Beiträge von Webmaster

    Hallo,


    Mobilfunk-Talk liegen Informationen vor, dass die Telekom mit "StreamON Musik & Video" ab dem 19. April eine unbegrenzte Streaming-Flat für Musik und Videos in Deutschland anbieten wird. Die Telekom wird drei Optionen bieten, welche zu bestimgen Magenta Mobil Tarifen zubuchbar sein wird.


    StreamON Music:
    Zum Magenta Mobil M Tarif kostenlos buchbar. Mit der Option lassen sich Musik-Dienste kostenlos streamen


    StreamON Musik & Video:
    Zu den Tarifen M Magenta Mobil L und L Plus kostenlos buchbar. Neben Musik-Diensten lassen sich auch Video-Inhalte in optmierter Auflösung (DVD-Qualität) wiedergeben, ohne dass Datenvolumen verbraucht wird.


    MagentaEINS StreamOn Music & Video Max:
    Diese Option ist nur für MagentaEins Kunden in den Tarifen MagentaMobil M, L und L Plus kostenlos verfügbar. Mit der Option lassen sich Videos mit maximaler Bandbreite (HD-Qualität) abspielen.
    .
    Die drei Optionen lassen sich nur zu den ab 4. April 2017 gültigen Magenta Mobil Tarifen buchen und ist nur für "angebundene Partner" verfügbar. Neben Spotify soll das ab 19. April noch Entertain Mobil sein. Für alle anderen Musik- und Video-Dienste wird weiterhin Datenvolumen berechnet.

    Sorry @Jack1 was erwartest du von uns hier. Sollen wir uns zu einer Sitzung treffen und alle über mobilcom-debitel jammern? Es gibt ganz andere Fälle hier im Forum, die nicht durch ihre eigene Schuld etwas an der Backe haben.


    Du kannst von mir aus auch in zig anderen Foren posten, aber deine Unterstellungen hier kannst du lassen. Die Schuld bei anderen zu suchen ist immer einfacher als bei sich selbst. Wenn dir klar ist, dass du es verpasst hast zu kündigen, würedest du diese Unterstellungen nicht schreiben.


    Es ist ärgerlich und fehlende Kulanz quittiert man einfach mit Kündigung und Nicht-Empfehlung im Freundeskreis und Facebook u.sw. Wir kennen aber keinen Mobilfunkanbieter der eine reine Weste hat, über jeden Anbieter gibt es negative Erfahrungen.

    Hallo Jack1,


    @prepaid. arbeitet mit Sicherheit nicht für mobilcom-debitel zumindest gibt es da keinen Schichtbetrieb. Ob der Anbieter eine verspätete Kündigung ist wie du schon selbst schreibst Kulanzsache, mobilcom-debitel hat sich gegen diese Kulanz entschieden.


    Ich finde es auch nervig, dass man oft nicht online kündigen kann. Ich schicke immernoch altmodisch die Schreiben per Fax bzw. spigate Online-Fax raus, damit ich auch eine Bestätigung habe. Andere Anbieter sind mit der Online-Kündigung schon etwas weiter.


    Ich hatte mich auch erst kürzlich geärgert, da mir eine Information über eine Preiserhöhung meines Stromanbieterers nicht postalisch zuging (Umzug erfolgt und es war kein Nachsendeauftrag für PIN den Post-Konkurrenten vorhanden). Per E-Mail ist die Info zur Preiserhöhung im Spam gelandet und als ich zum Ablesen des Zählerstands mit richtiger Adresse aufgefordert wurde, war die 6-Wochen-Frist abgelaufen. Auch ich habe ein Schreiben gemacht und nicht mal ne Antwort erhalten. In jedem Fall wird der Anbieter jetzt gekündigt, aber ich muss ein Jahr durch... Hatt extra einen Stromanbieter gewählt der mit keinem Bonus u.s.w. lockt in der Hoffnung, dass es keine Preiserhöhung nach einem Jahr gibt.


    Naja was hilfts, man lernt immer noch daraus und passt beim nächsten Mal noch besser auf. Nur gibt es eine Vielzahl von Verträgen und der Fehler kann überall passieren.

