Mobilfunkanbieter und Mehrwertdienste

  • Hallo,


    helfen kann dir da wirklich nur ein Anwalt der sich in diesem Gebiet auskennt. User hier im Forum dürfen nur ihre persönliche Meinung äußern, aber keine Rechtsberatung leisten.


    Leider musst du dir wohl nen Anwalt nehmen, der wird aber auch nicht umsonst sein und kann die Kosten nochmals steigern :cry:


    Juristisch gesehen kann eine Minderjährige keine Verträge abschließen, aber dann kommt wieder das evtl. Eltern belangt werden können. Alles nicht so einfach, was hat der Verbraucherschutz eigentlich gesagt, die müssten doch am besten bescheid wissen. Ist sicher nicht das erste Mal das Leute mit dem gleichen Problem daher kommen...


    Gruß Thomas

  • Da es bereits einen gerichtlichen Mahnbescheid gibt, bleiben nur zwei Möglichkeiten: Zahlen oder Widerspruch einlegen!
    Beim Widerspruch besteht keine Verpflichtung, sofort eine Begründung mitzuliefern. Diese kann auch später nachgereicht werden. (Gilt übrigens für alle bürokratischen Vorgänge). Hauptsache, die Widerspruchsfrist wird eingehalten.
    Auch wenn eine rechtliche Beratung verboten ist, sei der Hinweis gestattet, daß ein Verstreichen der Widerspruchsfrist gleichzusetzen mit einer Anerkennung der Forderung ist.
    Das Gericht prüft beim Mahnbescheid nicht, ob die Forderung rechtens ist!


    Wenn Du also nicht zahlen willst, unbedingt Widerspruch innerhalb der Frist einlegen, sonst ist die Forderung rechtens.


    Ansonsten bleibt hier nur die Möglichkeit, sich einen Anwalt zu nehmen.


    Noch eine Bemerkung zu den "Hotlines". Ich halte von diesen gar nichts, weil man eh nur abgewimmelt wird. Hier wäre es besser gewesen, zum nächstgelegenen O²-Shop zu gehen, dann gäbe es wahrscheinlich diesen Ärger heute nicht.


    Gruß


    Mosyr

  • Das Handy gehört meiner minderjährigen Tochter, damals 14 Jahre alt . Warum gebe ich einem Teenager ein Handy in die Hand? Nun ich bin geschiedener Vater und wollte mit meiner Tochter in Kontakt bleiben. Sie hat das Handy aber in erster Linie als Spielzeug benutzt. Die Fernsehwerbung auf VIVA fand sie cool. Obwohl sie wusste, das sie das nicht soll, hat sie der Versuchung nicht widerstehen können und hat ein paar mal auf den Knopf gedrückt...
    Meiner Tochter mache ich deshalb keine Vorwürfe. Das Kind lebt bei der Mutter.



    Handys brauchen eine Kindersicherung


    1) Sperrung bestimmter Inhalte 18+
    2) Sperrung Mehrwertdienste



    Bei Neuverträgen sollte die Kindersicherung abgefragt werden.




    Es geht mir regelmäßig so: wenn ich einen eigenen Standpunkt zu einem Thema finden will, muss ich mit möglichst vielen Leuten darüber reden. Dabei ist mir aufgefallen - auch bei mir selbst, das der Marktführer Jamba gerne als Synonym für Mehrwertdienste verwendet wird. Dabei gibt es eine Vielzahl von Anbietern, die anscheinend im Windschatten von Jamba segeln. In meinem Fall waren es auch andere Kostenverursacher und in erster Linie WAP. Jamba darf nicht zum Sündenbock einer Branche gemacht werden.


    Auf meiner Homepage habe ich die Überschrift des Artikels geändert.
    Es heißt jetzt nicht mehr: O2 und die Jamba-Kletten
    sondern: Mobilfunkanbieter und Mehrwertdienste




    Nachdem die Rechnung da war, habe ich versucht, das Jamba-Abo über die J...-Hotline mit Sprachcomputer zu kündigen. Ich hatte schon gedacht, es hätte funktioniert, aber auf der nächsten Rechnung war das Abo immer noch drauf. Also habe ich versucht einen Mitarbeiter von Jamba ans Telefon zu bekommen. Das ist mir nicht gelungen. Habe es 2x versucht, aber ein Mitarbeiter war an der Hotline nicht zu erreichen. Es ist dann noch weitere Posten dazu gekommen. Dort habe ich gar nicht erst versucht anzurufen.


    Ich habe bei O2 angerufen. Hier war ein Operator erreichbar. Ich habe ihm gesagt, das bei J... niemand zu erreichen ist und das ich es bei den anderen Anbietern gar nicht erst versuchen werde. Ich habe ihn gesagt, das das Handy meiner minderjährigen Tochter gehört und ich habe ihn gebeten, die Mehrwertdienste zentral zu kündigen und zu sperren.


    Der Operator meinte, das er dafür nicht zuständig sei. Dann hat er seinen Chef gefragt. - Pause - Dann hat er gesagt: "Doch, das geht. In Ausnahmefällen können wir so etwas machen."


    Ich habe ihm gesagt, das die Kündigungen (Plural) hiermit ausgesprochen sind und das ich ab jetzt keine Mehrwertdienste bezahlen werde. (An dieser Stelle hätte ich eine schriftliche Bestätigung fordern sollen.)


    Auf der nächsten Rechnung war dann ein großer ungeplanter neuer Kostenblock WAP. Seit dem geht das Geziehe hin und her. Ich habe den ganzen Rechnungsbetrag zurück buchen lassen und habe nur Telefonkosten, SMS und Grundgebühr bezahlt - Aber keine Mehrwertdienste, da diese von mir gekündigt worden sind.


    Damit keine weiteren Mehrwertdienste in Anspruch genommen werden können, habe ich das Handy dann ganz sperren lassen (Verlustmeldung). Seit dem hat meine Tochter praktisch kein Handy mehr. Ich zahle aber weiterhin die Grundgebühr für den Genion-Vertrag.


    Wegen rückständiger Teilbeträge hat O2 den Vertrag an ein Inkasso-Büro verkauft


    Das Inkassobüro hat den Handy-Vertrag fristlos gekündigt und will von mir u.a. "Schadensersatz" in Form einer Grundgebühren-Vorauszahlung.


    Ich habe der Kündigung widersprochen und überweise weiterhin die monatliche Grundgebühr an O2.


    Dann ist der Mahnbescheid gekommen.


    Dann habe ich den Verbraucherschutz um Hilfe gebeten. Der Verbraucherschutz darf mir nicht helfen, weil der Mahnbescheid bereits da ist.


    Was ich jetzt machen werde:


    1) ich lege Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein.
    2) ich suche einen Rechtsanwalt der bereit ist, mit dem Verbraucherschutz zusammen zu arbeiten.
    3) ich überweise die monatliche Grundgebühr weiter an den Mobilfunk-Anbieter.
    4) ich halte meine Homepage auf dem Laufenden


    http://www.vaeter-aktuell.de/x/Handy


    Viele Grüße
    Thomas

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