Wann kann ich ein Neugerät/Wandlung verlangen?

  • Hi,
    ich weiß zwar, dass das Thema schon voll den Bart hat und ich hab auch die Suche benutzt, aber so wirklich geholfen werden konnte mir nicht.
    I
    ch hab Seit Januar nen Vertrag bei O2 und auch das C905 und bis vor 2 Monaten auch keine Probleme:


    Am 02.07 hab ich das Handy zum ersten Mal beim O2-Shop um die Ecke eingeschickt, weil der Druckpunkt einer Taste "schwammig" geworden ist und ich bei 190€ Kaufpreis keine Lust hatte mich damit rum zu ärgern.


    Am 23.07 hab ich das Handy wieder eingeschickt, weil der Hörer defekt war.
    Weil die Reperatur ziemlch lange gedauert hat und ich auch "ungünstig" im Urlaub war, hab ich das Handy erst am 08.09 wieder bekommen. Aber dann stürzte das Handy ab und zu bei Gesprächen ab, auch wenn ich von einem festen Standpunkt ins Festnetz telefoniert habe...


    Am 16.09 war ich also wieder da und wollte es einschicken. Ich hatte von der Wandlung bei dem 3. Defekt gehört und war dann auch froh, weil ich von dem Handy die Schnauze voll hab.
    Zu meiner Überraschung wurde mir von dem Mitarbeiter gesagt, dass das Handy nochmal eingeschickt wird und ich erst beim 4ten Defekt Anspruch auf Wandlung hab.
    Hat mich ziemlich überrascht, aber weil ich mir mit dem "Gerücht" nicht sicher war, ihm den Fehler diesmal ja nicht wirklich zeigen konnte und in letzter Zeit ziemlich oft da war, hab ich nichts gesagt.


    Jetzt zu meinen Fragen:


    1. Kann mir jemand sagen, wie O2 das mit der Wandlung handhabt? Die unteren Angaben hab ich gefunden, aber hat da wer in letzter Zeit Erfahrungen mit O2 gemacht? Ich hab den Vertrag in nem Shop abgeschlossen.


    2. Die Chance das Gerät nachträglich noch wandeln zu lassen, habe ich verpasst, oder?!


    3. Weiß jemand, wie genau die Handys geprüft werden? Ich möchte nicht als Betrüger oder so gelten, wenn das Handy zurück kommt, ohne das ein Fehler gefunden wurde oder nur die neuste Firmware (die war ja von der letzten Reperatur erst neu..) aufgespielt wurde und ich mit dem gleichen Fehler sofort wieder kommen muss und nun eine Wandlung verlange.


    Ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Tipps geben!

  • AW: Wann kann ich ein Neugerät/Wandlung verlangen?


    Zu 1. Gar nicht. Anspruch auf Wandlung hast du nur wenn der gleiche Fehler drei mal auftaucht.
    Zu 3. Da wird schon genau geprüft ob der Fehler wirklich auftaucht und ob es überhaupt ein Gewährleistungsfall ist.

  • AW: Wann kann ich ein Neugerät/Wandlung verlangen?


    Wandlung geht wirklich erst, wenn der gleiche Fehler bereits zweimal erfolglos repariert wurde und nun das Handy diesen Fehler wieder aufweist.


    Sprich, wenn du das Gerät einmal wegen der Kopfhörerbuchse reparieren lässt, einmal wegen dem Display und ein drittes mal wegen der Software, war es zwar 3-mal in der Reparatut aber 3-mal mit einem unterschiedlichen Fehler - also besteht kein Recht auf Wandlung.


    Und bei dir lese ich raus:


    Reparatur 1: Tastenproblem


    Reparatur 2: Lautsprecher defekt


    Reparatur 3: Software-Problem bzw. Gesprächsabbrüche


    Also zwar 3 Reparaturen, aber immer ein andere Fehler...

  • AW: Wann kann ich ein Neugerät/Wandlung verlangen?


    Dieser Thread ist schon 1 Jahr alt, und da keine Rückmeldung mehr vom Themenstarter kam, denke ich mal ist das Problem entweder gelöst oder nicht gelöst worden.


    Laßt Euch nicht immer auf die Nase binden, das Gerät muß immer mit ein und denselben Fehler repariert werden ;)


    Wenn das Gerät nachweislich mehrmals in der Reparatur war und das Gerät trotz all dieser Reparaturen nicht einwandfrei funktioniert, besteht schon ein Anspruch auf Wandlung oder Austausch des Gerätes ;)

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