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Handyvertrag gekündigt und wieder rückgängig gemacht...

  • Kend0
  • 16. Mai 2012 um 20:04
  • Antworten
  • Kend0
    Gast
    • 16. Mai 2012 um 20:04
    • #1

    Hallo,

    also Folgendes: Ich habe meinen Eplus Handyvertrag rechtzeitig gekündigt und auch eine Bestätigung der Kündigung von Eplus zugesendet bekommen (Deaktivierungstermin ist Ende Juni). Seit dem haben mich einige Male Mitarbeiter von Eplus angerufen und versucht mit Treueangeboten zu überreden die Kündigung wieder rückgängig zu machen. Ich bin sonst nie darauf eingegangen doch vorher rief erneut jemand an und hat mir ein recht gutes Angebot gemacht auf das ich eingegangen bin (Hat dann auch das "Tonband" angeschaltet um meine Bestätigung zu bekommen usw.). Er meinte dann er sendet mir die nächsten Tage die Unterlagen zu...
    Jetzt bin ich mir aber doch nicht mehr allzu sicher ob es das richtige war den Vertrag erneut 2 Jahre zu verlängern, ich hab mich da einfach etwas überreden lassen :/

    Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit diese zurückgezogene Kündigung doch wieder gültig zu machen? Ich bin mir nicht sicher ob hier das Wiederrufsrecht von 14 Tagen gilt da der Vertrag sozusagen ja jetzt nur verlängert wurde, oder?

    Danke im Vorraus

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  • underattak
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    • 16. Mai 2012 um 21:55
    • #2

    AW: Handyvertrag gekündigt und wieder rückgängig gemacht...

    Alle am Telefon geschlossen Verträge kannst du 14 Tage lang widerrufen! Da greift das TKG, keine Angst ;) Das würde ich allerdings schriftlich machen!

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  • Kirschpudding
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    • 16. Mai 2012 um 22:12
    • #3

    AW: Handyvertrag gekündigt und wieder rückgängig gemacht...

    Yop, schreibe einen Widerruf. Telefonabschlüsse, egal ob Neuvertrag oder Verlängerung, fallen unter das Fernabsatzgesetz und dort gilt das 14-tägige Widerrufsrecht :)

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

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  • Kend0
    Gast
    • 21. Mai 2012 um 20:13
    • #4

    AW: Handyvertrag gekündigt und wieder rückgängig gemacht...

    Erstmal danke für eure Antworten. Hab jetzt nochmal bei Eplus angerufen und dieses 14tägige Widerrufsrecht angesprochen. Der Mitarbeiter meinte diese 14 Tage beginnen erst ab dem Erhalt der schrifftlichen Unterlagen, ich hätte also noch genug Zeit mir es zu überlegen.
    Stimmt das denn auch wirklich? Weil mit meiner telefonischen Einwilligung (bzw. Verlängerung des Vertrages zu Bonuskonditionen) wurde die Kündigung ja aufgehoben und eigentlich sollte die Widerrufsfrist doch auch ab diesem Tag dann losgehen (Das war am letzten Mittwoch den 16.5) oder?

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  • Kirschpudding
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    • 21. Mai 2012 um 22:10
    • #5

    AW: Handyvertrag gekündigt und wieder rückgängig gemacht...

    Laut dem BGB beginnt die Frist ab Erhalt einer schriftlichen Widerrufsbelehrung, also meist dann, wenn du die Unterlagen bekommst. Schriftlich heißt hier, in der Regel per Post oder per Ausdruck, es gilt allerdings auch als Email. Der oder die Mitarbeiter/in hat also recht. Es ist übrigens auch so, dass die Frist nicht los läuft, so lange du die Belehrung nicht hast. Man kann also auch ggf. Wochen später reklamieren, wenn vom Verkäufer versäumt wird, die Belehrung auszuhändigen, aber das nur so am Rande :D

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

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  • Kend0
    Gast
    • 23. Mai 2012 um 15:49
    • #6

    AW: Handyvertrag gekündigt und wieder rückgängig gemacht...

    Ah ok, dann hätte ich ja noch etwas Bedenkzeit wenn diese Frist erst nach dem Erhalt schrifftlicher Unterlagen losgeht. Ich glaube der Mitarbeiter hat als er die "Tonbandaufnahme" eingeschaltet hat schon auch etwas mit einer 14 tägigen Frist am Ende erwähnt, aber wenn im BGB steht die Frist geht erst ab einer schrifftlichen Belehrung los dann verlass ich mich da jetzt mal drauf.
    Ansonsten müsste ich nämlich Heute den Widerruf schreiben und morgen zur Post bringen da es sonst etwas knapp werden würde...

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  • Kirschpudding
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    • 23. Mai 2012 um 20:41
    • #7

    AW: Handyvertrag gekündigt und wieder rückgängig gemacht...

    Das reicht eigentlich nicht, es gibt zwar die Möglichkeit, die Textform durch entsprechende Infos am Telefon zu ersetzen, aber dafür müsste er dir diese ganzen Sachen hier genannt haben und davon gehe ich mal nicht aus ;) Art. 246 EGBGB Informationspflichten bei besonderen Vertriebsformen - dejure.org

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

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  • Gast
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