Kurz gesagt: Ja, es ist zulässig.
Als die ersten Discounter im Frühjahr damit anfingen, National Tarife ohne Auslandsfreischaltung anzubieten, hat die Bundesnetzagentur bestätigt, dass es zwar nicht Sinn der neuen Roamingverordnung, rechtlich aber zulässig ist.
Ausschlaggebend ist, was man gebucht hat. Sprich, wenn du dich bewusst für einen Tarif ohne Roaming entscheidest, dann muss dein Anbieter dir diesen nicht im Ausland zur Verfügung stellen. Anders siehts aus, wenn du einen Tarif mit Roaming gebucht hast - hier darf nicht einfach so eine Deaktivierung des Roamings stattfinden.
ZitatDie Bundesnetzagentur schreibt vor, dass Roaming ohne Aufpreis möglich sein muss, da kann man nicht einfach Roaming generell sperren.
Ja und Nein.
Die neue Verordnung sieht lediglich vor, dass Roamingaufschläge nicht mehr zulässig sind. Also keine Extra-Gebühren für die Auslandsnutzung anfallen dürfen (zumindest bis zu einer gewissen Grenze). Das die Anbieter die Auslandsnutzung nicht von vornherein sperren dürfen ist leider nicht Bestandteil der Verordnung - deswegen ist es auch rechtlich zulässig. Quasi ein Schlupfloch, um die Neuregelung geschickt zu umgehen.
Oder noch einfacher gesagt: Hier klafft ein Regulierungsloch, welches ausgenutzt werden kann.