Nidononline Abo

  • AW: Nidononline Abo


    Hallo,


    mich würde mal interessieren, wie Sie diesmal den vermeintlichen "Abo-Abschluss" protokollieren. Damals haben Sie es mit einem schwarzen Fenster beim schließen gemacht, denn Sie brauchen einen Klick vom Mobilgerät denn sie als vermeintlichen Beweis "tracken".


    Alle Betroffenen im Telekom-Netz müssten daher etwa das gleiche gemacht haben, gibt es da Auffälligkeiten z.B. irgendwo ein Video oder Werbebanner, dass euch komisch vor kam? Natürlich war das Banner oder der Klick nicht mit nötigen Infos versehen und nicht rechtskonform, sonst hätte es ja schon mal jemand gemerkt. Meist werden "Schmuddel-Seiten" benutzt, da sich Betroffene meist dann erst Recht nicht trauen dagegen vorzugehen.

  • AW: Nidononline Abo



    worauf soll ich mich bezüglich der ausserordentlichen Kündigung berufen?


    Auf das Risiko der dauerhaft falschen Rechnungen.

    Zitat

    Darf ich den Handyvertrag außerordentlich kündigen, wenn mein Mobilfunkprovider die bestrittenen Beträge der Drittanbieter nicht von der Rechnung entfernt?


    Weist Ihr Mobilfunkanbieter den Widerspruch zurück, so können Sie den Handyvertrag über eine außerordentliche Kündigung beenden. Bei einem begründeten Widerspruch gegen Drittanbieterleistungen muss Ihr Mobilfunkanbieter die bestrittenen Beträge von der Rechnung nehmen, andernfalls verhält er sich rechtswidrig.


    Es darf nicht sein, dass eine widersprochene Handyrechnung mit fehlerhaften Fremdanbieterbeträgen nicht korrigiert wird. Es besteht für Sie dann die Gefahr, dass Sie dauerhaft falsche Mobilfunkrechnungen von Ihrem Provider erhalten. Das führt zu einem unkalkulierbaren Kostenrisiko, da Sie nicht wissen, wie hoch die Rechnungsbeträge der Folgemonate sein werden, da Rechnungsposten ohne vertragliche Grundlage und ohne die Inanspruchnahme von Leistungen abgerechnet werden. Aus diesem Grund haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung, um keiner zukünftigen Kostengefahr ausgesetzt zu sein.


    Quelle: Drittanbieter auf der Mobilfunkrechnung - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin


    siehe auch hier: https://www.mobilfunk-talk.de/…rt-werden.html#post399889

  • AW: Nidononline Abo


    Ein ziemlich wichtiger Satz in diesem zitierten Absatz ist der hier:


    Zitat


    Es darf nicht sein, dass eine widersprochene Handyrechnung mit fehlerhaften Fremdanbieterbeträgen nicht korrigiert wird.


    Nur weil man einem Posten widerspricht, ist er noch nicht gleich Fehlerhaft. Bevor das als Grundlage für eine Sonderkündigung herangezogen werden kann, muss wohl erstmal die Fehlerhaftigkeit nachgewiesen werden.


    Ansonsten könnte ja jeder einfach mal einen Posten der Rechnung widersprechen und dann sofort seinen Vertrag kündigen...

  • AW: Nidononline Abo


    Wobei bei Nidoonline davon ausgegangen werden kann, dass der Rechnungsposten fehlerhaft ist.
    Es gibt teilweise sogar die Rechtsauffassung, dass Abos generell nichts auf der Mobilfunkrechnung zu suchen haben, unabhängig davon, ob sie tatsächlich abgeschlossen wurden oder nicht.

    Zitat

    Die angeblich von mir in Anspruch genommenen "Leistungen" sind auch erkennbar keine berechnungsfähigen Mehrwert-Dienstleistungen nach TKG. Es handelt sich nicht um telekommunikationsgestützte Dienste, die ich als TK-Endkunde selbst angewählt hätte bzw. die als unteilbare Dienstleistungen an einem Stück erbracht würden. Sondern es handelt sich um ein sogenanntes "Abo" und damit um ein angebliches Dauerschuldverhältnis, welches schon gemäß der in diesem Punkt ganz eindeutigen Legaldefinition aus § 3 TKG kein tk-gestützter Dienst sein kann. Die Verrechnung nicht tk-gestützter Dienste über die Telefonrechnung stellt eine Mißachtung des Umgehungsverbots aus § 66m TKG dar.


    Quelle: Widerspruch an Provider bei Abzocke mit Handy-Abo - nicht bestellt

  • AW: Nidononline Abo



    mich würde mal interessieren, wie Sie diesmal den vermeintlichen "Abo-Abschluss" protokollieren. Damals haben Sie es mit einem schwarzen Fenster beim schließen gemacht, denn Sie brauchen einen Klick vom Mobilgerät denn sie als vermeintlichen Beweis "tracken"...


