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Wer hat ebenfalls negative Erfahrungen mit o2 gemacht?

  • BVB565
  • 9. März 2017 um 18:03
  • Antworten
1. offizieller Beitrag
  • BVB565
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    • 9. März 2017 um 18:03
    • #1

    Hallo.

    Möchte euch mal meine negativen Erfahrungen mit o2 mitteilen. Das Theater begann Anfang 2017, als mir 1 SMS ins Ausland berechnet wurde, die ich aber nicht verschickt habe.

    Ich habe einen Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt und o2 hat keine Rechnungskorrektur vorgenommen. Im Februar das gleiche Problem. Diesmal waren 4 SMS ins Ausland berechnet worden und da hat man mir wohl eine Gutschrift erteilt.

    Was kann ich tun, wenn nächsten Donnerstag die Rechnung wieder fehlerhaft ist? Kann ich dann einfach zurückbuchen und nur den berechtigten Anteil ohne Rücklastschriftgebühren überweisen?

    MfG
    BVB565

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  • dowser
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    • 9. März 2017 um 19:38
    • #2

    Wenn du wieder eine fehlerhafte Rechnung erhälst, würde ich mal über eine außerordentliche Kündigung nachdenken.
    Lies dir dazu mal das Thema ausserordentliche Kündigung unter dem folgenden Link durch, und dazu ganz unten die verschiedenen Gründe fund besonders den Punkt Kündigung wegen fehlerhafter Mobilfunkrechnung
    --> Kuendigung Handyvertrag <--

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  • BVB565
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    • 10. März 2017 um 01:13
    • #3
    Zitat von dowser

    Wenn du wieder eine fehlerhafte Rechnung erhältst, würde ich mal über eine außerordentliche Kündigung nachdenken.

    Hab ich auch schon versucht, aber die hat o2 abgelehnt. Man könne nicht wegen fehlerhaften Mobilfunkrechnungen außerordentlich kündigen. Ich finde das nicht in Ordnung, was die da mit mir abziehen. Und von der Facebook-Seite "o2 Deutschland" haben die mich ausgesperrt, weil ich da ein bisschen Theater gemacht habe wegen meiner zu Unrecht verwehrten Gutschrift von 1,16 € inkl. MwSt. Dann wurde mir die Gutschrift doch gewährt und von der Ablehnung der Sonderkündigung habe ich gestern erfahren. Welche Möglichkeiten gibt es noch aus dem Vertrag rauszukommen?

    MfG
    BVB565

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    • 10. März 2017 um 08:21
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Bist du dir wirklich Sicher die Sms nicht verschickt zu haben? (Jedenfalls dein Gerät?) Manchmal kommt es vor, das Apps nach der Installation eine Sms zur Verifizierung an ausländische Nummern versenden. Könnte schon sein, das die Abrechnung Korrekt ist!

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

    4 Mal editiert, zuletzt von prepaid. (10. März 2017 um 08:27)

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    • 10. März 2017 um 10:46
    • #5

    Richtig, die Frage ist hier, ob die Rechnung wirklich falsch ist... Nur weil du selbst aktiv keine SMS ins Auslands schickst oder geschickt hast, muss diese Berechnung nicht gleich falsch sein.
    Wie schon erwähnt sind da gern mal Apps und Programme die Schuldigen - meist merkt man das selber gar nicht und sieht es erst auf der Rechnung.
    Apple ist da beispielsweise auch so ein Kandidat mit der Anmeldung zu iMessage. Da gab es vor einiger Zeit einen Bug, in dem die Verifikation zum Teil mehrmals am Tag durchgeführt wurde, ohne das der Nutzer das groß beeinflussen konnte. Das waren jedes mal 39 Cent... Ich hatte das Problem selber auch.

    Ein Sonderkündigungsrecht hast du an sich nur, wenn die Rechnungen wirklich auf Dauer fehlerhaft sind. Sobald die SMS aber über das Netz gelaufen sind - was ja nachprüfbar ist - ist die Abrechnung berechtigt und es besteht kein Sonderkündigungsrecht. Wie und wodurch sie entstehen weiß bei o2 keiner - für die Einstellungen deines Handys und Apps, die sowas bestenfalls nicht machen, bist du selbst verantwortlich. o2 kann nur prüfen, was über das Netz läuft, mehr aber auch nicht.

