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Verarschung bei Smsfree24 ?!

  • Webmaster
  • 29. August 2004 um 23:18
  • Antworten
  • Hans Maulwurf
    Gast
    • 4. März 2007 um 15:59
    • #81

    AW: Verarschung bei Smsfree24 ?!

    Ich habe mir jetzt nicht alles durchgelesen,daher kann der Link doppelt sein.

    http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq…vertragsfallen/

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  • Nico
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    • 10. März 2007 um 21:50
    • #82

    AW: Verarschung bei Smsfree24 ?!

    Guten Abend.
    @ traceur
    In dem Fall das du 13 Jahre alt bist kann es dazu kommen das deine Eltern vielleicht haften für den Geldschaden.
    Es wurde ja auf der Hompage hingewiesen das du Geldzahlen musst so weit ich das verstanden habe.
    Es könnte sich ja aus deiner sicht um ein Missbrauch der Nutzbedingung handeln weil du sie zur Kenntnis genommen hast !??
    Die können ja nicht wissen das du erst 13 Jahre alt bist wenn du dein Geburtsdatum bei dem Abschließen vom Vertrag nicht an geben hast.
    Vertraue deine Eltern an und fragt mal euren Rechtsanwalt was man da machen kann falls er vorhanden ist.
    Ich hatte auch auf einer anderen Seite mal das Problem wo ich noch 16 Jahre alt war zum Glück konnte mein Vater das über e mail regeln.
    das war aber nur ein Sonderfall weil der Betreiber das gemerkt hat das er Mist gebaut hat in dem eigentlich sich auf so Internetseiten nur Personen anmelden dürfen die 18 Jahre alt sind und älter das halte ich persönlich für richtig.

    Einmal editiert, zuletzt von Nico (10. März 2007 um 22:02)

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  • Matzezetel
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    • 11. März 2007 um 12:03
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    • #83

    AW: Verarschung bei Smsfree24 ?!

    Alle Beiträge mal in Ruhe lesen und die Angst geht von alleine....

    die werden dir nicht abbuchen höchstens paar manungen verschicken

    Congstar 10% Rabatt auf den monatlichen Grundpreis – sowohl du als auch ich ! Du gibst den Code beim Bestellen im Warenkorb ein. MATKO8

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    Meine Homepage und Infos über mich !

    Wäre nett wenn ihr ein Gästebuch Eintrag hinterlasst > Homepage <


    Vorsicht ! Er könnte auch bei dir im Klo sein =O

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  • mosyr
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    • 11. März 2007 um 22:14
    • Offizieller Beitrag
    • #84

    AW: Verarschung bei Smsfree24 ?!

    Mittlerweile gibt es bereits ein rechtskräftiges Gerichtsurteil zu einem ähnlich gelagerten Fall (hier geht es um die Berechnung der Lebenserwartung):

    Zitat

    Überraschung bei der Berechnung der Lebenserwartung übers Internet
    Nicht alles wird kostenlos angeboten - nicht alles muss aber auch bezahlt werden.

    Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.

    Die Klägerin betreibt diverse Internetprojekte und bietet auf Ihren Internetseiten verschiedenste Dienstleistungen an. Auf einer Webseite bot sie bis zum Oktober letzten Jahres die Möglichkeit, die eigene Lebenserwartung berechnen zu lassen. Nach Beantwortung bestimmter Fragen wurden diese Informationen unter Heranziehung wissenschaftlicher Statistiken ausgewertet und das Ergebnis in Form einer Urkunde zum Download bereitgehalten.

    Bei Aufruf der Seite gelangte der Internetnutzer zunächst auf die Startseite. Dort wurde die Dienstleistung beschrieben und auf Gewinnspiele hingewiesen. Auf der Anmeldeseite wurden die Leistungen und Werbemittel (Gewinne und Gutscheine) nochmals dargestellt und ein Registrierungsformular bereitgehalten. Unter der Eingabemaske für die Nutzerdaten befand sich ein Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, darunter befand sich der Anmeldebutton. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen mussten zunächst durch extra Anklicken akzeptiert werden, dann war eine Anmeldung möglich. Etwas unterhalb des Anmeldebuttons befand sich ein mehrzeiliger Text, indem unter anderem auch auf den Nutzerpreis in Höhe von 30 Euro hingewiesen wurde. Die genaue Regelung dazu befand sich innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Die Beklagte ließ sich ihre Lebenserwartung berechnen. Als sie jedoch eine Rechnung über 30 Euro bekam, verweigerte sie die Zahlung mit der Begründung, sie habe nicht erkennen können, dass die angebotene Leistung auch etwas koste. Die Klägerin war der Ansicht, durch die Erklärung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, sei der Preis wirksam vereinbart worden.

    Das AG München, vor dem die Klage erhoben wurde, wies diese ab.

    Die Richterin nahm die betreffende Internetseite selbst in Augenschein und kam zu dem Ergebnis, dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten wird, dass es um eine kostenpflichtige Leistung gehe. Er würde mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein gelockt, ohne dass auf die Kosten hingewiesen würde. Ein Hinweis auf einen „kommerziellen“ Zweck allein reiche dafür nicht aus. Damit könnten auch Werbepartner gemeint sein, die durch die Adressensammlung aus dem Gewinnspiel profitieren. Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet. Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt. Insgesamt sei die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei.