    Nein, da der alte Anbieter keinerlei Recht hat die an einen anderen Mobilfunkanbieter zu belasten. Wenn der Vertrag endet werden auch alle eingerichteten Abo-Dienste beendet.


    Im Übrigen kannst du das Geld von otelo zurückfordern, die Mobilfunkanbieter sind nach aktuellem Urteil für die Drittanbieter verantwortlich. Und das sie nicht wissen welcher Anbieter von dir abbucht halte ich für eine Lüge. Im Rechnungssystem ist klar zu erkennen, wer die Beträge von ihnen zur zugehörigen Rufnummer einfordert. Wir leben schließlich nicht im "Wilden Westen".


    Urteil rechtskräftig: Mobilfunker für Drittanbieter verantwortlich


    Ich würde den Anbieter damit konfrontieren, unabhängig, ob du gekündigt hast oder nicht. Der Anbieter ist für weitere aufgelaufende Kosten von dir verantwortlich.

    So ich habe nun mit der Drillisch Pressestelle gesprochen:


    1. Es wird und kann keine fristlose Kündigung von Laufzeitverträgen geben
    2. KEINEe Roaming-Sperre, da diese schwer durchsetzbar ist
    3. Alle Verträge laufen wie bisher weiter, wie mit den Bestandskunden mit monatlicher Laufzeit Verfahren wird ist noch offen
    4. Gut möglich das alles so bleibt wie es ist und überhaupt keine Kündigungen gibt.


    Wenn Drillisch die monatliche Laufzeit kündigt, kann man ja immernoch die 1-2 Euro bezahlen und der Kündigung entgehen.


    So mehr Fragen sollte es nicht mehr geben, es heißt abwarten....

    Kündigen geht nicht einseitig, nur zum Laufzeitende. Was winSIM wahrscheinlich vor hat, ist eine Roaming-Sperre einzurichten, da Roaming in den AGB als Zusaztleistung angeboten wird. Macht auch mehr Sinn als tausenden Kunden zu kündigen.


    winSIM Roaming-Sperre oder Preiserhöhung akzeptieren



    Bin am überlegen ob ich in Zukunft innerhalb der Familie auf Prepaidkarten setzte. Da weiß ich von vorne herein, auf was ich mich einlasse.


    In einem anderem Forum habe ich gelesen, das Kunden die widersprechen, angeblich mit Kündigung des Vertrags rechnen müssen!

    So ich habe mir jetzt auch mal die WinSIM AGB genauer durchgesehen. Unter Punkt
    IV. Entgeltpflichtige Leistungen / Nationale und Internationale Verbindungen / Roaming / Premiumdienste heißt es bei 2d:


    Zitat

    Jede Zusatzleistung kann von beiden Vertragspartnern gesondert und unabhängig von der Laufzeit des Mobilfunkvertrages im Übrigen nach Ziffer X.2 innerhalb der dort genannten Kündigungsfrist gekündigt werden. Das Recht des Kunden zur jederzeitigen Sperrung der Zusatzleistungen nach Ziffer IV. 2. a) bleibt hiervon unberührt


    Unter X2 heißt es:


    Zitat

    Zusatzleistungen nach Ziffer IV.2 können von beiden Vertragspartnern abweichend von vorstehender Ziffer X.1 mit einer Frist von 1 Woche in Textform gekündigt werden. Die Kündigung einer oder mehrerer Zusatzleistungen lässt die Laufzeit des Vertrages im Übrigen unberührt


    Es geht als darum, dass künftige Roaming als Zusatzleistung zu verkaufen. Wer der Preiserhöhung widerspricht wird wohl künftig kein Roaming mehr erhalten. Ob das ganze rechtens ist - da das Roaming zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Tarifbestandteil war - müssen wohl die Gerichte klären. winSIM bzw. Drillisch wird also niemanden den Mobilfunkvertrag kündigen, sondern die Roaming-Leistung und will sich hier auf regulatorische Maßnahmen berufen.


