SIMYO : Keine PDF Rechnung - Telefonieren teurer :(

  • Habe mir letzte Woche bei der Drogerie einen Cashcode geholt und damit mein Guthaben bei Simyo aufgeladen. Auf der Rechnung der drogerie (dm) ist, wie üblich, keine MwSt ausgewiesen.
    Bisher konnte ich im Kundenbereich eine PDF Rechnung über diesen Betrag finden, diese mit qualifizierter MwSt Berechnung für die Buchhaltung.


    Aber jetzt gibt es keine PDF Rechnungen mehr. Auf Anfrage erhielt ich diese Antwort:


    "Sie haben Ihre Aufladungen mit einem Cash Code Beleg aufgeladen.
    Für diese Funktionen werden ab Mai 2012 keine Rechnungen mehr als PDF-Dateien angezeigt, da Sie Ihren Beleg für die Cash Code Aufladung erhalten haben und diesen für das Finanzamt oder eventuell zur eigenen Ausgabe aufheben müssen. "


    :mad:


    Was im Gegensatz steht zu folgender Aussage auf der Simyo Homepage:
    "Ob Kauf der simyo SIM-Karte oder Guthaben-Aufladung: Sie erhalten jedes Mal automatisch eine Bestätigungs-E-Mail. Die entsprechende Rechnung in Form einer PDF-Datei können Sie jederzeit in Ihrem persönlichen Servicebereich "Mein simyo" auf SIM-Karte von simyo - Prepaid & Postpaid Handytarif ohne Vertrag einsehen.
    Selbstverständlich ist die gesetzliche Mehrwertsteuer separat ausgewiesen.
    Der Versand von Rechnungen per Briefpost erfolgt nur auf Anfrage und ist kostenpflichtig."


    Also liebe Selbständige, Freiberufler und alle die die Steuer vom Finanzamt erstattet bekommen: Ein Providerwechsel ist angeraten, da spart man glatt 19% !!!

  • AW: SIMYO : Keine PDF Rechnung - Telefonieren teurer :(


    Cashcodes werden eigentlich generell ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Dieses Guthaben gilt steuerrechtlich quasi wie Bargeld, du wechselst an sich nur Geld gegen Geld... Das Simyo da bisher die MwSt ausgewiesen hat, ist quasi ein Einzelfall. Rein steuerlich handelt es sich aber dabei auch nicht um die MwSt in dem Sinn, sondern um eine "v[LEFT]orausbezahlte Telekommunikationsleistung". Das sollte auf den Belegen auch irgendwo so oder so ähnlich draufstehen. Das heißt, eigentlich kannst du eine Cash-Aufladung nicht zur Vorsteuerberechnung heranziehen...


    Das hier habe ich auf die schnelle dazu gefunden: [/LEFT]
    http://www.vat-navigator.com/B…rten_Mobilfunkbereich.pdf


    Ach so, die MwSt wird rein steuerlich erst fällig, wenn du wirklich telefonierst, simst oder ähnliches. Das heißt, in deinen Verbindungspreisen ist sie bereits enthalten.

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