AW: Yourfone - nein danke !
Bei Real-Inkasso liegt der Vorgang aber "hoch unf trocken", so lange die keinen Mahnbescheid beantragen, kannst Du ganz entspannt bleiben, die haben ja keine Lastschriftermächtigung. Erst wenn ein amtlicher Mahnbescheid zugeht, solltest Du Widerspruch einlegen und Dir über die Verbraucherzentrale Rechtsschutz holen.
Oder melde Dich für ca. 6 Monate amtlich zu einem Bekannten, der Dir Post zuträgt, die Du erhalten willst. Förmliche Zustellungen wie Mahnbescheide laufen dann mit dem Vermerk "Unbekannt verzogen" ins Leere.
Bei diesen Inkasso-Schmarotzern handelt es sich ja um den Bodensatz der Jurispondenz, denen kann man nur mit entrspechenden Maßnahmen entkommen.:D...!