Beiträge von K@trin

    AW: iPhone 4 nur als Miete bei Base ?!


    Man muss sowas aber auch nicht unnötig aufbauschen ;)



    Ich dachte, genau dafür gibt es Foren wie dieses. Ich habe meine Meinung deshalb hier reingeschrieben, weil ich hoffte, anderen damit eine Hilfestellung bei Ihrer Entscheidung zu geben, nicht um mit meinen Kenntnissen zu prahlen. Ich hatte auch nicht die Absicht, Eplus in den Dreck zu ziehen oder ähnliches. In Zukunft mache ich so etwas wieder alleine mit denen aus.

    Zitat von Kirschpudding

    Wenn Katrin das so nicht gefällt, soll sie von ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen, das iPhone zurück schicken, einen Brief dazu, dass sie es so nicht okay findet und gut ist...



    Das weiss ich und werde es in Zukunft auch wieder still und heimlich so machen.

    Alternativ sollte noch auf Folgendes hingewiesen werden:

    1.) Niemand muss irgendeinen Vertrag abschließen.
    2.) Niemand muss ein Handy kaufen.
    3.) Niemand muss damit telefonieren, simsen, Daten laden.

    Wenn ihr das alles beachtet, habt ihr auch keine Kosten und müsst Foren wie dieses missbrauchen.

    Denn:

    Gibt wichtigere Sachen als sich über sowas aufzuregen.



    Base hätte die Sache sicherlich eleganter lösen können, aber ob das so nun ein gutes oder schlechtes Angebot ist, muss jeder selbst entscheiden.



    Das Forum hilft euch mit diesen Aussagen sicher bei der Entscheidung.

    Wer die AGB nicht liest, ist am Ende selbst Schuld. Und wems nicht passt, der holt sich das IPhone eben woanders...



    Ich denke, das hilft jedem Betroffenen ungemein weiter.

    Zu guter Letzt aus einem anderen Thread:

    Zitat von Kirschpudding

    Aber wegen 40 € so einen Aufriss zu machen, nur weils die als Gutschrift und nicht zurück aufs Konto gibt, ist sinnlos vergeudete Lebenszeit.



    Ich spreche den Forenbetreibern, die hier wirklich Arbeit und Mühe reinstecken (und sogar einen News-Artikel wegen der Handy-Miete verfasst haben) mein herzliches Beileid aus, für ihren großen Anteil an sinnlos vergeudeter Lebenszeit.

    Um mit den Worten der Kanzlerin zu sprechen: "Diese Aussagen sind nicht hilfreich."*1)

    Und ja, es handelt sich hier um ein Frust-Post.

    Katrin

    *1) Gegen Zitierfehler und Plagiatsvorwürfe: Die oben gemachte Aussage stammt von Frau Dr. A. Merkel, nicht von mir.

    AW: Base: iPhone 4 wieder erhältlich


    § 305c des BGB hab ich mir grad durchgelesen, findet jedoch (meiner Meinung nach) durch die Bestellung per Telefon keine Anwendung. Es würde nur dann eine überraschende Klausel sein, wenn die Bestellung Online vorgenommen werden würde, weil ja nur dort die Fußnote versteckt ist, nicht aber am Telefon .... Richtig ?



    OK, dann kauen wir das jetzt gemeinsam durch:

    § 305c BGB
    Überraschende und mehrdeutige Klauseln


    (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

    Gilt für Telefonverträge genauso wie für Online-Abschlüsse. Zumal ich die Dame am Telefon (von der ich sogar den Namen weiss) explizit danach gefragt habe. Sie sagte mir, es handele sich nicht um einen Mietvertrag. Somit muss ich auch nicht damit rechnen. Außerdem habe ich mein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages aufgrund der Werbung auf der BASE-Homepage gemacht. Dort sah das äußere Erscheinungsbild nicht nach Mietvertrag aus. Insbesondere weil es sonst ausschließlich Angebote zum Kauf auf der Homepage gibt.

