außerordentliche Kündigung möglich?

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein "kleines" Problem mit mobilcom-debitel und spiele mit dem Gedanken frühzeitig aus meinem Vertrag auszusteigen. Ich bin schon sehr lange Kd. bei mobilcom (der Vertrag gehörte erst meiner Mutter, nun wurde er mir überschrieben) und stehe kurz vor der Vertragsverlängerung, der Vertrag läuft allerdings erst Ende des Jahres aus. Folgendes ist passiert: Dieser Vertrag lief zuerst mehrere Jahre als Partnerkarte von meiner Mutter. Als nun die ganzen Internetfähigen Handys und Tarife auf den Markt kamen wurde dieser Vertrag auch angepasst. Wir haben uns über den Flat4you Tarif am Telefon beraten lassen. Ausgeschrieben wurde der Tarif mit folgenden Inklusivleistungen:

    -Flat ins vodafone Netze
    - Wunschnetz-Flat
    - SMS-Flat (3000 SMS)
    - Internet Flat


    Bevor wir diesen Tarif gewählt haben, hieß es die Wunschetz-Flat gibt es nicht für Bestandskunden bzw. Tarifwechsler sondern nur für Neukunden. So weit so gut, wir haben den Tarif genommen.
    Irgendwann wurde der Vertrag dann auf mich überschrieben und als ich mir die Rechnung angeschaut habe, stand da, dass ich eine Wunschnetzflat ins E-Plus Netz habe ... die will ich gar nicht. Wenn dann habe ich die Flat ins dt. Festnetz gewollt, aber laut Beratungsgespräch wäre die ja nicht inklusive. Nun habe ich im Kundencenter angerufen und gefragt warum sie mir einfach eine "WUNSCH"netzflat einrichten ohne mich zu fragen, scheinbar zahle ich die ja auch, also habe ich auch das Recht mir diese Flat auszusuchen. Daraufhin sagte man mir, dass man versucht habe mich (bzw. damals noch meine Mutter) schriftlich und telefonisch zu erreichen um zu fragen welche Flat sie möchte. Weder sie noch ich haben je einen Anruf oder einen Brief mit dieser Information erhalten. Also habe ich freundlich nachgefragt ob man in diesem Fall die Flat nicht einfach ändern könne. Die Dame am Telefon meinte, sie leitet es weiter und am nächsten Tag bekäme ich Bescheid. Für mich hörte es sich so an, als hätte sie mein Anliegen in Auftrag gegeben und, dass dem auch nichts im Weg stehe.
    Allerdings bekam ich am nächsten Tag eine kurze Sms mit dem Text : Eine Änderung sei nicht möglich. Daraufhin habe ich wieder angerufen und erneut mein Anliegen erklärt. Der Mitarbeiter wollte mich erneut mit der Aussage abwimmeln, dass eine Änderung technisch nicht möglich sei. Er kam sogar mit der Aussage: "Naja, in dem Fall könnte ich Ihnen nur einen anderen Tarif anbieten, der ist fast genau wie Ihrer" da habe ich gefragt: "und was kostet der? ist der günstiger?", da meinte er doch tatsächlich: "nee, der kostet 5 (oder 10, weiß ich nicht mehr) Euro mehr aber hat auch eine extra Leistung - man könne mal kurz im europäischen Ausland das Internet nutzen", darfaufhin habe ich ihn nur gefragt, was ich mit sowas soll? Ich möchte ins dt. Festnetz telefonieren und nicht im Ausland ins Internet. Nach längerem Diskutieren wusste der Herr wohl nicht weiter und verband mich direkt mit der Abteilung die mein Anliegen am Tag zuvor wohl geprüft hat und ablehnte. Die Dame war sehr nett und verstand mein Anliegen auch (so dachte ich zumindest). Sie sagte zu mir, da sie keine Antwort erhalten haben welche Flat denn nun gewünscht ist (eine Antwort worauf??? Wir haben ja nichts erhalten) hätten sie angenommen E-plus wäre gewollt (wie kommen die darauf, das über meinen Kopf hinweg zu entscheiden?). Ich habe gesagt, dass sie ja gerne nachschauen können, und dass sie sehen werden, dass E-plus gar nicht angerufen wird. Also zahle ich für etwas, was ich gar nicht brauche und möchte! Die Dame versprach mir den Sachverhalt nocheinmal mit der Kollegin, die mein Anliegen erst ablehnte, zu besprechen und zu versuchen eine Lösung zu finden, die Flat evt. doch ändern zu können und sie versprach, dass ich am nächsten Tag eine Rückmeldung per Telefon oder E-Mail bekomme ... bis heute - kam NICHTS! Dies ist nun 4 Wochen her. Was soll ich nun machen? Ich sehe nicht ein denen noch eine Freude zu machen und meinen Vertrag zu verlängern, der genauso teuer ist wie der anderer Anbieter aber weniger Leistungen enthält. Ich würde gerne so schnell wie möglich aus dem Vertragsverhältnis raus. Wäre denn in diesem Fall eine fristlose Kündigung überhaupt möglich? Schließlich habe ich nie dafür unterschrieben, dass ich diese Flat möchte und sie können mir doch nicht einfach etwas einrichten ohne meine Einwilligung.

    Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen :-) Ein schönes Wochenende wünsche ich

  • AW: außerordentliche Kündigung möglich?


    Verträge bedürfen rechtlich nicht zwingend der schriftform, mündliche Absprachen gelten ebenso. Im Zweifel muss man sie halt nur beweisen können...Ob du deswegen nun ein Sonderkündigungsrecht hast, weiß ich nicht. Ich würde den Sachverhalt allerdings noch einmal schriftlich reklamieren und um Einrichtung aufgrund der nicht erhaltenen Briefe bitten. Manchmal bringt schriftlich deutlich mehr als ein Telefongespräch.

  • AW: außerordentliche Kündigung möglich?


    Hallo,


    bei einem solchen Tarif würde ich es schon als wesentlich ansehen, dass du auch in das Netz telefonieren kannst, für dass DU dich selbst entschieden hast. Gibt man dir ein beliebiges Netz, ohne dich vorher zu fragen, würde ich schon sagen, dass du außerordentlich kündigen kannst bzw. ist es sogar fraglich, ob dann überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Was will man mit einem Tarif, bei dem man sich vermeintlich aussuchen kann, in welches Netz man vergünstigt telefonieren möchte, wenn einem gar nicht erst die Möglichkeit gegeben wird, sich zu entscheiden? Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich hier in diesem Forum wiederhole und vollgedöffelt werde, aber diesen Vertrag würde ich anfechten, und zwar schriftlich per Einschreiben Rückschein. Anfechtungsgrund: Arglistige Täuschung (§ 123 BGB).


    Die Täuschung besteht darin, dass du einen Vertrag abgeschlossen hast, der eine Wunschflat beinhalten sollte, diese aber offensichtlich nicht beinhaltet. Stattdessen wurde dir ungefragt eine Flat in ein Netz zugeteilt, in das du bisher kaum telefoniert hast. Dahingestellt sei mal, ob man dir absichtlich eine solche Flat gab. Telefonisch erklärte man dir mehrmals, dass es technisch nicht möglich sei, dir eine Wunschflat einzurichten (wenn das wahr ist, könnte man schon fast von Betrug sprechen). Ist dem tatsächlich so, musste man das schon vor Vertragsabschluss wissen, womit du vorsätzlich getäuscht wurdest. Du fichst daher den Vertrag wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB an (damit wäre der Vertrag rückwirkend nichtig, beiderseits empfangene Leistungen müssten grundsätzlich zurückgewährt werden).


    Hilfsweise kündigst du den Vertrag außerordentlich, da trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachgebessert wurde, man dir deine vertraglich vereinbarte Wunschflat also nicht einräumen möchte oder kann (du hast damit ein Sonderkündigungsrecht wegen nicht erbrachter Leistung --> § 323 BGB Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung - dejure.org).


    Beste Grüße
    Micha

  • AW: außerordentliche Kündigung möglich?


    Hallo, vielen Dank für die schnellen und sehr ausführlichen Antworten :-) Eine "Wunschflat" wurde ja eingerichtet, aber nicht die die ich wollte. Da die mir anfangs ja sagten, dass es diese Flat nur für Neukunden gibt. Angeblich hätten sie mich gefragt aber nie eine Antwort erhalten (und ich habe nie eine Anfrage, weder schriftlich, noch telefonisch erhalten) und somit seien sie einfach davon ausgegangen ich möchte diese E-plus Flat. Ich werde es mal mit der Anfechtung aufgrund arglistiger Täuschung versuchen. Hat vielleicht schon jemand Erfahrungen sammeln können, ob mobilcom in so einem Fall kulant ist und so eine Kündigung zulässt? Von mir aus schicke ich auch mein Handy wieder zurück (obwohl es schon fast abgezahlt ist).


