Simsen.de bitte Hilfe, habe Rechnung bekommen!!!!!

  • Alle seiten müssten quasi gecheckt werden und geändert werden,so das der Kunde das klar und deutlich lesen kann und nicht wo gleich zu sehen ist 100% gratis.Bestimmt fallen da jetzt noch leute in die falle


    Ich zitiere: Taussende trugen sich ein
    ^
    ^
    Nur bei den einen service.D.h. es gibt noch mehr schwarze schaafe als ein also kommen wir auf 100000....die auch reingefallen sind auf dieser welt oO

  • SMS-Abzocke Thema bei "RTL aktuell"


    Heute abend war SMS-Abzocke auch allgemein Thema in der Hauptnachrichtensendung von "RTL aktuell".
    Dort wird empfohlen, zu widerrufen, auch wenn die Widerrufsfrist schon abgelaufen ist. Hier wird die Meinung vertreten, daß der User nicht weiß, daß ein Abo-Vertrag abgeschlossen wird, weil dieser Hinweis nur gut versteckt in den AGB's zu finden ist, was ohne Scrollen gar nicht möglich ist. Der User hat aufgrund seiner Unwissenheit keine Willenserklärung für einen Abo-Vertrag abgegeben.
    Außerdem wird aus dem gleichen Grund empfohlen, auf gar keinen Fall zu bezahlen!

  • Ich stimme der Beitragstarterin vollkommen zu.
    Habe mich auch für 100 freie Sms angemeldet, und dachte, dass man den Account ( wie es übrigens bei ALLEN sms anbietern die ich kenne ist) auch per email innerhalb von 2 Wochen löschen kann - Pustekuchen. Ganz mini klein in der AGB stand dass es nur in Form von Brief und Fax möglich sei. Okay, ich habe den Fehler begangen mir nicht die ganze AGb durchzulesen, deshalb habe ich eine email geschrieben und dachte dann es wäre alles geregelt. Nein, eine Rechnung von 96 (!!) € kam auf mich zu, für einen account für ein jahr.


    entschuldige bitte, du der so frech schreibt " du hast die A-karte gezogen" - wer glaubst du eigentlich wer du bist?
    Glaubst du ernsthaft, ich würde mich verarschen lassen? und glaubst du ernsthaft, ich würde mein halbes monatsgehalt für so einen schwachsinn ausgeben? NEIN!


    Werde gerichtlich dagegen vorgehen, und recht bekommen. Denn dies scheint der einzige versand zu sein, der ach nur nicht per email gekündigt werden will. abzocke vom feinsten. Es ist so, da kannst du brasseln was du willst, die mehrheit wird sowieso überstimmen.


    echt für den arsch, was die leute sich heutzutage denken.

  • Der simsen.de-Ratgeber: So reagieren Sie richtig


    Hunderte Internetnutzer lockte der Internetdienst simsen.de jüngst mit angeblichen Gratis-Angeboten in die Abo-Falle. Unzählige Betroffene suchen zurzeit im Netz Rat und Hilfe. Netzwelt-Anwalt Stefan H. Pauly erklärt, wie Sie da wieder herauskommen...


    Der Tenor ist in allen E-Mails der gleiche: Ich habe mich eingetragen und glaubte an Gratis-SMS und ein harmloses Gewinnspiel. Dass ich in Wahrheit ein kostenpflichtiges Abonnement einging, war mir nicht bewusst. Der Schock kam erst, als simsen.de mir die Rechnung präsentierte. Wie jetzt aus dem Vertrag herauskommen? - Diese Frage stellen sich zurzeit viele simsen-Kunden wider Willen. Netzwelt ist der Sache mit Hilfe von Rechtsanwalt Pauly auf den Grund gegangen. Seine Stellungnahme finden Sie hier:


    simsen.de - Das rät Rechtsanwalt Pauly


    Grundvoraussetzung ist, dass die betroffenen Personen nie eine Widerrufserklärung erhalten haben. Sprich: Diese ist ihnen weder per E-Mail, per Fax noch per Briefpost zugegangen. Trifft dies zu, sind insgesamt drei Fallgruppen von Betroffenen zu unterscheiden.


    1. Gruppe: Keine SMS versandt


    Personen, die nicht bis zum "Kleingedruckten" gescrollt, sich eingetragen, keine formgerechte Widerrufsbelehrung erhalten, keine SMS verschickt und dennoch eine Rechnung erhalten haben.


