennymobil kann übrigens auch gut in die Hose gehen


    mein beitrag überlesen :D

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    Hey; da geht ja richtig was ab, wenn ich mal ein paar Stunden keine Zeit habe. Ich war einkaufen. U. a. habe ich mir einen kleinen USB-Speicherstick gekauft für die Nachweise des unzulänglichen mobilen Internets. Die nehme ich am Montag zur Verbraucherberatung mit.


    Bevor ich wegging, brachte mir die Post noch folgendes Schreiben von md vom 10.02.2015:



    „Ihre Kundennummer: XXXXXXXX


    Hallo Herr XXXXX,


    wunschgemäß habe ich Ihre Bankverbindung deaktiviert. Veranlassen Sie bitte ab 16.02.2015 die Zahlung der Rechnungsbeträge per Überweisung. Damit Ihre Zahlungen korrekt zugeordnet werden können, geben Sie im Verwendungszweck bitte Ihre Kunden- und die jeweilige Rechnungsnummer an.


    Zahlungseingänge mit fehlerhaften bzw. unvollständigen Angaben verursachen einen manuellen Buchungsaufwand. Wir behalten uns daher vor, die uns hierdurch entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.


    Wenn Sie zukünftig wieder am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, nehmen wir Ihren Antrag gern wieder entgegen.


    Viele Grüße nach XXXXX
    Ihr mobilcom-debitel Kundenservice


    PS: Wussten Sie schon, dass die mobilcom-debitel laut einer Studie von accenture zu den führenden digitalen Großunternehmen in Deutschland zählt? Sie sind in Sachen Digital Lifestyle also in besten Händen.“



    Wieder ein Schreiben nach Schema F. Kein Wort über die unzureichend bereitgestellte Internet-Flatrate. Kein Wort über meine außerordentliche Kündigung. Kein Wort über meine Schadenersatzforderung.
    Die sind einfach schwerfällig wie ein Beamtenapparat. Zumindest haben Sie zumindest auf den Entzug der Abbuchungsvollmacht reagiert (Eingang meines Einschreibens bei md mit dem Entzug der Vollmacht war am 19.01.2015).


    Der letzte Absatz ist Realsatire pur. Einfach zum Brüllen.


    Matzezetel
    Vielen, vielen Dank für den Hinweis zur Portierung. Unglaublich, wo überall Fallen und Gemeinheiten lauern …


    Zum Glück habe ich noch nichts unternommen. Ich werde mal bei Congstar per Mail nachfragen. Ansonsten bräuchte ich eine andere Insel zum Hopsen.


    Nun, zwischen congstar und Penny Mobil gibt es schon Unterschiede. Eine Internet-Flatrate mit 3 GB schnellem Volumen kostet bei Penny Mobil 14,95 Euro. Bei congstar sind es 19,90 Euro laut Internetauftritt. Das sind immerhin 33 % mehr. Ich schaue nicht auf den letzten Euro, aber es sind immerhin 60 Euro pro Jahr. Die Vertragsbedingungen von Congstar habe ich mir dann gar nicht mehr angesehen. Danke für den Hinweis. Ich werde dann doch mal reinschauen.


    Ich telefoniere sehr wenig mit meinem Handy. Ich ziehe da das Festnetz noch vor. Doch das Festnetz wird wohl in den nächsten Jahren mal wegfallen.


    Ich bin nicht jemand, der andauernd die Pferde wechselt. Ursprünglich wollte ich jahrelang bei Vodafone bleiben. Statt einem gebrandeten Smartphone (zurückgeschickt) wollten die mir keine Gutschrift geben. Und ich wollte ursprünglich auch jahrelang bei md bleiben. Wegen des mobilen Internets war ich sehr geduldig mit md gewesen. Aber es ist einfach nicht mehr hinnehmbar.


    md hat meine ersten beiden Portierungsversuche verhindert. md war erst ab 02.02.2015 für eine vorzeitige Portierung bereit. Bei md hätte man rechtzeitig auf meine außerordentliche Kündigung reagieren müssen/sollen. Entweder das Vertragsende auf Februar 2015 vorverlegen oder meine Kündigung zurückweisen. Mein 3. Portierungsversuch erfolgte am 11.02.2015. Erst am 12.02.2015 wies man meine außerordentliche Kündigung ohne jede Begründung zurück. Das ist nicht die feine Art.


    Ja, die falschen Portierungsanträge von Penny Mobil sind ebenfalls ein Armutszeugnis. Das Portieren am Telefon dauerte immer ein paar Minuten. Ich habe immer mitgeteilt, daß ich wegen Problemen bei md vorzeitig portieren möchte, obwohl mein Vertrag noch ein Jahr läuft. Außerdem ist es unsinnig, die SIM-Karte freizuschalten, wenn die Portierung mißlingt (können angeblich nicht anders). Erst am Mittwoch wies man mich Penny Mobil auf ihr Unvermögen hin. Einfach unglaublich. Der Kaufpreis der unnützen SIM-Karten soll mir von Penny Mobil erstattet werden. Mal sehen …


    Servicewüste Deutschland …


    Ich will mit meiner alten Rufnummer zu Penny Mobil wechseln. Ich hätte nicht gedacht, daß das so schwierig wird.


    @ Kirschpudding
    Vor der Schufa habe ich keine Angst. Ich lasse mich nicht gleich einschüchtern.


    Der normale Weg: Rechnungen - ich widerspreche - Mahnungen - nichts zu unternehmen - Mahnbescheid - ich widerspreche - Klage von md - Gerichtsverfahren - rechtskäftiger Titel (Vollstreckungsbescheid), falls md gewinnt - erst dann darf an die Schufa gemeldet werden


    Ja, es gibt Firmen, die schon das Ausstellen eines Mahnbescheides (unterbricht nur die Verjährung) an die Schufa melden. Das ist nicht zulässig, da noch nicht bekannt ist, ob die Forderung berechtigt ist. md sollte dies bekannt sein. Bei einem Mahnbescheid wird md einen Hinweis auf die Rechtslage erhalten.


    Ulrich

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Hach -Ulrich schreibt und mein Tag ist gerettet :-D


    Bitte berichte doch, was die Verbraucherzentrale zu den bösen Datendrosslern sagt.