    Grüße

  • AW: außerordentliche Kündigung möglich?


    Weshalb du auf einmal eine "Wunschflat" hast, obwohl man dir anfangs sagte, es gäbe für Bestandskunden keine, erschließt sich mir nicht. Allein der Begriff "Wunschflat" ist bereits irreführend, wenn eine solche technisch überhaupt nicht möglich sein soll, wie man dir ja sinngemäß telefonisch mitteilte. Dir einfach irgendeine "Wunschflat" in den Vertrag einzubinden, geht nicht ohne eine diesbezügliche Willenserklärung deinerseits. Ein Handyvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, der Antrag und Annahme abverlangt. So wie du es schilderst, mangelt es hinsichtlich der "Wunschflat" an beidem. Als du eine wolltest (Antrag), sagte man dir, das ginge nicht (Antrag abgelehnt). Nun gibt man dir auf einmal irgendeine, ohne dich vorher zu fragen.... Was ist das für ein Gebaren? Raus aus diesem Vertrag und weg von diesem Anbieter, kann ich da nur empfehlen.

  • AW: außerordentliche Kündigung möglich?


    Im Übrigen scheint mir das keine Frage der Kulanz von Mobilcom-Debitel zu sein, einfach mal "annehmen", dass du eine "Wunschflat" zu E-Plus willst und dir diese einzurichten, weil du nichts hast von dir hören lassen, geht nicht. Wenn das tatsächlich so abgelaufen ist, ist von meinem Verständnis her überhaupt kein Vertrag zustandegekommen. Insoweit dürftest du auch nicht verpflichtet sein, etwas für die Wunschflat zu bezahlen und insoweit gäbe es dann auch nichts anzufechten, sondern dann hieße es einfach nur, dafür nichts zu bezahlen und bereits getätigte Zahlungen ggf. zurückzufordern, würde ich sagen.

  • AW: außerordentliche Kündigung möglich?


    Hallo @Suhani...,


    bevor du dir hier jetzt einen gedanklichen Bären auf deinen Rücken schnallen lässt der dich in den "Wahnsinn" treibt, schreib dem Team von @mobilkomdebitel... eine Mail und erklär denen darin ganz sachlich dein Problem.
    Die Jungs und Mädels die hier im Forum aktiv mitarbeiten haben schon manche verzwickte Sache lösen und bereinigen können.
    Die Mailadresse und die inhaltlich wichtigen Dinge findest in diesem Post "klick mich...".


    Gruß
    proofman

  • AW: außerordentliche Kündigung möglich?


    Bären aufbinden? Wenn es so war, wie geschildert, ist der Fall so klar, wie Klosbrühe. Keine E-Mails, keine Telefonate oder ähnliches. Fordere Mobilcom-Debitel schriftlich per Einschreiben Rückschein letztmalig dazu auf, nachzubessern, sprich dir deine Wunschflat einzurichten binnen einer Frist von 2 Wochen, ansonsten machst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Da man dir schon mehrmals telefonisch mitteilte, dass man dir eine Wunschflat aus technischen Gründen nicht einrichten könne, kannst du alternativ dein Sonderkündigungsrecht auch ohne vorherige Fristsetzung in Anspruch nehmen. Wichtig ist: Einschreiben mit Rückschein, denn die Kündigung ist empfangsbedürftig. Du musst im Zweifel also nachweisen können, dass sie auch angekommen ist. Viel Erfolg.

  • AW: außerordentliche Kündigung möglich?


    Hallo Kollege...,


    für einen möchtegern Juristen wie dich gibt`s keinen Ratschlag, da bist resisdent dagegen...


    Ich hab nicht behaubtet das du dem TS einen Bären aufbindest sonderst lediglich versucht auf Hilfe zu verweisen Anstelle mit aussichtslosen da nichtssagende Antworten ala "ich glaub du kannst weil ich da gerade was weiß ich was..." zu dienen.


