Im Telekom-Netz kannst du mal bei congstar schauen, da gibt es Prepaid wie auch monatlich kündbare Verträge. Ansonsten arbeitet klarmobil noch zum Teil im Telekom-Netz (da aber genau in den Tarifdetails schauen, welches Netz genutzt wird) sowie ja!mobil und Penny Mobil (jeweils Prepaid).
Beiträge von Kirschpudding
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Eine Guthabenauszahlung dauert in der Regel 6 bis 8 Wochen. Die tatsächliche Auszahlung im Juli, wenn du das ganze im April/Mai beantragt hast, ist also mehr oder minder im Rahmen.
Nichtsdestotrotz sollte sowas natürlich kein so großer Aufwand sein und nicht "mutwillig" vom Anbieter verzögert werden.
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Hallo bei uns

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Hallo bei uns

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Wenn man LTE im D-Netz will, kommt man derzeit nicht wirklich um Vodafone und Telekom Direkt drumrum... LTE im Discountbereich gibts fast nur im o2-Netz - Leider...
Wie Vodafone das Hochstufen handhabt, weiß ich leider nicht - Das kann man nur erfragen. Wenn du eine neue Partnerkarte dazu buchst und der Hauptvertrag dennoch 2018 enden soll, ein bisschen aufpassen. Häufig haben die Partnerkarten eine Laufzeit von 24 Monaten - endet jedoch die Hauptkarte eher als die um sind, entfallen gern die Partnercardrabatte... Sollte man also im Vorfeld genau checken...
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Utopisch nicht, aber nicht mit 10 GB und nicht im Netz der Telekom oder Vodafones und schon gar nicht, wenn das iPhone SE inklusive sein soll

Im Netz von o2 bekommt man vor allem über die Drillisch-Marken für um die 15 Euro schon recht gute Angebote mit Allnet, LTE und um die 5 GB (+/-). Im Netz von Vodafone und der Telekom fällt das Datenvolumen bei diesen Preisen geringer aus und es fehlt LTE...
Müsste man wissen, ob o2 gar nicht in Frage kommt und wie wichtig LTE ist...
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Theoretisch ja. Kommt drauf an, was du gebucht hast bzw. wie der Tarif abgeschlossen wurde... Solange es keine "gesonderte" Regelung für das Ausland gibt, gilt der Inlandstarif. Und wenn der gedrosselt wird, dann auch im Ausland.
Es gibt allerdings ein paar zulässige Roamingausnahmen: Bundesnetzagentur erklärt zulässige Roaming-Ausnahmen
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Äh, gar nicht?!
Wenn du das Roaming abstellst, kannst du im Ausland nicht kommunizieren.
Oder meinst du das Datenroaming? Weiß nicht, ob das E52 eine separate Funktion dafür hat.
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Ich würde mit der gar nichts anstellen. Du hast widerrufen und willst den Vertrag nicht.... Wenn du jetzt doch "aktiv" wirst, könnte man dir das im Zweifel entsprechend auslegen. Das ändert zwar am Widerruf nichts, aber könnte die ganze Sache unnötig verkomplizieren.
Und da die sich jetzt ja eh schon anstellen, würde ich alles vermeiden, was das ganze noch mehr verkompliziert
Also ggf. zurückschicken (nachweisbar!) und nicht registrieren oder aktivieren.
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Ich würde sagen, da hast du Glück gehabt und gehörst zu den 45.000 Bestandskunden, die aus Versehen umgestellt wurden

Siehe: Telekom erhöht Datenvolumen in MagentaMobil Tarifen S und M
Steht im Update

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Richtig, das ist jetzt Gesetz. Seit 1.7.2017 wohlgemerkt...
Siehe auch: Prepaidkarten ab sofort nur noch mit Ausweis erhältlich
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Die Verifizierung mit deinen Ausweisdaten hast du gemacht? Also Post Ident, Video Ident, Filiale oder was Aldi Talk auch immer anbietet?
Das gilt ja seit 1. Juli 2017... Nur irgendwo ein paar Daten angeben und auf die Freischaltung warten funzt ja nicht mehr....
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Was hast du genau verloren?
Deine Nummer? Wie kann man denn seine Nummer verlieren? Oder meinst du deine Simkarte?
Einen Besitzerwechsel mit dem kreuz bei "Unbekannt" kann man recht problemlos durchführen. Ob du das, was du suchst, allerdings wiederbekommst, hängt davon ab, was du genau suchst.
Da werde ich leider nicht ganz schlau draus. -
GPRS und EDGE sind Erweiterungen des GSM-Dienstes