    Fazit: Preiserhöhung akzeptieren oder Roaming-Sperre

    So, wir haben nun auch zum Thema berichtet:
    winSIM Preiserhöhung für viele Bestandskunden


    Interessant wäre, auf welchen AGB-Punkt sich Drillisch bei der Preiserhöhung während der Laufzeit beruft. Kenne das bisher nur bei Sky, dass man während der Laufzeit die Preise um bis zu 5% erhöht (wegen neuen Bundesliga-Rechten) etc.


    @zzz Da braucht man nicht lange suchen, auch hier in unserem Forum gibt es genug alte Threads dazu.
    Achtung: Maxxim und Simply = Rechnungen iHv. tausenden Euro trotz Prepaid


    Auch andere Seiten:
    Betrug & Abzocke bei Simply kein Einzelfall - teltarif.de Community


    Das Internet ist voll mit "Altlasten", denke da brauchen wir nicht viel zu disktuieren. Gab auch sehr oft Gerichtsurteile gegen Drillisch, wenn mal jemand geklagt hatte.

    Das ist ja mal eine heftige Sache, vor allem die Begründung... Dafür kann man weiterhin für Neukunden teils noch günstigere Tarife anbieten, also einfach eine Abzocke am Kunden.


    War der Tarif von deinem Sohn monatlich kündbar, oder gibt es eigentlich noch eine entsprechende Restlaufzeit? Sollte es eine 24-Monats-Variante sein, dann wäre das schon sehr dreist, denn der Anbieter ist an den Preis eigentlich gebunden, genauso wie der Kunde an seinen Vertrag und denn muss er auch immer zahlen, egal ob sich bei ihm persönlich etwas ändert oder nicht.

    Verstehe nicht den Sinn. Wenn man so agieren will, müssten man alle Nachrichten von gestern bzw. vor einem Monat löschen, da diese veraltet sind. Das Datum ist klar im Artikel ersichtlich, außerdem wir im Artikel das Ablaufdatum genannt.


    Es ist schlichtweg ohne großen Aufwand nicht möglich und wäre zudem gegenüber Wettbewerber nachteilig "alte Inhalte" einer News-Seite zu entfernen.


    Soweit mein Feedback ;)

    Ganz ehrlich: Was soll bei einer Prepaidkarte im Ausland groß passieren, wenn man diese länger benutzt?Diese kann nur im Fall des Falles nach ein paar Monaten von Aldi-Talk gesperrt werden. Da man mit einer Prepaidkarte nicht ins Minus rutschen kann, hat man hier auch keine zusätzlichen Kosten. Man geht höchstens die Gefahr der "Nichterreichbarkeit" ein.


    Dies kann man aber auch beheben, wenn man eine zweite SIM-Karte kauft und diese bei deiner Mutte deponiert und erstmal nicht aktiviert. Manche SIM-Karten kann man dann auch über das Internet in Deutschland aktivieren bzw. freischalten.


    Bis zum 15. Juni Aldi-Talk Kosten in Polen:
    Mutter nimmt Anruf mit Aldi-Talk entgegen: 0,00 €
    Anruf von Polen nach Deutschland zu Aldi-Talk: 3 Cent/Minute
    Anruf von Aldi-Talk nach Deutschland und EU: 11 Cent / Minute (Festnetz und Mobil)


    Aldi-Talk von Deutschland:
    3 Cent pro Minute zu Aldi-Talk (auch Polen)


    Ab dem 15. Juni ändert sich nach aktuellem Stand preislich gar nichts, da Aldi-Talk schon jetzt keine Roaming-Gebühren für die Telefonie und SMS erhebt.


    Quelle: https://www.alditalk.de/download/Roaming-Preisliste.pdf

    Laut dieser der M-net Preisliste gehört die Kurzwahl 83213 zur Message Mobile GmbH. Der Webseite findest du hier. Leider wird hier nur der Premium Dienst angepriesen und ich habe selbst nichts gefunden, wo eine Kündigung des Abos angeboten wird.


    Am besten dort mal anrufen udn auch schon vorab eine E-Mail mit Kündigung und der betroffenen Handynummer rausschicken.