    Auch wenn du @Fraenziskaner...die Sachlage noch zwanzig mal wiederholst und immerwieder niederschreibst (obwohls dich ja gar net betrifft) ändert und hilft es dem TS nicht weiter.


    Gruß
    proofman

  • AW: außerordentliche Kündigung möglich?


    Hallo nochmal, erstmal nochmal vielen Dank für die Tips. Ich bin eigentlich auch der Meinung, da ich es schon mehrmals auf den höflichen (und ich bin wirklich freundlich geblieben) Weg über die Hotline probiert habe meine Situation zu schildern, es an der Zeit ist Druck zu machen. Wie oft soll ich denn dieser Firma noch hinterherrennen, sie wollen mir ja gar nicht helfen (Alternativ hätte man doch einen Tarifwechsel zu den gleichen Konditionen vornehmen können, mit Wunschlfat und sie mir dann direkt einrichten. Ich kann mir auch irgendwie nicht vorstellen, dass es technisch nicht möglich ist einen Wunschflat von einem Netz zum anderen zu änderen, schließlich passieren immer mal Fehler). Und jedes Mal werde ich abgewimmelt mit den Worten: die Abteilung hat abgelehnt, kann ich nichts machen oder wir kümmern uns drum und melden uns morgen. Ich möchte wirklich einfach nur aus diesem Vertrag raus. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mitarbeiter von mobilcom debitel in diesem Forum auf einmal die Möglichkeit haben sollen die Flat zu ändern, wenn dies doch angeblich nicht möglich sei. Ich glaub wenn das denn auf einmal auf so einem Weg doch klappen sollte, komme ich mir noch mehr veräppelt vor ;-)

  • AW: außerordentliche Kündigung möglich?


    Hallo,


    dann wünsch ich dir viel Glück, das wirst nämlich brauchen.
    Ach ja, jetzt hast den Bären auf deinen Schultern, kann schwer werden...


    Gruß
    proofman



    Gesendet von meinem GT-I9305 mit Tapatalk 2

  • AW: außerordentliche Kündigung möglich?


    Ich glaube, du hast eher ein Problem mit klaren Ratschlägen. Hier wurde gefragt, was getan werden könne und es wurden mehrere Alternativvorschläge unterbreitet, von denen du offensichtlich nur deine als hilfreich anerkennst. Wer bist du, dass du dir so etwas anmaßen darfst?


    Aber ich kann das auch: Ein Zurückverweisen an die "Drückerkolonne" in der Form: "Schreib mal eine PN an das Mobilcom-Debitel-Team" als hilfreich zu bezeichnen, ist aberwitzig. Falls du es nicht gelesen hast: Es wurde bereits mehrmals erfolglos Kontakt zur Kundenhotline aufgenommen. Anstatt Abhilfe zu schaffen, wurde offensichtlich gelogen und betrogen, das sich die Balken biegen. Da kann es sicherlich nicht schaden, Bescheid zu wissen, wie die Rechtslage ist und was man für Handlungsalternativen hat, anstatt sich per PN in diesem Forum beim MB-Team zu beschweren.


    Schönen Tag noch.....

  • AW: außerordentliche Kündigung möglich?


    Hallo,


    du selber bist durch Naivität zu einem zweiten Mietgerät gekommen und lönst dafür jetzt monatelang für zwei Geräte.


    Kannst du selber irgendeinen Erfolg vorweisen mit deiner Art zu reagieren?


    Du gibst Ratschläge ohne Nachweis...


    Das der TS sich hier im Forum negativ über MD (scheinbar zu Recht ) äußert und dadurch das Nichtnachweisbare der telefonischen (nicht)Beratung durchbricht, ist doch schon negativ für MD und als Druck auf MD anzusehen.


    Das Team das sich in Foren einbringt kann nachweislich mehr bewirken und hat mehr Entscheidungskosequenz als die Servicehotline.
    Ein Versuch ist es Wert, alles andere bleibt als Offerte ja erhalten.



    Gruß
    proofman


    Gesendet von meinem GT-I9305 mit Tapatalk 2

  • AW: außerordentliche Kündigung möglich?


