Genion mit Handy ohne Handy

  • Habe vor Urzeiten (ca. 2001) einen Handyvertrag mit Handy abgeschlossen. Habe ihn 2008 zuletzt verlängert und eine Gutschrift anstatt Handy erhalten. Seitdem wurde der Vertrag jährlich automatisch verlängert weil keine Kündigung erfolgte. Der Vertrag verpflichtet zum Zahlen einer Grundgebühr in Höhe von 10 €, dafür erhielt man alle 18 Monate ein Handy. Nun wollte ich eine Gutschrift für 4 Jahre Handyverzicht aber die wurde abgelehnt mit der Begründung daß ich ja nicht ausdrücklich verlängert hätte, der Vertrag wäre einfach weitergelaufen. Ich bekomme aber auch kein Handy mit der Begründung das es diese Verträge inklusive Handy nicht mehr gibt. Muß ich das auf mir sitzen lassen? Schliesslich habe ich den Vertrag zu diesen Bedingungen abgeschlossen und er wurde nie von Seiten des Anbieters gekündigt. Obendrein habe ich in 4,5 Jahren um 540 € Grundgebühr bezahlt die schliesslich zu etwas berechtigen sollten denn die Gespräche wurden minutenweise abgerechnet und die Grundgebühr war sozusagen die Raten für de Handys.

  • AW: Genion mit Handy ohne Handy


    o2 hat schon vor längerer Zeit die Handysubventionierung abgeschafft. Daher gibt es bei aktiver VVL kein Handy mehr, sondern eine Gutschrift. Bei passiver VVL passiert nichts. Auf eine nachträgliche Gutschrift hast Du keinen Anspruch.


    Du könntest Dir einen Händler suchen, der auf o2-VVL spezialisiert ist, zum Beispiel Sparhandy. Es gibt noch ein paar andere Händler (klick !). Dort könntest Du noch ein neues Handy bekommen.


    Ansonsten bleibt nur die Möglichkeit des Tarifwechsels oder der Kündigung. Das hängt davon ab, wie wichtig Dir der Genion-Vertrag abseits des subventionierten Handys ist.

  • AW: Genion mit Handy ohne Handy


    Ich habe bis vor kurzem einen o2 Select mit Handy gehabt, der seit 2002 lief. Es gab immer ein subventioniertes Gerät, irgendwann war die Zuzahlung so hoch und beschränkte sich auf wenige Modelle so das sich das ganze eh nicht mehr lohnte.

  • AW: Genion mit Handy ohne Handy


    Naja, aber rückwirkend hast du ja dort auch kein Handy bekommen... Das ist ja das, auf das mosyr hinaus will.


    Wenn man sich vier Jahre nicht zuckt, gibt es leider nix rückwirkend. Gabs meiner Meinung nach auch nie - nicht nur bei o2 nicht. Die Gutschrift/das Handy ist ja nicht als Belohnung für die Jahre der Zugehörigkeit zu sehen, sondern dafür, dass man sich entschließt, wieder 2 Jahre dabei zu bleiben. So wird es zumindest bei den Anbietern definiert... Wenn also dieser "Entschluss" erst nach vier Jahren spruchreif wird, dann bekommt man maximal dafür wieder was und leider nicht mehr rückwirkend für die "verpassten Jahre".


    Soweit mir bekannt, war genau diese Problematik - eben das Handyoptionen jahrelang mitlaufen, obwohl das Gerät schon zigmal abbezahlt ist - einer der Gründe, warum o2 dieses Modell abgeschafft hat. Diese Problematik gabs ja nicht nur bei o2, das war und ist bei Anbietern, die das noch so handhaben, ja oft genau das gleiche...


    Leider kann ich mich auch nur dem Rat von mosyr anschließen und dir empfehlen, mal bei den einschlägigen Providern zu schauen, die das alte System noch anbieten. Aber auch da wirst du nichts rückwirkend bekommen, sondern nur für eine aktive Verlängerung...


    Zitat

    Schliesslich habe ich den Vertrag zu diesen Bedingungen abgeschlossen und er wurde nie von Seiten des Anbieters gekündigt.


    Ja und nein.
    Du hast zwar einen Vertrag mit Bedingungen X abgeschlossen, aber du wirst nirgends vereinbart haben, dass dir bedingungslos nach 2 Jahren ein neues Handy, eine Gutschrift oder ähnliches zusteht. Du hast maximal vereinbart, das dir die Konditionen für mindestens 24 Monate zur Verfügung gestellt werden und ggf. ohne dein Zutun über die Mindestvertragslaufzeit unverändert weiter laufen. Und das ist ja auch so gewesen... In der Regel sieht ein Goodie in Form eines Handys oder einer Gutschrift eine aktive Verlängerung um weitere 2 Jahre vor. Du musst dafür also aktiv äußern, dass du das gern so möchtest und als Dank ein Goodie erhälst. Lässt du das ganze einfach laufen, ist das keine aktive Verlängerung und es greift lediglich die Vereinbarung, dass deine Konditionen unverändert erhalten bleiben.


    Soweit ist also alles - ohne deine Vertragsbedingungen genau zu kennen - also korrekt gelaufen.


    Ob das so okay ist und ob man nicht doch kulanterweise auch deine vierjährige "Zugehörigkeit" inklusive der Handyoption honorieren könnte, steht auf einem anderen Blatt ;)

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