    Hier ist also wichtig, ob die Rechnung wirklich falsch ist... Du kannst ein Prüfprotokoll anfordern, bei dem genau im Netz geschaut wird, ob die SMS wirklich über das Netz gingen. Sollte sich herausstellen, dass du recht hast, musst du das Protokoll nicht bezahlen. Sollte sich allerdings herausstellen, dass die SMS wirklich stattgefunden haben, sich o2 die Arbeit also umsonst gemacht hat, musst du das Protokoll bezahlen - dürfte 20 bis 30 Euro kosten.
    Ob es dir das Wert ist, musst du selber wissen... Kommt wohl auch drauf an, wie sicher du dir bist. Aber ich würde erst mal im Handy schauen, ich denke, da versteckt sich der Übeltäter.

    lg Kirschpudding 8)

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    • 10. März 2017 um 15:02
    • #6

    Ich habe aber im Januar schon in die Berechtigungen meiner Apps geguckt und diesen dann konsequent die Berechtigung für den Versand von SMS unterbunden. Und ein technisches Prüfprotokoll habe ich nie bekommen. Und im Februar war wieder das Problem. Und da gab es keine Berechnungsgrundlage. Also ist das falsch und muss umgehend korrigiert werden. Darauf habe ich einen Rechtsanspruch.

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    • 10. März 2017 um 15:47
    • #7
    Zitat

    Und ein technisches Prüfprotokoll habe ich nie bekommen

    Bekommste auch nicht einfach so, musst du anfordern. Da du das im Zweifel selber bezahlen muss, macht das kein Anbieter ohne deine Zustimmung einfach so. Aber beantragen kann man es halt.

    Zitat

    Und da gab es keine Berechnungsgrundlage. Also ist das falsch und muss umgehend korrigiert werden. Darauf habe ich einen Rechtsanspruch.

    Gut, wenn du dir sicher bist, dann nimm dir einen Rechtsbeistand. Ohne den wird das ein Kampf gegen Windmühlen.

    lg Kirschpudding 8)

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    • 11. März 2017 um 18:40
    • #8
    Zitat

    Hab ich auch schon versucht, aber die hat o2 abgelehnt. Man könne nicht wegen fehlerhaften Mobilfunkrechnungen außerordentlich kündigen.


    Natürlich wird dir o2 sagen, das das niht geht. Wenn die dich aus dem Vertrag vorzeitig rauslassen, kriegen die kein Geld mehr. Also wie von Frau Kirschpudding schon beschriebe, nochmal genau überlegen ob du dir zu 100% sicher bist, und dann mittels Rechtsbeistand durchboxen. Dauerhafte falsche Abrechnungen sind und bleiben ein Sonderkündigungsgrund, egal was o2 dir sagt.

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    • 13. März 2017 um 01:14
    • #9
    Zitat von dowser

    Dauerhafte falsche Abrechnungen sind und bleiben ein Sonderkündigungsgrund, egal was o2 dir sagt.

    So sehe ich das auch. Aber ich habe mal gelesen, dass man sich einen Beratungsschein vom Amtsgericht holen und damit dann einen Rechtsanwalt beauftragen kann. Bringt es was, solch einen Aufwand zu betreiben? Ich glaube nicht, dass ein Anwalt etwas bei kleinen Pfennigbeträgen macht. Aber eigentlich müsste ich dann mit ihm aus dem Vertrag rauskommen, oder nicht?

    MfG
    BVB565

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    • 13. März 2017 um 11:56
    • #10

    Beratungsschein gilt glaub ich nur bei sozial Schwachen. Also wenn das Einkommen unter einem bestimmten Wert liegt oder Hartz4 bezogen wird oder sowas... Für alle gilt das nicht, wer "genug verdient" muss die Kosten selber tragen.

    So richtig "lohnen" dürfte sich das bei Centbeträgen nicht. Wenn die Rechnung allerdings wirklich falsch ist und das jeden Monat kommt da ja trotzdem was zusammen. Vom Vertrauensbruch der Geschäftsbeziehung mal ganz abgesehen.
    Deswegen, wenn man sich sicher ist, dass das wirklich falsch ist, kann man das durchziehen. Hier muss man dann wohl nur selbst entscheiden, ob sich der Aufwand lohnt. Wenn man das selbst bezahlen muss und keine Rechtsschutz hat, wird das sicherlich teurer als einfach zu kündigen und die Centbeträge bis zum Laufzeitende hinzunehmen.

    lg Kirschpudding 8)

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    • 13. März 2017 um 12:01
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    • #11

    Meiner Meinung nach liegt es am Gerät und den installierten Apps. Sms werden nicht "Einfach so" versendet. Evtl. wurde eine Berechtigung übersehen.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

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    • 13. März 2017 um 12:25
    • #12

    Der Meinung bin ich auch, aber wenn der TE sich sicher ist, dann bitte...

    lg Kirschpudding 8)

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