Sprich, GPRS ist schneller als GSM, EDGE ist schneller als GPRS.
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Richtig, die Regelung findet sich im § 46 Punkt 8 Absatz 3 des TKG:
"Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."
Es gab vor einiger Zeit diesbezüglich ein Urteil des Amtsgerichts Köln, in dem es um die Frage ging, ab wann die 3 Monate laufen.
Der Tenor des Gerichts war:Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Eingang der Kündigung beim Anbieter, die Kündigung wird jedoch nicht vor dem tatsächlichen Umzug wirksam.
Konkret:
"Für Betroffene bedeutet das, dass sie die Kündigung aufgrund eines Umzuges bereits drei Monate vor dem tatsächlichen Umzug einreichen können, ohne nach dem Wohnortwechsel erneut drei Monate bezahlen zu müssen. Ist der Umzug beispielsweise für den 30. September 2016 geplant, dann kann die Kündigung bereits bis 30. Juni 2016 eingereicht werden. Der Vertrag endet in diesem Fall am 30. September 2016 mit dem Umzug. Zu beachten gilt jedoch, dass die Kündigung erst mit dem tatsächlichen Umzug wirksam wird. Geht die Kündigung demnach im Juni ein, der Umzug findet jedoch erst im November statt, dann gilt der 30. November 2016 als Stichtag.
Wer zu spät kündigt, muss die dreimonatige Kündigungsfrist einhalten und ggf. auch über den Umzugstermin hinaus bezahlen. Geht die Kündigung am 10. August 2016 ein, dann gilt der 30. November als Stichtag – auch dann, wenn der Umzug bereits im September oder Oktober vollzogen wird."
Genauer nachzulesen in unserem Blog:
Urteil: Festnetz-Kündigung bei Umzug kann im Voraus erfolgenEventuell nützen dir diese Infos ja etwas....
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Das einfachste ist eigentlich, du wartest bis zum 11.8. und verifizierst deine alte Nummer sobald sie wieder geht... Wenn du jetzt erst mit der Übergangs- und der Festnetznummer hantierst, bringst du alles durcheinander. Du kannst deinen Account zwar umziehen, aber wenn du schon nicht mehr in WhatsApp reinkommst, dass ist diese Option auch vorbei.
Mit deiner Festnetz- und Übergangsnummer wird das jeweils ein neuer Account... -
Im Aldi Talk Basis-Tarif - auf den zurückfällst, wenn dein Paket nicht verlängert werden kann - kostet jedes MB 24 Cent.
Bei 4 Euro sind das in etwa 16 bis 17 MB - Das kann so ein Smartphone relativ problemlos in wenigen Minuten zusammenbekommen, auch dann, wenn man nicht aktiv surft. Der Abgleich im Hintergrund verbraucht konstant Daten - dem ist es egal, ob man grad ne Flat hat oder ob es pro MB geht...Einen Anbieter, bei dem das so nicht stattfindet, wirst du nur schwer finden. Die meisten Prepaidanbieter stufen dich auf den Basis-Tarif zurück, wenn das Paket nicht verlängert werden kann. Dort findet dann entweder die Abrechnung pro MB wie bei Aldi Talk statt oder es greift eine Tagesflat. Hier bezahlst du also pro 24 Stunden bspw. 99 Cent und hast dann eine "Flat für diesen Tag".
Es gibt ein paar wenige Anbieter, die in einem solchen Rückstufungsfall die mobilen Daten komplett sperren, also bei denen keine Datennutzung ohne Paket möglich ist. Aber die hab ich jetzt nicht im Kopf, da kann dir vielleicht ein anderer User weiterhelfen.
Ansonsten bleibt nur der Rat, gegen Ende des Abrechnungsmonats dafür zu sorgen, dass verlängert werden kann, oder die mobilen Daten im gerät zu deaktivieren, damit keine MB-Abrechnung stattfindet.
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Ja, 1&1 bietet LTE nach wie vor nur im E-Netz an. Vodafone hat nur UMTS und HSDPA...
Der Fokus liegt bei 1&1 seit der Sache mit Drillisch aber auch stark auf den Tarife im o2-Netz. Vodafone gibt es zwar weiterhin, ist allerdings nicht mehr voranging im Blickfeld.
Siehe hier: 1&1: Nach Drillisch-Übernahme weniger Angebote im Vodafone-Netz
Ansonsten hat das Vodafone UMTS-/HSDPA-Netz ind er Spitze ja 42 Mbit/s - das ist ja auch schnell, allerdings nicht (mehr) überall vorhanden. Der Trend geht dahin, UMTS und HSDPA zugunsten von LTE zurückzubauen (congstar-Kunden können da ein Lied von singen). Auf lange Sicht, wird es also immer mehr Ecken geben, in denen zwar LTE aber kein UMTS/HSDPA mehr geht.
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Zitat
Deiner Expertise zu 'Rechte & Pflichten des Kunden' stehe ich kritisch gegenüber. Worin sollte eine Pflicht, mich regelmäßig zu informieren, gegenüber Aldi Talk begründet sein? Diese Pflicht gibt es natürlich nicht. Buche ich ein Paket, dann habe ich mit AT einen Vertrag zu den jeweils geltenden Bestimmungen/Tarifen geschlossen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob ich mich zuvor, währenddessen oder danach informiert habe.
