AW: außerordentliche Kündigung möglich?
Hallo,
etwaige Mängel, wie hier die nicht vertragsgemäße Leistung (keine Wunschflat, obwohl Wunschflat draufsteht, Wunschflat abgerechnet wird und dann auch Wunschflat drin sein sollte) sind gegenüber dem Vertragspartner, also MD, zu rügen, der kann auch nur nachbessern. Es war also richtig, dass du mit deinem Anliegen direkt zu MD gegangen bist. Wie gesagt, wenn eine Nachbesserung aus technischen Gründen, wie MD behauptet, nicht möglich ist, dann hast du grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Aber vielleicht bekommt ja MD alsbald die technischen Probleme in den Griff und du kommst infolge deiner Anrufe doch noch zu deiner Wunschflat, ärgerlich wäre dann nur noch, dass du sie nicht von Anfang an nutzen konntest, obwohl sie scheinbar von Anfang an im Tarif enthalten war.
Beste Grüße und schönen Sonntag allen noch.