Ich hab noch mal in das Urteil reingeschaut.
Prepaid im Sinne des Urteils sind Tarife, die im Vorfeld mit Guthaben aufgeladen werden. Der TE dürfte also drunter fallen...
Ob die über eine "richtige" Prepaid-Plattform abgerechnet werden oder als Pseudo-Prepaid über eine Postpaid-Plattform laufen, ist dabei irrelevant bzw. war nicht Gegenstand der Verhandlung. Laut Urteilstext kommt es auf die Aufladung mit Guthaben an, bei der ein Kunde davon ausgehen muss bzw. kann, dass er nicht mehr als das zuvor aufgeladene Guthaben verbrauchen kann.
Das ein solches vorab aufgeladenes Guthaben bei einer Prepaidkarte ins Minus rutschen kann, davon muss kein Kunde ausgehen - Zumindest nicht, wenn nichts anderes vereinbart wurde und dafür reicht es nicht, sowas in den AGB zu verstecken.
Die Anbieter haben Sorge zu tragen, dass deren Systeme den Cut ordnungsgemäß bei 0 Euro durchführen. Ob da verspätete Abrechnungen eintrudeln oder sich ein Roamingpartner erst 5 Wochen später meldet, ist nicht das Risiko des Kunden.... So grob Zusammengefasst.
ich korrigiere deswegen meine Aussage von #6 dahingehend.