AW: Abzocke?! Kann man sich wehren?!
im kaufmännischen Bereich wird Schweigen als Zustimmung gewertet - also alles rechtens
Der Kunde ist Zivilperson, hier gilt kein kaufmännisches Recht.
Wenn die Option auf dem Anfangsvertrag enthalten war und nicht gestrichen wurde (die bisherige Version derartiger Verträge), ist sie gültiger Vertragsbestandteil.
Wenn das Angebot einseitig unterbreitet (z.B. über SMS, deren Zugang nicht sicher ist) und nicht genutzt wurde ist es wie mit einem Fernseher im Geschäft, an welchem man vorbeigegangen ist: der Anbieter kann aus dem Ignorieren des Verkaufswunsches keinen Vertrag ableiten.
Fazit: der Anbieter muß nachweisen, daß das Angebot beim Kunden eingegangen ist und eine Zustimmung (durch Nutzung der Leistung oder Bestätigung) erfolgte. Ansonsten ist die Forderung nichtig.
Wurde vor 3 Jahren bei der Postkarten-Aktion (Werbepostkarte mit Ankündigung der Tarifumstellung) auch so entschieden.
Vor dem Reagieren gegenüber dem Anbieter unbedingt sachkundig beraten lassen, in den AGBs sind weitere Klauseln, die ein Zur-Wehr-Setzen erschweren (Mahnkosten bei Rüchruf der Einzugsgenehmigung o.ä.)...
Kostenlos- Angebote haben halt immer irgendwelche Haken..
Viel Erfolg wünscht
RHB