    Das Schreiben ist nur die Bestätigung, dass die nicht mehr einziehen und du jetzt Selbstzahler/ -Überweiser bist. Der Witz könnte noch kommen: Je nach dem wie und ob die Portierung klappt, kann es sein das eben jene durch eine Sperrung wegen offener Rechnungen abgelehnt wird :lol: Aber gut - so schwarz möchte ich ja doch nicht sehen ;)


    OMG! Oh man! In deinem allerersten Post das du doch schon geschrieben , dass eine Rechnung nicht bezahlt wurde :p Ich brauch einfach mehr Kaffee. Ich vermute einfach mal, das die die Nummer bei offenen Rechnungen nicht rausrücken -ein Schelm, wer hier Böses denkt.


    Ich musste den Post grad noch 3x überfliegen um sämtlichen Blödsinn daraus zu ziehen... Ich schätze mal, dass du von Datenübertragungstechnick nicht allzu viel Ahnung hast, daher noch ein kleiner Hinweis: 64kbit/sec sind 8Kbyte/sec.


    ISDN hatte früher zur Jahrtausendwende 64KByte/sec - selbst jedes Modem hatte mehr Datendurchsatz.


    Leider haben sich in den letzte 15 Jahren ein paar Sachen verändert - zumindest im "Neuland Internet". Die zuladenden Datenmengen sind erheblich größer geworden und wenn der Datendurchsatz nicht stimmt kommt es trotz Verbindung zum Timeout - quasi Mofafahren auf der Autobahn :motz:


    Es wird folgendes passieren: Ulrich wird hier noch etwas weiter rummotzen und irgendwann aufhören hier zu schreiben, weil er tierisch einen auf den Sack bekommen hat.


    Weiterhin ist eine außerordentliche Däml....ääähh....Kündigung dahingehend irrelevant, da md diese schon zurückgewiesen hat - Ablage P! Die werden da auch weiter nicht drauf eingehen.

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Ich kann den Ärger absolut nachfühlen, weil mir grad genau so. Allerdings ist es mir zu mühsam, hier meine ähnlich lange und nervige Geschichte im Detail aufzuführen. Ich weiß nur eins: NIE MEHR MD!!! Und ich rate jedem davon ab, bei denen einen Vertrag abzuschließen. Beim direkten Netzanbieter sind die Konditionen auf Dauer sowieso besser. Der Kundenservice bei md ist einfach nur eine Vertrösterei und am Ende kriegt man ne dicke Rechnung für Leistungen, die nicht erbracht worden sind. Unterste Schublade!!!!!
    Andrea

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Zitat

    Der normale Weg: Rechnungen - ich widerspreche - Mahnungen - nichts zu unternehmen - Mahnbescheid - ich widerspreche - Klage von md - Gerichtsverfahren - rechtskäftiger Titel (Vollstreckungsbescheid), falls md gewinnt - erst dann darf an die Schufa gemeldet werden


    Die Schufa ist die letzte Instanz. Gibt genug Auskunfteien, die vor der Schufa dran sind und auch vor der Schufa abgefragt werden. Dort wirds sicherlich einen Eintrag geben...

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Ach md-noob,


    eigentlich ist es gar nicht der Mühe wert, auf Deine hohlen Beiträge zu reagieren. Wenigstens verkneifst Du inzwischen Deine allzu flätige Ausdrucksweise. Na ja, Du hast bemerkt, daß hier jemand mit Grips an der Tastatur sitzt. Und jeden noch so blöden Aufschlag haue ich Dir mit einem passenden Return so um die Ohren, daß sie nur so wackeln.


    Wenn Du hier aber Unsinn und falsche Dinge verbreitest, muß ich dann doch reagieren. Nicht daß unser zahlreicher werdendes Publikum noch etwas Falsches aufschnappt. Das wollen wir doch verhindern, oder?


    Schon immer waren 8 Bits = 1 Byte. Oder 8 kBits = 1 kByte.
    Datenübertragungsrate – Wikipedia
    Umrechner Bits(b) Bytes(B) Kilobytes kb(KByte) Megabytes mb(MByte) Gigabytes gb(GByte) Terabytes tb(TByte) kbit/s kbyte/s
    Schon immer wurde die Internetgeschwindigkeit in Bits (kBit oder MBit) angegeben. Einfach durch 8 dividieren und schon erhält man die Bytes (kByte oder MByte).


    Früher gab es die 56k Analogmodems. Diese konnten bis zu 56 kBit (= 7 kByte) je Sekunde downloaden. Und es gab die von Dir angesprochenen ISDN-Modems oder Telefonanlagen. Die schafften bis zu 64 kBit (= 8 kByte) je Sekunde (eine Leitung) oder 128 kBit (= 16 kByte) je Sekunde (2 Leitungen, Kanalbündelung genannt).
    Dazu ein paar Informationen:
    Integrated Services Digital Network – Wikipedia
    Ins Internet mit ISDN oder analog
    Schmalband: Surfen mit Analog- und ISDN-Modem


    Du glaubst mir nicht? Dann kannst Du es ausprobieren. Es gibt diese Dinger noch zu kaufen:
    Analogmodem:
    Trendnet TFM-561U 56K USB-Telefon/Internet: Amazon.de: Computer & Zubehör
    ISDN-Modem:
    EICON DIVA USB ISDN Modem bis 128 KBit/s USB-Anschluss - FABRIKNEU!!! | eBay
    Das Testen kostet Dich nicht viel. Wir warten darauf, daß Du uns über die jeweils gemessene Geschwindigkeit berichtest.


    Also die 64 kBit je Sekunde beim ISDN-Modem entsprechen genau den von md mir versprochenen „bis zu“ 64 kBit je Sekunde. Diese 8 kByte je Sekunde ergeben bei optimalen Bedingungen 28.800 kBytes oder 28,8 MBytes je Stunde. Tatsächlich sind es ja nur 28,125 MBytes.
    Ähmmm, md-noob, kannst Du mir noch folgen? Wenn nicht, kann ich es Dir auch genau vorrechnen.


    Also, für mich ist das ein alter Hut.
    Sieh doch mal in meinem Eröffnungsbeitrag in meine Mail an md vom 13.11. 2014. Da habe ich aus den heruntergeladenen kBytes die Download-Geschwindigkeit in kBit je Sekunde errechnet. Das ist ganz einfach. Das mache ich im Kopf.


    Mit 64 kBit je Sekunde läßt sich schon etwas anfangen. Es ist zwar langsam (28,125 Mbytes in der Stunde), aber völlig ausreichend für Nachrichten oder e-Mails. Auch ausreichend für mein Kalaha (benötigt etwa 1 Mbyte je Stunde).


