2 rechtliche fragen

  • hi,

    ich hätte mal 2 fragen :)

    ich habe im april meinen vertrag verlängert. ich hatte einen 200 minuten vertrag bei e-plus, den ich auf 1000 minuten aufgestockt habe. als ich den vertrag verlängert habe, fragte ich den verkäufer was mich das handy koste, er antwortete: "1 euro". als ich zu hause angekommen war, stellte ich fest, dass das handy nicht 1 euro, sondern 1 euro und jeden monat 10 euro kostet. ich bin direkt zurück in den laden (offizieller e-plus laden) und habe mich beschwert. die verkäufer dort haben gemeint, er habe mir den endpreis gesagt und somit wäre alles ok. nach langem hin und her haben die gemeint ich soll bei e-plus anrufen und wenn die e-plus-zentrale ihr ok gibt, nehmen die das handy zurück. die dame am telefon war sehr nett und meinte, dass es kein problem wäre, denke sie. aber nach paar tagen habe ich einen brief von e-plus bekommen, besser gesagt die kopie vom unterschriebenen vertrag, so nach dem motto selber schuld, besser lesen.

    jetzt meine erste frage: zwischen dem abschluss des vertrags und meiner beschwerde lagen maximal 2 stunden. ich hab den vertrag unterschrieben, weil ich vollidiot ihn in meiner leichtgläubigkeit nicht durchgelesen habe. hätte der e-plus schop das handy zurücknehmen müssen oder nicht?
    erstens, weil er 1 euro gesagt hat und nicht 1 euro + 10 euro monatlich und zweitens, es ist ja nicht ein halbes jahr o.ä. vergangen, sondern es waren 2 stunden.



    so nun zu meiner zweiten frage, die ist bissl kürzer ;)
    das handy von oben wurde 3 mal repariert, nun ist es wieder kaputt. und jedes mal der gleiche fehler. kann ich das handy jetzt zurückgeben und mein geld verlangen? der e-plus-laden meint, ich bekomme ein neues gerät vom selben modell, nicht mein geld zurück, weil das handy zum vertrag gehört.


    danke schon mal im voraus für die antworten

  • AW: 2 rechtliche fragen


    1. Du hast grundsätzlich ein Widerspruchsrecht von 2 Wochen. Also schriftlich-am Besten per Einschreiben-widerrufen.
    Das Handy sollte nicht benutzt sein.Auf etweilige Sprüche des Verkäufers würde ich nicht ein gehen.


    2.Meine Frage zuerst- ich dachte der Vertrag läuft erst 2 Stunden-wieso ist dann das Handy bereits 3 x in Reparatur gewesen? Oder handelt es sich um verschiedene Vertrage bzw. habe ich Dich falsch verstanden?
    Bach 3 maliger Reparatur des gleichen Fehlers hast Du Anspruch auf eine neues Handy.
    Der Vertrag oder das Modell des Handys bleibt allerdings davon unberührt.
    Das wäre dann ganz in eigenen Ermessen oder "Freundlichkeit" des Händlers möglich

  • AW: 2 rechtliche fragen




    1. das mit den 2 wochen kenne ich von internetverträgen. bist du dir da sicher, dass das auch für einen vertrag im laden gültig ist?

    2. falsch verstanden :) dass ich mich nach 2 stunden beschwert habe, war damls im april, bei der vertragsverlängerung. und seit dem ist es jetzt das 4. mal kaputt. ich hatte das handy auch immer nur 1 tag zwischendurch. also aus der reperatur gekommen am nächsten tag eingeschickt, wieder bekommen am nächsten tag eingeschickt usw. der laden ist sowas von unkullant, dass ich dann wahrscheinlich das gleiche schrott-telefon nochmal bekomme :(
    ich versteh eh nicht, wie ein laden/unternehmen nur ans kurzfristige geld denkt und sich die kunden nicht über jahre hinweg halten will :confused: ich persönlich, werde nie wieder zu e-plus gehen und rate jedem davon ab, der mich frägt.

  • AW: 2 rechtliche fragen


    Zitat

    1. das mit den 2 wochen kenne ich von internetverträgen. bist du dir da sicher, dass das auch für einen vertrag im laden gültig ist?


    dah hat insider schon recht
    ben anderen verträgen ist kein widerrufsrecht vorgeschrieben

    du kanst nur auf kulanz hoffen nur

    das hat dir nichts gebracht immer erst denn vertrag durch lesen
    egal was für ein vertrag es sich handelt

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  • AW: 2 rechtliche fragen


    Zitat von Insider

    das gesetzliche widerrufsrecht von 2 Wochen gibt es nur bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften.


    ben anderen verträgen ist kein widerrufsrecht vorgeschrieben.


    mfg


    Wird aber doch von vielen Händlern/Geschäften usw. auch verschieden gehandelt -auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist- eben auf freiwillige Basis.


