O2 Netzausbau

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    o2 kann in Milte funken | Westfälische Nachrichten - Für Münster und das Münsterland - Warendorf


    o2 kann in Milte funken



    Milte - Für die Milter Bürger, die sich (700 gesammelte Unterschriften in acht Tagen) gegen den Bau eines großen Funkmastes in Milte ausgesprochen und energisch dagegen gekämpft hatten, ist diese Nachricht eine herbe Niederlage: Der Mobilfunk-Betreiber o2 und ein Landwirt, mit dem das Unternehmen einen Vertrag abgeschlossen hat, haben sich über Standort und Größe des Turms privatrechtlich geeinigt, bestätigte Bürgermeister Jochen Walter in der Ratssitzung. Bereits seit Monaten gibt es eine Baugenehmigung für den Mast.


    Diese Genehmigung, so Walter und Baudezernent Oliver Knaup, habe die Stadt nach Recht und Gesetz geben müssen. Eine Ablehnung wäre nicht rechtens gewesen. „Der Bau des Funkmastes ist baurechtlich absolut legitim“, erklärte Bettina Richter, Pressesprecherin der Stadt, auf Anfrage der WN. „Die Stadt hat die Baugenehmigung für einen 45 Meter hohen Mast erteilt.“ Damit darf der Funkmast auf dem ursprünglich geplanten Standort „Burbank“ in Ostmilte gebaut werden.





    Sauer reagierte Thoms Lehmann, einer der wortführenden Funkmast-Gegner, auf die Nachricht: „Das ist einfach eine wahnsinnige Enttäuschung. Es hat immer Gespräche gegeben zwischen der Stadt und den Miltern, man hatte uns versichert, dass wir informiert werden.“


    An der jetzigen Entwicklung sei die Stadt aber nicht beteiligt erklärte Walter: „Da haben sich o2 und der Grundstückseigentümer geeinigt. Die Stadt ist daran gar nicht beteiligt gewesen.“


    Soweit hätte es nicht kommen müssen, ist sich Lehmann sicher und zeigt sich enttäuscht von Bürgermeister Jochen Walter: „Wenn er und die Verwaltung sich wirklich um eine Alternativ-Lösung bemüht hätten, hätte man einen Weg gefunden. Aber so ist das: Man misst die Leute nach ihrem Handeln - nicht nach ihren Worten. Walter stellt sich hin und sagt, er will vermitteln. Und dann sowas.“ Die Landwirte hätten Alternativen angeboten, kostenlose Flächen zur Verfügung gestellt und sogar beim Verlegen der Leitungen geholfen. Aber all das habe nichts gebracht. „Ich glaube, dass o2 seinen Plan durchsetzen wollte, um ein Exempel zu verhindern“, vermutet Lehmann.

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    Es ist doch idiotisch...jeder will den besten Empfang für sein Handy und sobald ein Mast kommt gibts die erste Bürgerinitiative dagegen.Das ist aber das Problem von uns dumm-arroganten-ich-klag-gegen-alles-Deutschen.Einfach mal was akzeptieren ist unmöglich geworden.Das betrifft a l l e s in Deutschland.Man klagt über zu wenig Kinderbetreuung...soll aber eine KITA gebaut werden ziehen die Bürger in den Krieg(zu laut,zu nervig).Der Deutsche Michl ist Jammer-Universumsmeister.:p



    Das ist wohl wahr!! bei uns habe ich auch so ähnlich erlebt! Hast voll kommen recht!

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    Klagewelle in Warendorf Milte geht weiter!:down:


    04.05.2011



    Verwaltungsgericht





    Genehmigung regelt Bau, nicht Betrieb des Funkmasts




    Milte / Münster (rik). Auch im zweiten Anlauf ist Jutta Ziehm-Weigel gestern vor dem Verwaltungsgericht in Münster mit ihrer Klage gegen die Baugenehmigung für einen Funkmasten des Telefonanbieters O2 auf ihrem Nachbargrundstück in Ostmilte gescheitert. Allerdings klammerte die Richterin bei ihrer Entscheidung die Standortbescheinigung ausdrücklich aus der Baugenehmigung aus.
    Bereits im Jahr 2009 hatte Ziehm-Weigel gegen die Baugenehmigung für einen 34 Meter hohen Stahlgittermast in direkter Nachbarschaft zu ihrem Grundstück geklagt und als Begründung dafür vor allem gesundheitliche Bedenken aufgrund der befürchteten elektromagnetischen Strahlung angeführt. Diese Klage hatte die Erste Kammer des Verwaltungsgerichts seinerzeit abgewiesen, weil alle formalen Voraussetzungen für die Erteilung der Baugenehmigung erfüllt worden waren.
    Dieser Auffassung schloss sich die Richterin auch gestern an, als die erneute Klage Ziehm-Weigels gegen die Genehmigung des nun auf 45 Meter Höhe geplanten Funkmastes verhandelt wurde. Dabei nahm sie aber die Frage nach einer möglichen Gesundheitsschädigung durch die Funkstrahlen aus dem Themenkomplex Baugenehmigung heraus. Dieses Problem sei im Standortbescheinigungsverfahren zu klären, und das sei Sache der Bundesnetzagentur, betonte sie. „Die Baugenehmigung regelt den Bau, nicht den Betrieb einer solchen Anlage“, so die Richterin.
    Damit bleibt Jutta Ziehm-Weigel und ihrem Rechtsanwalt noch die Hoffnung auf eine weitere, parallel laufende Klage. Darin wendet sie sich gegen die emissionsschutzrechtliche Genehmigung, die die Bundesnetzagentur dem Projekt in ihrer Standortbescheinigung gegeben hat.
    „Mir geht es darum, dass dieser Genehmigung nur seit langem feststehende Grenzwerte in Sachen Strahlenschutz zugrunde liegen, während neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Gefährdung durch athermische Strahlungen überhaupt nicht berücksichtigt wurden“, erläutert Ziehm-Weigel und hofft, dass diese neuen Studien im Verfahren gegen die Bundesnetzagentur, das ebenfalls demnächst vor dem Verwaltungsgericht stattfinden wird, einbezogen werden.
    Derzeit allerdings ist die Baugenehmigung gültig: 02 könnte jederzeit mit dem Bau und Betrieb des Funkmasten beginnen.

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    Und die nächste Klage gegen den O2 Mast in Milte!


    Verwaltungsgericht Münster


    Dienstag, 31. Mai 2011, 9:00 Uhr, Saal III
    Aktenzeichen: 2 K 2518/10
    G. ./. Stadt Warendorf
    Baurecht
    Der Kläger wendet sich gegen die Errichtung eines Sendemasten für
    Telekommunikationszwecke. Er macht im Wesentlichen geltend, der Mast
    habe auf Grund seiner Größe erdrückende Wirkung für sein Grundstück.

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    Die nächste Klage:


    Klage am Verwaltungsgericht abgewiesen




    Stadt und 02 dürfen Funkmast aufstellen





    Milte/Münster (azi). Dass ein 45 Meter hoher Funkmast in 300 Metern Entfernung vom Wohnhaus eine optisch erdrückende Angelegenheit werden könnte, kann das Verwaltungsgericht in Münster offenbar nicht nachvollziehen. Weswegen es am gestrigen Dienstag die Klage eines Landwirtes aus Milte abwies, der sich gegen die Pläne des Mobilfunkanbieters O2 und der Stadt Warendorf gewandt hatte.


    O2 will auf dem Grundstück des Hofnachbarn einen Funkmast aus Stahlgittern errichten. Das Bauwerk soll mehr als zehn Meter höher ausfallen als ursprünglich geplant, um die Anlieger vor eventuellen Emissionen zu schützen. Der Kläger allerdings monierte, dass beim zweiten Genehmigungsverfahren die Träger öffentlicher Belange nicht mehr beteiligt gewesen seien und der Plan trotz besserer Alternativstandorte rücksichtslos beschlossen worden sei.


    Im Laufe der Verhandlung wurde zunächst ein Beweisantrag abgelehnt, den der Rechtsanwalt des Klägers stellte. „Bei einer Ortsbesichtigung könnte man abschätzen, inwieweit ein 45 Meter hoher Trümmer die Aussicht des Klägers einschränkt und seine Immobilie im Wert mindert“, so Anwalt Dr. Wolf Herkner. Die Richterin aber befand, dass nichts abzuschätzen sei, wenn der Funkmast noch nicht gebaut sei: „Die Wertung eines bisher nicht realisierten Vorhabens ist unmöglich.“ Das Gericht entschied damit wie in ähnlichen Verfahren der vergangenen Wochen und gab grünes Licht für den Bau des Funkmastes.

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