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Beiträge von Kirschpudding

  • Prepaid-Konto lief ins Minus, Betrug?!

    • Kirschpudding
    • 20. Juni 2017 um 17:08

    Ich hab noch mal in das Urteil reingeschaut.

    Prepaid im Sinne des Urteils sind Tarife, die im Vorfeld mit Guthaben aufgeladen werden. Der TE dürfte also drunter fallen...
    Ob die über eine "richtige" Prepaid-Plattform abgerechnet werden oder als Pseudo-Prepaid über eine Postpaid-Plattform laufen, ist dabei irrelevant bzw. war nicht Gegenstand der Verhandlung. Laut Urteilstext kommt es auf die Aufladung mit Guthaben an, bei der ein Kunde davon ausgehen muss bzw. kann, dass er nicht mehr als das zuvor aufgeladene Guthaben verbrauchen kann.
    Das ein solches vorab aufgeladenes Guthaben bei einer Prepaidkarte ins Minus rutschen kann, davon muss kein Kunde ausgehen - Zumindest nicht, wenn nichts anderes vereinbart wurde und dafür reicht es nicht, sowas in den AGB zu verstecken.
    Die Anbieter haben Sorge zu tragen, dass deren Systeme den Cut ordnungsgemäß bei 0 Euro durchführen. Ob da verspätete Abrechnungen eintrudeln oder sich ein Roamingpartner erst 5 Wochen später meldet, ist nicht das Risiko des Kunden.... So grob Zusammengefasst.

    ich korrigiere deswegen meine Aussage von #6 dahingehend.

  • Netzsperre

    • Kirschpudding
    • 20. Juni 2017 um 16:44

    Entweder hier Herzlich Willkommen bei SIM-Lock Entsperrung von Telekom Deutschland GmbH oder hier Vodafone CallYa-Handy entsperren: So wird's gemacht.

    Wenn es dort keinen Code findet, dann wars wohl o2 oder E-Plus. Bei denen hilft aber nur anrufen.

  • Prepaid-Konto lief ins Minus, Betrug?!

    • Kirschpudding
    • 20. Juni 2017 um 11:49

    Nach allgemeiner Ansicht handelt es sich um "echtes Prepaid", wenn du im Handel eine Voucherkarte kaufen und mit dieser aufladen kannst.
    Bietet dein Anbieter diese Option nicht, sondern lässt nur die Aufladung per Bankkonto - ob manuell oder automatisch ist dabei egal - oder dergleichen zu, dann ist es sehr wahrscheinlich Pseudo-Prepaid.

    Das Urteil oben bezog sich auf "echtes Prepaid" - Ich würde also sagen, dass du dich auf dieses nicht berufen kannst, wenn du vom Bankkonto aus auflädst, weil es keine Voucher zu kaufen gibt.

    Aber in deinem Fall ist die Sache eher kompliziert, eben weil nicht genau klar ist, was das bei dir eigentlich ist. Wenn du das ganze wirklich stichhaltig weiterverfolgen und auch rechtlich relevante Ansagen haben willst, wirst du um einen Fachmann nicht drumrum kommen. Wir sind hier alle keine Juristen, wir können keine rechtlich haltbaren Interpretationen treffen, sondern nur mit unseren Erfahrungen und unserem Wissen arbeiten. Eine Rechtsberatung können und dürfen wir nicht anbieten. Würde dir auch nichts nützen, da wir mit unserer Interpretation auch ganz weit daneben liegen können....

  • Mediaspar, Bonusrückzahlungen bleiben aus

    • Kirschpudding
    • 20. Juni 2017 um 11:42
    Zitat

    Ja, das mag alles sein, aus Verbrauchersicht ist das nicht in Ordnung, dass man sich durch eine Insolvenz aus der Verantwortung zieht, schließlich wurden diese Verträge bis zuletzt aggressiv beworben.

    Deswegen sollte man sich bei solchen Billig-Preisen nicht gedankenlos in Versuchung führen lassen, sondern sich informieren, was man da genau kauft.
    Wer blind abschließt, weil es ja so billige ist, muss dann eben damit rechnen, das da auch mal was schief gehen kann...

    Das Risiko ist da - Buchen sollte man nur, wenn man damit leben kann... Sich hinterher aufregen geht zwar auch, aber bringt halt nicht wirklich was.