    Eigentlich sollte der Vetrag beim neuen Anbieter mit dem Laufzeitende beim alten Anbieter beginnen. Aber auch wenn das nicht klappt muss der alte Anbieter eine Weiterversorgung übernehmen, hier gibt es gesetztliche Regeln, das wichtige für dich in grün:


    Rechte zum Anbieterwechsel
    Der Anbieterwechsel nach dem Telekommunikationsgesetz 2012
    Seit dem 10. Mai 2012 ist das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Durch die Gesetzesänderung wurden die Rechte des Verbrauchers beim Anbieterwechsel in § 46 TKG grundlegend neu geregelt.


    Keine Abschaltung bei Vertragsende
    Haben Sie einen Anbieterwechsel eingeleitet und endet Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter, darf dieser nicht einfach seine Leistung einstellen. Ihr bisheriger Anbieter muss Sie solange weiterversorgen bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zum neuen Anbieter geklärt sind.
    Zulässige Unterbrechung und Pflicht zur Weiterversorgung
    Am Tag der Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter kann es zwar zu einer Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Gelingt die Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.


    Reduzierung der Entgelte und taggenaue Abrechnung
    Sollte der Anbieterwechsel zum vereinbarten Termin nicht realisiert werden können, muss der abgebende Anbieter Sie als Kunden bis zum nächstmöglichen Umschaltungstermin weiterversorgen.


    Der abgebende Anbieter hat aber ab Beendigung des ursprünglichen Vertrages bis zur tatsächlichen Umschaltung auf den neuen Anbieter einen Anspruch auf Entgeltzahlung gegenüber Ihnen als Teilnehmer. Die Höhe des Entgelts richtet sich dabei nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen mit der Maßgabe, dass sich die vereinbarten Anschlussentgelte um 50 Prozent reduzieren. Dies gilt jedoch nicht, wenn das abgebende Unternehmen nachweist, dass Sie als Teilnehmer das Scheitern des Anbieterwechsels zu vertreten haben. Der abgebende Anbieter hat in diesem Fall gegenüber Ihnen als Teilnehmer eine taggenaue Abrechnung vorzunehmen.


    Der abgebende Anbieter hat aber ab Beendigung des ursprünglichen Vertrages bis zur tatsächlichen Umschaltung auf den neuen Anbieter einen Anspruch auf Entgeltzahlung gegenüber Ihnen als Teilnehmer. Die Höhe des Entgelts richtet sich dabei nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen mit der Maßgabe, dass sich die vereinbarten Anschlussentgelte um 50 Prozent reduzieren. Der Anspruch des aufnehmenden Unternehmens auf Entgeltzahlung gegenüber dem Teilnehmer entsteht jedoch nicht vor erfolgreichem Abschluss des Anbieterwechsels.

    Es wurden zwar schon viele Punkte genannt, doch es gibt noch ein paar Unterschiede bzw. Vorteile von Waipu.tv


    Vorteile Waipu.tv:

    • kein Antennen- oder Satellitenbuchse im Raum notwendig
    • TV-Serien und Filme per Smartphone aufnehmen
    • Bis zu 4 Signale / 4 Kanäle parallel streamen
    • Live-Programm kann pausiert werden
    • Programmempfehlungen passen sich TV-Verhalten an
    • ab 4,99 € statt 5,75 € pro Monat


    Nachteile bzw. Unterschiede zu Freenet TV:

    • Benötigt immer mind. 6.000-er Internet-Leitung
    • Google Chromecast und TV mit HDMI-Anschluss benötigt
    • Smartphone dient als Fernbedienung
    • kein HD-Programm bei Standard-Paket
    • HD-Paket 14,99 € pro Monat


    So da kannst du dich entscheiden, was dir besser zuzsagt, denke gibt für beide Produkte Argumente ;)

    Wirklich seltsam - klick ich auf einen Nickname, kommt ganz oben rechts (Desktop) der Ladebalken. Gleiches wenn ich Beitrag editieren will, Themen ändern oder Dateien hochladen möchte.


    So sieht es bei mir auf dem iPhone aus... Kann es mal von euch jemand auf einem iPhone testen und das neuste Mitglied anklicken. Öffnet sich da das Pop-Up oder auch nur der Ladebalken zu sehen.