Hilfe... Widerrufsrecht bei Mobilcom Debitel

  • Hallo zusammen,mir ist was blödes passiert und dafür könnte ich mich auch echt in den A.... treten. es war ein vertreter vor meiner haustür und ich habe auch leider unterschrieben, nun habe ich auf einmal 2 handyverträge an der backe kleben, habe direkt als ich post von denen bekommen haben wo drin stand von wegen 2 verträge und die sim karten dazu. ich habe noch am gleichen tag post per einschreiben nach mobilcom debitel zurück geschrieben von wegen widerrufen da man ja 14 tage widerrufungsrecht hat und habe direkt die unbenutzen sim karten mit dazu getan . nun schreiben die mir aber zurück, ich sollte mich doch bitte an den händler wenden wo ich den vertrag abgeschlossen habe. was nun?? ich habe jetzt ein brief per einschreiben zurück an mobilcom debitel nach frankfurt zum kundenservice geschrieben, das ich sie auffordere die verträge mit sofortiger wirkung zu stornieren da ich widerrufen habe und das ich immerhin mit Ihnen die verträge habe und nicht mit dem händler, und wenn dies nicht geschehen würde das ich dann mein anwalt einschalten würde hat vielleicht irgend einer erfahrung mit denen ob sie die verträge jetzt zurück nehmen oder nicht??
    post habe ich von denen leider noch nicht zurück bekommen und ich habe echt angst, das es nicht klappt. ich bitte um ein paar ratschläge, ob ich das auch alles so richtig gemacht habe.LG

  • AW: Hilfe... Widerrufsrecht bei Mobilcom Debitel


    Ich kann schon nachvollziehen, dass du dich erstmal an den Händler wenden sollst. Denn der hat das Haustürgeschäft abgeschlossen. Und so wie das klingt, wird das keiner gewesen sein, den mobilcom-debitel los geschickt hat... Für die wird es jetzt schwierig sein, zu ermitteln, wie der Vertrag zu Stande gekommen ist. Sprich, die haben vom Händler nur die Info bekommen, das du da das und das abgeschlossen hast. Der wird nicht übermittelt haben, dass das ein Haustürgeschäft war. Denn nur bei denen und bei Fernabsatzverträgen greift das gesetzliche Widerrufsrecht. Bei Abschlüssen im Laden zum Beispiel nicht... Und das wird jetzt das Problem sein, dass das in der Zentrale nicht so richtig nachvollziehbar ist, wie das ganze zu Stande gekommen ist und welche gesetzlichen Grundlagen jetzt greifen.


    Deswegen würde ich den Widerruf noch einmal schriftlich an den Händler senden, der soll das alles klären.

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