Das Verbraucherschutzministerium hat einen Musterbrief erstellt, mit dem man seinen Mobilfunkanbieter anweisen kann, keine Zahlungen an Kostenfallenbetreiber zu leisten.
http://www.bmelv.de/cae/servle…C3F27A0D60DC010757D78613C
Name Datum
Anschrift
Anschrift Mobilfunkanbieter
Vertrag Nr. XXX (Rufnummer XXX);
hier: Widerspruch gegen Forderungen der Name Kostenfallenbetreiber
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass die Forderung der Name Kostenfallenbetreiber in Höhe von
XXX € nicht gerechtfertigt ist, da sie auf einer sog. Abo-Falle beruht und daher von Rechts
wegen nicht geschuldet ist. Gegenüber der Name Kostenfallenbetreiber habe ich den
angeblichen Vertragsschluss bereits widerrufen und wegen Irrtums angefochten.
Sofern mir der oben genannte Betrag von Ihrer Seite in Rechnung gestellt wird, widerspreche
ich hiermit der Abbuchung von meinem Konto. Ich stelle klar, dass diese angebliche
Forderung der Name Kostenfallenbetreiber von der Einzugsermächtigung nicht gedeckt
ist.
Der um die angebliche Forderung der Name Kostenfallenbetreiber gekürzte Einzugsbetrag
soll ausschließlich zur Tilgung der Forderungen Ihres Hauses sowie gegebenenfalls sonstiger
Drittanbieter mit Ausnahme Name Kostenfallenbetreiber verwendet werden
(Tilgungsbestimmung im Sinne der §§ 45h Abs. 2 TKG, 366 Abs. 1 BGB).
Mit freundlichen Grüßen
Name
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BMELV - Internet und Datensicherheit - Was können Sie tun, wenn die Kosten plötzlich über die Handy-Rechnung abgebucht werden?