    Aber halt nur, wenn diese Geschwindigkeit wenigstens annähernd erreicht wird. Doch bei mir kommen im Schnitt nur etwa 10 bis 15 kBit je Sekunde an. Zudem stark schwankend. Öfters mal 0 kBit je Sekunde.


    Und darum geht es. Wenn md mir 64 kBit je Sekunde verspricht, so müssen diese auch annähernd anliegen. Wie ich bereits aufgezeigt habe, darf sich md nicht einfach auf das „bis zu“ berufen.


    Was meinst Du, warum mir md noch keine Mahnung geschickt hat? Und das obwohl ich die Rechnungen vom 05.12.2014 über 14,99 Euro und vom 08.01.2015 über 15,37 Euro bereits vor vier Wochen zurückgeholt habe. Und auch die Rechnung vom 06.02.2015 über 14,99 Euro werde ich mir in den nächsten Tagen zurückholen.


    Nun ganz einfach: Mit der all zu niedrigen Internetgeschwindigkeit (bis zur Unbenutzbarkeit) erfüllt md ihre im Mobilfunkvertrag eingegangene Verpflichtung eindeutig nicht. Auf Vodafone kann sich md nicht berufen.
    Deshalb bin ich berechtigt gewesen, außerordentlich zu kündigen. Und dann darf ich auch mir zusätzlich entstehende Kosten als Schadenersatz geltend machen und mit den Rechnungen verrechnen.
    Ganz brav habe ich alles angekündigt und md eine ausreichend lange Frist zum Beheben des Mangels beim mobilen Internet gegeben.
    Wäre md klug, würde man mich still und leise ziehen lassen. Für md ist es schon ungünstig, daß es hier zu einem umfangreichen Forumsthread kommt.
    Ich nenne so etwas einen Betriebsunfall. Das kommt in den besten Firmen vor.


    Aber es geht noch besser. Manche Firmen lassen es sogar auf ein Urteil ankommen. Hier zwei Beispiele:


    o2 beendet das Roaming im t-online-Netz. Man will Geld sparen. Doch bei manchem Kunden fehlt es dann an der Netzabdeckung. So geht das nicht. o2 verlor vor Gericht:
    T-Mobile-Roaming: o2 muss Kunden aus Vertrag entlassen - teltarif.de News


    Dann ein Urteil wegen zu langsamen DSL (analog anwendbar, da es ebenfalls um die Diskrepanz zwischen versprochener und tatsächlicher Internetgeschwindigkeit geht):
    http://www.thüringen-online.de/index.php?id=245
    AG Fürth (Bayern), Urteil vom 7. Mai 2009 - Az. 340 C 3088/08
    Der Provider verlor. Mußte sogar noch Zinsen an den Kläger bezahlen.


    Ohhh, jetzt habe ich unseren Lesern eventuell eine Anleitung gegen. Das tut mir aber echt leid. Das war völlig unbeabsichtigt.


    Hahaha hahaha hahaha


    Hahaha hahaha hahaha


    Du brauchst nicht zu denken, daß ich alsbald verdufte. Ich bin eindeutig im Recht. Das werde ich jetzt durchziehen.
    Ich habe erst ein sechs Jahre langes Gerichtsverfahren in einer wichtigen Sache durchgezogen. Manchmal muß man sich wehren.
    Ja, md macht auf dicke Hose und blufft. Doch das wirkt bei mir nicht.


    Am Ende ein gut gemeinter Tipp von mir. Manchmal gilt: Schweigen ist Gold.
    Und noch ein kostenloser Tipp: Erst denken und sich informieren, dann schreiben.


    Halt‘ die Ohren steif.


    Tschüß
    Dein Ulrich


    lol


    P. S.
    Wenn ich Dir bei den Modems und deren Geschwindigkeit etwas beigebracht habe, so kannst Du mir ein Danke geben.
    Sollte ich kein Danke von Dir erhalten, so denke ich, daß Du hier absichtlich falsche Informationen verbreitet hast …

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Kirschpudding
    Alle Firmen und auch alle sogenannten Auskunfteien sind an die Normen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gebunden. Ein Verstoß dagegen kann zum Eigentor werden. Insbesondere Banken haben sich in der Vergangenheit blutige Nasen geholt.
    Also: Nicht kirre machen lassen …


    Ulrich

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Ich lese - wie viele Andere auch - hier schon länger mit, jetzt wird es aber langsam kritisch.


    Ich bitte euch in künftigen Posts persönliche Animositäten zu unterlassen.
    Wäre doch schade, wenn wir dieses gut gelesene Thema schließen müssten.


    Also bitte...sachlich bleiben !


    Im Übrigen haben Links zu Verkaufs-Portalen hier auch nichts verloren.

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Hallo Kalli,


    ich wehre mich nur gegen den Schreibstil von md-noob. Er hat sich schon gebessert.


    Normalerweise schreibe ich nüchtern und sachlich. Das ist mein Stil. Die Schreiberei von md-noob geht mir natürlich gegen den Strich. Er greift mich immer an. Von Anfang an.
    Ich möchte mir nichts gefallen lassen. Manchmal muß ich dann mal reagieren.


    Ich bitte Dich, md-noob etwas einzubremsen. Dann funktioniert es besser.


    Ansonsten ist mir folgendes aufgefallen: Zwischen den Zeitangaben der Beiträge gibt es eine Stunde Differenz. Ist man angemeldet, wird die tatsächliche Zeit angegeben. Ist man nicht angemeldet, wird bei mir eine Stunde später angezeigt.


    Ulrich

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Ich finde es faszinierend wie du versuchst mich mit meinen Argumenten zu schlagen, doch es ist einfach sinnlos. Es bringt nichts, dass von mir gesagte nochmal ausfürlicher hinzuschmieren - der Inhalt bleibt der Gleiche. Hohle Inhalte wie gewohnt. Mit deinen theoretischen Rechenspielchen erreichst du nichts. Aber gut, es soll ja Menschen geben, für die dieses "Internet-Dings" absolutes Neuland sei.
    Vermute einfach mal, dass dieses Onlinespiel eine konstante Verbindung braucht. Weiterhin sind deine Urteile auf den Fall nicht anwendbar - aber das wurde dir schon von anderer Stelle erzählt.


    Inzwischen haben wir den ersten Gastbeitrag, welcher unbegründet den selben Mist erzählt wie du.
    Es geht mir einfach auf den Keks Menschen ein Forum zu bieten, die (fast) nur Blödsinn daherreden und andere nehmen sich daran ein Beispiel. Wenn dann noch diese "Möchtegernjuristerei" dazu kommt, könnten sich andere Leute, die nicht soviel Ahnung von Mobilfunk haben, genötigt fühlen den gleichen aussichtslosen Weg zu gehen.