    Ich habe mal einen Vertrag in einem Mobilcom Shop vor Ort unterschrieben und konnte den-weil im Vertrag die Widerspruchsklausel aufgeführt war-diesen Vertrag innerhalb 14 Tagen rückgängig machen.
    Und das ist ja auch kein Ferngeschäft oder Haustürgeschäft.


    Im Enddefekt ist doch wichtig, ob die Widerspruchsklausel im jeweiligen Vertrag aufgeführt ist oder nichtUnd das kann man ja nachlesen

  • AW: 2 rechtliche fragen


    Theoretisch könntest Du anstelle des Umtausch des Handys sogar die Rückgabe machen. Dann würdest Du nicht nur die 1,-€ für das Handy erstattet bekommen, sondern müßtest nicht mehr die 10,-€ monatlich für das Handy zahlen, was Du ja eigentlich sowieso nicht wolltest.
    Wie das in der Praxis umsetzbar ist, kann ich allerdings auch nicht sagen. Kommt wahrscheinlich auch sehr selten vor; meist wird das Handy einfach umgetauscht.
    Der Mobilfunkvertrag an sich bleibt allerdings bestehen, da für Verträge im Shop kein Widerrufsrecht vorgesehen ist. Wenn das Widerrufsrecht nicht explizit im Vertrag drinnesteht, hast Du Pech gehabt!

  • AW: 2 rechtliche fragen


    erst mal danke für die vielen schnellen antworten :)


    "vertrag immer durchlesen!", dass habe ich jetzt endgültig gelernt. ich habe mir gedacht, dass ein offizieller e-plus-shop nicht auf solchene faulen tricks zurückgreift.


    habe ich das jetzt richtig verstanden, dass wenn ich das so will, die das handy jetzt zurücknehmen müssen (3 mal repariert) und ich die monatlichen 10 euro nicht mehr zahlen muss? ich will da morgen nicht hingehen, mich wichtig machen und die denken sich so ein spinner.
    wenns rechtlich so ausschaut, und die das nicht machen, gehe ich zum anwalt. zu dem wäre ich schon längst gegangen, aber meine rechtschutz-versicherung ist leider abgelaufen. btw rechtschutz ist die wichtigste versicherung, die es gibt, meiner meinung nach.

    schönes wochenende euch noch

  • AW: 2 rechtliche fragen


    Auf jeden Fall ist eine erneute Reparatur nicht mehr zumutbar. Die monatlichen 10,-€ mehr fallen aber nur bei einer Rückgabe weg, nicht bei einem Umtausch, es sei denn, es wird ein anderes Handymodell genommen, das nicht zur 10,-€ Zuzahlung führt. Dann könnten es 5,-€ Zuzahlung sein oder bei Aktionsangeboten auch 0,-€. Teilweise ist das dann auch Verhandlungssache.

  • AW: 2 rechtliche fragen


    Auf jeden Fall ist eine erneute Reparatur nicht mehr zumutbar. Die monatlichen 10,-€ mehr fallen aber nur bei einer Rückgabe weg, nicht bei einem Umtausch, es sei denn, es wird ein anderes Handymodell genommen, das nicht zur 10,-€ Zuzahlung führt. Dann könnten es 5,-€ Zuzahlung sein oder bei Aktionsangeboten auch 0,-€. Teilweise ist das dann auch Verhandlungssache.




    jop, aber es gibt rechtlich nich nur die option neues handy, auf wiedersehen, sondern, wenn ich es will geld zurück? oder ist geld zurück auch nur kullanz, weil die im laden haben gemeint nach der dritten reperatur, gibt es nur ein neues handy kein geld zurück. keine ahnung wie es rechtlich aussieht.

  • AW: 2 rechtliche fragen


    Exakt weiß ich das auch nicht. Da könnte Dir dann auch nur ein Anwalt helfen.
    Mir ist gerade eingefallen, daß bei neueren Verträgen von E-Plus die Handys nur noch zur Miete gibt! Dann ist auch eine Rückgabe des defekten Handys nicht möglich, sondern nur ein Umtausch. Das Handy muß dann übrigens zum Ende der Vertragslaufzeit zurückgegeben werden!

  • AW: 2 rechtliche fragen


    wie gesagt wenn ich meine rechtschutz-versicherung noch hätte, wäre ich schon längst beim anwalt gewesen. vielleicht versuche ich am montag im shop einfach zu bluffen ;)

    danke an alle für die antworten

  • AW: 2 rechtliche fragen


    Ganz egalwie es läuft- halte uns mal auf den Laufenden über das Erbebnis mit einem Feedback:):)

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