    Das Urteil ist rechtskräftig.

    Urteil des AG München vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06

    Alles anzeigen

    Quelle: Pressemitteilung des Amtsgerichts München

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    Einmal editiert, zuletzt von mosyr (11. März 2007 um 22:38)

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    • 11. März 2007 um 22:30
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    • #85

    AW: Verarschung bei Smsfree24 ?!

    Interessantes Urteil ! Die meisten dieser Webseiten haben die Gebühr unter dem Anmeldebutton stehen und haben somit die gleichen Probleme.

    Auf der Seite http://www.sms-sofort.com ist dies z.B. nicht der Fall, hier wird klar auf die Kosten hingewiesen und dies sogar oben im Header, zudem steht dort nix mit Gratis oder Free-SMS!

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    • 13. März 2007 um 20:40
    • Offizieller Beitrag
    • #86

    AW: Verarschung bei Smsfree24 ?!

    Jetzt wissen wir wenigstens ganz genau, warum die meisten Anbieter nicht klagen! Sie wissen ganz genau, daß sie mit der Klage nicht durchkommen werden. :p

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  • Esin
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    • 6. April 2007 um 10:44
    • #87

    AW: Verarschung bei Smsfree24 ?!

    Wenn ich richtig verstanden habe, dann soll ich einfach alle Mahnungen ignorieren? Oder soll ich unbedingt einen Wiederspruch schreiben?

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    • 6. April 2007 um 11:23
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    • #88

    AW: Verarschung bei Smsfree24 ?!

    Zitat von Esin

    Wenn ich richtig verstanden habe, dann soll ich einfach alle Mahnungen ignorieren? Oder soll ich unbedingt einen Wiederspruch schreiben?

    Wenn ein MAHNBESCHEID kommt, also keine Mahnung dann Einspruch dagegen einlegen, sonst nimmt man sich selbst das "Recht".

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  • Esin
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    • 6. April 2007 um 12:50
    • #89

    AW: Verarschung bei Smsfree24 ?!

    Danke schön.
    Und diesen Widerspruch soll ich entweder per Email schicken, aber so, dass jemand dabei zuschaut oder per Psotm mit Ruckschein, oder?

    Und noch eine Frage. Wissen Sie vielleicht, wo man die Textbausteine für so ein Widerspruch finden kann.

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    • 6. April 2007 um 13:02
    • Offizieller Beitrag
    • #90

    AW: Verarschung bei Smsfree24 ?!

    Zitat von Esin

    Danke schön.
    Und diesen Widerspruch soll ich entweder per Email schicken, aber so, dass jemand dabei zuschaut oder per Psotm mit Ruckschein, oder?

    Und noch eine Frage. Wissen Sie vielleicht, wo man die Textbausteine für so ein Widerspruch finden kann.

    Klar mit Einschreiben, Rückschein brauchst du nicht umbedingt, aber ist noch sicherer. Nen E-Mail geht ja "oft verloren" und zählt nicht als Beweismittel.

    Nen Musterschreiben habe ich jetzt selbst nicht musst mal googlen, hatten sicher auch mal nen Link in einen der Threads, aber kann ihn nicht mehr finden :(

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    • 6. April 2007 um 20:34
    • Offizieller Beitrag
    • #91

    AW: Verarschung bei Smsfree24 ?!

    Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid brauchst Du den Widerspruch nicht zu begründen. Du kannst natürlich eine Begründung angeben. Da ist es sogar besser (wenn möglich), den Widerspruch persönlich abzugeben (gegen Empfangsquittung). Wenn das nicht geht, dann auf jeden Fall per Einschreiben/Rückschein.
    Die Mahnungen, die per E-Mail, SMS oder auch per Post von Inkassobüros kommen, kannst Du ignorieren.

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  • Akvile
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    • 21. September 2007 um 17:32
    • #92

    AW: Verarschung bei Smsfree24 ?!

    Hallo ihr Lieben,

    gut das ich euch gefunden habe....ich bin auch eine der OPFER ... habe mich am 2.12 letzen Jahres bei smsfree24 angemeldet -.- ....habe mich als 18 ausgegeben weil ich erst 16 bin und ..ein paar tage später kam dann die gleiche mahnung wie auch bei allen anderen hier... habe es meinen Eltern gebeichtet und da wir wirklich angst bekammen ..haben wirs gezahlt aber nur für ein Jahr...ich müsste jetzt eigentlich kündigen 3 monate vor dem anmeldedatums . Wir werden jetzt sicherlich nicht mehr weiter zahlen,aber sollte ich trotzdem kündigen ? Oder einfach ignorieren wenn dieses jahr nochmals eine Mahnung im Postfach auftaucht???

    LG akvile

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  • mosyr
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    • 21. September 2007 um 21:13
    • Offizieller Beitrag
    • #93

    AW: Verarschung bei Smsfree24 ?!

    Hier ist die Sache komplizierter, da Deine Eltern ja schon eine Teilzahlung vorgenommen haben. Das könnte als stillschweigendes Einverständnis ausgelegt werden. Hier halte ich eine Rechtsberatung vom Anwalt oder Verbraucherzentrale für nötig.

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