Drittanbieter sperrung

  • Guten Tag ich hab eine frage ich würde gerne meinen Drittanbieter sperren lassen da ich auch schon anscheinend ein Abo mir gehollt habe was aber nicht der Fall ist. Dieser will von mir wöchentlich 5€ obwohl ich dem Abo nicht mal zugestimmt habe etc.


    Danke im voraus für die schnelle Hilfe.

  • AW: Drittanbieter sperrung


    Hallo Alex,


    um eine Drittanbietersperre einrichten zu lassen, musst du dich mit deinem Anbieter mobilcom-debitel in Verbindung setzen. Soweit ich weiß, bieten sowohl die Shops als auch die Hotline die Sperre an und aktivieren sie, sobald du diesen Wunsch äußerst.

  • AW: Drittanbieter sperrung


    ... ich würde gerne meinen Drittanbieter sperren lassen


    Ist "meinen" ein Tipp- oder Denkfehler? Man kann nicht einen EINZELNEN Drittanbieter sperren lassen und die übrigen nicht. Was bei MD-Tarifen je nach Netzbetreiber an individuellen Sperren so möglich ist, zeigt dir die verlinkte Übersicht.


    Und ein evtl. bereits laufendes Abo solltest du versuchen zu kündigen; eine Sperre verhindert den Abschluß neuer Abos in der Zukunft - gilt aber i.d.R. nicht für rückwirkende Abos (Glückwunsch, wenn es ein Anbieter dir trotzdem so einrichtet).

    Geschftskunden Service: Drittanboetersperre, SMS-Zentrale, Einstellungen, wichtige Rufnummern, Rufumleitungen, Netzvorwahlen, Auslandskosten, Netzabdeckung zum billigen telefonieren

  • AW: Drittanbieter sperrung


    Bei md heißt die Sperre "Sperre für mobiles Bezahlen" - und es wird dabei korrekterweise alles gesperrt - nicht nur ein einzelner Anbieter. Desweiteren laufen jedoch vorher abgeschlossene Abos weiter - also mussen die gekündigt werden.

  • AW: Drittanbieter sperrung



    Laut TKG würde MD die gesetzliche Verpflichtung im O2-Netz unterlaufen, den auch dort besteht die Pflicht auf Wunsch des Kunden eine Sperre für mobiles Bezahlen über Mobilfunkrechnung einzurichten.
    Mit dem 10.5.2012 ist im Bereich Kundenschutz eine Änderung des TKG (Telekommunikationsgesetzes) in Kraft getreten, auf Grund welcher laut § 45d Abs. 3 TKG der jeweilige Netzbetreiber der Aufforderung des Verbrauchers, eine Drittanbietersperre einzurichten, unentgeltlich für den Nutzer nachzukommen hat. Das bedeutet genauer gesagt, dass bei diesem Verfahren die mobile Bezahlfunktion (WAP-Billing), die Handybesitzer oft unwissentlich nutzen, unterbunden wird. Einziger Nachteil: Es werden dabei auch seriöse Anbieter, welche diese Bezahlungsmethode nutzen, gesperrt.

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