AW: Vodafon gekündigt, keine Rufnummerübernahme, kein Kontakt, Sim weitergegeben
"Mittlerweile" ist gut, die Regelung gibt es schon seit mehr als 10 Jahren. Allerdings ist das wie vieles im Bereich Mobilfunk so eine Grauzone im Bezug auf Portierungen und kommt ein wenig darauf an, wie die entsprechenden Passagen von den Anbietern interpretiert werden - zumindest, bis die Bundesnetzagentur da mit dem Finger warnt.
Ich hab die letzten 3 Jahre diesbezüglich nicht auf den Schirm - gut möglich, dass da eine Konkretisierung stattfand oder die Anbieter eine einheitliche Vorgehensweise etabliert haben, die nicht mitbekommen habe.
Ich kann nur sagen, dass es bis vor ein paar Jahren üblich war, im Zuge einer Verzichtserklärung auch auf noch vorhandenes Guthaben zu verzichten - und da war diese Regelung, dass Guthaben nicht verfallen darf, schon lange in Kraft.
Ich erinnere mich auch noch gut an die Kontroversen, die diesbezüglich mit den Anbieter geführt wurden, die aber - zumindest damals - eine entsprechende Erklärung für dieses Vorgehen hatten.
Leider ist es ja nicht unüblich, dass Regelung so schwammig formuliert wurden, dass man die so oder so interpretieren kann bzw. die Anbieter ein Schlupfloch finden. Hat man ja gut an der Neuregelung der Roaming-Gebühren im April 2016 gesehen (siehe: Telefónica droht Zwangsgeld wegen zu hoher Roaminggebühren) oder sieht man aktuell bei der Definition, für wen nun die ab August gültige Routerfreiheit zutrifft (siehe: Ende des Routerzwangs gilt nicht automatisch für bestehende Verträge).
Hier mal ein Beispiel einer solchen Verzichtserklärung, in der sich ein solcher Passus findet. Die kam auch noch zum Einsatz, als die Regelung, dass Guthaben nicht verfallen darf, schon jahrelang galt: http://portierung.net/static/Verzichtserklaerung-e-plus.pdf
Wenn das schon eine Zeit lang anders ist, dann ist es gut und nur zum Vorteil für den TE. Ich hatte lediglich darauf hinweisen wollen, dass eine Auszahlung bei einer Portierung nicht immer der Fall sein muss, da ich das noch so kenne und es auch Jahre nach der Guthaben-Regelung noch so angewendet wurde. Aber wie gesagt, ich hab die letzten drei Jahre nicht auf den Schirm, gut, wenn es mittlerweile eine halbwegs einheitliche Regelung dazu gibt.