    Ich habe mich jetzt entschlossen beide Ratschläge anzunehmen und aus reiner Hoffnung es nocheinmal mit einem persönlichen Kontakt zu versuchen. Ich werde es erneut und zum letzten Mal bei der Hotline probieren und falls es erneut technisch nicht möglich sei (darauf könnte ich eigentlich sogar wetten, wahrscheinlich ist samstags noch nicht mal jemand im Haus der sowas entscheiden kann) dann werde ich fragen ob sie mir nicht wenigstens aus Kulanz ein besseres Angebot mit neuem Handy (Verlängerung wäre eh nächste Woche dran) machen können. Sollten die sich dann immer noch stur stellen werde ich denen direkt mitteilen, dass ich dann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen werde (schriftlich natürlich). Wenn es denen dann immer noch egal ist werde ich es vielleicht (je nachdem was bei der Hotline rauskommt) nochmal über den Weg der Mitarbeiter hier im Forum versuchen (in der Hoffnung, dass ich da schnell eine zufriedenstellende Antwort bekomme) und ansonsten ist das Schreiben draußen. Ich bin ja eigentlich wirklich ein geduldiger Mensch, aber irgendwann hat auch die ein Ende bei mir :-) Also ich werde weiter berichten.

  • AW: außerordentliche Kündigung möglich?


    Ich habe auch nichts gegen Alternativ-Vorschläge. Jeder soll etwas zu dem Thema sagen, wenn er meint, etwas dazu beitragen zu können, davon lebt ein Forum schießlich. Hilfreich ist es da sicherlich nicht, andere User herabzusetzen, weil man selbst meint, deren Ratschläge sind unbrauchbar. Letztlich ist es die Threaderstellerin selbst, die das für sich feststellen muss und sich für eine Handlungsalternative entscheidet.


    Natürlich kann ich in meiner Sache noch keinen Erfolg vorweisen, bislang wurde mir ja auch kein Anlass dazu gegeben, tätig zu werden, zumindest sehe ich in einem Euro und ein paar Zerquetschten für die Zweitmiete keinen solchen, da ist die Suppe teurer wie das Fleisch.... Spannend wird es erst mit der nächsten Rechnung. Aber dafür habe ich mich selbst entschieden in dem Bewusstsein, dass ich auch auf den Kosten sitzen bleiben könnte, die allerdings überschaubar sind. Ich habe bewusst meine Vertragserklärung nicht widerrufen, sondern diesen Weg gewählt. Mit Naivität hat das also nichts zu tun, sondern eher mit einer Art "Sport". ;)


    Eines möchte ich noch klarstellen: Ich bin nicht durch Naivität an ein zweites "Mietgerät" gelangt, obwohl der Vertrag für das erste noch läuft, sondern durch eine arglistige Täuschung, auch wenn du davon nichts hören magst. Der Fall hier zeigt, dass man scheinbar nicht nur bei Base/E-Plus auf "Drückerkolonnen" setzt, um Mobilfunkverträge an den Mann zu bringen. Vermutlich handelt es sich um ein strukturelles Problem der Mobilfunkbranche, dass dort besonders viele Menschen tätig sind, die ihr Geld nicht auf ehrliche Weise verdienen können und daher andere bescheissen müssen.


    Nun wünsche ich der Threaderstellerin viel Erfolg bei ihrem Vorhaben. Nachdem, was hier vorgetragen wurde, stehen die Chancen gut, also nicht beirren lassen. ;)

  • AW: außerordentliche Kündigung möglich?


    Du musst aber zugeben, dass du die Keule der arglistigen Täuschung und des Betruges - vielleicht aufgrund deiner negativen Erfahrung - recht schnell herausholst ;)


    Nicht alles, was vielleicht nicht ganz optimal gelaufen ist, ist gleich eine arglistige Täuschung oder ein gewollter Betrug. Arglistige Täuschung setzt Vorsatz voraus. Ob die hier vorhanden ist? Fraglich... Der Shop hat Mist erzählt, ob nun gewollt oder nicht ist nicht nachweisbar. Wie und was da zentralseitig gelaufen ist und was nicht, kann man ebenfalls nicht prüfen. Es reicht ja schon, dass die Adresse falsch bei MD hinterlegt ist und schon kommen Briefe nicht an... Und und und.


    Solch Hobbyjuristische Ratschläge führen meist zu nicht viel oder zu noch mehr Stress. Da ist der Tipp, das hier tätige Team anzuschreiben, auch in meinen Augen erst einmal der bessere. Das die oder eben auch die Damen und Herren, die Briefe und schriftliche Beschwerden erhalten, meist mehr Handlungsspielraum haben, ist ja nun nix neues und vor allen möglichen Drohungen und Pseudojuristischen Handlungen der erst einmal bessere Weg ;)

  • AW: außerordentliche Kündigung möglich?