    Hätte Ulrich seine Rechnungen bezahlt, wäre die Portierung wohl schon längst durch und er hätte sich über die Drosselung im D1 Netz beschwert. Hier wird ein Fass aufgemacht, wo keins steht. Mit bloßer theoretischer Rechenschieberei kommt man hier nicht weiter.


    Leute! Nehmt euch keim Beispiel an Ulrich! Seine Aussagen bezüglich der Drosselung und der außerordentlichen Kündigung sind absoluter Blödsinn.

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    Zitat

    o2 beendet das Roaming im t-online-Netz. Man will Geld sparen. Doch bei manchem Kunden fehlt es dann an der Netzabdeckung. So geht das nicht. o2 verlor vor Gericht:
    T-Mobile-Roaming: o2 muss Kunden aus Vertrag entlassen - teltarif.de News



    ist nicht zu vergleichen Grund ist einfach zu der zeit hatte o2 Zugriff auf 2 Netzte und zu der zeit war internet mit handys ein Fremdwort da zählte nur telefonieren und sms


    jetzt haben alle ein netz daher ist es nicht mehr anzuwenden


    MD hat zwar mehre netze in Angebot aber du hast ein Vertrag mit den Vodafone netz geschlossen über MD daher bringt dir klagen nix



    Zitat

    Dann ein Urteil wegen zu langsamen DSL (analog anwendbar, da es ebenfalls um die Diskrepanz zwischen versprochener und tatsächlicher Internetgeschwindigkeit geht):
    http://www.thüringen-online.de/index.php?id=245
    AG Fürth (Bayern), Urteil vom 7. Mai 2009 - Az. 340 C 3088/08
    Der Provider verlor. Mußte sogar noch Zinsen an den Kläger bezahlen.



    bringt dir auch nix dsl ist nicht mit Mobilfunk zu vergleich weil sich mehre Benutzer ein mast teilen


    und das urteil ist sowieso nichtig weil in jeden DSL vertrag oder AGB die änderung reingekommen ist




    bis zu 16000 Mbits hier kann dir 750 kbits angeboten werden !
    da hast du dann die wahl annehmen oder sein lassen


    klagst du später bringt dir das nichts


    wegen der bis zu regel


    Meine aussicht auf deine klage sehe ich gering an


    Rechtsberater nähmen gerne solche schreiben an obwohl sie wissen das sie kein erfolg haben
    Grund ist einfach Schriftstück aufsetzen kostet ca 50 Euro Arbeitslohn ( bei Rechtsschutz kostenlos )


    nicht jede Rechtsschutz mach das auf dauer mit


    bei MD und anderen Mobilfunkanbieter sitzen mehre Rechtsverdreher die jede kleine Lücke kennen


    kannst dich gerne beim Verbraucherschutz informieren die haben da wenn du deine unterlagen mit bringst bessere Einsicht drüber



    wenn ich ehrlich bin drehst du dich hier in kreis weil jeder seine einsicht Meinung Erfahrung dazu hat



    dir können hier nur der Verbraucherschutz und Rechtsverdreher helfen



    direkten Ansprechpartner zu MD gibt es hier nicht !
    aber dir hat man ja schon geholfen hier mit email u.s.w

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    Hallo Leute,


    ich bin noch da. Keine Frage.


    Es ist viel passiert seit gestern Mittag. Es gab auch Überraschendes. Ich werde Häppchen für Häppchen berichten.


    @ Matzezetel
    Ich hatte Dir nicht extra berichtet, da wir eh schon alles durchgekaut hatten.
    Bei einer vertraglich vereinbarten Internet-Flatrate muß md auch liefern.
    Ja, natürlich hatte ich gehofft, hier einen md-Mitarbeiter zu finden. Mit mobilcomdebitel hatte ich auch ein entsprechendes Profil gefunden. Doch es wurde nicht mehr von md genutzt.
    Zwei Leute hier haben mir definitiv geholfen. Denen danke ich. Ansonsten hatte ich schon erwähnt, daß ich weiß, daß Privatleute keinen Einfluß auf md haben. So etwas hatte ich nie erwartet.
    Schön wäre der Kontakt zu einem kompetenten Mitarbeiter bei md gewesen (oder ein Hinweis, daß ein solcher sich meinen Fall einmal ansieht). Es muß halt ohne gehen. Die Mitarbeiter in der unteren Ebene sind einfach nicht gerade kompetent. Das wird bei allen Firmen ähnlich sein. Was hatte ich mit der md-Hotline schon fruchtlose Telefonate über Vertragsrecht. Die hatten alle keine Ahnung.
    Über die Vergleichbarkeit von Urteilen will ich mich jetzt nicht streiten. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß ich bei rechtlichen Belangen von meiner Ausbildung und meiner früheren Arbeit eine gewisse Ahnung habe.


    So, nun alles chronologisch:



    Am Samstag Nachmittag (14.02.2015) habe ich an Congstar geschrieben:


    „Hallo,


    kann ich von Ihnen (ein Prepaid-Vertrag) zu Penny Mobil (dann ebenfalls ein Prepaid-Vertrag) meine Rufnummer portieren? Oder muß ich einen anderen Provider nutzen, um zu Penny Mobil zu kommen? Ich bitte Sie um eine verbindliche Antwort. Nach Lesen eines Artikels (Mobilfunk fatal: Warum eine Portierung abgelehnt werden kann - teltarif.de News ) habe ich Zweifel, ob Sie eine solche Portierung durchführen.


    …“


    Ich hatte dann noch, geschildert, warum ich den Weg über Congstar zu Penny Mobil gehen möchte.



    Gestern Morgen (16.02.2015) erhielt ich von Congstar die folgende Antwort:


    „Fragereferenz # 150214-00XXXX
    Rufnummerportierung von Congstar zu Penny Mobil möglich?


    Unsere Antwort


    Sehr geehrter Herr XXXXX,


    zur schnellstmöglichen Bearbeitung Ihres Anliegens benötigen wir Ihre Legitimations-PIN, falls Sie bereits eine haben. Ansonsten senden Sie uns bitte Ihre SEPA Mandats-ID oder folgende Informationen:


    - Name
    - Vorname


    und zusätzlich eine der folgenden Angaben


    - Kundennummer oder
    - Vertragsnummer oder
    - SIM-Kartennummer


    Um künftig Ihre Anfragen schneller bearbeiten zu können, empfehlen wir Ihnen die Einrichtung Ihres Legitimations-PINs in Ihrem persönlichen Kundencenter.
    Bitte beachten Sie, dass wir diese Daten benötigen, da uns der Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr wichtig ist.


