Trotz Kündigung keine Freigabe der Ruf-Nr.

  • Meine Schwiegereltern (78, 81 J.) haben seit 5. Juli kein Telefon, weil Vodafone trotz schriftlicher Kündigungsbestätigung dem Portierungsauftrag der Ruf-Nr. nicht zustimmt. Trotz zig Anrufen, emails, Einschreiben (knapp 20 Kontaktaufnahmen) ist Vodafone nicht in der Lage, auf dem Portierungsauftrag das ok zu geben und an die Telekom zurückzufaxen. Ich habe bereits Ende Juni einen Seniorenvertrag für die Eltern abgeschlossen, der dann aber direkt im Anschluss storniert werden musste, weil kein Empfang (anstelle Festnetzanschluss empfahl Vodfone einen Telsenio 60 Plus-Anschluss, der über D2 betrieben werden sollte) vorhanden war - diese Möglichkeit wurde uns auch vom Mitarbeiter im Vodafoneshop zugesagt. Seitens der Telekom ist alles vorbereitet, es fehlt nur noch die Rückportierungszustimmung. Die Eltern könnten im Notfall noch nicht mal einen Arzt rufen, und sind telefonisch nicht erreichbar und das seit 5 Wochen ....Was allerdings hervorragend geklappt hat, ist die Abbuchung der ersten Gebührenrechnung, obwohl gar kein Vertrag mehr existiert hat und die Kündigungsbestätigung von Vodafone schon vorlag ...
    Hat jemand mit so was schon Erfahrung? Kann mir jemand raten ....Ich finde es unmöglich, wie hier mit den alten Leuten umgegangen wird - noch schlimmer finde ich, dass keiner zuständig ist, kein direkter Ansprechpartner mit Ruf-Nr. ... immer nur Hotline ....auf emails an den Kundenservice erhält man nur eine Empfangsbestätigung, sonst keine Reaktion ...
    Wir sind jetzt echt genervt und werden die Sache wohl einem Anwalt übergeben müssen, wenn ich nicht hier einen brauchbaren Rat bekomme :confused:...Eins ist klar - nie wieder Vodafone !
    Danke schön!

  • AW: Trotz Kündigung keine Freigabe der Ruf-Nr.


    kann die Telekom nicht temporär eine Nummer schalten damit wenigstens telefoniert werden kann und später, wenn sich der träge Koloss Vodafone bewegt hat die durch die alte Nummer ersetzen?


    Kontakt mit der Hotline dürfte Zeit und Nervenverschwendung sein - nur schriftlich per Einschreiben am besten eine Kopie an den Vorstand.


    oder den Menschen im VF Shop penetrant damit belasten.

  • AW: Trotz Kündigung keine Freigabe der Ruf-Nr.


    ....Was allerdings hervorragend geklappt hat, ist die Abbuchung der ersten Gebührenrechnung, obwohl gar kein Vertrag mehr existiert hat und die Kündigungsbestätigung von Vodafone schon vorlag ...


    Wenn der Vertrag storniert wurde, kann auch die Abbuchung zurückgebucht werden. Dafür müssen Deine Schwiegereltern nur zur Bank gehen. Wahrscheinlich wird das weiteren Ärger hervorrufen wie Mahnungen etc.


    Wenn die Hotline kostenlos ist, würde ich sie penetrant nerven, auch mehrmals täglich. Ansonsten nur noch alles schriftlich und mit Anwalt. Die Rückportierung kann wohl nur noch eingeklagt werden.

  • AW: Trotz Kündigung keine Freigabe der Ruf-Nr.


    Vodafone gibt nicht alle Nummer für andere Anbieter frei.
    Ich kenne das Problem leider schon von mehreren Kunden, die ihre alte Nummer nicht von Vodafone zum neuen Anbieter portieren konnten.


    Ob es nun technisch nicht geht oder einfach seitens Vodafone nicht gewollt ist, weiß ich nicht.

  • AW: Trotz Kündigung keine Freigabe der Ruf-Nr.


    Es ist grundsätzlich möglich die Rufnummer zu portieren. Dies sollte jedoch explizit im Kündigungsschreiben und bei dem neuen Anbieter angegeben werden. Sonst entstehen, wie jetzt, solche Probleme.
    Es liegt nicht immer alles an Vodafone! Oft lieg's am Kunden selbst.
    Unwissenheit ist das Wort, welches dies wunderbar umschreibt.

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