Warum Guthabenabzug bei nicht erbrachter Leistung ?

  • Warum zieht Fonic Geld von meinem Guthaben ab wenn der Gesprächspartner nicht erreichbar ist ?? Mir ist dies schon sehr oft passiert und möchte gerne wissen ob das die anderen Anbieter genau so machen wie Fonic. Ich kann mir nicht vorstellen das dies rechtens ist. Bei der Mailbox wird das oft gemacht aber scheinbar auch wenn keine Mailbox vorgeschaltet oder aktiviert ist. Wie kann man sich dagegen wehren ??:motz::eek: :gruebel: :down::( Danke !

  • AW: Warum Guthabenabzug bei nicht erbrachter Leistung ?


    kommt drauf an wo du anrufst hin z.b nach d2 kostet es etwas

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  • AW: Warum Guthabenabzug bei nicht erbrachter Leistung ?


    In dem Moment, wenn man es so lange klingeln lässt bis sich die Mailbox des Empfängers meldet, ist bereits eine kostenpflichtige Verbindung hergestellt, auch wenn man sofort wieder auflegt. Ansonsten kann ich mir keine Berechnung vorstellen. Alleine ein "Versuch" zu telefonieren dürfte ja nicht kostenpflichtig sein.

  • AW: Warum Guthabenabzug bei nicht erbrachter Leistung ?


    das ist nicht richtig bei vodafone kostet es was wenn mann mit rufnummer anruft
    wen die meldung kommt der anrufer wird benachrichtigt per sms

    ohne kostet es kein geld

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  • AW: Warum Guthabenabzug bei nicht erbrachter Leistung ?


    Moin,


    das wollte ich gerade sagen.
    Es kostet Geld, wenn der Anrufbeantworter des Gesprächspartners anspringt, weil damit eine Verbindung hergestellt wurde.
    Es kostet Geld, wenn man jemanden anruft, der per SMS über den Anruf informiert wird:"Ihr Gesprächsteilnehmer ist zur Zeit nicht erreichbar, wird aber über Ihren Anruf per SMS informiert. Ich meine mich zu erinnern, dass es bei O2 auch ist.
    Diese Funktion kann aber den Anruf nur mitteilen, wenn die Rufnummer übermittelt wird :). Im Fall das man seine Rufnummer nicht mitsendet, sollte auch kein Guthaben verschwinden, wenn weder der Gesprächsteilnehmer noch der AB abnimmt.


    Cu
    Snowy

  • AW: Warum Guthabenabzug bei nicht erbrachter Leistung ?


    Ich meine aber schon das Fonic mir auch Geld vom Guthaben abzieht wenn ich den Anrufer nicht erreichen konnte. Also auch wenn keine SMS an den Anrufer geschickt werden soll.


    Ohne meine Einwilligung darf doch eigentlich kein Anbieter oder Provider einem Geld abbuchen. Und schon garnicht wenn ich nicht gefragt werde wann und an wehn irgend eine SMS oder sonstwas verschickt werden soll. :motz: Ein Geschäft kommt normalerweise immer erst dann zustande wenn beide Parteien sich über den Deal einig sind. Ich finde das schon fast kriminell.:eek:

  • AW: Warum Guthabenabzug bei nicht erbrachter Leistung ?


    so ist das leider in mobilfunk kleine hacken und osen gibt es überall leider

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  • AW: Warum Guthabenabzug bei nicht erbrachter Leistung ?


    so ist das leider in mobilfunk kleine hacken und osen gibt es überall leider


    Sorry, aber mit diesem Agument muss ich mich ja wohl nicht abfinden oder ?? :motz: Wann wird da entlich mal ein Riegel vom Gesetzgeber vorgeschoben ?? :gruebel: Mich wundert nur das sich nicht viele Leute daran stören lassen und das viele es vielleicht noch nicht einmal merken. :eek:

  • AW: Warum Guthabenabzug bei nicht erbrachter Leistung ?


    Fonic ist allerdings dafür nicht verantwortlich, sondern der Provider des Angerufenen!
    Es bleibt daher nur die Möglichkeit, die Rufnummernübertragung zu unterdrücken.

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