    Wir freuen uns, Ihnen zu helfen.


    Es grüßt Sie


    Ihr congstar Team“



    Mein Kommentar dazu:
    Es ist zum Haare raufen.


    Also bei Congstar angerufen, daß ich noch kein Kunde sei. Ich wolle nur eine allgemeine Antwort auf meine allgemeine Frage.


    Dann bin ich los.


    Zuerst zu meiner Bank. Dort habe ich die Abbuchung von md zurückbuchen lassen. md hat die Rechnungen vom 05.12.2014, 08.01.2015 und 06.02.2015 auf einmal abgebucht. Über die Stornierung werde ich md noch informieren.


    Dann ging es weiter nach Würzburg zur Verbraucherberatung.


    Deren Beraterin nahm sich viel Zeit für mich.


    md habe einen schlechten Ruf. Immer im Hinterfeld. md habe beinahe die rote Laterne. Sie fragt mich, warum ich nur bei denen einen Vertrag abschließe. Auch die Verbraucherberatung selbst hat schlechte Erfahrung mit md.


    Die Verbraucherzentrale möchte mit meinem Fall keinen Präzedenzfall durchfechten.
    Ich hatte nicht darum gebeten, unbedingt von der Verbraucherzentrale vertreten werden zu wollen.


    Nach langem Schildern der Story schaute sie erst einmal ins Gesetz. Ein Provider ist dazu verpflichtet, die Rufnummer zur Portierung an einen anderen Anbieter freigeben. Aber es gibt keine Verpflichtung, eine Rufnummer vom bisherigen Anbieter reinzuportieren.


    Ansonsten meinte sie folgendes:


    Bei den vorliegenden Vertragsunterlagen (gedrosselte Geschwindigkeit mit bis zu 64 kBit je Sekunde im Download) müsse das mobile Internet mit mindestens der Hälfte (also 32 kBit je Sekunde) funktionieren. Die Drosselung auf beinahe 0 ist unzulässig.
    Wir waren uns einig, daß das mobile Internet nicht zu 100 % immer funktionieren kann.
    Ich solle md per Mail darauf hinweisen, daß das gedrosselte Internet bei Vodafone im D2-Netz (bis Mitte Januar 2014) funktioniert habe. Aber bei md (ab Februar 2014) nicht. Ich solle damit zeigen, daß die Internetprobleme nicht am Netz liegen, sondern an md.


    Ja, es wäre ein gangbarer Weg, über Congstar zu Penny Mobil zu wechseln. Natürlich hat sie mich auch gefragt, warum ich denn unbedingt meine Rufnummer behalten möchte.
    Da bliebe dann meine leere Vertragshülle bei md zurück.


    Die zusätzliche SIM-Karte und die extra Flatrate bei Penny Mobil könne ich als Schaden geltend machen. Aber es sei zweifelhaft, ob auch der USB-Stick und das WLAN als Schaden anerkannt werden können.


    Ich müsse Nachweise, Beweise für das langsame Internet und die Unterklagen 4 Jahre lang aufheben.


    Ich müsse mit vielen Mahnungen rechnen. Einem Mahnbescheid widersprechen.


    Eher zu erwarten, daß mich md wegen 150 oder 180 Euro nicht verklagt. In meinem Fall kann auch md zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt werden.


    Es wird eine Einzelfallentscheidung sein. Der Richter entscheidet. Es kommt auch auf den Nachweis des langsamen Internets an. Nun, ich habe beinahe 5 GB an Daten dazu auf einem USB-Speicherstick.


    Werde ich verklagt, wird mich meine Rechtsschutzversicherung sicherlich vertreten.


    Ich solle die Verbraucherberatung über den weiteren Verlauf der Angelegenheit informieren.


    Ich war mehr als eine Stunde bei der Verbraucherberatung. Dafür mußte ich 15 Euro bezahlen. Das war mir die Sache wert.
    Zur Information: Eine richtige Verbraucherberatung ist sonst erheblich teurer.


    Fortsetzung folgt …


    Ulrich

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Ja gut - ist ja fast normal, dass sich Anbieter kaum zu einer Auskunft bewegen lassen, wenn man noch kein Kunde ist. Und wenn doch, schmieren sie einem nur Honig ums Maul :D


    Wie erwähnt braucht man für deinen Fall keinen kompetenten Mitarbeiter. Deine Anfragen kommen einfach "Ablage P" - weil unsinnig. Ebenfalls logisch ist meiner Meinung nach, dass die Mitarbeiter in den Callcentern keinen Jura-Abschluss haben. Ich wette allerdings, dass jeder Mitarbeiter in der Hotline sich mehr mit Vertragssachen in Mobilfunkangelegenheiten auskennt als du. Ich kenne wohl auch keinen, der nicht schon mal einen wie dich an der Strippe hatte.


    Das mit der Rückbuchung ist übrigens ein Schuss ins eigene Knie. Wie von mir vermutet gibt md die Nummer nicht her, weil du deine Rechnungen nicht bezahlst (hier beißt sich die Katze in den Schwanz....). Da im Dezember schon offene Rechnungen bestanden, gab md die Nummer im Januar logischer Weise nicht frei. Da kannst du noch so sehr auf dein Recht pochen - md tut es dir gleich. Warum sollten die dir die Nummer geben, wenn du deine Rechnungen nicht bezahlst (Und komm jetzt nicht mit: Die müssen aber, steht so im Gesetz - Du musst auch deine Rechnungen zahlen, steht auch im Gesetz)? Ohne Moos nix los.


    Mir ist auch ganz klar, warum der Verbraucherschutz das Ding nicht mit dir durchfechten will - die wissen das es nichts bringt :D



    Mein Tipp: Rechnungen bei md bezahlen, Rufnummer (eventuell vorzeitig) portieren, bei md normal kündigen (außerordentlich wirds nichts) und ad acta legen.

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Nein, das war nicht alles am gestrigen Tag. Nachmittags erhielt ich wieder eine Mail von Congstar:


    „Fragereferenz # 150214-00XXXX
    Rufnummerportierung von Congstar zu Penny Mobil möglich?