    Sie müssen nicht zahlen! - Formulieren Sie stattdessen umgehend eine Widerrufserklärung. Drucken Sie sich dieselbe aus und verschicken Sie sie per Einschreiben/Rückschein an die Adresse von simsen.de. Hintergrund: Die in den AGBs von simsen.de verarbeitete "Widerrufsbelehrung" enspricht in keinerlei Hinsicht der Textform-Erfordernis nach §§ 312c Abs. 2 S.1 Nr. 2, 126b BGB. Der Lauf Ihrer Widerrufsfrist hat noch nicht einmal begonnen. Im Übrigen ist eine Widerrufserklärung per E-Mail zwar möglich, aber in dieser Hinsicht sollten Sie sicher gehen.


    2. Gruppe: Bis zu 100 SMS versandt


    Personen, die nicht bis zum "Kleingedruckten" gescrollt, sich eingetragen, keine formgerechte Widerrufsbelehrung erhalten, bis zu 100 SMS verschickt und dennoch eine Rechnung erhalten haben.



    Auch hier müssen Sie meiner Ansicht nach nicht zahlen! - Formulieren Sie ebenfalls stattdessen umgehend eine Widerrufserklärung. Drucken Sie sich dieselbe aus und verschicken Sie sie per Einschreiben/Rückschein an die Adresse von simsen.de. Hintergrund: Eine im Sinne des § 126b BGB formgerechte Widerrufsbelehrung haben Sie auch in diesem Fall nicht erhalten. Die ersten 100 SMS wurden Ihnen als "Gratis-SMS" versprochen. Ihr Widerrufsrecht ist, wenn Sie sich im Rahmen dieser 100 SMS bewegt haben, auch nicht erloschen, da Sie durch Inanspruchnahme derselben noch keine kostenpflichtige Dienstleistung veranlasst haben.


    Dies gilt meines Erachtens selbst dann, wenn bis zu 100 SMS zeitlich nach Ablauf der 14-tägigen "Gratis-Erprobungsphase" versandt wurden. Denn anders können die einschlägigen AGBs von simsen.de im Hinblick auf die nichtordnungsgemäße Widerrufsbelehrung sowie unter Heranziehung der nach § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB zu berücksichtigenden Begleitumstände des jeweiligen Vertragsschlusses nicht verstanden werden. Und Zweifel in der Auslegung gehen nach § 305c Abs. 2 BGB selbstverständlich zu Lasten des Verwenders. Und das ist hier ganz klar simsen.de.


    3. Gruppe: Über 100 SMS versandt


    Personen, die nicht bis zum "Kleingedruckten" gescrollt, sich eingetragen, eine formgerechte Widerrufsbelehrung erhalten, über 100 SMS verschickt und dennoch eine Rechnung erhalten haben.


    Jetzt haben Sie ein Problem. Denn höchstwahrscheinlich müssen Sie zahlen. Hintergrund: Ab der 101. versandten SMS haben Sie eine kostenpflichtige Dienstleistung veranlasst. Ihr Widerrufsrecht ist somit erloschen. Das Verschicken einer Widerrufserklärung wäre im Zweifel vergebene Liebesmüh. Aus Ihrer persönlichen Sicht mag simsen.de Sie "hereingelegt" haben. Juristisch sind deren Verantwortliche jedoch auf der sicheren Seite. Ihnen verbleibt somit nur, den Vertrag fristgerecht zu kündigen.


    Zur Klarstellung am Schluss
    Laut § 13 der AGBs von simsen.de "gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate". - Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern. Damit müssen Sie nicht rechnen. Für Sie gilt selbstverständlich das deutsche Recht. Denn diese AGB schreibt die Anwendung ausländischen Rechts auf Rechtsverhältnisse mit engster Verbindung zum deutschen Recht vor. Sie ist im Sinne des §305c Abs. 1 BGB "überraschend" und wird damit nicht Vertragsbestandteil.


    Anmerkung: Dieses Gutachten wurde von Rechtsanwalt S. Pauly auf Grundlage der Inhalte auf simsen.de vom 20. Januar 2006 erstellt und gibt seine juristische Ansicht wieder. Mittlerweile wurden die Inhalte der Webseite leicht verändert.


    Quelle: http://www.netzwelt.de/news/73…ber-so-reagieren-sie.html

  • Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

    • :)
    • :(
    • ;)
    • :P
    • ^^
    • :D
    • ;(
    • X(
    • :*
    • :|
    • 8o
    • =O
    • <X
    • ||
    • :/
    • :S
    • X/
    • 8)
    • ?(
    • :huh:
    • :rolleyes:
    • :love:
    • 8|
    • :cursing:
    • :thumbdown:
    • :thumbup:
    • :sleeping:
    • :whistling:
    • :evil:
    • :saint:
    • <3
    • :!:
    • :?:
    Maximale Anzahl an Dateianhängen: 10
    Maximale Dateigröße: 1 MB
    Erlaubte Dateiendungen: bmp, gif, jpeg, jpg, pdf, png, txt, zip

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!