    Und aus der Verantwortung zieht sich ja keiner. Jeder Gläubige kann sich beim Insolvenzverwalter melden und wird dann bei der Aufteilung der Insolvenzmasse berücksichtigt. In wie weit und mit welcher Summe hängt von dem ab, was noch da ist und wie viele Gläubige es insgesamt gibt.

  • Mobilcom Debitel RV Vertrag

    • Kirschpudding
    • 19. Juni 2017 um 16:50
    Zitat

    OKay, ich gehe davon aus das die kosten die Selben bleiben werden im privatkundenvertrag oder?

    Das kann aus der Kalten keiner sagen. Das kommt auf den Tarif an.
    Es gibt GK-Tarife, die günstiger sind als die PK-Tarife und/oder mehr Inhalt beinhalten.
    Es wird so oder so eine Verschlechterung geben, nehme ich an. Entweder beim Preis oder bei dem, was drin ist.

    Der Hinweis von mosyr kommt noch hinzu.

  • Außerordentliche Kündigung Mobilcom Debitel

    • Kirschpudding
    • 19. Juni 2017 um 16:44

    Hm, stellt sich aber auch die Frage, inwiefern hier ein Mangel vorliegt.

    Für dich spricht, dass dein Tarif offensichtlich ein Auslandspaket enthält - also die Auslandsnutzung zum Tarif und dessen Nutzung gehört.
    Andererseits kann es durchaus den von MD-Noob angesprochenen Vorbehalt geben. Der wird vor allem dann interessant, wenn man argumentiert, dass die Auslandsnutzung nicht zu den Kernleistungen eines deutschen Mobilfunktarifs gehört. Und genau solche Argumentationen gab es bereits, sie sind also nicht so weit hergeholt.

    Kurzum: Wenn MD dein Kündigung bereits abgelehnt hat und du die Sache weiterverfolgen willst, wirst du um rechtlichen Beistand nicht herum kommen. Hier ist in meinen Augen ein Fachmann notwendig, sonst geht das noch ewig hin und her, weil jede Seite meint, die richtigen Argumente zu haben.
    Wie deine Chancen stehen, kann ich nicht beurteilen, aber auch da kann dir ein Anwalt näheres zu sagen.

  • Prepaid-Konto lief ins Minus, Betrug?!

    • Kirschpudding
    • 19. Juni 2017 um 11:00

    Ich nehme an, dass das ganze nicht über "echtes Prepaid" abgewickelt wird, sondern als virtuelles Prepaid läuft. Da sind Minusbeträge leider nicht selten bzw. grundsätzlich möglich.

    Wir haben damals auch über das Urteil berichtet und die gerade genannte Problematik angesprochen, die ist nämlich für das Urteil bzw. die Berufung auf dieses wichtig.

    Ich zitiere:

    Zitat

    Zu beachten gilt, dass sich die Entscheidung des Landgerichts München nur auf echte Prepaidverträge bezieht, bei denen im Vorfeld Guthaben aufgeladen wird. Sogenannte Pseudo-Prepaidtarife, die eine vertragsähnliche Zahlweise über eine monatliche Rechnung und/oder Abbuchung vom Bankkkonto vorsehen, werden von dem Urteil nicht erfasst. Ob die neue Gesetzmäßigkeit auch für sie gilt, ist unklar.

    Siehe: Urteil: Minusbeträge & Nachberechnung bei Prepaidverträgen unwirksam

    Wie sich das mittlerweile verhält, weiß ich nicht.

    Ich kann nicht genau herauslesen, wie du genau auflädst, musst du also selber mal schauen, ob das Urteil auf dich zutrifft oder nicht.

  • Blau.de Rufnummerportierung ( Vertrag ) wann ?

    • Kirschpudding
    • 19. Juni 2017 um 10:52

    Wenn du eine Portierung zum Ende der Laufzeit deines altes Vertrages gebucht hast, dann wird die auch erst an diesem Tag rübergeschoben. Die Simkarte wird dann in der Regel erst an diesem Stichtag aktiv.

    Also sprich:

    Altvertrag läuft aus und wird deaktiviert --> Nummer geht zum neuen Anbieter --> Neue Simkarte wird mit alter Nummer aktiviert.

    Ob Blau die Aktivierung mit einer vorläufigen Nummer anbietet weiß ich nicht. Gehört hab ich das aber noch nicht.

  • PremiumSIM - Wie sind eure Erfahrungen?