    Die Antwort auf Deine Frage ist einfach: "Gar nicht...!"


    Ich habe mir mehrere Billing-API`s angesehen. Als Nachweis wird eine sogenannte Session-ID des Http-Protokolls genannt. Die als Legitimation einer Üperprüfung auf Rechtmäßigkeit einer Forderung und der Rechtslage, allerdings nicht Stand hält.


    Die vom Gesetzgeber geforderte zweichfach Bestätigung einer kostenpflichtigen IT/TK-Dienstleistung nach (§ 3 TKG) findet in den Billing API´s keinerlei Berücksichtigung. Als Nachweiß taugen aber


    - Caller-ID
    - MSISDN
    - OneShot oder MultipleShot = ABO
    - Session-ID


    "Null und Nichtig" sowas kann auch durch Kinder oder Katzenpfoten auf einem Handy mit Internet-Anbindung erreicht werden. Man denke dabei an die sogennanten Hosentaschenanrufe der Nummern-Matrix von den Abzockern bewusst gebucht und ausgenutzt werden.


    Allerdings ist es wichtig in diesem Thema und Tenor nicht zu vergessen das 99 % aller Mobilfunkrechnungen keinen Anlass auf Rechbtsbruch oder auch Abzocke bieten. Damit würde das Kommunikationsmittel "Smartphone" und die ganzen Unternehmen die legale ID/TK-Dienste anbieten, komplett konterkariert.


    Wie soll ein Play-/ App Store den funktioneiren wenn die Carrier durch Firmen wie DIMOCO, NTH Ltd. ehemals AG, oder MocoPay selbst das Geschäft versauen? Die Antwort ist auch einfach "Gar nicht".


    Es ist einfach nur das Geschäftsfeld von ein paar "Schwarzen Schweinen", die sich als "Krätze am Körper des Mobilfunks" meist schon in boomendeTK-Märkte wie Czechien oder Bulgarien verzogen haben, weil dort aufgrund mangelnder Gesetzes-Aufsicht die Abzock-Masche noch erkleckliche Gewinnen verspricht.

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    Zitat

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  • AW: Nidononline Abo


    Unser neuer Artikel zur Abzocke von Telekom-Kunden ist online:


    Nidononline Abo-Abzocke Telekom lässt Kunden im Stich


    Es wäre schön, wenn ihr diesen in eueren sozialen Netzen teilt. Es ist zwar keine detaillierte Anleitung wie ihr aus dem Abo rauskommt, aber er soll zunächst einmal Kunden waren und die Öffentlichkeit sensiblisieren. Die Thematik ist einfach so umfassen, dass man darüber ein Buch schreiben kann bzw. muss.


    Außer Frage steht aber, dass die Forderungen rechtlich nicht haltbar sind und euch der Mobilfunkanbieter das Geld zurückerstatten muss.

  • AW: Nidononline Abo


    Zitat

    Bei diesem Hintergrund schon: Nidononline-Abo zockt tausende Vodafone-Kunden ab
    Warum soll es bei der Telekom anders sein?


    Naja, "rechtlich relevant" war da auch nichts. Vodafone hat ja "freiwillig" reagiert bzw. den unkomplizierteren Weg gewählt - vor Gericht ist da meines Wissens nach keiner gegangen.


    Das wir das als Betrug sehen - und ja, das seh ich auch so - ist da ja das eine, hindert Anbieter allerdings nicht daran, darauf zu warten, bis ein Kunde wirklich vor Gericht geht. Wird ja im neuen Artikel zur Telekom-Problematik auch deutlich, dass das "problemlose" Zurückzahlen ein ziemliches Verlustgeschäft ist.


    Damit wir uns nicht falsch verstehen, ich bin nicht auf Seiten der Anbieter und finde es eine Frechheit, dass es offenbar immer noch so einfach ist, sich ein Abo einzufangen und das sich Anbieter und Dienstanbieter gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben. Allerdings ist vieles in diesem Zusammenhang nach wie vor eine Annahme oder eine Interpretation bzw. die Ableitung eines Grauzonen-Paragrafens. Hier fehlt eine klare Rechtssprechung und eine klar Ansage, welche Verantwortung die Netzanbieter haben.


    Solange die fehlt wird es wohl immer wieder zu solchen Problemen kommen....

  • AW: Nidononline Abo



    Warum soll es bei der Telekom anders sein?