    Du musst aber zugeben, dass du die Keule der arglistigen Täuschung und des Betruges - vielleicht aufgrund deiner negativen Erfahrung - recht schnell herausholst ;)


    Einmal betrogen, immer betrogen. Die Arglist lauert hinter jeder Ecke, hat mich die Vergangenheit gelehrt, das gebe ich zu... :D


    Nicht alles, was vielleicht nicht ganz optimal gelaufen ist, ist gleich eine arglistige Täuschung oder ein gewollter Betrug. Arglistige Täuschung setzt Vorsatz voraus. Ob die hier vorhanden ist? Fraglich... Der Shop hat Mist erzählt, ob nun gewollt oder nicht ist nicht nachweisbar. Wie und was da zentralseitig gelaufen ist und was nicht, kann man ebenfalls nicht prüfen. Es reicht ja schon, dass die Adresse falsch bei MD hinterlegt ist und schon kommen Briefe nicht an... Und und und.


    Mist zu erzählen, obwohl man es besser wissen müsste, erfüllt zumindest den Tatbestand des bedingten Vorsatz, und das erstrecht, wenn man auf den Mist hingewiesen wird und trotzdem auf "Experten"-Seite daran festhält und sogar noch weiteren Mist erzählt. Bedingter Vorsatz reicht aus.


    Ob die Briefe angekommen sind oder nicht, spielt keine Rolle. Entscheidender Punkt ist, es gab keine Willensbekundung seitens des Kunden, die man dahingehend auslegen durfte, dass eine Wunschflat "E-Plus" gewollt ist. Die Nichtabgabe einer Willenserklärung ist tatsächlich auch als Nichtabgabe einer solchen anzusehen, da gibt es kein wenn und aber.


    Der/die Mitarbeiter von MD sollen mal vor Gericht wiederholen, was sie am Telefon zur Kundin sagten: "Wir nahmen an, weil sich die Kundin nicht meldete, sie wolle unbedingt diese Tarifoption dazugebucht haben, also haben wir sie wunschgemäß dazu gebucht." :D Sorry, aber was ist denn das für ein Quatsch, was diese Mitarbeiter von DB da verzapft haben?


    Solch Hobbyjuristische Ratschläge führen meist zu nicht viel oder zu noch mehr Stress. Da ist der Tipp, das hier tätige Team anzuschreiben, auch in meinen Augen erst einmal der bessere. Das die oder eben auch die Damen und Herren, die Briefe und schriftliche Beschwerden erhalten, meist mehr Handlungsspielraum haben, ist ja nun nix neues und vor allen möglichen Drohungen und Pseudojuristischen Handlungen der erst einmal bessere Weg ;)


    Hobbyjuristisch? Gut, dass du mich so gut kennst... ;)

  • AW: außerordentliche Kündigung möglich?


    Aber ich versteh auch eure Sicht der Dinge: Ihr macht hier massig Werbung für die Mobilfunkanbieter. Das ist ja auch euer Recht, irgendwie muss sich das Forum ja finanzieren. Dass dadurch natürlich ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis besteht und womöglich die Objektivität des ein oder anderen "Mitarbeiters" dieses Forums leidet, ist auch verständlich. Der oder die ein oder andere arbeitet vielleicht selbst noch für einen Mobilfunkanbieter usw. ;)

  • AW: außerordentliche Kündigung möglich?


    Hallo,


    deine noch junge Forengeschichte/Anwesenheit hier im Board schulde ich deinen letzten Beitrag und nehme es dir nicht mal krumm...:D


    Aber schon lustig mir pro Provider nachzusagen...solltest mal einige meiner Beiträge im Providerbereich lesen...


    Gruß
    proofman


    Gesendet von meinem GT-I9305 mit Tapatalk 2

  • AW: außerordentliche Kündigung möglich?


    Ich habe keine Namen genannt. Der oder diejenige, der/die sich angesprochen fühlt, wird schon wissen warum. ;)


    Eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus... Das ist eben nicht nur ein Sprichwort. Aber ist ja auch verständlich. ;)

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