Bereits im März diesen Jahres wurde Klage des SMS Anbieters Smsfree24 vor dem Amtsgericht Hamm (Az.: 17 C 62/08) abgewiesen. Das Gericht entschied das ein Verbraucher für ein Gratis-Angebot nichts bezahlen muss, selbst wenn im Kleingedruckten ein Preis angegeben ist.
Grund für die Ablehnung sei vor allem, das Verbraucher mit solchen überraschenden bzw. verstekcten Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedinungen nicht rechnen. Der SMS Anbieter hat daher kein Anspruch auf Zahlung, dies teilte die "Neue Juristische Wochenschrift" in ihrer aktuellen Ausgabe mit.
Hintergrund:
Der SMS ANbieter Smsfree24 hatte auf seiner Webseite mit den Worten wie "Free" & "gratis" den Eindruck erweckt, das SMS Angebot sei komplett kostenlos.
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