Bewusst falsch beraten bei O2

  • Moin,


    ich war letzten Samstag in einem O2-Shop am Marienplatz in München, mit dem Ziel meinen bestehenden Vertrag (Genion-L-Aktion, 25€ im Monat Grundgebühr, Flat auf O2 und Festnetz 0,19 Cent die Minute auf Fremdnetze und für SMS), der am 02.11.2009 ausläuft zu verlängern.


    Die mich beratende Mitarbeiterin dort sagte mir dass O2 diesen Vertrag nicht mehr anbietet und dass aus diesem Grund eine Verlängerung dieses Vertrages nicht möglich sei.


    Alternativ bot sie mir den neuen "mobile flat" - Vertrag in Kombination mit "o2 MyHandy" an. Der Vertrag hat an sich die selben Konditionen wie mein alter. Mit dem Unterschied dass er 20€ Grundgebühr kostet ohne Handy und die Minutenpreise statt 0.19 Cent 0.29 Cent sind.


    Das Handy das ich mir ausgesucht habe (Sony Ericsson W995) kostet 15€ im Monat. Insgesamt (Handy + Vertrag) habe ich also 35€ Grundkosten im Monat. Das sind 10€ im Monat mehr als bei menem alten Vertrag. Da aber eine Vertragsverlängerung laut o2 Mitarbeiter nicht möglich war und wegen großer o2-Verbreitung im Freundeskreis, habe ich mich für diese Option entschieden.


    Vor ca. 1 Stunde sagt mir mein Arbeitskollege, der den selben Altvertrag hatte wie ich, dass sein Vertrag am selben Wochenende problemlos verlägert wurde. Er durfte sich ganz normal ein Handy aussuchen, und zahlt immernoch 25€ im Monat.


    Wie kann das sein, und gibt es irgendwelche Möglichkeiten dagegen vorzugehen, den wie es mir scheint wurde ich bewusst falsch beraten um den neuen teureren Vertrag zu nehmen, obwohl ich den alten eigentlich behalten wollte.


    Kann mir jemand einen Rat geben? Wer hat ähnliche erfahrungen gemacht?

  • AW: Bewusst falsch beraten bei O2


    Mein Rat ruf bei der Hotline an und beschwer dich! Außerdem kannst du immer noch vom Vertrag zurücktreten wenns innerhalb von 2 Wochen ist.


    Ich hab im Januar, als ich meinen Vertrag in Köln abgeschlossen hab, auch so was mit gemacht:
    Wegen einer Aktion sollte mir die Anschlussgebühr erlassen werden und außerdem waren die Frei-SMS nicht auf der ersten Rechnung nicht mit inbegriffen. Bin dann zu dem Shop und hab mich beschwert, was aber nichts gebracht hat. Also hab ich bei der Hotline angerufen, den Sachverhalt geschildert und dann lief das alles. Hab dann die 25€ plus Entschädigung bekommen.

  • AW: Bewusst falsch beraten bei O2


    also ob man da gleich ein "bewusst falsch beraten" hineininterpretieren sollte, weiß ich nicht. Mit unter war die Dame einfach nur falsch informiert bzw. hat etwas missverstanden. So etwas sollte man aber schnell rückgängig machen können - werden dich als Kunden ja nicht vergraulen wollen. Also ruf dort an und erkläre freundlich(!!!) was vorgefallen ist - ohne jemanden zu beschuldigen.

  • AW: Bewusst falsch beraten bei O2


    Außerdem kannst du immer noch vom Vertrag zurücktreten wenns innerhalb von 2 Wochen ist.


    Wie kommst du denn auf das schmale Brett? :confused:


    Der Vertrag wurde in einem Shop abgeschlossen, rsp. verlängert, und damit hat sichs was mit Rücktrittsrecht.


    psyqing


    Laut Aussage eines Hotlinemitabeiters können die o2 Shops und die Hotline die Altverträge nicht mehr aktiv Verlängern (also mit Handy). In freien Shops geht das aber noch. Frag deinen Arbeitskollegen mal wo er verlängert hat.

  • AW: Bewusst falsch beraten bei O2


    Ich habe bisher noch keinen Vertrag (ausser vielleicht mit Abzockern, die erst nach 14 Tagen auf ein Widerrufsrecht hinweisen) abgeschlossen, bei dem ich nicht ein 14tägiges Widerrufsrecht hatte.

    @der echte Perry:
    Welche Verträge können nicht widerrufen werden? :confused:

    Viele Grüße,
    Jürgen

  • AW: Bewusst falsch beraten bei O2


    Du kannst generell nur Verträge widerrufen die per Internet, telefonisch oder an der Haustür gemacht wurden. Wenn du in ein Geschäft gehst hast du kein Widerrufs- / Rücktrittsrecht.

  • AW: Bewusst falsch beraten bei O2


    Ja stimmt( leider) Du bist dann auf eventuelle Kulanz angewiesen.

  • AW: Bewusst falsch beraten bei O2


    Auch nicht, wenn mir das Produkt im Nachhinein nicht gefällt oder ích an sich was anderes wollte?
    Beispiel: Ich schließe einen Vertrag Vario 30 im Shop ab und merke zuhause, dass der 30 SMS und nicht wie auf dem Schild beschrieben 30 Freiminuten enthält.
    Bin ich dann wirklich an jedes Produkt -rechtlich gesehen- geknebelt und muß auf die Kulanz des Verkäufers hoffen?
    Viele grüße,
    Jürgen

  • AW: Bewusst falsch beraten bei O2


    Du bist geknebelt.


    Schließlich hättest du ja in drei verschiedene Shops gehen können und das vorher klären.


    Wäre ja auch noch schöner wenn jeder alles und immer umtauschen kann. Als Händler darf ich die Ware schließlich anschließend nicht mehr als Neu verkaufen. Ich mach also an jedem "Rückläufer" Verlust. Jeder der Abends mal in der Disco einen dicken Larry schieben will holt sich bei mir ein teures Handy, das er dann am nächsten Tag zurück gibt.

  • AW: Bewusst falsch beraten bei O2


    Bestenfalls können aus den 30 Frei-SMS noch 30 Freiminuten gemacht werden. Da muß allerdings der Nachweis erbracht werden, daß der Fehler beim Händler liegt.


    Der Vertrag an sich kann generell nicht rückgängig gemacht werden! Der Gesetzgeber geht davon aus, daß Du weißt, was Du willst, wenn Du einen Vertrag im Geschäft abschließt.

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