    Wie gesagt, ich habe mein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages telefonisch abgegeben und die Dame dort hat es angenommen und ausdrücklich einen Mietvertrag ausgeschlossen. Damit ist nach §§ 145 ff. BGB ein Kaufvertrag zustande gekommen.

    Weiterhin enthält meine Vertragsdurchschrift weder die Worte "Miete, Mietvertrag" etc. noch nicht mal das "Handy-Sorglos-Paket". Wobei ich dabei auch nicht zwangsläufig an einen Mietvertrag denke.

    Der Vertrag endet ganz unten auf der Seite mit den Worten: "Diese Vertragsdurchschrift ist für Ihre Unterlagen bestimmt."

    Deshalb muss ich auch nicht davon ausgehen, dass ein (nicht mal direkt) dahinter angehefteter Gutschein noch Vertragsbestandteil ist. Also sagt mir auch das äußere Erscheinungsbild meines schriftlichen Vertrages: "überraschende" Klausel.

    PS: Im Zweifel gilt § 305c Abs. 2 BGB: "Zweifel ... gehen zu Lasten des Verwenders."

    So genau wollte ich das eigentlich nicht durchkauen, aber jetzt lass ich das mal so stehen.

    Will hier aber nicht der Besserwisser sein. Frag einen anderen Juristen, der erzählt dann vielleicht das Gegenteil.

    Gruß
    Katrin

    AW: Muss ich die Konsequenzen für techn. Fehler tragen?


    Sorry, aber das ist Schwachsinn....



    Das ist genauso wenig Schwachsinn; wie du damit zufrieden wärst, wenn dein Vermieter von dir die Jahresmiete im Voraus verlangt und dann sagt, ist ja egal, ob du mir monatlich 1000,- Euro überweist oder gleich 12000,- und dann den Rest des Jahres gar nichts.

    Wirtschaftlich macht das sehr wohl einen Unterschied, ob ich 40,- Euro jetzt habe oder in vier Monaten. Wenn das bei Vielen passiert ist, hat Eplus einen schönen Zinsgewinn.

    Katrin

    AW: Base: iPhone 4 wieder erhältlich


    Bitte erwartet aber nicht, dass ich mich mit jetzt mit BASE vor Gericht anlege.

    Im Allgemeinen (und meist auch im Besonderen) komme ich mit dem Verein ganz gut klar. Bis jetzt haben wir noch immer eine für alle akzeptable Lösung gefunden. Sonst hätten meine Familie und ich auch nicht insgesamt 6 Verträge dort zu laufen.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man mit höflichem Nachfragen (am besten schriftlich) und ab und zu einem klitzekleinem Wink mit dem BGB am weitesten kommt.

    Deshalb werde ich einfach nur (mal wieder) höflich die Geschäftsleitung (wer auch immer das in Wirklichkeit zu lesen bekommt) darüber informieren, dass es nicht schön ist, was da gerade passiert.

    Und dann werde ich natürlich über deren Meinung dazu berichten. *1

    Gruß Katrin

    *1) Aber nur, wenn ich mir nicht weiter von Experten im Forum anhören muss "... wer die AGB nicht liest, ist selber schuld..." (kann man die Fußnote eigentlich verstecken?)

    AW: iPhone 4 nur als Miete bei Base ?!


    Weils wohl beschissen aussieht und man sowas nicht wirklich in 3 Wörtern, also als Slogan oder dergleichen, erklären kann. Dafür bedarfs es ein paar mehr Worte, damit würde das Angebot selbst aber an Übersichtlichkeit und Wirkung einbüßen.




    Eigentlich wollte ich damit ausdrücken, dass es kein gutes Angebot ist, und BASE das ganz genau weiss. Es wird nicht nur nicht hervorgehoben, sondern gezielt am untersten Ende der Seite versteckt und muss auch erst aufgeklappt werden.

