AW: Probleme mit Tele2
Sofern ein EVN schriftlich vereinbart wurde, besteht ein Anspruch darauf. Ansonsten würde ich bei Rechnungen, die über die Grundpreise hinausgehen, pauschal Widerspruch einlegen. Dass Tele 2 technische Probleme bei Erstellung des EVN hat, ist nicht Dein Problem!
Die Rückbuchung der Rechnung war eine ganz schlechte Idee! Die Mahnung mit der Sperrungsandrohung wurde sicherlich verschickt. Im Zweifelsfalle muss das sicherlich von Tele 2 nachgewiesen werden. Die Grenze für eine Anschlusssperrung liegt bei 75,-€ Zahlungsverzug.
Weitere Infos findest Du hier:
Bundesnetzagentur - Einzelverbindungsnachweis
Bundesnetzagentur - Vertragsfragen - Rechnungen