    Warum finden wir es nicht einfach heraus...? Wenn nach vorheriger Absprache jedes Teammitglied einen Mobilfunkvertrag abschließt und sich bewusst ein nicht der Gesetzeslage entsprechende ABO fängt, wären wir


    1. - selbst betroffen im Bezug auf die Rechtlage,
    2. - wir können den Ablauf bis ins Detail verfolgen,
    3. - wir können die originalen Schriftsätze veröffentlichen
    4. - wir kollidieren nicht mit dem Datenschutz,
    5. - wir können als Bertroffene Strafanzeige erstatten
    6. - dem landläufigen Eindruck, Abo´s gäbe es nur auf Schmuddelseiten, könnte eindrucks-/ wirkungsvoll begegnet werden.
    7. - wir heben per Sonderkündigung den Vetrag wegen Mißbrauch des Lastschriftmandates auf.


    Kostet nicht mehr als ca. 50 € pro Teammitglied und verspricht eine Menge Zündstoff, die Carrier mit der Nase in die eigene Hinterlassenschaft zu stubsen.


    Andererseits kostet ein Billing-Zugang bei Dimoco.at nur 139 € die Woche. Damit wären wir auch im Besitz der Original-Software und könnten unsere Handy ohne jegliche Button-Lösung mit einem Abo belegen.


    Die Carrier und Diensteanbieter damit öffentlich zu konfrontieren, würde genug Aufmerksamkeit auf die Debatte und die Abzock-Praxis lenken.
    Ich wäre dabei...!

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    Zitat

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  • AW: Nidononline Abo


    Scheint ein Standartschreiben zu sein ,wird auch von anderen genutzt.Habe heute nach ner netten Mail diese Antwort bekommen




    Sehr geehrte/r Frau/Herr ,


    Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.


    Wir haben uns so rasch wie möglich mit dem zuständigen Diensteanbieter in
    Verbindung gesetzt und laut Auskunft des Diensteanbieters Xplosion wurde
    der Bestellprozess ordnungsgemäß abgewickelt und der Dienst einwandfrei vom
    Diensteanbieter erbracht.


    Folgende Service-Detailinformationen haben wir zu der von Ihnen übermittelten
    Mobiltelefonnummer 491xxxxxxxxxxxxxerhalten:


    • Nutzung eines Abonnements, mit dem Zahlungsintervall 9,99 / € wöchentlich:


    • Schritt 1: Der/die Nutzer/in mit der oben genannten Rufnummer surfte die
    Seite w3.sexxxymob.mobi/de via mobile Web an. Die Website enthielt
    Informationen zu Tarif, Mindestalter und Kündigungsmöglichkeit. Bis zu diesem
    Schritt ist der/die Nutzer/in keinerlei Verpflichtung eingegangen.
    • Schritt 2: Nach Auswahl des gewünschten Produktes wurde der/die Nutzer/in
    auf die Produktseite weitergeleitet. Mit Klick auf den dort angeführten
    Bestätigungsbutton am 2015-03-13 um 20:20:18 wurde dem Kauf zugestimmt.
    Hinweis: Ohne Besitz eines Mobilfunkgeräts ist dieser Schritt nicht möglich.


    Mit der oben angeführten Dokumentation (URL, Zeitstempel, Kaufzustimmung
    mittels Bestätigungsbutton) hat uns der Diensteanbieter die Bestellung des
    Services bestätigt. Dieser Vorgang wird sowohl auf unserer technischen
    Plattform und ggf. bei Ihrem Netzbetreiber überwacht.


    Entsprechend Ihrer Anfrage haben wir die Kündigung des Services per sofort
    beim Dienstebetreiber veranlasst.


    Der Dienst wurde am 2015-03-30 gekündigt.


    Ab diesem Zeitpunkt fallen für Sie keine weiteren Kosten an. Wir bitten Sie
    allerdings zu beachten, dass es bei der Rechnungslegung durch Ihren
    Mobilfunkbetreiber und der Kündigung zu einer Überschneidung kommen kann, d.h.
    es können unter Umständen dennoch Entgelte auf der nächsten Rechnung
    ausgewiesen sein, welche jedoch längstens bis zum heutigen Tag angefallen
    sind.


    Wir hoffen, Ihnen damit geholfen zu haben und stehen Ihnen bei weiteren Fragen
    gerne zur Verfügung.




    Mit mobilen Grüßen


    Ihr Customer Service Agent

  • AW: Nidononline Abo


    Ich habe heute eine email bekommen in diese zusammenhang. Mit der Ansage ich hätte einen gratis top bekommen für eine 8 Millionen € Gewinnchance.. .der einzige bezug zu meiner email Adresse ist hier mein benutzername "allesbappa" welcher auch in dieser gewinnspiel-Spam -email erwähnt wird. Diesen benutzernamen habe ich nur bei Skype und chaturbate .. ..also kann meine email Adresse nur dort abgegriffen worden sein. Ich
    hoffe ich konnte helfen.. ..wenn ja bitte Rückmeldung unter. ..maikengelmann82@web.de

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