Prepaid Handy aufladen Pflicht ?

  • AW: Prepaid Handy aufladen Pflicht ?


    das sind die AGB, die hast du vor dem Kauf gelesen und akzeptiert


    hier jetzt rumzuheulen ist doof


    probier eben nur 1 Cent per Überweisung aufzuladen, mach ich bei meinen o2 internet stick Karten auch so wenn ich sie längere Zeit nicht brauche


    Ich heul hier nicht rum, sondern ich vertrete meine Meinung.
    Aber es macht wohl keinen Sinn hier mit Euch weiter zu diskutieren.

  • AW: Prepaid Handy aufladen Pflicht ?


    nee, macht auch keinen Sinn


    wüsste auch nicht was es da zu diskutieren gibt / gäbe


    was haben wir denn eigentlich damit zu tun ?? ist eine Sache zwischen dir und deinem Anbieter - schreib deinen Anbieter an ob er was ändern will / kann


    oder such dir einen anderen, glaub bei base / o2 (Fonic?) gibt es Varianten ohne Grundgebühren

  • AW: Prepaid Handy aufladen Pflicht ?



    Sorry, ich habe deinen Beitrag übersehen. Dann werde ich mir mal diese Anbieter naschauen und die AGB genau studieren.


    Danke für den Tipp !

  • AW: Prepaid Handy aufladen Pflicht ?


    Zitat

    Da könnte ich sagen wenn Du an einer Tankstelle 5 Liter Benzin tanken möchtest und Du musst zehn Liter tanken obwohl Du die nicht brauchst.


    Viele Tankstellen haben Mindestabnahmemengen. Da kann es also durchaus sein, dass du 10 Liter abnehmen musst, obwohl du nur 5 benötigst ;)

  • AW: Prepaid Handy aufladen Pflicht ?


    Bei Fonic kannst Du Dir das Guthaben vierteljährlich auszahlen lassen. Ansonsten gilt bei Prepaid: Ohne Vertragsbindung gilt auch für den Mobilfunkanbieter, prinzipiell ist sogar eine fristlose Kündigung möglich. Ist alles durch die Vertragsfreiheit abgedeckt. Immerhin besteht eine Auszahlungspflicht bei Kündigung (außer Startguthaben und Bonusguthaben).
    Wenigtelefonierer sollten einen Vertrag ohne Grundgebühr und ohne Mindestumsatz nehmen.
    o2 o - Keine mtl. Grundgebühr, keine feste Vertragslaufzeit!
    Der 9 Cent Handytarif: 9 Cent pro Min./SMS, keine Grundgebühr | congstar

  • AW: Prepaid Handy aufladen Pflicht ?


    Durch "Zufall" fanden wir diese Beiträge, da wir gerade das gleiche Problem bei congstar haben und mal nach Hilfe gesucht haben. Wir haben 2 Handys für den Notfall (Herzschrittmacher-Träger), die auch ab und zu benutzt werden. Obwohl auf beiden Karten noch Guthaben steht werden wir von congstar zum Nachladen gezwungen bzw. werden uns beide Verträge gekündigt. In den AGB's ist zu einer Aufladepflicht nichts zu finden und auch auf unsere schriftliche Anfrage erhielten wir folgende Antwort: "congstar kann Ihr Vertragsverhältnis kündigen und macht davon z. B. Gebrauch, wenn Sie Ihre congstar Prepaid-SIM-Karte längere Zeit nicht aufladen." Eine Definition für "längere Zeit" erhielten wir nicht.

  • AW: Prepaid Handy aufladen Pflicht ?


    Also in den aktuellen AGB heißt es unter dem Punkt 12.2: "Das Vertragsverhältnis kann durch den Kunden ohne Einhaltung einer Frist und durch congstar mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Eine Kündigung kann schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen."


    Ihr könnt grundlos jederzeit kündigen, Congstar allerdings auch. Darauf beruft sich das Unternehmen nun und stellt an die Weiterführung die Aufladebedingungen. Rechtlich ihr gutes Recht, genauso wie die Kündigung ohne Grund euer gutes Recht ist.


    Auch wenn ihr ältere AGB habt, gibt es einen solchen Passus sicher auch in euren - und damit ist die Kündigung, wenn die Nutzung zu gering ausfällt, legitim. Es ist leider ein Trugschluss, dass Prepaid-Karten sich besonders gut für Wenignutzer eignen. Werden sie zu wenig genutzt, entstehen solche Probleme wie eure. Gerade bei solchen wichtigen Gründen wie Gesundheit, Herzschrittmacher ect. ist in meinen Augen ein Vertrag mit einer geringen Grundgebühr die bessere Lösung, da nicht einfach aufgrund von Wenignutzung der Tarif gekündigt wird. Solange die Anbieter ihre Gebühr bekommen, bleibt die Nummer in der Regel aktiv.

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