Widerrufsrecht? ..noch vor Aktivierung der Karte..

  • Hey alle miteinander.. :)
    Ich hab da ein Probs..
    Hab am Mittwoch dummweise ein Vertrag bei mobilcom abgeschlossen. Wurde von einem Lehrling aus´m 1. Lehrjahr "beraten". Die hat alles bisschen schön geredet. ..hab unterschrieben und als ich dann zu Hause war, is mir erstmal klar geworden, was ich da für ne Scheiße gemacht hab. Gestern hab ich dann mein neues Handy abgeholt.. Und heut mal bisschen erkundigt.. Einer sagt "Ja, ich kann widerrufen", andere sagen "Nein, geht überhaupt nicht!".. Alle sagen was anderes. Manche sagen zwei Wochen, manche vier. Und nun weiß ich nicht was ich machen soll. Ich will auf jeden Fall aus dem Vertrag rauskommen. Und der Vertrag läuft auch noch nicht, erst ab dem 31.8.09, also dürfte das ja für die kein Prob sein, oder??
    Kann mir bitte jemand helfen?
    Ach ja, die AGB´s hab ich nicht mitbekommen und wenn ich auf der Internetseite von mobilcom gucke, find ich nix von Widerrufsrecht. Und mir wurde auch nichts darüber erzählt.
    Wenn mir jemand helfen kann, wär´s lieb wenn ihr auch mal schreibt, wo ich was hinschicken muss oder abgeben muss. Hab da echt null Ahnung.

    Ich dank euch sehr..
    LG Steffi

  • AW: Widerrufsrecht? ..noch vor Aktivierung der Karte..


    Online wäre Widerrufsrecht kein Problem.
    Im Shop ist ist abhängig von den AGB`s-ich habe ebenfalls keine Widerufsmöglichkeit gefunden.


    "Das Vertragsverhältnis beginnt, wenn der Kundenantrag ausgefüllt und unterschrieben
    der mcC zugeht und mcC die Annahme des Antrages schriftlich bestätigt oder die SIMKarte
    freischaltet. Der Kunde ist an seinen Antrag gebunden."
    Als am Besten sofort persönlich/telefonisch vorsprechen

  • AW: Widerrufsrecht? ..noch vor Aktivierung der Karte..


    Telefonisch.. Ich hab da keine Nummer gefunden.. Nur für Kunden und Kunde bin ich ja noch nicht.
    Und es gibt auch keine Lösung, dass ich da irgendwie wieder raus komm? Schließlich is die Karte ja noch nicht mal aktiviert.Wenn ich das einfach schriftlich fertig mach und den hin schicke? Per Einschreiben und mit Rückschein?
    Hat nicht mal jemand geschrieben, dass man zwei Wochen Widerrufsrecht hat? Und wenn man gar nichts darüber irgendwo findet, dass es dann unbegrenzt wirksam wird?

  • AW: Widerrufsrecht? ..noch vor Aktivierung der Karte..


    Du musst doch eine Nummer-wo du bestellt hast-haben um dort nach einem Widerruf zu kontaktieren?
    War es denn ein Telefonvertrag und wurde dieser mit Deinem Einverständnis aufgezeichnet?
    Ist überhaupt die Annahme eines Vertragsangebots seitens des Kunden erfolgt? Hat der Kunde tatsächlich "Ja" gesagt? Wenn der Kunde sich sicher ist, niemals gesagt zu haben: "Ja, ich will das annehmen...", und wenn er das vor Gericht glaubhaft und entschieden so vertritt, kann der Verkäufer regelmäßig nicht nachweisen, dass eine Willenserklärung des Kunden vorgelegen hat. Damit ist kein wirksamer Vertrag zustandegekommen! Der Verkäufer hat das Nachsehen, der angeblich geschlossene Vertrag ist nichtig.

  • AW: Widerrufsrecht? ..noch vor Aktivierung der Karte..


    Ich hab den Vertrag ja im Laden unterschrieben. Aber trotzdem sind die doch verpflichtet, mir ein Widerrufsrecht "zu gewähren" oder nicht?
    Wassn das für ne Kacke?! Boar, regt mich auf sowas. Ich will die Kacke nich mehr, das is totaler Rotz. ;// :motz: :motz:
    Also meinste nicht, dass es was bringt, wenn ich das Zeugs einfach hinschicke und schriftlich schreib, dass ich hiermit von meinem Widerrufsrecht gebrauch mach..weil ich kein hab, oder wie?
    Ich muss doch aber die Möglichkeit habne, da raus zu kommen. Bei denen steht ja in den AGBs, dass ich da raus komm wenn ich´n wichtigen Grund hab. Kann den doch aber nich erzählen, dass ich gestorben bin. :D

    Danke, dass du antwortest..

  • AW: Widerrufsrecht? ..noch vor Aktivierung der Karte..


    Nee, das Widerrufsrecht gilt nicht im Geschäft! Der Gesetzgeber geht davon aus, daß Du weißt was Du willst, wenn Du im Geschäft einen Vertrag abschließt.


    Der einzige Weg, aus dem Vertrag rauszukommen, ist über die Falschberatung. Das Problem ist allerdings, die Falschberatung nachzuweisen.

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