    Unsere Antwort


    Sehr geehrter Herr XXXXX,


    wir haben Ihr Anliegen geprüft und können Ihnen mitteilen, dass für die Rufnummernmitnahme zu einem anderen Anbieter folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
    - schriftliche Kartenkündigung per Kontaktformular oder per Brief
    - vorhandenes Guthaben von mindestens 24,99 € für die Portierungsgebühr
    - Vorlage Ihrer Bankverbindung für eine eventuelle Restguthabenauszahlung


    Die Portierungsgebühr wird fällig, wenn der Übernahmeantrag Ihres neuen Mobilfunkanbieters bei uns eingegangen ist. Wir weisen Sie darauf hin, dass es zu weiteren Gebühren bei Ihrem neuen Anbieter kommen kann. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Prepaid Konto über ausreichendes Guthaben verfügt.
    Erst nach Erfüllung der genannten Voraussetzungen kann Ihre Rufnummer durch eine Anfrage Ihres neuen Anbieters portiert werden.


    Wir bitten um Ihr Verständnis.


    Es grüßt Sie


    Ihr PENNY MOBIL Team“



    Nun, da ist die Rede von einer Portierung von einem Anbieter zu einem anderen. Nichts über die Portierung innerhalb desselben Anbieters (von Congstar zu Penny Mobil). Es ist besser, wenn ich mir einen Kommentar verkneife.


    Also meine erste Tat heute Vormittag: Bei Congstar anrufen. Ich bekomme die Antwort, daß man mir keine schriftliche Antwort geben wolle. Aber es gebe keine Probleme. Es sei normal, zwischen verschiedenen Teilen des t-mobile-Konzerns die Rufnummer mitzunehmen. Hmmm …


    Dann habe ich versucht, bei md anzurufen (nachfragen, ob vorzeitige Portierung auch zu Congstar tatsächlich möglich sei). Es blieb beim Versuch. Nach knapp 20 Minuten in der Hotline wurde ich rausgeworfen.
    Nun, dann muß es halt auch ohne zusätzliche Versicherung gehen.


    Dann habe ich mich mit Congstar beschäftigt. Ein Wust an Verträgen, Tarifen und AGBs. Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit, Vertrag ohne Laufzeit und Prepaid. Kündigung, gedrosseltes Internet, kann eine Rufnummer reinimportiert werden, Größe der SIM-Karte …
    Diese Mal sollte nichts schiefgehen.


    Ich war schon fast fertig mit dem Onlinekauf einer Congstar-Prepaid-Karte, als ich mir noch einmal die Sache mit der ersten Penny Mobil-SIM-Karte (nutze ich im Surfstick; online freigeschaltet) ansah. Wie üblich hatte ich Screenshots erstellt. Und was sehe ich da: eine Seite von Penny Mobil, bei der man beim Online-Freischalten der Prepaid-SIM vorgeben kann, ob man keine Rufnummer mitbringen möchte, seine Rufnummer zum Vertragsende mitbringen möchte oder ob man seine Rufnummer sofort (also vorzeitig) zu Penny Mobil mitbringen möchte. Damals hatte ich natürlich ersteres angeklickt. An den Rest hatte ich nicht mehr gedacht. Diese Seite sieht aus wie bei der Mutter Congstar.


    Nun, ich war erst einmal sprachlos.
    Penny Mobil kann also auch vorzeitig eine Rufnummer reinportieren. Was für eine Überraschung!
    Zur Erinnerung: Am 12.02.2015 informierte mich eine Mitarbeiterin an der Hotline von Penny Mobil, daß sie nur zum Laufzeitende eine Portierung beantragen könnten (mein Beitrag Nummer 31). Natürlich hatte ich das geglaubt. Doch es war falsch.


    Natürlich habe ich das Buchen der Congstar-SIM-Karte sofort gestoppt und bei Penny Mobil angerrufen. Zum Glücke hatte ich einen Mann dran, der sich auskannte. Der brauchte erst mal eine Weile, um sich alles anzusehen. Dann: Das Portieren der Rufnummer am Laufzeitende ist der übliche Weg. Das vorzeitige Portieren ist ihm geläufig. Es muß nur richtig beim bisherigen Provider angefragt werden.
    Ich machte ihm klar, daß ich bei der Online-Freischaltung mit Portierung immer auf meinen Ärger mit md, auf die außerordentliche Kündigung und das Laufzeitende hinwies. Ich hätte auch immer eine vorzeitige Portierung gewünscht. Ich hatte auch auf die zuvor erfolglosen Portierungsversuche hingewiesen.
    Er gehe davon aus, daß Penny Mobil wohl wegen einer sofortigen Portierung bei md angefragt habe. So gingen wir davon aus, daß md immer noch die Portierung blockiert. So forderte ich von Penny Mobil eine definitive Antwort per Mail, wie man bei md angefragt hat. Bei Blockade durch md müsse ich das definitiv wissen (zwecks Beschwerde bei der Bundesnetzagentur). Er könne mir nicht zusichern, daß ich eine Antwort per Mail bekäme. Währenddessen schrieb er eine Mail an die Portierungsabteilung, wie der Portierungsauftrag an md ging.
    37 Minuten Telefonat. Und endlich mal mit Substanz. Wow!


    Ach ja, was ich fast vergessen hätte: Dieser Mitarbeiter bei Penny Mobil hat ebenfalls einen Vertrag mit md im D2-Netz. Natürlich hat auch er Probleme mit md und ist unzufrieden.
    Ich informierte ihn über meinen Forumsthread. Er hat ihn gleich gefunden. Heute Abend wird er reinschauen. Wieder ein Leser mehr …



    Heute (17.02.2015) um 13:39 Uhr erhielt ich folgende e-Mail von Penny Mobil-Portierungsabteilung:


    „Fragereferenz # 150217-00XXXX
    Art der Anfrage


    Unsere Antwort


    Sehr geehrter Herr XXXXX,


    bisher wurde bei Ihrem alten Anbieter mit "VTEN" (zum Vertragsende), wie von Ihnen bestellt, angefragt.


    Falls Sie eine Rufnummerportierung wünschen bitten wir Sie erneut zu bestellen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie beim Anfragezeitpunkt "zur sofortigen Mitnahme" (ASAP) auswählen.


    Es grüßt Sie


    Ihr congstar Team“



    Ich bin erst mal sprachlos. Angeblich hätte ich die Portierung zum Laufzeitende (12.01.2016) gewünscht.
    Na, ratet mal, welcher Kommentar mit auf der Zunge liegt …


    md hat nach Information durch das md-Facebook-Team erst ab 02.02.2015 die vorzeitige Portierung zugelassen (mag ich nicht mehr glauben). Penny Mobil fragt immer nach der Portierung zum Laufzeitende. 5 Gründe des Scheiterns bei 3 Portierungsversuchen. Rekordverdächtig!


