Handy trotz Reperatur defekt

  • Hey Leute,
    ich hab mein Handy vor 2 Jahren bei einer Vertragsverlängerung bei Mobilcom Debitel gekauft.
    Zwei Wochen vor Ablauf der Garantie ging mein Handy kaputt.
    Ich hab es natürlich sofort eingeschickt und lies es reparieren. Da das Handy aber erst zu Mobilcom-Debitel und danach erst zu Sony Ericsson geschickt wurde, hat sich die Reperatur gezögert. Das Handy kam nach ca 3 Wochen zurück, allerdings immer noch mit dem selben Fehler.
    Ich hab dann am selben Tag noch mit der Frau vom Kundenservice gesprochen die mir dann versichert hat, dass eine weitere Reperatur immer noch möglich wäre. Hab das Handy also gleich wieder eingepackt und am selben Tag wieder losgeschickt.
    Vor ein paar Tagen kam das Handy erneut bei mir ein - immer noch kaputt!
    Nach etlichen Gesprächen mit dem Kundenservice haben sie mir versprochen einen Brief zu schicken, in dem sie mir mitteilen, dass ich das Recht auf einen Gerätetausch habe.
    Der Brief kam heute an - Gerätetausch ist nicht möglich.
    Habe mich jetzt im Internet ein wenig schlau gemacht und eigentlich müssten sie mir nach Paragraph §439 ein Neugerät (gleiche Preisklasse) bieten oder ich darf vom Kaufvertrag zurücktreten.
    Vom Kaufvertrag zurücktreten bringt mir ja wenig, da ich das Handy bei einer Vertragsverlängerung bestellt habe.
    Der Herr vom Kundenservice meinte heute nur knapp, dass ich weder kurzfristig aus meinem Vertrag aussteigen kann, noch einen Anspruch auf ein neues Handy hab, weil die Garantie ja mittlerweile abgelaufen ist... stimmt das ? :/
    LG

  • AW: Handy trotz Reperatur defekt


    Theoretisch müsste es ja eine Garantie auf die Reperatur geben (theoretisch, in den Repair Prozessen steck ich net drin). Ein Anrecht auf Gerätetausch hast du nur, wenn das Gerät innerhalb der Garantie 3x wegens des selben Fehlers zur Reperatur war und dieser immer noch nicht beseitigt wurde. Vom Kaufvertrag magst du wohl theoretisch zurücktreten können, jedoch denke ich, dass dieser nichts mit dem Handyvertrag zu tun hat (rein rechtlich gesehen). Dazu wärs hilfreich wenn du das entsprechende Gesetzbuch dazuschreiben könntest - In der StVo gibts kein §439 (warn Joke :p). Paragraph 438 des BGB befasst sich übrigens mit dem Zeitraum der Mängelansprüche - 2 Jahre und die sind ja (theoretisch) schon um.


    Mein Tipp:
    Vertragsverlängerung/Neuvertrag machen, neues Handy abgreifen und altes bei eBay reinstellen.
    Alternativ kannste ja sonst mal den Fehler beschreiben und dir im Repairforum Tipps geben lassen.


    Nachtrag: SonyEriccson gibts nicht mehr, von daher könnte es generell schwierig werden.....

  • AW: Handy trotz Reperatur defekt


    Es gibt natürlich eine gewisse Gewährleistung auf die Reparatur an sich, aber eben nur auf diese. Lötet der Techniker beispielsweise das getauschte Teil falsch ein und es fällt nach 10 Tagen ab, muss hier natürlich kostenfrei nachgebessert werden.


    Da das Gerät mit dem gleichen Fehler aus der Reparatur zurück kam und der Fehler am gleichen Tag reklamaiert wurde, sehe ich MD schon in der Pflicht, hier entsprechend nachzubessern. Auch dann, wenn das Gerät aus der Gewährleistung schon raus, immerhin wurde es innerhalb der Frist wegen dieses Fehlers eingesendet und anscheinend nicht korrekt repariert.


    Ob das ganze gleich einen Tausch/Rücktritt begründet, kann ich dir nicht sagen, aber eine Nachbesserung auf die offensichtlich fehlgeschlagene Reparatur muss es in meinen Augen geben.

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