Vertragsübernahme im Todesfall möglich

  • Hallo zusammen.

    Meiner Tante habe ich vor ungefähr 10 Jahren einen Klarmobilvertrag besorgt, der damals noch ohne Grundgebühren und ohne sonstige monatliche Kosten auch bei Nichtnutzung auskam. Also ein reiner Minutentarif.

    Für die Tante, die nur noch selten telefonierte, perfekt.

    Jetzt ist sie verstorben, und ich würde diese Karte gerne weiternutzen.


    Hat jemand damit schon mal Erfahrung gemacht? Was passiert wenn ich den Todesfall bekannt gebe?

    Kann ich als Erbberechtigter (Sterbeurkunde liegt mir vor) den Vertrag problemlos übernehmen, oder würde Klarmobil, da ich kein Ehe-/ Lebenspartner war respektive im selben Haushalt wohnte, eine Übernahme ablehnen?


    Besten Dank für eine Info.

    Micha

  • Im Falle eines Todesfalles enden Verträge nicht automatisch !Sie gehen laut Gesetz auf den/die Erben über und können zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.


    Die Telekom beispielsweise berichtet, das ein Alleinerbe berechtigt ist den Vertrag eines Verstorbenen zu kündigen oder weiter zu führen. Benötigt werden dazu Erbschein/Sterbeurkunde. Trotz der Gesetzesregelung wie oben erwähnt, kann der Vertrag vorzeitig-wenn gewünscht- zu beendet werden.


    Das wird wohl so auch bei Klarmobil zutreffen, da es gesetzlich ist.

  • Danke für die Antwort. Es geht ja nicht um eine Kündigung, sondern Weiterführung. Ich habe Bedenken dass sich Klarmobil dagegen sträuben könnte, denn die Art Verträge wollen die ja eigentlich nicht mehr.

  • Aus Datenschutzgründen alleine schon, braucht ein Neffe da gar nicht anzurufen. Den Vertrag kann warscheinlich der direkte Familienangehörige (Erbe) übernehmen.


    Ein Neffe hat da kein Anrecht drauf. Da müsste sich der Erbberechtigte drum kümmern ob der Vertrag weitergeführt, umgeschrieben oder gekündigt werden soll. Sprech am besten mal mir der Person in der Familie. Am besten kontaktiert diese Person mal die Kundenbetreuung.

  • Kann ich als Erbberechtigter (Sterbeurkunde liegt mir vor)

    Wie meine Vorredner schon sagten, müsstest du deinen Status erst mal klären.

    Als Neffe bist du nicht automatisch Erbberechtigter.

    Die Sterbeurkunde beurkundet nur, dass jemand gestorben ist.


    Wenn es keine anderen Erben 1. oder 2. Grades gibt, könntest du als Neffe (3.Grades) Erbe werden.

    Wenn du Erbe bist, kannst wende dich an Klarmobil.

  • textilfreshgmbh, damit würde ich die Hosen runterlassen und laufe Gefahr dass Klarmobil eine Weiterführung ablehnt.


    @Prepaid, PSt: Ich bin der einzige Familienangehörige der übrig ist.


    Danke allen für Ihre Zeit, da wohl niemand einen Gesetzestext oder eigene Erfahrung hat lasse ich den Vertrag einfach so weiterlaufen.


    Viele Grüße

  • damit würde ich die Hosen runterlassen und laufe Gefahr dass Klarmobil eine Weiterführung ablehnt.

    Darf nicht abgelehnt werden.

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