    • Kirschpudding
    • 19. Juni 2017 um 10:48

    Dankeschön :)

  • S7 Edge schlechter Internetzugang

    • Kirschpudding
    • 19. Juni 2017 um 10:48

    Kann aber immer mal sowas sein. Mein Freund hatte auch gedacht, sein Sony ist im Eimer, weil der Akku binnen sehr kurzer Zeit alle war und man zusehen konnte, wie der abfiel. Am Ende wars eine App, die bei anderen 1a funktioniert....

  • Aldi-Talk erhöht Datenvolumen zum 13. Juni 2017

    • Kirschpudding
    • 19. Juni 2017 um 10:47

    Aber nur, wenn Aldi Talk - oder jeder andere Anbieter, der mit 4 Wochen arbeitet - das als Monatsflat bewirbt. Soweit ich das auf der Homepage von Aldi sehe, steht da allerdings "Preis x/4 Wochen" und damit ist es in meinen Augen rechtlich korrekt...

  • Mediaspar, Bonusrückzahlungen bleiben aus

    • Kirschpudding
    • 19. Juni 2017 um 10:45

    Wie oben schon erklärt, der bei Mediaspar abgeschlossene Vertrag besteht aus 2 Teilen. Einmal aus dem Tarifvertrag mit dem jeweiligen Netzbetreiber und einmal aus dem Rabattvertrag mit Mediaspar. Die Insolvenz von Mediaspar begründet rechtlich nicht automatisch die Nichtigkeit des Tarifvertrags.

    Einfacher gesagt: De Facto hast du einen normalen Laufzeitvertrag zu Konditionen X - in der Regel der stinknormale Normalpreis ohne jegliche Rabatte - mit dem Netzbetreiber geschlossen. Gleichzeitig einen zweiten über Mediaspar, in dem dir Mediaspar zusichert, dass du für Zeitraum X Summe Y als Rabatt/Nachlass/ect. bekommst. Die beiden Verträge haben aber in dem Sinne nichts miteinander zu tun, deswegen wird Vertrag 1 nicht hinfällig, nur weil Vertrag 2 nicht funktioniert.
    Hier wurden schlicht zwei verschiedene Absprache getroffen, die so kausal nichts miteinander zu tun haben - zumindest rechtlich nicht.

    Anderes Beispiel, auch wenns hinkt ;)

    Wenn dir ein Freund ein Auto auf Raten verkauft, dir deine Frau sagt "Mach das, nimm das Auto, ich geb dir jeden Monat die Hälfte dazu" und sie dann plötzlich nicht mehr zahlen kann, ist das in etwa das gleiche. Der Kaufvertrag mit deinem Freund besteht trotzdem, du bist rechtlich also verpflichtet, die Raten zu bezahlen - auch wenn deine Frau dir die versprochenen 50 Prozent nicht mehr dazu gibt. Hier liegen zwei verschiedene Absprache vor, die zwar auf den ersten Blick etwas miteinander zu tun haben, de Facto aber unabhängig voneinander laufen.

    Ja ich weiß. Blödes Beispiels, aber mir ist nichts besseres eingefallen ;)

    Das ist - wie Webmaster - schon sagte, leider das Risiko, wenn man über solche Drittanbieter bucht.

    Hatten wir auch schon mal hier:

    Handyliga.de Insolvenz: Das müssen Kunden wissen

    und hier:

    Getgoods.de ist Pleite – Online-Händler beantragt Insolvenzverfahren

  • Roaming - keine Datenvolumenbegrenzung

    • Kirschpudding
    • 19. Juni 2017 um 10:35

    Yo, mehr kann man da derzeit nicht raten.
    Rechnung abwarten und schauen, ob da was drauf steht, was da nicht hin soll. Falls ja, ggf. Kontakt zur Bundesnetzagentur aufnehmen. Die dürfte derzeit noch recht sensibel auf etwaige Roaming-Abrechnungsfehler reagieren....

    An sich kannst du seit 15. Juni 2017 deine inländischen Konditionen auch im EU-Ausland nutzen, ohne das zusätzliche Roaminggebühren anfallen. Wenn du in Deutschland demnach eine Datenflat hast, dann greift die auch in anderen EU-Ländern.
    Einige Anbieter arbeiten zwar mit einer "Fair Use Regel", die unter Umständen besagen kann, dass nicht das ganze deutsche Datenvolumen im Ausland greift, aber über diese "Grenze" muss dich dein Anbieter auch informieren. Einfach nen Cut bei bspw. 3 GB machen, dir davon nichts sagen und dann ab 3 GB fröhlich berechnen, geht nicht. Sowas sollte dann auch der Bundesnetzagentur gemeldet werden..

