Zahlungsverzug : kein Grund zum Handysperren ?
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Sperrung eines Handyanschlusses durch einen Mobilfunkanbieters aufgehoben.
Vorgang:
Die VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) hielt ein Urteil für „überzogen und rechtlich nicht zulässig. Bei dem Zahlungsverzug ging es um den Betrag von 15,50 Euro. Die Sperrklauseln wurden vond en Anbietern T-Mobile und Congstar erhoben.
In deren AGB`s war ausdrücklich erwähnt, das man sich eine Sperrklausel vorbehält, sobald der Kunde mit 15,50 Euro in Verzug gerät.
Dagegen kritisierte die Verbraucherzentrale diesen Vorgang als völlig übertrieben. Zudem darf ein Anbieter erst dann den Anschluss sperren, wenn der Teilnehmer mit mindestens 75 Euro in Verzug gerät und auch 2 Wochen vorher eine entsprechende Mahnung an den Verbraucher geht.
Diese gesetztliche Regelung widerum hat der BGH als gültig erklärt und hält sie als übertragbar auf Mobilfunkdienstleistungen.
Die Richter hielten ausserdem eine Haftungsklausel ind en AGB`s von T-Mobile und Congstar als zulässig, wonach der Kunde bis zur Verlustanzeige auch die Preise zu zahlen hat, die durch eine unbefugte Nutzung des Anschlusses entstehen. In solchem Falle hat der Kunde selbst dafür zu sorgen entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit Unbefugte keinen Zugriff auf das Handy haben.
(BGH-Urteil vom 17.02.2011, Az.III ZR 36/10 (T-Mobile); BGH-Urteil vom 17.02.2011, Az. III ZR = 35/10=20 (congstar).
Weitere Details==> [COLOR="Blue"]https://www.mobilfunk-talk.de/news/32708-karlsruhe-handy-wird-erst-bei-75-euro-schulden-gesperrt/[/COLOR]