    Glaubt mir eines: Kaum mehr werde ich eine Karte von einer Hotline freischalten lassen, wenn es nicht auch online geht. Und eine Portierung am Telefon? Nie wieder!!!
    Warum hat man bei Penny Mobil einen Antrag auf Portierung im PDF-Format, den man ausgedruckt per Brief zu Penny Mobil schicken soll? Am Ende will man diesen schriftlichen Antrag gar nicht verwenden!
    Ich hatte das Pech, bei meiner Suche nach Hinweisen zur Verfahrensweise auf diesen PDF-Vordruck gestoßen zu sein. Natürlich dachte ich, das sei der von Penny Mobil gewünschte Weg. Die eine Seite mit der entsprechenden Auswahl sieht man nur beim Online-Freischalten. Ansonsten weiß man nichts von der Existenz dieser Seite.


    Als sich auf meinen schriftlichen Antrag (Brief am 16.01.2015 verschickt), hatte ich am 28.01.2015 bei Penny Mobil angerufen. Dort wollte man die Freischaltung und Portierung am Telefon vornehmen. Warum hätte ich mich dagegen sträuben sollen?


    Man lernt nie aus.
    Am Ende (nach erfolgreicher Portierung) wird Penny Mobil von mir eine umfangreiche Mail mit vielen Hinweisen zur Verbesserung der Abläufe erhalten. Und ich werde mich über die falsche Vorgehensweise an der Penny Mobil-Hotline beschweren. Ich werde ebenfalls auf die unnötigen Kosten der Herumfahrerei für den Nachschub an SIM-Karten hinweisen und um eine Gutschrift bitten.


    Voraussichtlich am kommenden Freitag werde ich mein Auto für Einkäufe in Karlstadt aus der Garage holen. Da werde ich dann auch wieder nach XXXXX fahren und hoffentlich eine Penny Mobil-SIM-Karte erhalten.
    Mir graust schon heute. Ich benötigte bisher durchschnittlich mehr als 10 Minuten an der Kasse. Die Leute im Penny-Markt in XXXXX sind nicht gerade die Kompetentesten. Die haben keine Ahnung, daß es für Penny Mobil verschiedene SIM-Karten gibt. Statt der falschen SIM holte mir eine Verkäuferin zuletzt einen USB-Stick aus dem Lager …


    Wenn ich das gewußt hätte. Gestern hätte ich in Würzburg ganz leicht zu einem Penny gehen können. Ich hatte es mir überlegt. Doch ich wollte ja erst mal zu Congstar wechseln.


    Als Kunde ist man da einfach machtlos. Man hat keinen Einfluß darauf, was die Firmen intern so treiben. Man muß mit Nachdruck dran bleiben. Sonst hat man schlichtweg verloren.



    Heute (17.02.2015) um 15:41 Uhr erhielt ich folgende E-Mail vom md-Facebook-Team:


    „Sehr geehrter Herr XXXXX,


    vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12.02.2015. Ihre E-Mails sowie der bereits Ihnen zugesandte Schriftverkehr sind uns bekannt. Nach weiterer Recherche nehmen wir abschließend wie folgt Stellung.


    Mit Verweis auf unsere E-Mail vom 12.02.2015 in der wir Sie bereits detailliert zu Ihren Beanstandungen informiert haben, teilen wir mit:


    Die Ihnen in Rechnung gestellten Kosten im Rahmen einer vorzeitigen Portierung sind so völlig korrekt. Sie haben mit uns einen Vertrag über eine Laufzeit von 24 Monate vereinbart, an diese vertragliche Laufzeit sind Sie auch bei einer Rufnummernmitnahme gebunden. Deshalb wird dem bestehenden Vertrag eine neue Rufnummer zugeteilt und dieser läuft normal weiter. Die einmalige Berechnung der Portierung erfolgt mit einem Betrag in Höhe von 29,95 € und ist ebenfalls richtig. Zu weiteren Informationen diesbezüglich verweisen wir auf unser Schreiben vom 28.01.2015. Nochmals weisen wir hier auch darauf hin, dass sich der neue Anbieter an die Anfragekriterien halten muss, anderenfalls wird eine Portierung erneut abgelehnt. Wir bitten Sie daher wiederholt, dies bei Ihrem Anbieter klar zu stellen. Anmerken möchten wir an dieser Stelle auch, dass eine Portierung nicht durch unser Verschulden abgelehnt wurde.


    Hinsichtlich der Geschwindigkeit des Tarifes haben wir Sie ebenfalls mit E-Mail vom 12.02.2015 hinreichend informiert. Dem hinzufügen möchten wir, dass eine Drosselung im Tarif inbegriffen ist und daher nicht umgangen werden kann. Die Geschwindigkeit des im Tarif inkludierten Datenvolumens nach Verbrauch umfasst bis max. 64kbit/s (Download) und 16kbt/s (Upload). Eine Reduzierung auf die von Ihnen angegebenen Werte können wir nicht bestätigen.


    Wir haben hinsichtlich Ihrer Datennutzung eine detaillierte Prüfung vorgenommen und teilen Folgendes mit:


    è die Geschwindigkeit innerhalb Ihres Tarifes wurde aktuell am 09.02.2015 um 00:20 Uhr gedrosselt, an diesem Tag wurde Ihnen die Informations-SMS bezüglich des verbrauchten Datenvolumens zugestellt
    è wir sehen aktuell, dass die jetzt tariflich zur Verfügung stehenden 64 kbit/s aktiv sind, damit ist es definitiv nicht so, dass weiter gedrosselt wird
    è bitte beachten Sie an dieser Stelle, dass der Wert von „maximal“ 64kbit/s zur Verfügung gestellt wird, somit wäre das angegebene „maximal“ auch bei 5 kbit/s erfüllt
    è wir sehen weiter, dass innerhalb des Vertrages derzeit nun fast 50% (458MB) mehr Volumen verbraucht wurde, als in dem aktiven Tarif bis zur Drosslung zur Verfügung steht à ein Erreichen dieser Werte wäre nicht möglich, wenn, wie Sie es beschreiben, die „Unnutzbarkeit“ des Internets vorliegen würde
    è die Herausforderung der meisten Dienste im Internet ist, dass man eine gewisse Grundgeschwindigkeit benötigt, so dass die Dienste überhaupt funktionieren, sonst ergeben sich Fehlermeldungen wie „Zeitüberschreitung“, „das Laden der Seite konnte nicht fortgesetzt“ werden oder eben gar keine Meldung und es lädt einfach nicht
    è zu dem Ganzen kommt die entsprechende Netzverfügbarkeit und wie viele Personen im Umkreis in dem Moment die entsprechende Frequenz nutzen