    Ein Rechenbeispiel, wie bspw. Drillisch diese Fair Use Policy interpretiert, gibt es hier: Drillisch: simply, maXXim, smartmobil und Co. mit Roamingoption

    Ansonsten erstmal nicht verrückt machen. Gut möglich, dass das einfach ein Systemfehler mit dem Nichtdrosseln war und gar keine Berechnung stattfand. Sowas kann ja - gerade in solchen Umstellungsphasen - immer mal vorkommen.

  • Mobilcom Debitel RV Vertrag

    • Kirschpudding
    • 17. Juni 2017 um 11:45
    Zitat

    Normal kommt ein Geschäftskundenvertrag nur durch einen entsprechenden Nachweis zustande. Der Mitarbeiter hat grob fahrlässig gehandelt, der Vertrag hätte nie abgeschlossen werden dürfen und muss meiner Meinung nach sofort aufgelöst werden.

    Bei ersteren stimme ich dir zu, letzteres könnte allerdings schwierig werden.

    Die Mitarbeiter in den Shops bzw. in den Media- und Saturnmärkten sind nicht verpflichtet, die vorhandene Selbständigkeit vor Vertragsabschluss zu prüfen. Sprich, wenn da einer erzählt, er ist selbständig, dann ist das so.
    Der tatsächliche Selbständigen-Vertrag kommt nicht nur durch die Unterschrift zustande, sondern auch durch den bereits angesprochenen Nachweis.
    Sprich, die Kunden haben dann ein paar Wochen Zeit eine Legitimation einzureichen. Einen Gewerbeschein, einen Auszug aus dem Handelsregister, ect. Bleibt dieser Nachweis aus, findet in der Regel ein Fallback in den entsprechenden Privatkundenvertrag statt. Deswegen sind die meisten Soho-Verträge der Anbieter auch nur aufgebohrte Privatverträge - um diesen Prozess zu erleichtern. Die "richtigen" Businessverträge kann man meist gar nicht so einfach in den Shops abschließen...

    Warum ich so weit aushole?

    Ganz einfach, das Problem der Nachweisbarkeit.
    Sprich, es steht Aussage gegen Aussage. Die Kundin sagt, sie hätte nie davon gesprochen, selbständig zu sein. Der Verkäufer behauptet das Gegenteil und schon hat man ein Problem. Zumal der Soho-Vertrag, der ja meist auch entsprechend gekennzeichnet ist, auch noch unterschrieben wurde...

    Deswegen sehe ich den letzteren Teil der Aussage mit "muss sofort gelöscht werden" kritisch. Ja natürlich sollte er das, wenn der Mitarbeiter hier Mist gebaut und bewusst einen Soho-Vertrag verkauft hat, obwohl die Kundin gar nicht selbständig ist. Aber zwischen dem was moralisch richtig wäre und dem, was rechtlich möglich ist, klaffen ja meist Welten.

    Ich wünsche der Dame natürlich, dass sie aus der Sache schnell wieder herauskommt. Aber auf eine Argumentation wie oben sollte man sich einstellen. Der Storno eines Vertrages bedeutet ja nicht nur Provi-Verlust für denm Mitarbeiter, sondern auch für den Markt. Und solange die dem ganzen nicht zustimmen, siehts eher dunkel aus.

  • unvollständiger Vertag gültig - debitel

    • Kirschpudding
    • 17. Juni 2017 um 11:37

    Hm, schwierig.

    Die AGB müssen nicht zwingend ausgehändigt werden. Es reicht, wenn diese "gut sichtbar" im Laden aushängen.
    Bei mobilcom-debitel hängen die meistens irgendwo im Ladenbereich in einem Rahmen in A4-Größe rum. Rechtlich reicht das aus.

    Ein Widerrufserklärung muss in einem Shop auch nicht ausgehändigt werden, weil das Widerrufsrecht für Shopsachen nicht gilt. Das gilt nur für Fernabsatz- und Haustürgeschäfte, darunter fallen Internet- und Telefonbuchungen sowie Leute, die unvermittelt bei euch klingeln und euch Sachen verkaufen.
    Buchungen oder Käufe im Shop sind da nicht dabei - dieses Umtauschrecht, welches vor allem Klamottenläden anbieten, ist freiwillig.

    Rechtlich muss mobilcom-debitel aber nicht über etwas informieren, was im Shop eh nicht gilt....