    Egal, ob mir das IPhone nach 24 Monaten mit oder ohne Gutschein gehört, während der Mietlaufzeit ist es Eigentum von BASE und die dürfen bestimmen, was ich damit machen darf und was nicht. Ein Gekauftes darf ich weiterveräußern oder verleihen, hier ist dies laut Mietbedingungen ausgeschlossen.

    Und dafür zahle ich monatlich 4 Euro mehr als im Januar für den Komfort-Kauf.

    Für mich ist das weiterhin irreführende Werbung mit versteckten AGB-Klauseln.

    Katrin

    AW: iPhone 4 nur als Miete bei Base ?!


    So ... Jetzt überdenke die Sache nochmal und sag mir dann, welches Angebot besser ist!




    Ich verstehe immer noch nicht, warum die Tatsache, dass es sich um einen Mietvertrag handelt, auf der Homepage versteckt wird ... wo es doch so ein "tolles" Angebot ist.

    Warum wirbt man damit nicht ganz groß ?! :gruebel:

    K@trin

    AW: Base: iPhone 4 wieder erhältlich


    Hallo @styx,

    vielen Dank für deinen Beitrag. Kannst du uns nach Erhalt des iPhone 4 nochmal mitteilen welcher Gutschein genau beiliegt, und wenn es nicht zuviel verlangt ist ein Foto hier hochladen.



    Ich habe den Gutschein auch bekommen, immerhin über 100 Euro. Base verspricht, dass man damit nach 24 Monaten das IPhone ablösen kann. Mal sehen, ob sie sich diesmal an ihre Aussagen halten. Gab ja wohl schon mal Probleme damit.

    Aber darum geht es nicht. Ein Miet-Handy gehört während der Mietzeit nicht mir, sondern Eplus/BASE. Die können bestimmen, was ich damit machen darf usw. Ich darf es nicht weiterveräußern, ja laut Mietbedingungen noch nicht mal verleihen.

    Es ist wie bei einer Eigentumswohnung vs. Mietwohnung - ein himmelweiter Unterschied.

    In meiner Vertragsdurchschrift kommt das Wort "Miete" nicht vor. Der Gutschein, auf dem auf die Geltung der Miet-AGB hingewiesen wird, ist nicht Vertragsbestandteil. Er hängt nämlich ein paar Seiten weiter hinten dran, der Vertragstext endet vorher, da wird extra darauf hingewiesen.

    Zum Glück habe ich Jura studiert und bilde mir ein, behaupten zu können, dass der Hinweis auf die Handy-Miete auf der Homepage so versteckt war, das diese AGB nach §§ 305c i. V. m. 306 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden sind.

    Ich habe übrigens auch im BASE-Blog darauf hingewiesen:
    Back again?Es ist wieder zu haben: das iPhone 4 bei BASE! | Das BASE Blog

    Die Antwort ist eine Falschaussage und ziemlich frech:
    @Katrin: Alle unsere Geräte gibt es zur Handymiete. Das Angebot unterscheidet sich nicht von den anderen. VG, Nevin


    Mal sehen, was BASE dazu sagt.

    Liebe Grüße
    Katrin

    Dateien

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      (591,7 kB, 156 Mal heruntergeladen, zuletzt: )

    AW: Keine Wunschrufnummern mehr?


    Ja, aber auf der Homepage konnte man so schön bestimmte kürzere Ziffernfolgen stundenlang ausprobieren, an der Hotline muss man eine komplette Nummer anfragen.

    Aber wenn es nur vorübergehend ist, warte ich noch ein bisschen.

    Katrin

    AW: Base: iPhone 4 wieder erhältlich - zur Miete


    Was aber nirgendwo auf der Homepage steht, ist, dass es sich hierbei um einen Handy-Miet-Vertrag handelt. Ich habe mir alles genau durchgelesen und es gibt wirklich keinerlei Hinweise darauf.