Unerheblich, wann und ob du dich informierst, ist das ganz und gar nicht.
Ich wünsche zumindest viel Spaß dabei, irgendetwas mit der Ausrede abwenden zu wollen, du hättest dich erst nach dem Vertragsabschluss über das informiert, was du da eigentlich gebucht hast. Solange die Informationen gesetzeskonform vorlagen, geht der Gesetzgeber davon aus, dass du dir vorab ansiehst, was du buchst.
Ein "Oh, ich hab mich aber erst danach informiert und festgestellt, dass das ja voll doof ist" kann man natürlich versuchen... Aber der Erfolg dürfte eher gering sein.
Ähnlich verhält es sich auch bei Aldi Talk bzw. generell mit den Optionsbuchungen bei den Prepadanbietern.
Du hast, nehmen wir das Paket 300 als Beispiel, das Paket zum Stichtag X zu den an diesem Tag gültigen Konditionen geschlossen. Solange du dieses Paket nutzt bzw. dafür sorgst, dass es sich regelmäßig verlängern kann, gelten diese Konditionen für dich.
Läuft das Paket aber aus, etwa weil du nicht genug Guthaben aufgeladen hast oder es eine Zeit nicht benötigst, wird der zugrunde liegende Vertrag, nämlich der über die Buchung des Pakets, beendet. Alle damit in Verbindung stehenden Bedingungen werden beendet.In deinem Fall die Verpflichtung, für das Paket zu bezahlen, im Falle von Aldi Talk, dir das Paket zu den ursprünglich gebuchten Konditionen zur Verfügung zu stellen.
Die beiderseitige Willenserklärung endet - und mit ihr alle Verpflichtungen und Ansprüche.Buchst du das Paket 300 nun ein paar Monate später wieder neu, muss Aldi Talk dir nicht die früheren Konditionen bereitstellen. Du gehst einen neuen Vertrag zu den wiederum jetzt aktuellen Bedingungen ein. Einen Anspruch darauf, dass die Konditionen von vor ein paar Monaten hergestellt werden, hast du nicht. Wurde das Paket seitdem geändert, dann gelten die neuen Konditionen und nicht mehr die alten.
Natürlich kannst du nun darauf pochen, dass man dich ja nicht darüber informiert hätte, dass es "dein" Paket nicht mehr gibt. Rechtlich hast du damit allerdings keine wirkliche Chance. Als Kunde hat man eine Sorgfaltspflicht und die umfasst nun einmal auch eine gewisse Informationspflicht.
Damit meine ich nicht, dass man sich aller 3 Tage belesen muss, was es neues gibt. Als Kunde kann man sich allerdings nicht darauf berufen, dass man nicht darüber informiert wurde - oder sich nicht/zu spät informiert hat - dass es ein Paket so nicht mehr gibt, wenn man es neu buchen möchte, nachdem man es hat auslaufen lassen. Dafür mag der Begriff Informationspflicht sicherlich nicht der richtige sein, da gebe ich dir Recht. Allerdings sollte man von dem Gedanken weg kommen, dass die Anbieter einem alles vorkauen müssen - ein Mobilfunkvertrag (dazu zählen auch Prepaidverträge) sind zweiseitige Rechtsgeschäfte, bei denen beide Seiten Rechte und Pflichten haben.Wenn ein Paket - um bei dem Beispiel zu bleiben - ausgelaufen ist und später erneut gebucht - also mit einer erneuten Willenserklärung versehen - wird, dann wird rechtlich davon ausgegangen, dass man sich vorab darüber informiert hat, was man da bucht. Unerheblich, ob du dich davor, währenddessen oder danach informierst, ist es also nicht wirklich... Ein "Aber das sah früher ganz anders aus, das konnte ich ja nicht wissen" ist nett, aber rechtlich leider eine Sackgasse.
ZitatMir geht es um Marketing, Kommunikation und Kundenbeziehungen. Wäre bei AT diesbezüglich alles in Ordnung, dann hätte der TE hier keinen Beitrag eingestellt. Apropos Kunden: Deine letzten fünf Absätze aus #9 liegen vom Duktus her irgendwo zwischen Einwohnermeldeamt und Zulassungsstelle, haben aber mit Kundenorientierung rein gar nichts zu tun. Und genau das vermisse ich bei AT/Mm. Aber das läßt sich hier auch nicht mehr erörtern.
Kundenorientierung?
Auf was bezogen? Auf Aldi Talk?
Warum sollte ich die haben? Ich arbeite weder für Aldi Talk, noch für Telefónica oder irgendeinen anderen Anbieter... Was habe ich mit deren Kundenorientierung oder dem diesbezüglichen Empfinden eines Einzelnen zu tun?Ansonsten:
Ich und andere User sind nicht dazu da, um allen Leuten den Poppes zu pudern und ihnen eine Wohlfühl-Komfortzone zu generieren.
Sorry, falls du diese Erwartungen hast, muss ich dich enttäuschen...
Wer den rosaroten Ponyhof will, der ist hier falsch oder sollte sich zumindest überlegen, ob er eine Diskussion wirklich will. Das Meinungen auseinander gehen, haben Diskussionen nun einmal so an sich. Und das dir mein "Duktus" nicht gefällt, dafür kann ich nichts...