    Das mit der Anmeldebescheinigung...
    Zwingend notwendig ist die nicht. Kommt drauf an, wie sie sich ausgewiesen hat. Wenn es einen Aufenthaltstitel oder dergleichen gibt, braucht es meist keine separate Meldebescheinigung mehr. Dort stehen die Adressdaten in der Regel ja drauf.
    Bei einem ausländischen Reisepass sieht das anders aus, da ist eigentlich ein Nachweis der Adresse notwendig. Aber das muss nicht unbedingt eine Meldebescheinigung sein, da reicht auch eine aktuelle Rechnung, beispielsweise der Telekom oder dergleichen, aus.

    Wenn du den Versuch, ein Storno zu erwirken, allein auf die fehlende Meldebescheinigung stützt, könnte das ein auswegloses Unterfangen sein. Es kommt halt stark drauf an, was sie zur Legitimation vorgelegt hat. Wenn sie keinen Ausweis oder keinen Aufenthaltstitel hätte - Das wäre eventuell ein Grund. Aber auch nur, wenn der Mitarbeiter diesen im System "gefakt" hat, also angegeben hat, deine Frau hätte einen, obwohl sie gar keinen hat. Das ist das Betrug...

    Ansonsten steht es mobilcom-debitel frei, Verträge mit anderen zu schließen. Solange die Volljährig sind und ihre Identität irgendwie nachweisen konnten, sind Verträge erst mal rechtskräftig. Ein rechtlich festgelegtes "Aber es müssen mindestens die und die Dokumente vorgelegt werden" gibt es in dem Sinne nicht.

  • CallYa Talk&SMS: Telefonieren im Ausland

    • Kirschpudding
    • 17. Juni 2017 um 11:25

    Yop, die neue Regel in Kürze:

    Gleicher Preis wie in Deutschland für Gespräche aus der EU nach Deutschland und aus einem EU-Land in ein EU-Land (sowohl das gleiche, in dem man sich grad aufhält, als auch in ein anderes).

  • O2 Hilfe-Forum

    • Kirschpudding
    • 17. Juni 2017 um 11:24

    Kleiner Tipp am Rande:

    Auch wenn ihr euch nicht bei uns registriert, könnt ihr einen Nickname wählen. So, wie das "Hinweisgeber" getan hat.

    "Unregistriert" geht zwar auch, aber da weiß man dann halt nie, ob das immer der gleiche oder 5 verschiedene sind. Entsprechend sollte man sich dann auch nicht wundern, wenn man angesprochen wird, obwohl man eventuell gar nicht gemeint ist.

    Oder kurz gesagt: Ich habe den Eindruck, hier schreiben mindestens zwei "Unregistriert", also zwei verschiedene. Aber solange du/ihr keinen Namen vergebt, kann man euch nicht unterscheiden.

  • In der Schweiz nun teurer - Unverschämt

    • Kirschpudding
    • 17. Juni 2017 um 11:19

    Yo, und?

    Ich versteh ja, dass dich das wurmt, aber da die Schweiz nicht zur EU gehört, muss kein Anbieter innerhalb ihrer Grenzen den EU Tarif anbieten.

    Du hattest Glück, dass Aldi Talk das vor Inkrafttreten der neuen EU-Vorgaben freiwillig so gehandhabt hat und dir schon lange vor der Verpflichtung in der Schweiz die Inlandspreise bereitgestellt hat.
    Nun haben sich die Rahmenbedingungen geändert und das Glück ist vorbei.
    Ärgerlich, aber nicht zu ändern.
    Aldi Talk ist ja bei weitem nicht der einzige Anbieter, der die Schweiz seit kurzem ausklammert.

  • Aldi-Talk erhöht Datenvolumen zum 13. Juni 2017

    • Kirschpudding
    • 16. Juni 2017 um 10:57

    Es geht jetzt vom 16.06 + 28 Tage - also bis zum 14.07.
    Ab dem dann bis zum 11.08. und so weiter....

  • Habt ihr Erfahrungen mit dem angebotenen mobilen WLAN-Router bei Congstar gemacht?

    • Kirschpudding
    • 16. Juni 2017 um 10:56

    Ich sag ja, kommt darauf an, was man hat und was man will. Der Cube ist nicht für jeden was, aber eben eine einfache und schnell eingerichtete Option für diejenigen, die kein LTE-Smartphone übrig haben, keinen Laptop nutzen oder dergleichen.

    Weder der Cube noch die angesprochenen Alternativen via Smartphone oder Laptop sind die EINE Lösung für alle ;)

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