    Ich habe das Teil bei der IPhone-Hotline bestellt und da sagte die Dame schon so etwas wie "Handy-Sorglos-Paket". Auf Nachfrage versicherte sie mir, dass es sich nicht um einen Mietvertrag handele. Soweit ich mich erinnere gab es diese Pakete doch immer nur bei den Handy-Mietverträgen, oder?

    Als einen (!) Tag später das Telefon und die Simkarte sowie die Vertragsbestätigung geschickt wurden, habe ich sofort nachgeschaut. Auf dem Vertrag ist nur die Rede von "Endgeräte-Zuschlag". Den kenne ich vom Komfort-Kauf und das war ja auch OK.

    Dann habe ich ein paar Seiten weitergeblättert. Mittendrin dann ein "Glückwunsch-"Schreiben zu Ihrem Handy-Sorglos-Paket. Der letzte Satz: Es gelten die AGB ... für Handy-Miet-Verträge.

    In meinen Augen ist ein Mietvertrag nicht zustande gekommen. Ob ich aber auf den Kauf zum gleichen Preis bestehen kann, muss ich mir noch mal genauer angucken.

    Ich sehe es auf jeden Fall als arglistige Täuschung an, den auf der Homepage angebotenen Vertrag nicht als Mietvertrag zu kennzeichnen.

    Katrin

    Guten Morgen,

    sehe ich das richtig, dass bei O2 Myhandy das Iphone 4 (16 GB) seit heute (neuer Monat) von 649 Euro (49 Euro Anzahlung plus 24x 20 Euro) auf 679 Euro (79 Euro Anzahlung, sonst gleich) gestiegen ist?

    Kann das sein oder gucke ich irgendwie schief?

    K@trin

    PS: Natürlich ist nicht das Iphone gestiegen, sondern sein Preis.

    AW: Warum erhalte ich 2 Sim-Karten? Kostet die 2te bei Nichtbenutzung Geld


    das ist so ein seltsames Spiel bei der Hotline. Die haben auf der einen Karte das Handy gebucht und auf der anderen die Optionen. Da geht es eben nur um Kartenzahlen. Da aber beide Karten unter einer Kundennummer laufen, faalen selbst bei Nichtnutzung keine Gebühren an.

    LG Bomber




    Bei mir ist es das gleiche Spiel. Auf einer Karte ist das Handy gebucht, auf der anderen die Flatrates. Für die Karte mit dem Handy wurde meine Wunschrufnummer geschaltet.

    Jetzt habe ich folgendes Problem, nutze ich die Karte mit der Wunschrufnummer (die ja 10 Euro extra kostet), muss ich für jede Minute und für jedes kByte bezahlen, weil ich auf dieser Karte ja keine Flatrates habe. Die Flatrates auf der anderen Karte werden aber trotzdem abgebucht. Nutze ich die Karte mit den Flatrates, sind zwar die Gespräche und die Internetnutzung enthalten, ich kann aber die Wunschrufnummer nicht nutzen, die ich bezahlt habe.

    Genau diese Befürchtungen wurden mir bei einem Anruf bei der Hotline bestätigt. Allerdings warf man mir vor, dass ich das Paket genauso gebucht hätte, was definitiv nicht stimmt. Ich habe eine Karte mit Handy, Flatrates und Wunschrufnummer bestellt (am Telefon). Nur man sagte mir ganz Schluss, ich solle mich nicht wundern, es gibt gerade eine Aktion, wo man kostenlos (!) eine zweite Simkarte erhält.

    Nachdem ich das hier alles gelesen habe, glaube ich, dass ein System dahintersteckt. Vielleicht merkt ja nicht jeder das Spiel mit den Flatrates auf der falschen Karte, so dass fleißig Gesprächsgebühren plus Flatrates kassiert werden können.

    Ich habe das Ganze also erst bei der Hotline und auch noch einmal schriftlich bemängelt. Solange ich keine schriftliche Bestätigung habe, das alles umgebucht wurde, werde ich das Ganze nicht nutzen, so dass ich immernoch widerrufen kann.

    Schöne Grüße
    Katrin