    Für ein besseres Verständnis: Sofern 10 Personen die gleiche Leitung nutzen, haben diese eine gute Geschwindigkeit. Wenn 100 Personen diese Leitung nutzen ist die Geschwindigkeit niedriger. Da wir bzw. die Netzbetreiber nie wissen, wie viele Personen sich an welcher Stelle ein buchen, können die Netzbetreiber bzw. wir keine Mindestgeschwindigkeit garantieren. Wir weisen somit darauf hin, dass wir nie eine Mindestgeschwindigkeit von 20-30 kbit/s garantiert haben.


    Da Gründe für eine außerordentliche Kündigung nicht gegeben sind, lehnen wir diese nach wie vor ab, dabei wird es auch bleiben. Ihr Vertrag endet fristgerecht am 12.01.2016. Die Kündigung ist fest vorgemerkt. Auch ist vor dem Hintergrund eine Schadenersatzforderung nicht berechtigt und wir werden der von Ihnen geforderten Zahlung in Höhe von 50,00 € nicht nachkommen.


    Ihre aktive Zahlungsart lautet Überweisung per Rechnung. Bis auf Ihre erneute Beauftragung zur Lastschrift, wird sich dies nicht ändern.


    Die Hinweise hinsichtlich der Erreichbarkeit unserer Hotline nehmen wir dankend für die weitere Optimierung auf. Dass Sie teilweise schlechte Erfahrungen gemacht haben, tut uns sehr leid.


    Wir gehen davon aus, dass unsere Ausführungen geholfen haben, das Anliegen zu klären.


    Mit freundlichen Grüßen


    Nadine Henneberg
    Ihr mobilcom-debitel facebook-Team
    Sachbearbeiterin facebook-Team“



    Endlich eine Antwort auf meine lange Mail vom 12. Februar (mein Beitrag Nr. 34). Erstmals erhalte ich von md eine ordentliche Antwort mit Begründung. Endlich eine brauchbare Reaktion von md auf meine außerordentliche Kündigung. Es ist das, was ich mir so lange gewünscht hatte. Um eine solche Reaktion von md zu erhalten, hatte ich so viel geschrieben, Druck gemacht und mit Paragraphen um mich geworfen. Nun kenne ich eine Sachbearbeiterin bei md.


    Natürlich habe ich da etwas einzuwenden. Doch ich werde erst mal darüber schlafen. Morgen nach dem Kaffee werde ich mich an eine Antwort machen. Das überraschende Unvermögen von Penny Mobil taucht manches in ein anderes Licht.


    Fortsetzung folgt …
    Heute habe ich erst mal genug.


    Ulrich

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Komisch.....irgendwie ist md ja garnicht so doof oder?


    Fassen wir zusammen:


    1. Penny fragt falsch an - md ist schuld.


    2. md drosselt ganz normal - trotzdem schaffst du es noch über 400MB!
    aus dem Netz zu saugen, und das mit 0 kbits/sec. Mysteriös frag mal bei Galileo an.. :lol:


    3. Außerordentliche Kündigung zieht nach wie vor nicht - logisch, siehe Punkt 2.
    Aber md ist schuld :gruebel: ....is klar



    Fazit: Peinliche Vorstellung von dir....



    Bin ja mal gespannt, ob md die Nummer bei offenen Rechnungen rausrückt....

  • AW: Vertragsbruch durch md, außerordentliche Kündigung, md lehnt Portierung 2x ab


    Ach md-noob,


    es ist schon peinlich, wie wenig Substanz Deine Beiträge bieten. Eigentlich ist alles von Dir für die Katz‘. Nach Sachlichkeit sucht man gänzlich umsonst. Quantität vor Qualität.


    Zu Deinen Einwerfungen:


    1. Penny Mobil hat es versemmelt. Daran gibt es seit heute keinen Zweifel. Ich habe es festgehalten ohne zu verharmlosen.
    Aber md hätte die ersten beiden Portierungsversuche wohl verhindert, wenn es Penny Mobil hinbekommen hätte.


    2. md drosselt in unzulässiger Weise. Bei 64 kBit je Sekunde kommt man auf 28 MByte je Stunde. Nur so zur Erinnerung. Das mir von md zur Verfügung gestellte Internet ist sehr schwankend. Im Durchschnitt sind es 10 bis 15 kBit je Sekunde. Dabei reißt die Verbindung zum Internet häufig ab. Oft erhalte ich die Meldung, daß eine Seite nicht aufrufbar sei. Selten sind es 20 bis 30 kBit je Sekunde, was ausreichend wäre.
    Selbst bei niedriger Geschwindigkeit kommt man auf 5 bis 6 MByte je Stunde. Auch damit kann man einiges zusammenbekommen.
    Ich habe den Eindruck, daß md die Geschwindigkeit mehr und mehr drosselt je mehr man verbraucht. So lade ich teilweise App-Updates oder das Satellitenbild meiner Gegend zu den Offline-Nokia-Landkarten, um Daten zu verbrauchen.
    Ohne großes Zutun lassen sich so relativ viele Daten „saugen“. Ich habe viel Zeit dranzubleiben.
    Und glaube mir, ich bin in der Lage Zusammenhänge zu verstehen. Ich kann Beweise sichern oder gewissen Vermutungen mit Tests nachgehen.
    Seit Sonntag Abend habe ich kaum etwas verbraucht. Und prompt geht das Internet laut App jetzt am Abend überdurchschnittlich gut. Internetseiten und kleine Bilder in e-Mails lassen sich dennoch nicht gut laden.


    3. Da die Internetgeschwindigkeit fast immer unter der von der Verbraucherberatung angesprochenen Geschwindigkeit von 32 kBit je Sekunde liegt, war eine außerordentliche Kündigung berechtigt und zulässig. Ich hatte md auch eine ausreichende Zeit eingeräumt, den Mißstand zu beheben.


    Beim 4. Versuch dürfte einer erfolgreichen Portierung nichts mehr im Weg stehen. Ich werde berichten.


    Ulrich

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